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Registrierungsdatum: Jun 2007
Beiträge: 166
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Neu eigezogen aber mängel....frage!!!!???
Hallo forum
ich habe ein problem ich wohne mit 3 anderen leuten in einer wg und wir sind neu eigezogen und in der küche ist der wasserabfluss kaputt bzw das rohr das in die wand geht ist gesplittert und wir können das wasser nicht anschließen weil es sonst in die wand läuft und dann haben wir ein richtiges problem.... naja die vermietung meint sie bräuchte noch eine weile bis sie das machen können und so lange haben wir in der küche kein fließend wasser.... wir müssen alles im badezimmer abwaschen und wenn wir die spühlmaschine anschließen wollen müssen wir die waschmaschiene abmachen um die spülmaschine anzuschließen.....soweiß so gut können wir wegen diesem mangel schon eine mietminderung veranlassen??? wir wohnen jetzt seit 2,5 wochen hier, und brauchen einfach wasser in der küche... wan nun??? :?: |
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#1
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Mitglied
Registrierungsdatum: Nov 2003
Beiträge: 2.485
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Re: Neu eigezogen aber mängel....frage!!!!???
hallo,
googel mal nach "Mietminderung", das wäre ein fall um die miete zu kürzen, wenn ihr das durch die blume sagt wirkt das manchmal wunder mfg |
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#2
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Mitglied
Registrierungsdatum: Dec 2004
Beiträge: 228
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Re: Neu eigezogen aber mängel....frage!!!!???
Hi,
eine Weile? Eine etwas genauere Zeitangabe war der Vermietung nicht abzugewinnen? Ich würde nachfragen ob ihr es Finanzieren sollt und mit der laufenden Miete verrechnen könnt. |
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#3
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alt, gelb & böse
Registrierungsdatum: Jan 2008
Beiträge: 1.044
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Re: Neu eigezogen aber mängel....frage!!!!???
Ich glaub du bist gut beraten, dich an den Mieterschutzbund zu wenden. Die können Dir genau sagen, wie du am geschicktesten vorgehst - dazu sind die da (kostenlos)
![]() Ne Mietminderung sollte aber drin sein... |
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#4
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entmagnetisierter Kompass
Registrierungsdatum: May 2003
Ort: Hochparterre
Beiträge: 1.769
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Re: Neu eigezogen aber mängel....frage!!!!???
Erstmal vorneweg:
- Habt ihr den Mangel bei der Wohnungsübergabe nicht gesehen? - Habt ihr den Vermieter schon schriftlich über den Mangel informiert? Solltet ihr den Vermieter noch nicht informiert haben, so müsst ihr dies unverzüglich tun. Ansonsten könnte euch der Vermieter wegen evtl. Folgeschäden haftbar machen (vgl. § 536c BGB). Auch die Miete mindern ist nicht möglich, ohne den Vermieter vorher den Mangel mitgeteilt zu haben. Er muss die Möglichkeit erhalten den Mangel zu beheben. Eine rückwirkende Minderung ist (im Normalfall) nicht möglich. Der Mieterschutzbund ist nicht kostenlos. Man muss in den Verein eintreten, das kostet im Jahr einen (nicht sehr hohen) Betrag X. Die individuelle Beratung kostet dann jedoch nicht extra. Also: Dem Vermieter den Mangel schriftlich anzeigen mit Fristsetzung (2 Wochen) zur Behebung. Anderenfalls macht ihr von eurem Mietminderungsrecht gem. § 536 BGB Gebrauch. Am besten das ganze per Einschreiben (Beweis!). Sollte der Vermieter gar nicht reagieren, so würde ich mit 10% Minderung beginnen, den Vermieter eine Nachfrist setzen (schritlich) und ab dem kommenden Monat 20% der Miete mindern, da euer Fall eine recht starke Beeinträchtigung des Wohnens darstellt. Auch wichtig: Eine Mietminderung ist nicht gleich Mieteinbehalt. Eine Minderung ist eine reine Kürzung der Miete während ein Einbehalt nachträglich gezahlt werden muss, nachdem der gegenständliche Mangel bzw. Einbehaltsgrund aus der Welt geräumt ist. Also aufpassen bei der Formulierung. |
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#5
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Registrierungsdatum: Oct 2005
Beiträge: 820
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Re: Neu eigezogen aber mängel....frage!!!!???
Zitat:
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#6
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entmagnetisierter Kompass
Registrierungsdatum: May 2003
Ort: Hochparterre
Beiträge: 1.769
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Re: Neu eigezogen aber mängel....frage!!!!???
Zitat:
Korrekt, dennoch muss er dieses Recht ja aussprechen. Und während zwischen Minderung und Einbehalt ein inhaltlicher Unterschied besteht, geht es bei dem von dir genannten Aspekt nur um die reine Formulierung, da beides aufs gleiche hinausläuft. |
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#7
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Boomer's Schatten
Registrierungsdatum: Sep 2006
Beiträge: 166
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Re: Neu eigezogen aber mängel....frage!!!!???
Durch eine Mietminderung hat die WG aber immer noch kein fließend Wasser in der Küche.
Also: Mangelbeseitigung unter Fristsetzung fordern. Nach fruchtlosem Verstreichen der Frist im Zuge der Selbstvornahme den Mangel selbst beseitigen und die Kosten hierfür gegen die Mietzahlung aufrechnen. Evi |
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#8
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Mitglied
Registrierungsdatum: Apr 2003
Beiträge: 227
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Re: Neu eigezogen aber mängel....frage!!!!???
Zitat:
Exakt so hat unsere Studenten-WG seiner Zeit gegenüber einem partout nicht "aus dem Quark" kommenden Vermieter gehandelt. Nach Verstreichung einer 10-tägigen (eingeschriebenen) Frist, wurde unsererseits ein Handwerker mit der Beseitigung des Mangels beauftragt und dessen Rechnung von dem fälligen Mietzins abgezogen. Bei dem Mangel handelte es sich um verstopfte Abflussrohre, der durch einen Laien nicht behoben werden konnte. |
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#9
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Der Durchgeknallte ;D
Registrierungsdatum: Nov 2005
Beiträge: 462
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Re: Neu eigezogen aber mängel....frage!!!!???
würd ich auch so machen 10 - 14 tage frist danach handwerker anrufen rechnung direkt an vermieter schicken alles per einschrieben schicken sonst kann er sagen er hat den brief ned bekommen!
ansonsten ruf ma beim miterschutzbund an und frag ganz unverbindlich nach die gibt es in jeder stadt oder dorf sogar die geben dir genaue auskunft viel glück |
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#10
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