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gaxnpeter
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Registrierungsdatum: Oct 2005
Beiträge: 91
Einberufung= Bundesheer?

hallo!

ich habe gestern den einberufungsbefehl bekommen(wohne in AT). würde aber viel lieber zivildienst machen.
ich hab dort auch schon angerufen und gesagt bekommen, dass ich jetzt zum bundesheer verpflichtet bin.
jedoch hasse ich das bundesheer aus mehreren gründen welche in jedoch nicht nennen will.
gibt es nicht eine andere möglichkeit trozdem zivildienst zu machen?

achja ich mache gerade matura(also letzte klasse).

hoffe ihr könnt mir helfen.

mfg peter
Alt 08. 05. 2008, 09:30 gaxnpeter is offline Mit Zitat antworten #1
StaTiC Spender
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Registrierungsdatum: May 2003
Beiträge: 8.274
Re: Einberufung= Bundesheer?

ich weiß nicht wie es bei euch da unten ist. aber in deutschland hat man bei jedem amtlichen schreiben ne widerspruchsfrist von bis zu 4 wochen.

einfach widerspruch gegen den einberufungsbescheid einlegen mit deinen gründen.
wenn du schon ne zivistelle in aussicht hättest wäre es leichter.
ansonsten denke ich wirste pech gehabt haben.
Alt 08. 05. 2008, 09:32 StaTiC is offline Mit Zitat antworten #2
Ihrgendwehr
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Registrierungsdatum: Dec 2007
Beiträge: 2.254
Re: Einberufung= Bundesheer?

Ähm bei der Einberufung dürfte es schon zu spät sein, wieso hast du das nicht bei der Stellung gesagt?!
Alt 08. 05. 2008, 10:53 Ihrgendwehr is offline Mit Zitat antworten #3
Hammett
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Registrierungsdatum: Jul 2006
Beiträge: 38
Re: Einberufung= Bundesheer?

Hier in D kann man glaub ich sogar wenn man schon ne Woche bei der Bundeswehr ist Verweigern. Keine Ahnung obs in Ö auch so ist.
Alt 08. 05. 2008, 11:12 Hammett is offline Mit Zitat antworten #4
Cedega
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Registrierungsdatum: Mar 2008
Beiträge: 114
Re: Einberufung= Bundesheer?

Du kannst jederzeit in der AGA Verweigern.
Alt 08. 05. 2008, 11:14 Cedega is offline Mit Zitat antworten #5
StaTiC Spender
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Registrierungsdatum: May 2003
Beiträge: 8.274
Re: Einberufung= Bundesheer?

nur ob dies auch noch akzeptiert wird ist fragwürdig.
Alt 08. 05. 2008, 11:28 StaTiC is offline Mit Zitat antworten #6
gaxnpeter
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Beiträge: 91
Re: Einberufung= Bundesheer?

ja bei der stellung hab ich gesagt, dass ich zivil machen will.
Alt 08. 05. 2008, 18:55 gaxnpeter is offline Mit Zitat antworten #7
Anonymus
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Registrierungsdatum: Oct 2002
Beiträge: 925
Re: Einberufung= Bundesheer?

Ja du musst schon was machen! Mal Google benutzt, ne oder?
Alt 08. 05. 2008, 19:06 Anonymus is offline Mit Zitat antworten #8
Chummer
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Registrierungsdatum: Dec 2004
Beiträge: 4.799
Re: Einberufung= Bundesheer?

Zitat:
ja bei der stellung hab ich gesagt, dass ich zivil machen will.
Das hast du dem gesagt, hast du auch einen entsprechende Zivildiensterklärung abgeschickt?

Das Ende der Erklärungsfrist für den Zivildienst ist 2 Tage vor Erhalt des Einberufungsbefehls. Danach ist bis zum Ende der Dienstzeit keine Möglichkeit mehr zur Abgabe einer entsprechenden Zivildiensterklärung.
Zitat:
Das Recht, eine Zivildiensterklärung abzugeben besteht:

* innerhalb von 6 Monaten ab der ersten Tauglichkeitsfeststellung
* und darüber hinaus bis v o r dem 2. Tag vor einer Einberufung zum Präsenzdienst
Alt 08. 05. 2008, 19:54 Chummer is offline Mit Zitat antworten #9
Tequila_Sunrise
Mensch
 
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Registrierungsdatum: Oct 2006
Beiträge: 1.649
Re: Einberufung= Bundesheer?

Ich kenne jetzt nur die Situation in Deutschland, aber hier musst du schriftlich verweigern! Und wenn der Widerspruch gegen den Einberufungsbefehl nicht schnell genug bearbeitet wird und nicht widerrufen wird, dann musst du auf jeden Fall gehen. Wie lang du da bleiben wirst, ist unerheblich. Aber antreten musst du erst mal.
Alt 08. 05. 2008, 20:03 Tequila_Sunrise is offline Mit Zitat antworten #10
n85
alt, gelb & böse
 
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Beiträge: 1.074
Re: Einberufung= Bundesheer?

Zitat:
Zitat von Cedega 
Du kannst jederzeit in der AGA Verweigern.

Ja. Nur bis du das durch hast, ist die AGA vorbei (in meinem Zug hatten wir so einen Kandidaten - er wollte, glaub ich, nach 2 Wochen doch lieber Zivi machen und hat bis kurz vor Ende der AGA gebraucht, um den Antrag durchzubringen )
Alt 08. 05. 2008, 20:42 n85 is offline Mit Zitat antworten #11
Chummer
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Registrierungsdatum: Dec 2004
Beiträge: 4.799
Re: Einberufung= Bundesheer?

Zitat:
Ja. Nur bis du das durch hast, ist die AGA vorbei (in meinem Zug hatten wir so einen Kandidaten - er wollte, glaub ich, nach 2 Wochen doch lieber Zivi machen und hat bis kurz vor Ende der AGA gebraucht, um den Antrag durchzubringen
Das gilt nur für D! Hier kannst du jederzeit verweigern. Auch noch nach den 9 Monaten.
Und natürlich dauert das eine Zeitlang. Da müssen Akten gewälzt werden, ein polizeiliches Führungszeugnis muss her und er muss normalerweise vor einem Ausschuß erscheinen und sich rechtfertigen. Aber bis dahin ist er von allem befreit was mit Schußwaffen zu tun hat.
Alt 08. 05. 2008, 23:10 Chummer is offline Mit Zitat antworten #12
StaTiC Spender
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Registrierungsdatum: May 2003
Beiträge: 8.274
Re: Einberufung= Bundesheer?

Zitat:
Zitat von Chummer 
Aber bis dahin ist er von allem befreit was mit Schußwaffen zu tun hat.

das ist doch gerade das beste an dem soldaten dasein. man draf mit großen waffen "spielen"
Alt 09. 05. 2008, 07:20 StaTiC is offline Mit Zitat antworten #13
Chummer
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Registrierungsdatum: Dec 2004
Beiträge: 4.799
Re: Einberufung= Bundesheer?

Zitat:
das ist doch gerade das beste an dem soldaten dasein. man draf mit großen waffen "spielen"
Jo und darf sie dann stundenlang putzen weil man 20 Schuß PLatzpatronen in die Luft geballert hat. NAch dem Biwak hab ich nie mehr scharf geschossen.
Alt 09. 05. 2008, 09:29 Chummer is offline Mit Zitat antworten #14
gaxnpeter
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Registrierungsdatum: Oct 2005
Beiträge: 91
Re: Einberufung= Bundesheer?

ja wie das mit dem verweigern in ö is hab ich keine ahnung.

aber wozu soll ich verweigern? ich doch auch schon bereits bei der stellung gesagt, dass ich nie irgendwelche schusswaffen aungreifen will, nie bei einen krieg oder vorbereitungen dazu teilnehmen will.

man kann doch so eine person gegen seinen willen trozdem einberufen?! das ist doch verrückt!!
Alt 13. 05. 2008, 12:30 gaxnpeter is offline Mit Zitat antworten #15
Scorpicon
blue boy
 
Registrierungsdatum: Mar 2007
Ort: Bielefeld
Beiträge: 171
Re: Einberufung= Bundesheer?

Eilantrag auf Kriegsdienstverweigerung.
Und schalt mal deine Naivität ab, jeder männliche Jugendliche ist zum Wehrdienst verpflichtet. Die Verweigerung stellt lediglich eine Ausnahmeregelung dar (die sehr viele wahrnehmen), wenn du nicht verweigerst, kommst du auch nicht da raus. Was du irgendwem sagst oder jemand dir sagt, das kann du dir auch gleich hinter die Ohren schreiben, ist völlig irrelevant. Was zählt ist, was du schriftlich, d.h. beweisbar, vorliegen hast.
Alt 13. 05. 2008, 13:44 Scorpicon is offline Mit Zitat antworten #16
Chummer
Mitglied
 
Registrierungsdatum: Dec 2004
Beiträge: 4.799
Re: Einberufung= Bundesheer?

Es ist zu spät. Du hast kein Recht mehr den Wehrdienst zu verweigern. Nächstes Mal, wenn etwas Wichtiges ansteht, bekommst du vielleicht den Hintern etwas früher hoch.
Damit hast du durch das Bundesheer schonmal die erste wichtige Lebenslektion gelernt. Mami war gestern!

Das war zwar hart aber so ist es nunmal.
Auf der Beschlußbescheinigung über deine Tauglichkeit stehen die Fristen ebenfalls drauf.
Ansonsten §1Abs 2 ZDG.
Natürlich kannst du trotzdemn noch einen Antrag stellen, wirst darauf aber gefragt ob du schon einberufen wurdest und du kannst dir sicher denken was passiert wenn du da mit "ja" ankommst.
Alt 13. 05. 2008, 18:41 Chummer is offline Mit Zitat antworten #17
steveO
Mitglied
 
Registrierungsdatum: Oct 2004
Ort: DEUTSCHLAND
Beiträge: 12
Re: Einberufung= Bundesheer?

Ach wie göttlich, ich hoffe er wird da richtig gef*ckt!!
Der Zivildienst in D ist schon viel zu selbstverständlich geworden ... wo soll das nur enden
Alt 14. 05. 2008, 00:20 steveO is offline Mit Zitat antworten #18
B90
kampagne.de
 
Registrierungsdatum: Aug 2007
Beiträge: 169
Re: Einberufung= Bundesheer?

Ich könnte platzen!
Alt 14. 05. 2008, 10:29 B90 is offline Mit Zitat antworten #19
Chummer
Mitglied
 
Registrierungsdatum: Dec 2004
Beiträge: 4.799
Re: Einberufung= Bundesheer?

Zitat:
Der Zivildienst in D ist schon viel zu selbstverständlich geworden ... wo soll das nur enden
Den Wehrdienst in D gibt es nur eben WEIL man Zivis braucht. Ansonsten hätte man den Wehrdienst schon längst abschaffen und sich richtige Soldaten anschaffen können.
Wenn es keinen Wehrdienst mehr gibt, gibt es auch keine Zivildienstleistenden mehr (und auch keine Ersatzdienstleistenden) und deren billige Arbeitskraft müsste durch teure Angestellte geleistet werden. Die Kosten würden explodieren.
Der Wehrdienst hat aber auch gute Seiten. Die heutigen jungen Erwachsenen sind extrem unselbstständig und disziplinlos. Viele haben in ihrem Leben außer der Schulbank noch nichts gesehen. Da wirkt so ein Tritt in den Hintern oft wunder.
Alt 14. 05. 2008, 12:02 Chummer is offline Mit Zitat antworten #20
tofferl
Mitglied
 
Registrierungsdatum: Dec 2007
Beiträge: 20
Re: Einberufung= Bundesheer?

wie oben schon gesagt wurde du hättest den zivildienstbescheid den du bei der stellung bekommen hast bis max. 2 tage vor erhalt des einberufungsbescheids (datum des poststempels) nach wien schicken müssen. da hättest du dann einen brief zurückbekommen mit deiner zivildiener nummer. mit dieser hättest du dich dann bei einer organisation deiner wahl (rotes kreuz, altenheim, krankenhäuser...) bewerben müssen und diese hätten dich dann als zivi angefordert. für dich ist es leider zu spät nach erhalt des einberufungsbescheids kannst du ausser am besagten datum einrücken nichts mehr machen.
eine möglichkeit gibt es dennoch, ein freund von mir war vor seinem einrückungstermin in amerika auf urlaub und kam mit einer lungenembolie zurück, das hat ihm nachträglich zur untauglichkeit verholfen. also solltest du in nächster zeit keine behinderung bekommen siehts schlecht aus. da musst du wohl durch. aber sind eh nur noch 6 monate. beim nächsten mal musst du dich um deine sachen eben kümmern
Alt 14. 05. 2008, 12:30 tofferl is offline Mit Zitat antworten #21
rundeck
Demokrator
 
Registrierungsdatum: Nov 2006
Beiträge: 627
Re: Einberufung= Bundesheer?

ich habe vor einem monat meine kdv losgeschickt und das 3 tage nach dem erhalt meines einberufungsbescheides.
10 tage später bekam ich einen brief dass ich als kriegsdienstverweigerer anerkannt wurde.

lass dir also keinen quatsch erzählen.
Alt 14. 05. 2008, 12:35 rundeck is offline Mit Zitat antworten #22
tofferl
Mitglied
 
Registrierungsdatum: Dec 2007
Beiträge: 20
Re: Einberufung= Bundesheer?

Zitat:
Zitat von rundeck 
ich habe vor einem monat meine kdv losgeschickt und das 3 tage nach dem erhalt meines einberufungsbescheides.
10 tage später bekam ich einen brief dass ich als kriegsdienstverweigerer anerkannt wurde.

lass dir also keinen quatsch erzählen.

kommst du aus deutschland oder aus österreich? wäre nicht unwichtig das zu wissen...
Alt 14. 05. 2008, 12:37 tofferl is offline Mit Zitat antworten #23
Chummer
Mitglied
 
Registrierungsdatum: Dec 2004
Beiträge: 4.799
Re: Einberufung= Bundesheer?

Zitat:
ich habe vor einem monat meine kdv losgeschickt und das 3 tage nach dem erhalt meines einberufungsbescheides.
10 tage später bekam ich einen brief dass ich als kriegsdienstverweigerer anerkannt wurde.
jaja am deutschen Wesen soll die Welt genesen.
Wenn man keine Ahnung hat...
@TO
Zitat:
lass dir also keinen quatsch erzählen.
und ignoriere Leute die es nicht für Nötig halten den Thread auch mal zu lesen.


Zitat:
kommst du aus deutschland oder aus österreich? wäre nicht unwichtig das zu wissen...
KDV = Kriegsdienstverweigerung = Deutschland.
Zivildiensterklärung = Österreich.
Alt 14. 05. 2008, 13:52 Chummer is offline Mit Zitat antworten #24
gaxnpeter
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Registrierungsdatum: Oct 2005
Beiträge: 91
Re: Einberufung= Bundesheer?

eijei jei... da kann mir dann nurmehr eine behinderung oder ne krankheit helfen!?

ich habe hier sachen gefunden durch die man untauglich wird.
is leider aus D.

T5 (nicht wehrdienstfähig) [Bearbeiten]

Feststellung einer schweren Gesundheitsstörung. Eine Besserung des Gesundheitszustandes ist nicht zu erwarten. z. B.:

* Stoffwechselerkrankungen (z. B. Diabetes mellitus oder Mukoviszidose, nach Schwere der Krankheit wird nicht unterschieden)
* chronische Schäden an inneren Organen (Herzklappenfehler, Nierenschäden…)
* schwere Wirbelsäulenverbiegungen (starke Skoliose oder Kyphose)
* schwerste Gelenkveränderungen mit schweren Bewegungseinschränkungen
* Krebs
* Erblindung auf einem Auge oder starke Sehbehinderung mit höheren Fehlsichtigkeiten als unter „T2“
* Suizidgefährdung
* Fehlen der notwendigen Körperstatur (Größe, Gewicht)
* Wehrpflichtiger ist aus anderen medizinischen Gründen nicht in der Lage in militärischer Gemeinschaft zu leben (Allergien, besonders gegen Nahrungsmittel, die eine Gemeinschaftsverpflegung unmöglich machen u. Ä.)
* Drogenkonsum
* Depressionen, Psychosen (z. B. paranoid, manisch-depressiv)
* Transsexualität (ICD-10 F64.0)





gilt das auch für AT??
Alt 14. 05. 2008, 15:04 gaxnpeter is offline Mit Zitat antworten #25
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