Die RIAA (Verband der Musikindustrie in den USA) sieht sich aktuell massiven Problemen gegenüber, nachdem ein Gericht im US-Bundesstaat Arizona die Hauptanschuldigung jeder Klage der RIAA zerlegte. Darin wird den Beklagten das "zur Verfügung stellen" im Shared-Ordner und nicht der eigentliche Transfer der Musikdateien angekreidet. Der District Court legte jetzt fest, was mit Verteilen gemeint ist, und wieso das zur Verfügung stellen keine Urheberrechtsverletzung darstellt.
Die Kernargumentation im gegebenen Fall wurde zwar ursprünglich akzeptiert, jetzt jedoch nochmals überprüft und für unzureichend befunden. Konkret geht es um den Fall "Atlantic vs. Howell". Beklagt wird hier das Ehepaar Howell, welches den Urheberrechtsverstoss am heimischen PC begangen haben soll. Die Argumentation der RIAA (Recording Industry Association of America), man habe Dateien im "Shared" Ordner bereit gehalten, reichte zwar für eine anfängliche Klage aus. Die Tatsache, dass jedoch keine Daten bei einer Übertragung sichergestellt werden konnten, scheinen das Kartenhaus der Klage jetzt in sich zusammenfallen zu lassen.
weiterlesen