Wohngeld im Sinne des
Wohngeldgesetzes gibt es nur, wenn man ein eigenes Einkommen
über dem Existenzminimum hat. Also 345,- Euro + Miete + kleineren Freibetrag (sog. Werbungskosten). Ansonsten ist das Arbeitsamt bzw. die Arge zuständig.
Hier gibt es einen Wohngeldrechner, der einen Anhaltspunkt liefern kann ob man Anspruch hat.
Auch wenn man Anspruch hat, ist das Wohngeld lediglich ein Zuschuss und beträgt nur einen Teil der tatsächlichen Miete.