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  1. #1
    gulli:News Redaktion Avatar von gullinews
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    Standard Deutschland: Erste Abmahnungen für Downloader eingegangen

    Filesharer sind bislang nur dann abgemahnt worden, wenn mit einem der bekannten Clients Dateien zum Upload angeboten haben. Auf der Abmahnwahn-Dreipage sind jetzt erste Mitteilungen von Abmahnungsopfern eingegangen, die lediglich Dateien herunter geladen haben. Sie hatten weder eine große Anzahl von Dateien in ihrem öffentlichen Ordner, noch hat nach eigener Aussage ein Upload stattgefunden.

    Wer in der Vergangenheit seinen Shared-Ordner nicht aufräumte und eine große Anzahl von z. B. Musikdateien zum Tausch anbot, musste früher oder später mit einer Abmahnung der Musikindustrie rechnen. Nun gingen erste Hinweise in der Abmahnwahn-Dreipage ein, dass jetzt auch Downloader Abmahnungen erhalten. Im vorliegenden Fall handelt es sich um eine Abmahnung wegen eines Pornofilms. Der Abgemahnte schrieb:


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  2. #2
    Mitglied
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    Standard Re: Deutschland: Erste Abmahnungen für Downloader eingegangen

    Man läd generell etwas hoch, auch wenn im Share nichts enthalten ist.
    Beim Download, auch wenn die Datei noch unvollständig ist, werden Fragmente wiederum zum Upload freigegeben. Ohne Upload wäre ein Download in p2p Netzen nicht möglich.
    Anti p2p Firmen stellen "Raubkopien" in das Netz um zu ködern. Die schauen sich nur an, wer nun von der datei leecht. Dann wird nur eine Anfrage an den ISP gestellt. --> Siehe Whois-Abfrage.
    *BSD- und Linux User
    Skriptkiddies > /dev/null

  3. #3
    Gesperrt Avatar von Gravenreuth
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    Standard Re: Deutschland: Erste Abmahnungen für Downloader eingegangen

    Zitat Zitat von gullinews
    [b]Filesharer sind bislang nur dann abgemahnt worden, wenn mit einem der bekannten Clients Dateien zum Upload angeboten haben. Auf der Abmahnwahn-Dreipage sind jetzt erste Mitteilungen von Abmahnungsopfern eingegangen, die lediglich Dateien herunter geladen haben. Sie hatten weder eine große Anzahl von Dateien in ihrem öffentlichen Ordner, noch hat nach eigener Aussage ein Upload stattgefunden.

    Ein Upload ist eine Vervielfältigungshandlung zu derer es einer Einwilligung bedarf - Aber das hatten wir doch schon vor ca. 15 Jahren bei den AMIGA-Mailboxen. Was soll daran neu und so einmalig sein???

  4. #4

    Standard Re: Deutschland: Erste Abmahnungen für Downloader eingegangen

    Zitat Zitat von d1g1t4l
    Man läd generell etwas hoch, auch wenn im Share nichts enthalten ist.
    Beim Download, auch wenn die Datei noch unvollständig ist, werden Fragmente wiederum zum Upload freigegeben. Ohne Upload wäre ein Download in p2p Netzen nicht möglich.
    Eben nicht. Es gibt z.B. modifizierte (und übrigens von der Community nicht gern gesehene) eMule-Clients, die absolut nichts hochladen. Weder gesharete komplette Files noch heruntergeladene Chunks.

    Bitte beachtet, dass "Leechen" bei eD2K eine andere Bedeutung hat als bei BT, nämlich "saugen ohne zu pusten".

  5. #5
    Mit Glied
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    Standard Re: Deutschland: Erste Abmahnungen für Downloader eingegangen

    Diese News ist eigentlich keine, da die Abmahner davon ausgehen, dass auch die Dateien angeboten wurden. Und nicht - wie der Titel zumindest suggeriert - bewusst einen reinen Downloader abgemahnt haben.

  6. #6
    Pornös Avatar von Seicho
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    Standard Re: Deutschland: Erste Abmahnungen für Downloader eingegangen

    Zitat Zitat von Gravenreuth
    Ein Upload ist eine Vervielfältigungshandlung zu derer es einer Einwilligung bedarf - Aber das hatten wir doch schon vor ca. 15 Jahren bei den AMIGA-Mailboxen. Was soll daran neu und so einmalig sein???
    Hat da jemand die News nicht aufmerksam gelesen oder einfach nicht verstanden?
    I brake together, don't tell me something from the horse...

  7. #7
    hathoor
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    Standard Re: Deutschland: Erste Abmahnungen für Downloader eingegangen

    Zitat Zitat von d1g1t4l
    Man läd generell etwas hoch, auch wenn im Share nichts enthalten ist.
    Beim Download, auch wenn die Datei noch unvollständig ist, werden Fragmente wiederum zum Upload freigegeben. Ohne Upload wäre ein Download in p2p Netzen nicht möglich.
    Nicht wenn man einen Leecher Mod benutzt.

    Zu finden bei Leecher.biz oder forum.klo00.de

    Diese News ist eigentlich keine, da die Abmahner davon ausgehen, dass auch die Dateien angeboten wurden. Und nicht - wie der Titel zumindest suggeriert - bewusst einen reinen Downloader abgemahnt haben.
    Bei Heise stehts auch richtig : http://www.heise.de/newsticker/Abmah...70/from/atom10

  8. #8
    Mitglied Avatar von Dialerwatch
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    Standard Re: Deutschland: Erste Abmahnungen für Downloader eingegangen

    Zitat Zitat von Gravenreuth
    Ein Upload ist eine Vervielfältigungshandlung zu derer es einer Einwilligung bedarf (...)Was soll daran neu und so einmalig sein???
    Dass es in der Meldung nicht um Up- sondern Download geht.

  9. #9
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    Standard Re: Deutschland: Erste Abmahnungen für Downloader eingegangen

    Man läd generell etwas hoch, auch wenn im Share nichts enthalten ist.
    Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.

    Der Abgemahnte benutzte einen Leecher, eine veränderte Version seines Clients, mit der er keine Daten hochladen, sondern nur herunterladen konnte.
    Ehrlich gesagt, ich finds geil. Scheiß-Leecher, soll woanders schmarotzen.

  10. #10
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    Standard Re: Deutschland: Erste Abmahnungen für Downloader eingegangen

    es ist aber nicht etwas in der richtung rapidshare gemeint oder?

  11. #11
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    Standard Re: Deutschland: Erste Abmahnungen für Downloader eingegangen

    Zitat Zitat von Gravenreuth
    Ein Upload ist eine Vervielfältigungshandlung zu derer es einer Einwilligung bedarf - Aber das hatten wir doch schon vor ca. 15 Jahren bei den AMIGA-Mailboxen. Was soll daran neu und so einmalig sein???
    Ja, schon, Herr von G. ... wir wissen ja alle, welche "tollen Leistungen" in der Vergangenheit auf Ihr Konto gegangen sind!

    Aber hier ist die Frage ja eigentlich eine ganz andere: Laut HEISE Online (Oh, sorry ... ich vergaß!) gibt es ja zwischen der abmahnenden Firma und dem eigentlichen Rechteinhaber einen gültigen Vertrag, der wohl besagt, dass die abmahnende Firma das "ausschließliche Recht" hat (haben soll), den der Abmahnung zu Grunde liegenden Film "über dezentrale Computernetzwerke auszuwerten und öffentlich zugänglich zu machen". Wenn es also einen gültigen Vertrag zur Verwertung des Materials gibt und man zieht sich den Film aus dieser Quelle ... was tut man denn böses? NICHTS! Man nutzt lediglich einen - zwischen Urheber und Vertreiber vertraglich verinbarten - Distributionsweg!

    Außerdem geht das Problem ja noch viel weiter, wie die Kollegen von TELEPOLIS (och, schon wieder aus dem Hause HEISE - tut mir jetzt wirklich leid ...) im ihrem Artikel aufgegriffen haben: Die abgemahnten "Filme" sind im Land, wo die abmahnende Firma ihren Sitz hat (Da, wo auch das Ricola herkommt ... nein, NICHT Schweden!), nach Artikel 197, Absatz 3, des eidgenössischen Strafgesetzbuches verboten!

    Da stellt sich dann (nicht nur mir, übrigens ...) die Frage, wie man an etwas Illegales legale Rechte erwerben und diese dann auch entsprechend abmahnen kann ... aber vielleicht weiß ja unser allwissender Herr von G. (Wo ist eigentlich der "Rechtsanwalt" in Ihrer Signatur hin?) dazu etwas?

  12. #12
    Officially Perfect Avatar von thsascha
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    Standard Re: Deutschland: Erste Abmahnungen für Downloader eingegangen

    Zitat Zitat von R4V3BROT
    es ist aber nicht etwas in der richtung rapidshare gemeint oder?
    Filesharingnetz ungleich Rapidshare!

    mfg
    Alles glänzt...so schön neu...
    Die Welt mit Staub bedeckt, doch ich will sehn wo's hingeht !!

  13. #13
    Mexikanischer Apfeldieb
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    Standard Re: Deutschland: Erste Abmahnungen für Downloader eingegangen

    Zitat Zitat von R4V3BROT
    es ist aber nicht etwas in der richtung rapidshare gemeint oder?
    Doch! Du wirst jetzt teuflisch bestraft und ewig in der Hölle schmoren!



    lol. :>

  14. #14
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    Standard Re: Deutschland: Erste Abmahnungen für Downloader eingegangen

    Wie will man denn später nach dem DL bewesien dass man nicht geuploadet hat? ^^
    WLAN0|Developer-Blog: http://www.wlan0dev.org

  15. #15
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    Standard Re: Deutschland: Erste Abmahnungen für Downloader eingegangen

    Zitat Zitat von venceremos-hb
    Diese News ist eigentlich keine, da die Abmahner davon ausgehen, dass auch die Dateien angeboten wurden. Und nicht - wie der Titel zumindest suggeriert - bewusst einen reinen Downloader abgemahnt haben.
    EXAKT was ich dazu sagen wollte! Titel absolut unpassend gewählt!
    soso...

  16. #16
    Ist ein Milchprodukt! Avatar von youurt
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    Standard Re: Deutschland: Erste Abmahnungen für Downloader eingegangen

    Ziel der ganzen sache???
    Pornos runterladen und dafür bestraft werden tzzzzzzz...
    Milchpreise sollten steigen !!!

  17. #17
    Gullianer
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    Standard Re: Deutschland: Erste Abmahnungen für Downloader eingegangen

    @koelnmedia:

    dies ist der Grund und so hab ich mir des auch immer gedacht, dass man durch den reinen Download nie abgemahnt werden kann (ich red jetzt mal nur vom filesharen):
    Denn entweder die Quelle woher man die Daten bezieht ( also Promedia etc.) hat die Rechte auf der Software, dann ist das legal, da diese ja die Rechte an der Software haben.
    Oder Promedia etc. hat die Rechte nicht, dann ist der Download für sich selbst zwar absolut illegal, aber für sie selbst der Upload umso mehr. Und da eine Straftat nicht durch eine Straftat ermittelt/belangt werden darf, hat man dann vor Gericht nichts zu befürchten.

    Dies schützt einem aber nicht davor Abmahnungen zu erhalten wie in diesem Fall passiert, denn leider macht Promedia was sie will und die Staatsanwaltschaften schauen da auch nicht genau hin (wie auch bei diesen zigtausenden Klagen). Ich finds gut, dass die Staatsanwalten teilweise schon dieses Herausgeben der Daten einstellen, und eigentlich müssten das alle machen, denn das Verhalten von Promedia und Co. ist genauso verboten wie das Up/Downloaden von Warez. (siehe Klagen gegen den IP-Ermittler in der Schweiz, mir fällt der Name grad nicht ein)


    Der Abgemahnte könnte sogar Schadensersatz wegen unrechtsmäßiger Abmahnung einklagen, was er eigentlich auch tun sollte, und die Fehler, die der Promedia AG etc. unterlaufen bekannter machen!

  18. #18
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    Standard Re: Deutschland: Erste Abmahnungen für Downloader eingegangen

    Zitat Zitat von p3ng3l
    Wie will man denn später nach dem DL bewesien dass man nicht geuploadet hat? ^^
    In dem man notfalls ernsthaft den Rechner einem Sachverständigem gibt, und dieser feststellt, das kein gefaktes Windows & Leecher Client im nachhinein aufgesetzt wurde. Ja, das geht, kostet halt ne Kleinigkeit, und diese Form von Gerichtlich anerkannten Sachverständigen dürfte schwer zu finden sein, aber es geht.

    Ohne mich mal wieder einige Seiten im Abmahnwahn durch zu kämpfen, behaupte ich anhand der Indizien (Porno, kein Upload stattgefunden) es handelt sich mal wieder um die absoluten Profis der Abmahn-Industrie, die Kanzlei KuW mit Digiprotect, welche im verlinkten Artikel selbst sagen, es findet kein Upload zu ihnen statt.
    Es kann sich natürlich auch um eine der dutzende anderen Kanzleien handeln, die auf die Porno Welle aufgesprungen sind, hier ist von noch weniger Kompetenz und Beweiskraft auszugehen.

    Es wird also nur die IP notiert, wow, wär hätte das erwartet.

    Die News ist Blödsinn, wenn man dem tatsächlichen Wortlaut folgen darf, handelt es sich nicht um "Deutschlands erste Abmahnung wegen eines Downloads" (dieser ist logischerweise noch weniger beweisbar) sondern schlichtweg um eine Abmahn Firma ohne funktionierendes Log Programm, was seit Anbeginn der Welle klar war.

    Heise schreibts ein bisschen deutlicher.
    mfg

    Sei Bamboocha, denn du bist Deutschland und lädst bei musicload.de -_-

  19. #19
    Gesperrt Avatar von Hirnblaehung
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    Standard Re: Deutschland: Erste Abmahnungen für Downloader eingegangen

    wie können die die IP notieren wenn sie selbst nichts illigales gemacht haben ?

    bzw den Porno geshart haben....

    Naja alle in einen sack und ....


    mFg

  20. #20
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    Standard Re: Deutschland: Erste Abmahnungen für Downloader eingegangen

    Zitat Zitat von fexbest
    @koelnmedia:

    dies ist der Grund und so hab ich mir des auch immer gedacht, dass man durch den reinen Download nie abgemahnt werden kann (ich red jetzt mal nur vom filesharen):
    Denn entweder die Quelle woher man die Daten bezieht ( also Promedia etc.) hat die Rechte auf der Software, dann ist das legal, da diese ja die Rechte an der Software haben.
    Achtung, Denkfehler! ProMedia arbeitet mit einem anderen System! Die bieten nichts an, sondern laden mit einem speziellen Client runter! Und die dürfen runterladen, weil sie den Auftrag der Rechteinhaber haben, dies im Rahmen ihrer Ermittlungen zu machen!

    Andere Anbieter, bevorzugt aus dem ... "liegenden Filmgewerbe", gehen den anderen Weg - denen ist es einfach zu mühsam, die Filme komplett runterzuladen (dauert wahrscheinlich auch zu lange). Deshalb bieten die über ihre "Honey Pots" die Filme direkt selber an und brauchen dann nur noch die IP-Logs abschreiben!

    (siehe Klagen gegen den IP-Ermittler in der Schweiz, mir fällt der Name grad nicht ein)
    Hust ... Logistep ... Hust (übrigens nicht verwechseln mit Logitech, die bauen Tastaturen, Mäuse und Co.)!

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