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29. 04. 2008, 17:11 #1
Fähnchen dreh dich: Filesharer dürfen ermittelt werden, oder doch nicht?
Wie gegensätzlich die deutsche Rechtsprechung scheinbar manchmal sein kann, zeigen jüngst zwei Feststellungen des Landgerichts München, sowie des Landgerichts Offenburg. Diese gelangen bei einem nahezu identischen Thema, zu zwei völlig entgegen gesetzten Ansichten. Während die einen die Ermittlung von Filesharern als rechtens abhandeln, betrachten die anderen diese als rechtswidrig. Eine spannende Konstellation also, die nicht ohne Folgen bleiben wird.
Das Landgericht München I schien sich vollkommen sicher, dass die Ermittlung von Tauschbörsennutzern einen massiven Eingriff in deren Privatsphäre beinhalte, und lediglich "fragliche zivilrechtliche Ansprüche" dem gegenüberstehen würden. Infolge dessen war die Aussage des Beschlusses durchweg klar. Keine Akteneinsicht für Anwälte, die kleine Filesharer-Fische jagen. Bei dem Urteil selbst stützte sich das Landgericht unter anderem auf das Fernmeldegeheimnis, sowie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Auch wurde wieder deutlich, wie bedeutsam eine IP-Adresse wirklich ist. So kamen die Robenträger zu dem Schluss, dass durch das Vorbringen einer bloßen IP "deren eigene strafrechtliche Verantwortlichkeit für den Urheberrechtsverstoß nicht bewiesen ist".
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29. 04. 2008, 17:34 #2
Re: Fähnchen dreh dich: Filesharer dürfen ermittelt werden, oder doch nicht?
Was Offenburg hier geurteilt hat ist gem. dem BVG ganz klar eben nicht zulässig.
Es gibt die Bestandsdaten, dass sind die Daten, die bei dem Vertrag mit dem Provider zustandekommen. Also Anschrift, Telefon etc.., und es gibt die Verkehrsdaten.
Verkehrsdaten, sind alle die Daten, die erst dann anfallen, wenn eine Datenverbindung aufgebaut wird bzw. besteht. Und genau hier irrt Offenburg. Die IP-Adresse gehört zu den Verkehrsdaten, ist ja physikalisch logisch und unabstreitbar. Und wie mit Verkehrsdaten umzugehen ist, hat das BVG klar gesagt.
Also dieses Urteil kann so keinen Bestand haben. Diesen Richter sollt man für diese offensichtlich falsche Interpretation vom Stuhl schubsen. Aber ehrlich!
Loddafnir
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29. 04. 2008, 17:38 #3
Re: Fähnchen dreh dich: Filesharer dürfen ermittelt werden, oder doch nicht?
Wenn man der Argumentation des LG München folgt, dann wären auch gespeicherte Abrechnungsdaten "Verkehrsdaten" - mit sehr weitreichenden Folgen.
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29. 04. 2008, 17:58 #4Mitglied
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Re: Fähnchen dreh dich: Filesharer dürfen ermittelt werden, oder doch nicht?
Sind sie das denn nicht?
Zitat von Gravenreuth
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29. 04. 2008, 18:09 #5
Re: Fähnchen dreh dich: Filesharer dürfen ermittelt werden, oder doch nicht?
Aus meiner juristischen Laiensicht - im allgemeinen gesunder Menschenverstand genannt, ist das Urteil das LG Offenburg wieder ein offentsichliches Urteil, was kassiert gehört. Das ist der Fluch der Juristen und ich werfe es Ihnen nicht einmal vor:
Sie haben sich mit so vielen verschiedenen Oberthemen zu beschäftigen, dass sie gar nicht die passende fachliche Ahnung haben können.
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29. 04. 2008, 18:18 #6
Re: Fähnchen dreh dich: Filesharer dürfen ermittelt werden, oder doch nicht?
Es gibt nichts, was vor einem deutschen Gericht nicht möglich ist. Jeder Kadi entscheidet nach eigenen Vorlieben / Abneigungen und Tagesform.
Zitat von Loddafnir
Wer (nach deutschem Rechtsverständnis) kritische Internetaktivitäten betreiben will, sollte über einen Anonymisierungsproxy, bei auf Dauer ausgerichteten Aktivitäten über einen nicht europäischen ISP ins Netz gehen.
Offenbar sind wir in Deutschland wieder so weit, dass man für die Freiheit entweder ins Ausland, oder in den Knast geht.
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29. 04. 2008, 18:21 #7NNBGast
Re: Fähnchen dreh dich: Filesharer dürfen ermittelt werden, oder doch nicht?
warum hat eigentlich jeder pups landkreis ein landgericht? meiner meinung nach gehören landgerichte nur in städte, landkreise mit mehr als 300.000 einwohnern, OLG in die hauptstaedte der bundesländer und die obersten gerichte nach berlin.
die vielzahl von gerichten in deutschland macht das problem, nicht das gesetz selber. jeder provinzrichter urteilt anders, anstelle sich mal an richtlinien von ganz oben zu halten.
NNB
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29. 04. 2008, 18:25 #8
Re: Fähnchen dreh dich: Filesharer dürfen ermittelt werden, oder doch nicht?
Zitat von NNB
Bürgernähe!
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29. 04. 2008, 18:32 #9Mitglied
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Re: Fähnchen dreh dich: Filesharer dürfen ermittelt werden, oder doch nicht?
Damit sie einem immer schön über die Schulter sehen können?
Zitat von Gravenreuth
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29. 04. 2008, 18:47 #10
Re: Fähnchen dreh dich: Filesharer dürfen ermittelt werden, oder doch nicht?
Gerade diese Vielzahl sehe ich als Vorteil. Denn man sieht heute wieder wie schnell sichtlich falsche Entscheidungen zustandekommen. Richter sind auch nur Menschen.
Zitat von NNB
Zudem sind die Gerichte schon heute überlastet.
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29. 04. 2008, 18:57 #11Mitglied
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Re: Fähnchen dreh dich: Filesharer dürfen ermittelt werden, oder doch nicht?
Die Belastung wäre mit einer Zentralisierung du bestimmt zu minimieren.
Jedoch finde ich, sollte man für einen Gerichtstermin nicht zu weite Strecken in kauf nehmen müssen.
Wäre interessant zu wissen, warum die Gerichte überlastet sind.
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29. 04. 2008, 19:03 #12Gesperrt
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Re: Fähnchen dreh dich: Filesharer dürfen ermittelt werden, oder doch nicht?
Lies die ganze NewsUnd wie mit Verkehrsdaten umzugehen ist, hat das BVG klar gesagt.
Sie darf nicht vom Provider an die StA übermittelt werden. Und das wird sie auch nicht. Denn die IP hat die StA schon.
Das steht auch in der News.
Infolgedessen hat die Einstweilige Verfügung keinerlei Wirkung auf ein Auskunftsersuchen von bereits durch die Vorratsdatenspeicherung gesammelten Daten, da zumindest der Name, sowie die Adresse als Bestandsdaten ausgelegt werden, und somit vom Entschluss des BVG nicht berührt werden.
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29. 04. 2008, 20:20 #13Mitglied
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Re: Fähnchen dreh dich: Filesharer dürfen ermittelt werden, oder doch nicht?
also
wenn "man"(also staatsanwalt zb) die ip hat, darf/muss der ISP die adresse rausgeben
aber
wenn "man" die adresse hat und die ips, die der nutzer wann hatte/wo damit war möchte, darf der ISP das nicht
is dass richtig so?
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29. 04. 2008, 20:41 #14
Re: Fähnchen dreh dich: Filesharer dürfen ermittelt werden, oder doch nicht?
mal ne feststellung
Zitat von Naurrusco
wenn die StA tatsächlich jemanden auf der abschussliste
(ich hasse dieses wort) hat dann werden sie ihn denke ich auch was nachweißen können also werden sie die IP schon zwangsläufig haben
und wenn das der fall is dann erübrigt sich der rest der frage
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29. 04. 2008, 20:53 #15
Re: Fähnchen dreh dich: Filesharer dürfen ermittelt werden, oder doch nicht?
Doch, die Gesetze sind das Problem. Genauer gesagt, ihre Formulierung.
Zitat von NNB
Teils mit Absicht, teils aus Unfähigkeit werden die so schwammig und unklar formuliert, dass sie jeder so deuten kann, wie es ihm in den Kram passt.
Bei der Gesetzgebung steht nicht die Rechtsordnung im Vordergrund, sondern das Bestreben, möglichst viele Juristen möglichst lange zu beschäftigen.
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29. 04. 2008, 21:04 #16Gesperrt
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Re: Fähnchen dreh dich: Filesharer dürfen ermittelt werden, oder doch nicht?
Der Provider speichert nicht wohin du verbindest. Ansonsten richtig. IP's (Verbindungsdaten allgemein) dürfen (erstmal) nicht übermittelt werden, außer es geht um eine schwere Straftat..wenn "man" die adresse hat und die ips, die der nutzer wann hatte/wo damit war möchte, darf der ISP das nicht
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29. 04. 2008, 21:08 #17
Re: Fähnchen dreh dich: Filesharer dürfen ermittelt werden, oder doch nicht?
Und wer formuliert die Gesetze? Nicht die Politiker(Die geben die Rahmen, diskutieren drüber und nicken ggf. ab), sondern die zuständigen Ministerien. Sprich Beamte formulieren, wen wundert also noch etwas? Zudem sitzen dort auch Leihbeamte bezahlt von der Lobby.
Zitat von A John
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30. 04. 2008, 06:56 #18
Re: Fähnchen dreh dich: Filesharer dürfen ermittelt werden, oder doch nicht?
Zwei Richter gehen spazieren. Ploetzlich kommt eine alte Frau und spricht
einen von ihnen an: "Hoeren Sie mal, Ihr Hund hat mir da vorne an der Ecke
meine Struempfe zerrissen!"
Der Angesprochene zueckt wortlos seinen Geldbeutel, zieht einen 20-Markschein
heraus, gibt ihn der Frau und sagt: "Es tut mir leid. Reicht das?"
Die "Geschaedigte" nimmt das Geld und verschwindet.
Der andere Richter schaut seinen Kollegen unglaeubig an und sagt:
"Aber Sie haben doch gar keinen Hund!?"
Darauf der, der gezahlt hat:
"Werter Kollege, Sie wissen es und ich weiss es auch. Aber wer weiss, wie ein
Gericht entscheiden wuerde?"
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Hat er den Abmahnbrief diktiert
Zeigt er sich überstrapaziert.
Deshalb will er, man kann's verstehen
Zur Erholung Golfen gehen.
Angekommen auf dem Grün
Erholt er sich von seinen Müh'n.
Kann nebenbei mit den Kollegen
Spazierend noch Kontakte pflegen.
Erfährt dabei mit etwas Glück
Den neusten Abmahn-Abzock-Trick
So hilft im Golfklub zu verkehren
Auch noch die Kohlen zu vermehren.
Vom Ball mit Eisen vier geschossen,
Ward plötzlich hart am Kopf getroffen,
Der Anwalt, der noch überdies
Gut hörbar einen fahren ließ.
Warum achtern jäh entwich,
Des Anwalts Winde habe ich,
Zu behaupten hier die Stirn:
Er hatte einen Furz im Hirn.
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30. 04. 2008, 12:37 #19
Re: Fähnchen dreh dich: Filesharer dürfen ermittelt werden, oder doch nicht?
Irgendwie sehe ich den Zusammenhang zwischen den beiden Urteilen nicht. Das eine Urteil erlaubt die Ermittlung der Daten, und das andere Urteil verbietet die Weitergabe dieser Daten von der Staatsanwaltschaft an den Abmahnanwalt. Befolgt der Staatsanwalt beide Urteile, ermittelt er zunächst den Anschlussinhaber, stellt danach das Verfahren ein und gibt die Daten nicht weiter. So einfach kann das sein.
Um das Verfahren abzukürzen, würde ich als Staatsanwalt auf die Ermittlung des Anschlussinhabers verzichten, weil das Verfahren eh eingestellt wird. Das spart Zeit, und man kann sich wichtigeren Themen zuwenden.
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30. 04. 2008, 13:19 #20Gesperrt
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Re: Fähnchen dreh dich: Filesharer dürfen ermittelt werden, oder doch nicht?
lol. Nette Idee. So kann man beide Urteile verbinden.So einfach kann das sein.
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