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gullinews
gulli:News Redaktion
 
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Second Life: Kölner Dom stellt für das LG Köln keine Urheberrechtsverletzung dar

Die virtuelle Welt "Second Life" durfte sich bereits oft genug mit Urheberrechtsstreitigkeiten herumschlagen. Der jetzt bekannt gewordene Fall ist jedoch von seiner Originalität her kaum zu überbieten, da es diesmal um ein besonderes deutsches Wahrzeichen geht. Den Kölner Dom. Dieser ist nämlich inzwischen auch in Second Life zu finden, dank dreier Entwickler, die diesen virtuell entworfen haben. Ein Zerwürfnis zwischen ihnen führte jetzt jedoch zu einer Klage, wer von dem Trio die Urheberrechte an dem virtuellen Dom besitze.

Das Team und deren Auftrag ist so spannend zusammengesetzt, wie die Story selbst.
Eine Kommunikationsagentur, ein Softwareberater sowie eine Beraterin für die "Umsetzung von Maßnahmen und Projekten in virtuellen Welten" erhielten im Rahmen des Projektes "Virtuelles Köln" den Auftrag, den Kölner Dom zu digitalisieren. Explizit gemeint war hierbei die Erstellung eines 3D-Models, welches schlussendlich in Second Life integriert wurde. Als sich die Parteien zerstritten hatten, wollte das Erzbistum Köln in Erfahrung bringen, wer den nun genau die Urheberrechte an dem virtuellen Dom habe.
Die Folge daraus: Aus dem simplen Zerwürfnis wurde eine handfeste Klage, angestrebt durch die Beraterin für Maßnahmen und Projekte in virtuellen Welten. Diese war der Ansicht, dass ihr allein das Urheberrecht zustehen würde.
Das Gerichtsurteil enthielt folgende Aussage der Klägerin: "[...] durch die Wahl von Schattierungen und Helligkeiten und die Farbwahl habe die Geschäftsführerin der Verfügungsklägerin eine unabhängig vom realen Dom bestehende Atmosphäre geschaffen, wodurch die majestätische Baukunst unterstrichen worden sei. Auch seien durch die Neuschaffung Blickwinkel ermöglicht worden, die vorher und auch in Realität nicht bestanden hätten und bestünden".
Die Beklagten wiederum setzten sich gegen diese Aussage zur Wehr, hätten doch sie und nicht die Klägerin die geometrischen Elemente erstellt. "Die Blickwinkel auf den virtuellen Kölner Dom würden durch die Benutzer-Schnittstelle von 'Second Life' und nicht durch eine Leistung von Frau M ermöglicht. In einer späteren Bauphase seien darüber hinaus die von Frau M mitbearbeiteten Texturen mit deren Wissen durch solche ersetzt worden, die ausschließlich vom Verfügungsbeklagten [dem Berater] stammten".
Das Gericht urteilte schlussendlich, das die geleistete Tätigkeit von Frau M. darin bestand, "auf der Grundlage von Fotos des realen Domes durch perspektivische Korrekturen, Helligkeitsanpassungen und Wahl des entsprechenden Bildausschnitts eine Anpassung dieser Fotos für die Zwecke des virtuellen Doms zu erzielen. Hierin liegt keine hinreichende eigenpersönliche Schöpfung. Vielmehr sind die insoweit zu erbringenden Leistungen im eher handwerklich-technischen Bereich anzusiedeln, insbesondere im Umgang mit den grundlegenden Bearbeitungsfunktionen eines Bildbearbeitungsprogramms".
In Folge dessen wies das Gericht die Klage ab, da kein Urheberrechtsanspruch bestand und die vertraglichen Vereinbarungen keinerlei Details über die Vervielfältigungsrechte und/oder das öffentliche zugänglich machen beinhalteten. (Autor: Firebird77)
(Via Golem.de)

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Alt 01. 05. 2008, 15:11 gullinews is offline Mit Zitat antworten #1
koelnmedia
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Registrierungsdatum: Mar 2008
Ort: Köln
Beiträge: 396
Re: Second Life: Kölner Dom stellt für das LG Köln keine Urheberrechtsverletzung dar

Mein Gott, warum machen die so viel Wind um unsere Bahnhofskapelle?

Wenn es nach mir ginge, wären da längst Parkplätze - die haben wir in Köln nämlich wirklich nötig ...
Alt 01. 05. 2008, 15:39 koelnmedia is offline Mit Zitat antworten #2
ph0en1xs
I just can't get enough!
 
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Registrierungsdatum: Aug 2007
Ort: l.e.
Beiträge: 631
Re: Second Life: Kölner Dom stellt für das LG Köln keine Urheberrechtsverletzung dar

Zitat:
Zitat von koelnmedia 
Mein Gott, warum machen die so viel Wind um unsere Bahnhofskapelle?

Wenn es nach mir ginge, wären da längst Parkplätze - die haben wir in Köln nämlich wirklich nötig ...

hehehe
yo parkplätze sind in sl auch einfacher nach zu bauen...

ansonsten mal ne mail an den britischen außenminister schicken...ob er nochmal 1000 bomber nach köln schickt...

man kann sich aber echt um jeden scheiß vor gericht zoffen..
Alt 01. 05. 2008, 17:22 ph0en1xs is offline Mit Zitat antworten #3
Samoht Spender
Mitglied
 
Registrierungsdatum: Apr 2002
Beiträge: 47
Re: Second Life: Kölner Dom stellt für das LG Köln keine Urheberrechtsverletzung dar

Zitat:
...ob er nochmal 1000 bomber nach köln schickt...

Hat Dir denn noch niemand gesagt des es klüger ist erst zu denken und dann den Mund aufzumachen.

Vielleich fragst Du erst mal ein paar ältere Leute die den Krieg erlebt haben, was das für ein Elend ist, bevor Du in England Bomber anforderst ... die werden Dir hoffentlich die Ohren lang ziehen. Rotzjunge dämlicher ...


cu Samoht
Alt 03. 05. 2008, 02:28 Samoht is offline Mit Zitat antworten #4
Wandang
Kinetischer Warpol
 
Benutzerbild von Wandang
 
Registrierungsdatum: Dec 2005
Beiträge: 1.724
Re: Second Life: Kölner Dom stellt für das LG Köln keine Urheberrechtsverletzung dar

ohja verpestet auch noch die virtuelle spielewelt mit religiösem abschaum.
aber wer das spiel gut findet... hats verdient
Alt 15. 05. 2008, 22:33 Wandang is offline Mit Zitat antworten #5
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