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M_Headman1983
Mitglied
 
Registrierungsdatum: Feb 2008
Beiträge: 25
TÜv Ist Abgelaufen

Hallo zusammen,
ich bräuchte mal einen Ratschlag. Ich habe gehört, dass ab dem 01.05.08 ein Bußgeld von mindestens 400 Euro gezahlt werden muss, wenn man auch nur einen Tag übern Tüv ist. Wer kann mir das bestätigen?

MfG
MH
Alt 06. 05. 2008, 12:12 M_Headman1983 is offline Mit Zitat antworten #1
undacc
UNDACCground
 
Registrierungsdatum: Feb 2008
Beiträge: 50
Re: TÜv Ist Abgelaufen

scheint noch aktuell zu sein
ich hab davon noch nichts gehört. du liest wahrscheinlich zuviel BLÖD zeitung.

Ein tipp: alle daten aus der BLÖD mindestens halbieren, dann kommst der wahrheit näher
Alt 06. 05. 2008, 12:20 undacc is offline Mit Zitat antworten #2
M_Headman1983
Mitglied
(Threadstarter)
 
Registrierungsdatum: Feb 2008
Beiträge: 25
Re: TÜv Ist Abgelaufen

Das wurde gestern angeblich im Westdeutschen Rundfunk übertragen.
Wenn's stimmt wäre es der Hammer, aber richtig so vorstellen, kann ich's mir auch nicht.
Alt 06. 05. 2008, 15:19 M_Headman1983 is offline Mit Zitat antworten #3
tiffany
kleine Diva
 
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Registrierungsdatum: Nov 2005
Beiträge: 1.048
Re: TÜv Ist Abgelaufen

Ab 2009 soll es ein neues Straßenverkehrsgesetz geben. Vertust du dich vielleicht damit?
Alt 06. 05. 2008, 15:26 tiffany is offline Mit Zitat antworten #4
z0rg
Mitglied
 
Registrierungsdatum: Oct 2004
Beiträge: 27
Re: TÜv Ist Abgelaufen

Habe mal gelesen, unter 2 Monaten Überfälligkeit gibt es keine Buß- und Verwarngelder.
Trotzdem können die Polizeibeamten bei "vorsätzlichen Taten" schon ab dem 1. Tag Strafen verhängen. Also denen nicht sagen "ich weiß, dass ich 2 Monate drüber sein darf, also könnt ihr mir nichts", sondern eher sowas wie "habe mich bemüht, noch keine Zeit gehabt, keinen Urlaub bekommen"
War auch mal 1 Monat über dem Termin, wegen einer 6-monatigen Urlaubssperre im Grundwehrdienst. Gemerkt hat es niemand
Alt 06. 05. 2008, 15:51 z0rg is offline Mit Zitat antworten #5
doctor666 Spender
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Registrierungsdatum: Aug 2000
Ort: Ruhrpott
Beiträge: 600
Re: TÜv Ist Abgelaufen

Was hier so gehört und gelesen wird ist ja schon interessant, aber auch falsch.

undacc hat schon eine gute Quelle genannt, die hier ist auch nicht schlecht.

Die Geschichte mit den 400 € ist Unsinn, ebenso der Irrglaube, man dürfe die Fälligkeit der Hauptuntersuchung überschreiten.

Die Hauptuntersuchung muss spätestens am letzten Tag des Fälligkeitsmonats durchgeführt werden. Zwar hat der Gesetzgeber festgelegt, dass ein Bußgeld erst bei 2 Monaten Überfälligkeit ansteht, doch hat dies einen einfachen Grund.

Kommt jemand fristgerecht zur Hauptuntersuchung beispielsweise am 30.05. bei Fälligkeit im Mai und das Fahrzeug weißt erhebliche Mängel auf, hat er einen Monat Zeit um das mängelfreie Fahrzeug zur Nachuntersuchung vorzustellen.

Damit dieser Fahrzeughalter trotz fristgerechter Durchführung nicht bestraft wird, wird ein Bußgeld erst ab dem zweiten Monat erhoben.
Alt 07. 05. 2008, 23:13 doctor666 is offline Mit Zitat antworten #6
Bratak
MKL von Bw aus LG
 
Registrierungsdatum: Mar 2008
Beiträge: 10
Re: TÜv Ist Abgelaufen

Das mit den 2 Monaten zeit um abgelaufende mängel zu beseitigen stimmt leider nicht ganz.
Denn man muss nachdem die Hauptuntersuchung nicht bestanden ist den Mängelbericht immer mitführen. Nur dann ist ein weiterer Betrieb im Öffentl. Straßenverkehr zulässig.

Hier nochmal der auszug aus dem Bußgeldkatalog

Als Halter Fahrzeug zur Haupt- oder Zwischenuntersuchung nicht angemeldet oder vorgeführt; bei einer Überschreitung des Anmelde- oder Vorführtermins von
mehr als zwei bis zu vier Monaten 15,- EUR
vier bis acht Monaten 25,- EUR
mehr als acht Monaten 40,- EUR, 2 Punkte

Abgasuntersuchung:
Als Halter die Frist für die Abgasuntersuchung überschritten um
mehr als zwei bis zu acht Monate 15,- EUR
mehr als acht Monate 40,- EUR, 1 Punkt

Fahrzeug zur Nachprüfung der Mängelbeseitigung nicht rechtzeitig vorgeführt 15,- EUR

MFG Bratak
Alt 08. 05. 2008, 07:07 Bratak is offline Mit Zitat antworten #7
doctor666 Spender
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Ort: Ruhrpott
Beiträge: 600
Re: TÜv Ist Abgelaufen

Zitat:
Zitat von Bratak
Das mit den 2 Monaten zeit um abgelaufende mängel zu beseitigen stimmt leider nicht ganz.

Hat ja auch keiner behauptet...

Zitat:
Zitat von Bratak
Denn man muss nachdem die Hauptuntersuchung nicht bestanden ist den Mängelbericht immer mitführen. Nur dann ist ein weiterer Betrieb im Öffentl. Straßenverkehr zulässig.

Quelle?!? Hast du nicht? Da kann ich dir weiterhelfen. Dafür gibt es keine, da es falsch ist.

Das Fahrzeug muss unverzüglich repariert werden.

Zitat:
Zitat von Anlage VIII StVZO Nummer 3.1.4 ff
Stellt der aaSoP oder PI bei der Hauptuntersuchung oder bei einer Nachprüfung nach Nummer 3.1.4.3 Satz 2 erhebliche Mängel (EM) fest, so sind diese im Untersuchungsbericht einzutragen. Er darf für das Fahrzeug keine Prüfplakette zuteilen; der Halter hat alle Mängel unverzüglich beheben zu lassen und das Fahrzeug zur Nachprüfung der Mängelbeseitigung unter Vorlage des Untersuchungsberichtes spätestens bis zum Ablauf von einem Monat nach dem Tag der Hauptuntersuchung wieder vorzuführen.

Zeit lassen mit der Mängelbeseitigung kann man sich nur bei geringen Mängeln, nämlich maximal einen Monat.

Zitat:
Zitat von Anlage VIII StVZO Nummer 3.1.4 ff
Stellt der aaSoP oder PI bei der Hauptuntersuchung oder bei einer Nachprüfung nach Nummer 3.1.4.3 Satz 2 geringe Mängel (GM) fest, so sind diese im Untersuchungsbericht einzutragen. Er kann für das Fahrzeug, außer bei Untersuchungen nach Nummer 3.1.3, eine Prüfplakette nach Maßgabe des § 29 Abs. 3 Satz 3 zuteilen; der Halter hat die Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats, beheben zu lassen.
Alt 08. 05. 2008, 22:30 doctor666 is offline Mit Zitat antworten #8
Bratak
MKL von Bw aus LG
 
Registrierungsdatum: Mar 2008
Beiträge: 10
Re: TÜv Ist Abgelaufen

Quelle?!? Hast du nicht? Da kann ich dir weiterhelfen. Dafür gibt es keine, da es falsch ist.

Stimmt.. Eine Quelle dazu gibt es nicht, aber komm mal über die 2 Monate des abgelaufenden TÜV drüber, weil du einige Mängel hast und gerate mal in eine Verkehrskontrolle. Die netten Polizeibeamten glauben dir gaaaanz bestimmt das du beim Tüv warst, aber da es keine Quelle gibt den Untersuchungsbericht nicht dabei hast.

Das Fahrzeug muss unverzüglich repariert werden.

Das versteht sich ja von selbst


Zeit lassen mit der Mängelbeseitigung kann man sich nur bei geringen Mängeln, nämlich maximal einen Monat.[/quote]


Ich wollte hier auch nicht den Klugscheisser spielen sondern nur das Kundtun was ich so für Erfahrungen gesammelt hab

MFG Bratak
Alt 09. 05. 2008, 06:49 Bratak is offline Mit Zitat antworten #9
doctor666 Spender
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Registrierungsdatum: Aug 2000
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Beiträge: 600
Re: TÜv Ist Abgelaufen

Zitat:
Zitat von Bratak
Stimmt.. Eine Quelle dazu gibt es nicht, aber komm mal über die 2 Monate des abgelaufenden TÜV drüber, weil du einige Mängel hast und gerate mal in eine Verkehrskontrolle. Die netten Polizeibeamten glauben dir gaaaanz bestimmt das du beim Tüv warst, aber da es keine Quelle gibt den Untersuchungsbericht nicht dabei hast.

Eine subjektive Erfahrung stellt leider keine Rechtsnorm dar. Hier sitzt du einem weiteren, weit verbreitetem Trugschluss auf. Ein HU-Bericht mit erheblichen Mängeln hat keine aufschiebende Wirkung für die Fälligkeit der Hauptuntersuchung.

Wie es vom Gesetzgeber gedacht ist mit Fälligkeit der Hauptuntersuchung und Nachuntersuchung habe ich Eingangs bereits erläutert, daher gehe ich darauf nicht nochmal ein.

Das in der Praxis die Menschen in grün nicht noch die Brechstange rausholen wenn jemand mit abgelaufener Prüfplakette rum fährt aber einen HU-Bericht dabei hat heißt noch lange nicht, dass es so gesetzeskonform ist. Es liegt einzig und allein am Ermessensspielraum der Exekutive statt einem Bußgeld eine mündliche Verwarnung auszusprechen.

Daraus kann man im Umkehrschluss aber nicht schließen, dass, da kein Bußgeldbescheid ausgestellt wurde, alles so seine Richtigkeit hat.

Klugscheißen will ich hier sicherlich auch nicht, aber ich verdiene mit der Geschichte nun mal mein täglich Brot. Und man sollte keine Halbwahrheiten verbreiten, die für andere recht erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen können.

Ich hatte vor zwei Jahren den Fall, dass ein Kunde mit einem 14 Monate überfälligen Fahrzeug vorstellig wurde. Das Fahrzeug bestand die HU nicht. Der nette Mensch war recht einsichtig und ließ das Fahrzeug zur Reparatur direkt bei der Werkstatt stehen, nur leider im Halteverbot vor dem Werkstattgelände. Da bei uns in Dortmund die Politessen recht fleißig sind gab's ein Knöllchen wegen unzulässigem Parken und oben drauf noch wegen der 14 Monate abgelaufenen HU. Zu der Zeit gab's dafür nur einen Punkt, dass reichte aber aus, um die bisherigen 17 Punkte des Kunden zu komplettieren.

Um es kurz zum Abschluss zu bringen: Der Führerschein ist weg, die am gleichen Tage durchgeführte HU hatte keine Relevanz. Das sahen sowohl das Amtsgericht, als auch die übergeordneten Instanzen im Berufungsverfahren so.
Alt 09. 05. 2008, 07:39 doctor666 is offline Mit Zitat antworten #10
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