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30. 04. 2008, 10:10 #1
Klage gegen Denic eingereicht
Der BGH (MMR 2005,1311) hat entschieden, dass die Nutzungsrechte an einer Domain doch gepfändet werden können. Vollkommen ungeklärt sind jedoch die Rechtsfolgen, wenn ein Schuldner trotz Pfändung über seine Domain verfügt, sie beispielsweise an Dritte überträgt.
Wenn eine Sache gepfändet wird, dann ist ein sogenannter "Pfandbruch" strafbar (§136 StGB), nicht dagegen bei einer Forderungs- oder Rechtepfändung. Wenn zum Beispiel ein Bankkonto gepfändet und der Pfändungsbeschluss auch der Bank zugestellt wurde, dann haftet diese zivilrechtlich dafür, wenn sie ihrem Bankkunden weitere Verfügungen über das Konto erlaubt, bevor er nicht die Schuld getilgt hat. Die Bank haftet in derartigen Fällen als so genannter "Drittschuldner".
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30. 04. 2008, 12:05 #2Mitglied
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Re: Bundesgerichtshof: DENIC haftet als Drittschuldner
Was passiert eigentlich, wenn die domain gmx.de gepfändet wird und der neue Besitzer nen catchall filter installiert und alle emails aller GMX Kunden lesen kann?
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30. 04. 2008, 12:23 #3
Re: Bundesgerichtshof: DENIC haftet als Drittschuldner
Steht in der aktuellen c´t 10/2008 unter "Recht". Ist ganz ordentlich geschrieben.
Zitat von Triboc
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30. 04. 2008, 12:30 #4Redakteur
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Re: Bundesgerichtshof: DENIC haftet als Drittschuldner
Sie machen Werbung für die c't ? Es geschehen noch Zeichen und Wunder...
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30. 04. 2008, 12:33 #5Mitglied
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Re: Bundesgerichtshof: DENIC haftet als Drittschuldner
Ich glaub dann hat der neue Besitzer ein gravierendes Leitungsproblem
Zitat von Triboc
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30. 04. 2008, 12:35 #6
Re: Bundesgerichtshof: DENIC haftet als Drittschuldner
Zitat von Ghandy
Wenn ein c´t-Artikel gut ist, dann sage ich das auch!
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30. 04. 2008, 12:47 #7Redakteur
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Re: Bundesgerichtshof: DENIC haftet als Drittschuldner
Um wessen Domain ging es in dem Fall eigentlich?
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30. 04. 2008, 13:21 #8www.pnw.de
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Re: Bundesgerichtshof: DENIC haftet als Drittschuldner
Das spielt doch eigentlich keine Rolle, weil es doch ein generelles Problem ist. Das Ergebnis wird so oder so richtungsweisend sein.
Zitat von Ghandy
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30. 04. 2008, 13:34 #9Mitglied
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Re: Bundesgerichtshof: DENIC haftet als Drittschuldner
Da wäre noch die Frage, wie viel eine Domain wirklich wert ist. Denn gewisse Schlagwörter dürften ähnlich wie einige Schadensersatzforderungen der MI gehypt sein.
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30. 04. 2008, 13:35 #10Mitglied
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Re: Bundesgerichtshof: DENIC haftet als Drittschuldner
Das Aktenzeichen (Fundstelle) wäre trotzdem interessant.
MfkG aus K
Dominik Boecker
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30. 04. 2008, 13:36 #11
Re: Bundesgerichtshof: DENIC haftet als Drittschuldner
Die Überschrift ist irreführend. Die Klage wurde, wie sich aus dem Text ergibt, gerade erst in Frankfurt eingereicht.
Zitat von RABoecker
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30. 04. 2008, 13:44 #12Mitglied
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Re: Bundesgerichtshof: DENIC haftet als Drittschuldner
HHK v. Gravenreuth,
von Frankfurt steht in dem Text aber gar nichts. ;-) Schade, dass der Mdt eines Kollegen nicht schneller aus den Pötten gekommen ist, dann wäre der Kollege zusammen mit meinen Entwürfen ~1/2-Jahr früher dran gewesen.
MfkG aus K
Dominik Boecker
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30. 04. 2008, 15:50 #13Mitglied
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Re: Bundesgerichtshof: DENIC haftet als Drittschuldner
Vielleicht ist die Überschrift deshalb irre führend, weil diese von Ihnen stammt? Oder ist der Text nicht eine Pressemitteilung aus Ihrer Feder, Herr von Münchhausen ... ähem, sorry, Gravenreuth?
Zitat von Gravenreuth
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30. 04. 2008, 16:01 #14
Re: Bundesgerichtshof: DENIC haftet als Drittschuldner
Die Überschrift stammt nicht von mir. Meine Überschrift war: "Musterklage gegen die DENIC"
Zitat von koelnmedia
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30. 04. 2008, 16:10 #15
Re: Bundesgerichtshof: DENIC haftet als Drittschuldner
Wo sitzt die DENIC - in Frankfurt. Mit anderen Gerichtsständen wäre es wohl aus formalen Gründen kritsch geworden.
Zitat von RABoecker
Wär zu spät kommt, den straft das Leben!Schade, dass der Mdt eines Kollegen nicht schneller aus den Pötten gekommen ist, dann wäre der Kollege zusammen mit meinen Entwürfen ~1/2-Jahr früher dran gewesen.
MfkG aus K
Dominik Boecker
Man kann aber im Falle eines Obsiegens darauf aufbauen. Kollegen Welzel wird diese Klage gar nicht gefallen.
Er bekam sie vorher als Entwurf und kann sich daher nicht beklagen, dass er nicht wusste was da auf die DENIC zukommt. Ich gehe davon aus, dass diese Sache "hoch geht" und habe daher bereits in der Klage die Zulassung der Sprungrevison beantragt. Es sind - wenn man sich mit der DENIC auf den Wert der Domain oder einen Streitwert einigt - ansonsten nur noch reine Rechtsfragen.
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30. 04. 2008, 16:49 #16
Re: Bundesgerichtshof: DENIC haftet als Drittschuldner
Also steh ich jetzt auf dem Schlauch, oder befasst sich der Artikel wirklich mit einer
BGH-Entscheidung aus asbachuralten Zeiten?
Ahoi!
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30. 04. 2008, 17:08 #17DieRoteZoradeaktiviertes Benutzerkonto
Re: Klage gegen Denic eingereicht
Herr v.G. nervt wie immer. Nix Neues. Schreiben Sie Ihre Artikel doch selber.
Machen Sie eigentlich auch mal etwas Produktives oder gar Sinnvolles??
Ich mag es bezweifeln.
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30. 04. 2008, 17:09 #18Redakteur
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Re: Klage gegen Denic eingereicht
Ich bin heute offensichtlich trotz eines klärenden Telefonats mit 30 Tagen Verspätung in den April geschickt worden. Auch im Nachhinein (über 7 Stunden!!) gab es keine Bemühungen des Autors, das Missverständnis aufzuklären, um weitere Verwirrung zu vermeiden.
Ich habe die News jetzt komplett gelöscht, um die Angelegenheit klar aus der Welt zu schaffen. Das war mein Fehler, sorry vielmals. Ich vertraue zukünftig nur noch den Pressemitteilungen, die ich vorher selbst gefälscht habe.
Mit freundlichem Gruß aus Düsseldorf!
Lars Sobiraj, Gulli Redaktion
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30. 04. 2008, 17:10 #19Redakteur
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Re: Klage gegen Denic eingereicht
Und danke an KölnMedia für den rettenden Anruf!! Dafür schulde ich dir noch ein Bier!
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30. 04. 2008, 17:19 #20Mitglied
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Re: Klage gegen Denic eingereicht
Das Schlimme daran ist, dass dieser Artikel von Herrn von G. stammt!
Zitat von DieRoteZora
Er hat die Nachricht als Pressemitteilung an gulli.com geschickt und diesen sehr missverständlichen Text verzapft! Ich habe den Text jetzt dreimal durchgelesen - und nirgendwo (!) gelesen, dass er jetzt erst einmal eine Musterklage eingereicht hat ... selbst für mich stellt sich die vorliegende PM so dar, als wenn bereits ein Urteil vorliegen würde. Und ich lese jeden Tag dutzende PMs!
Vielleicht sollten Sie sich einen Pressesprecher suchen, Herr von G.!
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