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08. 05. 2008, 16:09 #1
Anti-Porno Kampagne:Mutter gewinnt Kampf gegen pornografische Gewaltdarstellungen
Nach drei Jahren beendet die Britin Liz Longhurst ihre Kampagne gegen pornografische Darstellungen, die in erster Linie auf dem zuführen roher Gewalt beruhen. Dieser Kampf war die vergangenen Jahre ihr einziges Ziel, nachdem ihre Tochter Jane von einem Sexualstraftäter ermordet wurde. Dieser hatte sich seine Anregungen von Internetseiten geholt, die entsprechende Inhalte darstellen.
Am 14. März 2003 ermordete Graham Coutts die 31-jährige Jane Longhurst, indem er sie mit einem Paar Nylon Strümpfe strangulierte. Seine Anregung für dieses Szenario hat er, so dass Gericht, u. a. von diversen Internetseiten bezogen. Während des Prozesses gestand er, dass er entsprechende Seiten angesurft hatte und sich dort auch Material heruntergeladen hatte. Die Darstellungen reichten dabei von simpler Gewaltzuführung, hin zu Strangulationen und sogar Nekrophilie. Nichtsdestotrotz bestritt er, Jane Longhurst ermordet zu haben. Vielmehr sei es ein Unfall gewesen, und sie beiden hätten heimlich eine Beziehung geführt. Diese Aussage wurde jedoch u. a. vom Gerichtsmediziner als Lüge entlarvt, der festhielt, dass bei einer schnellen Reaktion die Frau überlebt hätte. Dies war jedoch nicht gewollt.
Ihre Mutter indes kämpfte seit diesem Zeitpunkt mit enormen Arbeitsaufwand für ein Verbot solcher Darstellungen. Der Obscene Publications Act (OPA) aus dem Jahre 1959 regelte bis dahin die Darstellung solcher Inhalte, und legte die Verantwortung für solche Medien auf die jeweiligen Produzenten. Dies hat sich nun infolge der Aktivitäten von Liz Longhurst geändert, eine entsprechende Gesetzesänderung fand statt. Der Besitz entsprechender medialer Inhalte kann nun mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden. Eine angemessene Strafe, wie die Mutter der Ermordeten empfindet. Einige Stimmen befürchten jetzt jedoch eine Kriminalisierung von Menschen, die Gewalt darstellende pornographische Inhalte als normal für ihr Sexualleben betrachten.
Mrs. Longhurst war sich wie sie selbst sagt seit langem bewusst, dass sie mitunter als "schreckliche Spielverderberin" verstanden werden könnte. Viele würden argumentieren, dass zahlreiche Frauen solche Darstellungen freiwillig machen. Sie selbst sei jedoch davon überzeugt, dass die Mehrheit dazu gezwungen wurde.
"Manchmal müssen eben die Freiheiten von gleichgesinnten Menschen, aufgrund des Verhaltens einiger weniger, eingeschränkt werden", so ihre Feststellung während ihres 3 Jahre andauernden Kampfes, in welchem sie über 50.000 Unterschriften für eine Gesetzesänderung in einer Petition einholte.
Die Polizei indes äußerte sich skeptisch, ob die Gesetzesänderung den gewünschten Erfolg einbringe. Man schätze die Zahlen im Vorfeld sehr gering ein. Ursache hierfür sei die Tatsache, dass entsprechendes Material auch vor der Gesetzesänderung nicht verfügbar gemacht werden durfte. Man habe es jedoch früher mit den Anbietern der Produkte zu tun gehabt. Jetzt seien auch einzelne Personen betroffen, die dieses Material mitunter über das Internet bestellen. Diese zu ermitteln, ist schier unmöglich.
(Via BBC News)
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09. 05. 2008, 23:49 #41Chronotondeaktiviertes Benutzerkonto
Re: Anti-Porno Kampagne:Mutter gewinnt Kampf gegen pornografische Gewaltdarstellungen
wieso nicht? wenn eine krankheit zu einer verminderten schuldfähigkeit, oder sogar zu einer schuldunfähigkeit führt, dann ist das zu berücksichtigen, da vor gericht über die persönliche schuld des angeklagten zu befinden ist.Zwar kann eine Krankheit kein Grund oder kein Mittel sein, Strafmilderung etc. zu erlangen
um hier ein wenig "würze" reinzubringen...Allein die Pornografie - die wie auch jede Musikrichtung sehr weit gefächert ist - für die Tat verantwortlich machen, ist einfach nur zeitvertreibt und Frust. Man versucht hier schuldige zu finden weil man keinen Ausweg aus der Depression findet,
gelten deine aussagen auch für kinderpornografische schriften?
was unterscheidet gewaltpornografie von kinderpornografie?
und noch umfangreicher gefragt, wieso unterscheidet der gesetzgeber und auch die gesellschaft zwischen sexualisierter und "normaler" gewalt?
das ganze ist vielschichtiger als es viele wahrhaben wollen.
mfg
chronoton
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10. 05. 2008, 01:12 #42thebloodyOnedeaktiviertes Benutzerkonto
Re: Anti-Porno Kampagne:Mutter gewinnt Kampf gegen pornografische Gewaltdarstellungen
Zitat von Chronoton
zum ersten Abschnitt:
habe das anscheinend falsch ausgedrückt. Klar, erwiesene oder behauptete "Krankheit" führt oft genug zu verminderter Schuldfähigkeit... das ist ja leider das Problem. Kaum erweißt sich ein Psychologe die Ehre und stellt den Tatbestand als Folge von psychischen Problemen fest, gilt der jenigen als "gestört" oder "krank" ... und sofort gibts mildernde Umstände oder Spassurlaub in der Psychatrie. Ich finde das ziemlich scheisse.
Leute die sagen: " ist doch richtig so, die sind krank - die darf man nicht so hart bestrafen, das sind auch nur Menschen, die haben auch Würde und Rechte etc" .... da kontere ich gerne immer wieder mit - und das ist mein Ernst:
"Diese Menschen haben in meinen Augen keine Rechte mehr - denn sie haben gg. ein Gesetz verstoßen., "du sollst nicht töten". Und die Rechte und Würde hat der jenigen Sexualstraftäter in dem Moment für mich verloren, als er seine Tat beging...denn er hat auch nicht auf das Recht zu leben oder die Würde des Opfers geachtet".
... naja.. im Endeffekt ist "schwanz ab" so eine Stammtischfloskel...aber ich muss sagen - es wäre ok aus meiner Sicht ... wie gesagt - die Täter haben für mich verschissen, egal ob psychisch gestört oder total normal und aus Lust gemordet.
Zu Abschnitt 2:
Nein, Kinderpornographie natürlich nicht. Absolutes Tabu !!! Die ganzen Pädophilen sind die wahren Terroristen dieser Welt !!!
Das Problem ist - SEX ...also solches und solches - ist ein Thema, dass jugendlichen eig. erst ab 18 offengelegt werden darf. Unsinnig in dem Sinne, dass nahezu 80 % der heutigen Jugend den ersten sex zwischen 14-18 Jahren haben.. und somit eh schon ausprobiert wird, was vom Staat mit dem FSK 18 Gesetz und Jugendverbot verhindert werden soll. Wieso so teilweise so sehr zw. sexueller und normaler Gewalt unterschieden wird...verstehe ich auch nicht wirklich. Klar ist hier die Vielsichtigkeit sehr groß ...aber irgendwie kann es doch nicht sein, dass Leute, die mit Drogen gedealt haben, 6-7 Jahre in den Knast kommen ... und Kinderschänder 5 Jahre gute Bewehrung + VLL Sicherheitsverwahrung bekommen .... oder vll. sogar direkt nach Absitzen der Haftstrafe freigelassen werden (s. Fall Potsdam momentan)
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10. 05. 2008, 03:02 #43Chronotondeaktiviertes Benutzerkonto
Re: Anti-Porno Kampagne:Mutter gewinnt Kampf gegen pornografische Gewaltdarstellungen
verstehe ich dich richtig, dass du forderst auch schuldvermindernde krankheiten nicht zu berücksichtigen?Klar, erwiesene oder behauptete "Krankheit" führt oft genug zu verminderter Schuldfähigkeit... das ist ja leider das Problem.
wer soll denn dann über den zustand eines angeklagten entscheiden? der richter, der staatsanwalt, der mob, oder gar der angeklagte selbst?Kaum erweißt sich ein Psychologe die Ehre und stellt den Tatbestand als Folge von psychischen Problemen fest, gilt der jenigen als "gestört" oder "krank" ...
würdest du von der materie kenntnis haben, dann würdest du mit sicherheit eine unterbringung in einer geschlossenen abteilung nicht als spassurlaub bezeichnen. aber vielleicht ist das eine nische im tourismusbusiness. statt saufen auf mallorca gibts fun in der psychiatrieund sofort gibts mildernde Umstände oder Spassurlaub in der Psychatrie.
bedenklich, dass du den ersten artikel des deutschen grundgesetzes verleugnest. um es überspitzt zu sagen, stellst du dich mit deiner gesinnung selbst gegen das gesetz. kannst ja mal die nazis fragen, wie man sich damit so fühlt.da kontere ich gerne immer wieder mit - und das ist mein Ernst:
"Diese Menschen haben in meinen Augen keine Rechte mehr - denn sie haben gg. ein Gesetz verstoßen., "du sollst nicht töten". Und die Rechte und Würde hat der jenigen Sexualstraftäter in dem Moment für mich verloren, als er seine Tat beging...denn er hat auch nicht auf das Recht zu leben oder die Würde des Opfers geachtet".
... naja.. im Endeffekt ist "schwanz ab" so eine Stammtischfloskel...aber ich muss sagen - es wäre ok aus meiner Sicht ... wie gesagt - die Täter haben für mich verschissen, egal ob psychisch gestört oder total normal und aus Lust gemordet.
(sorry, wenns zu überspitzt ist)
ich kontere leuten mit solchen argumenten auch immer in etwa wie folgt.
hat ein urheberrechtsverstoßer sein anrecht auf besitz verwirkt? darf man ihn guten gewissens bestehlen, oder hat er dennoch rechte?
dann fällt es dir sicherlich nicht schwer, zu erklären, warum der besitz von tötungs, vergewaltigung, folter und prügelvideos in deutschland völlig legal ist, der besitz von kinderpornografischen schriften hingegen nicht. wenn man es genau nimmt, dann ist die gesetzgebung in großbritannien jetzt schlüssiger als in vielen anderen ländern, da zumindest auch der besitz von "bösem porn" verboten wurde. ich möchte aber betonen, dass ich die art dieser gesetze in einigen punkten ablehne.Zu Abschnitt 2:
Nein, Kinderpornographie natürlich nicht. Absolutes Tabu !!! Die ganzen Pädophilen sind die wahren Terroristen dieser Welt !!!
weil drogendealer in der regel mehrere leben zerstören. sie sind in direktem kontakt mit den süchtigen, erkennen ihr leid, ihre abhängigkeit und nützen diese dennoch für ihre vorteile aus. ähnlich kann man auch in fällen des kindesmißbrauchs argumentieren. ich denke aus diesem grund sind die strafrahmen auch in etwa gleich hoch.aber irgendwie kann es doch nicht sein, dass Leute, die mit Drogen gedealt haben, 6-7 Jahre in den Knast kommen ... und Kinderschänder 5 Jahre gute Bewehrung + VLL Sicherheitsverwahrung bekommen
wenn keine gründe für eine sicherherungsverwahrung vorliegen, so ist die person natürlich nach absitzen der haft zu entlassen. eine andere vorgehensweise wäre einem rechtsstaat fremd. im angesprochenen fall hat die justiz versagt, da sie die person wichtiger straftaten, besseren wissens, nicht angeklagt hat. das ist der preis, den wir alle im rechststaat zu zahlen haben. klare regeln, an die sich alle zu halten haben und die dann auch für alle zu gelten haben, auch wenn sie nachteile bergen..... oder vll. sogar direkt nach Absitzen der Haftstrafe freigelassen werden (s. Fall Potsdam momentan)
mfg
chronoton
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10. 05. 2008, 06:11 #44Hansguckindieluft
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Re: Anti-Porno Kampagne:Mutter gewinnt Kampf gegen pornografische Gewaltdarstellungen
danke chronoton für den o.g. post.
gibt ein fullack und einen extra daumen fürs nicht ausrasten.
ich musste erstmal nen kaffee trinken und eine rauchen, als ich das von thebloodyone gelesen habe.
wobei übrigens bei tötungsvideos usw. auch in dtl. einige tatbestände erfüllt sein dürften.
bei minderjährigen sowieso, und auch ansonsten gibts imho grenzen. falls jemand was genaueres weiß, bitte um info.
schöne pfingsten
Cholerik
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10. 05. 2008, 09:28 #45Chronotondeaktiviertes Benutzerkonto
Re: Anti-Porno Kampagne:Mutter gewinnt Kampf gegen pornografische Gewaltdarstellungen
danke fürs lob.wobei übrigens bei tötungsvideos usw. auch in dtl. einige tatbestände erfüllt sein dürften.
bei minderjährigen sowieso, und auch ansonsten gibts imho grenzen. falls jemand was genaueres weiß, bitte um info.
bei kinderpornografischen schriften ist die herstellung, verbreitung und auch der besitz verboten. bei allen anderen gewalt- und pornografieschriften ist der besitz erlaubt.
der besitz von realen vergewaltigungsvideos von über 14jährigen (wird sich aber bald ändern, da dann 18 jahre als grenze gilt), sowie tötungs-, folter-, prügelvideos etc ist in deutschland erlaubt.
man fürfte sogar material besitzen indem kinder zu tode gefoltert werden, ohne sich strafbar zu machen. würde aber ein kind dabei nackt sein, dann könnte ein staatsanwalt über den umweg der kinderpornografie versuchen, daraus eine kinderpornografische schrift zu machen. das quälen alleine würde jedoch belanglos sein.
mfg
chronoton
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10. 05. 2008, 10:57 #46Mitglied
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- Mar 2007
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- 14
Re: Anti-Porno Kampagne:Mutter gewinnt Kampf gegen pornografische Gewaltdarstellungen
Auch von mir ein
^^
Nur mal als Seiteneinwurf in das Thema :
Bestimmte Drüsen und Bereiche des Gehirns, sind für bestimmte Verhaltensweisen verantwortlich. Wird z.b. ein bestimmter Bereich des Gehirns durch einen Parasiten, eine Infektion, Krebs oder Gifte(Drogen/Medikamente) beeinträchtigt oder zerstört, so ändert sich z.b. das Verhalten der Person.
D.h. ein Wurm im Kopp macht dich ned nur zum sabbernden Idioten, sondern unter umständen zu einem agressiven Psychopaten. Wahnvorstellungen, Unfähigkeit zu laufen, zu sprechen, Gleichgewichtssinn, überzogener oder nicht vorhandener Sexualtrieb... (ist nicht mehr nur aufs Gehirn bezogen). Um einige Beispiele zu nennen.
Und dann kommste in die Klinik, die nehmen das raus, und du hast keinen Plan mehr warum du das gemacht hast.
Am nächsten Tag stehste vorm Richter und der sagt Schwanz ab
have fun
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10. 05. 2008, 11:41 #47thebloodyOnedeaktiviertes Benutzerkonto
Re: Anti-Porno Kampagne:Mutter gewinnt Kampf gegen pornografische Gewaltdarstellungen
@Chronoton
tsja
... gesetzlicher Unsinn halt. Klar will man Kinderpornographie unterbinden ... aber was hat es für einen Effekt wenn Kinder in Prügelvideos misshandelt werden ??? Eig. keinen. Im Endeffekt müsste hier das Gesetz strikt angezogen werden, so dass da keine Lücken sind. Faktisch jedoch kann es nicht nachgewiesen werden, da man z.b. nicht jedes einzelne Handy-Video kontrollieren kann.
Ich bin halt schon seit ewigen Zeiten der Einstellung wie oben genannt. Und das auch auf Grund einer Vergewaltigung einer Freundin aus meinem Freundeskreis vor 5 Jahren ... der Täter hat 1 Jahr auf Bewährung auf Jugendstrafrecht bekommen, weil er unter Drogen und Alkoholeinfluss stand, und laut Gericht vermindert schuldfähig war... und noch im Gericht gemeint "wieso ? ich hab ihr doch nix getan, nur meinen Spass gehabt".
Wer sich nicht mehr unter Kontrolle hat, ist meiner ansicht nach dennoch für sich selbst und das eigene Handeln verantwortlich - egal ob Drogen, Alkohol, Depressionen oder Krankheit.
Seitdem her denke ich bei jeder Entführung, Mord, Vergwaltigung oder Inzest-Thematik wie gerade in Österreich ziemlich aggresiv. Ich kann nicht verstehen wie man seine eigenen Kinder vergwaltigen, schwängern und misshandeln kann.... und wie man das anderen fremden antun kann, noch viel weniger. Und da ist es mir schnuppe ob der Täter geistig minderbemittelt ist oder nicht. Diese Strafmilderungen sind oft wenn man die Schwere der Tat betrachtet, schon nahezu Freifahrtsscheine für die Täter.... und DAS kann es nicht sein, denn der Täter bekommt vll. in 6-7 Jahren eine neue Chance bei guter Führung, aber die Eltern bekommen keine neue Chance ihre Tochter nochmal in die Arme zu schließen.
Von daher - denkt was ihr denkt ... viele in der Bevölkerung teilen meine Meinung - auch wenn solche Reaktionen und Meinungen oft auf Kurzschlussreaktionen basieren.
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10. 05. 2008, 11:51 #48
Re: Anti-Porno Kampagne:Mutter gewinnt Kampf gegen pornografische Gewaltdarstellungen
Findest du nicht, es ist ein kleiner Unterschied, ob jemand dabei noch einen Mord begeht oder nicht? Klingt so, als würdest du das alles in einen Topf werfen.


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