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Der Bommel bommler
Registrierungsdatum: Oct 2007
Ort: Daheim
Beiträge: 987
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Re: Polizeivorladung wegen Usenext
Zitat:
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Ich meine, (und das sage ich nicht Stolz) ich selber habe schon viele Briefe von der Polizei bekommen und niemals stand da das Wort"VERDACHT" drin, sondern direkt immer die Straftat..also wird die Polizei oder die Staatsanwaltschaft wohl noch nicht sicher sein, was wirklich passiert
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Ein so stolzer Profi für Straftaten muss hier nachfragen?
Junge du lässt aber nach.
Betrug ist und bleibt eine Straftat auch für die Freundin eines Dauerkunden.
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12. 05. 2008, 11:00
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#26
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Mitglied
(Threadstarter)
Registrierungsdatum: Feb 2008
Beiträge: 48
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Re: Polizeivorladung wegen Usenext
Was für eine Antwort auf meine Frage...aber naja,. nochmal für die Schwerverstehbaren,
Also in der Vorladung steht "Verdacht" und ja, ich bin leider Gottes ein fast Profi wenn es um diese Briefe geht und weiß auch was Betrug ist...aber in den Briefen, die ich bekommen habe, stand niemals was von VERDACHT....genau deshalb frage ich ja hier nach, wie die Chancen stehen...mensch mensch mensch...
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12. 05. 2008, 17:16
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#27
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Homo oeconomicus
Registrierungsdatum: Dec 2007
Beiträge: 411
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Re: Polizeivorladung wegen Usenext
Also ich bekam vor 1 1/2 Jahren auch einen Brief von der Staatsanwaltschaft wegen Leistungsbetrug. 40-fachen Betrug, den ich im August 2005 begangen hätte, Schadenssumme lag bei ~3500 €.
Absolut lächerlich. Angeblich hätte ich mich mit Kombinationen wie Kontonummer/Bankleitzahl 0/0 registriert (was laut Aussage einer Mitarbeiterin von Usenext nicht möglich ist) und dabei meinen echten Namen angegeben.
Tja was soll man dazu sagen? Geh zum Anwalt oder ignorier den ganzen Scheiss einfach (letzteres halte ich für die bessere Lösung).
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12. 05. 2008, 18:42
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#28
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Mitglied
(Threadstarter)
Registrierungsdatum: Feb 2008
Beiträge: 48
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Re: Polizeivorladung wegen Usenext
Naja, ich weiss ja net, ob das so ne gute Idee ist, dass einfach zu ignorieren, da der Brief ja net von Usenext kam, sondern schon von der Polizei
Ist die Frage, was die Chance nun erhöt, dass das Verfahren eingestellt wird, ob eine Aussage zu machen, die egal wie lautet, oder KEINE Aussage zu machen..
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12. 05. 2008, 20:41
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#29
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Mitglied
Registrierungsdatum: Oct 2005
Beiträge: 1.342
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Re: Polizeivorladung wegen Usenext
Hi TimeLaw,
die Frau hat nie eine Rechnung oder Schreiben bekommen?
Selbst auch Usenext nicht illegal benutzt?
Dass das Handy benutzt worden sein könnte ist auch nur ein Verdacht?
Da würde ich doch auf jeden Fall erst mal zu Polizei gehen und fragen was ihr eigentlich vorgeworfen wird.
Denn wenn sie nie eine Rechnung erhalten hat, und selbst acuh keinen Account gefakt hat, kann ihr ja auch nichts vorgeworfen werden.
Und falls ihre Handynummer verwendet wurde, könnte ja bei der Übermittlung der Nummer (an den Provider oder Polizei) auch ein Zahlendreher drin sein.
Bei reinem Gewissen => hingehen Aussagen.
Kein reines Gewissen, oder es ist mit ihrem Wissen unter ihrem Namen der Abschluss getätigt worden, dann wäre wohl der Gang zum Anwalt der beste Schritt.
Gruss Moses
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12. 05. 2008, 23:26
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#30
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Mitglied
Registrierungsdatum: Apr 2008
Beiträge: 223
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Re: Polizeivorladung wegen Usenext
Zitat:
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Zitat von t-time
Tja was soll man dazu sagen? Geh zum Anwalt oder ignorier den ganzen Scheiss einfach (letzteres halte ich für die bessere Lösung).
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Ja, finde ich auch, man muss nur die Augen verschließen und schon verschwindet die ganze Welt um einen rum im Nirvana ...
mfg
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13. 05. 2008, 00:30
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#31
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Umbrella-Yutani Corp.
Registrierungsdatum: Nov 2006
Beiträge: 554
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Re: Polizeivorladung wegen Usenext
Zitat:
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Zitat von TimeLaw
Ist die Frage, was die Chance nun erhöt, dass das Verfahren eingestellt wird, ob eine Aussage zu machen, die egal wie lautet, oder KEINE Aussage zu machen..
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es wird auf keinen fall eingestellt, setz die rosa brille bitte ab. das anschreiben lautet auf verdacht, weil einfach nur noch geklärt werden muss, wer den code auf dem handy deiner freundin aktiviert hat. dann gibt es eine/n beschuldigte/n und wahrscheinlich auch eine/n mittäter/in.
keine aussage, keinen anwalt - deine freundin ist dran.
mit einem freispruch ist eigentlich nicht zu rechnen, wenn euer freund reale kontodaten einer unwissenden person angegeben hat, wirds richtig spassig...
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13. 05. 2008, 08:03
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#32
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under construction
Registrierungsdatum: Jan 2005
Ort: Nordatlantic
Beiträge: 424
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Re: Polizeivorladung wegen Usenext
Eine Möglichkeit gibt es noch.
Schreib oder telefonier mir Usenet.
Bezahl deren Forderung zzgl. deren Anwaltskosten und bitte sie die Anzeige zurück zu ziehen.
Alternativ sag Deiner Freundin, Sie solle sich ihre Haare färben (damit das Blond weg ist) und für den Mist gerade stehen, den sie nicht verzapft hat.
Handyklau kannst Du vergessen. Das kauft ihr kein Richter ab, das sie sich das Handy klauen lässt und hinterher (ich geh' mal davon aus, das liegt schon ein paar Monate zurück) trotzdem immer noch die Rechnungen bezahlt.
Also, entweder ihr einigt Euch mit Usenet, oder die Sache nimmt ihren Lauf. Mit einer Nullnummer kannst Du jedenfalls vergessen.
Wikinger
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13. 05. 2008, 09:12
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#33
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Mitglied
(Threadstarter)
Registrierungsdatum: Feb 2008
Beiträge: 48
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Re: Polizeivorladung wegen Usenext
Ja, würden das ja gerne über Usenext machen, wenn wir nicht genau wüssten,
dass das nix bringt, da es ja nun schon von der Polizei und Staatswanwaltschaft aufgenommen wurde, da bringt es auch nix mehr, wenn Usenext die Anzeige zurück zieht. Denn das Verfahren läuft dann einfach weiter....
Aber ich habe mal ne Frage, wie sehr würde ICH denn drann glauben müssen, wenn meine Freundin vor der Polizei NIX sagt und bei Gericht würde ich dann als Zeuge aussagen, das ICH das war, vor 8 Monaten, im Besoffenen Kopf, und hatte nie vor, das nicht zu bezahlen, sondern weil ich besoffen war, habe ich da einfach nur drauf rum getippt auf die Tasten und habe das ganz vergessen gehabt und ich hätte auch kein Problem damit, das auf der Stelle zu bezahlen, weil wie gesagt, will dem Gericht dann ja weiß machen zu verstehen geben, dass ich ja nie vor hatte, das NICHT zu bezahlen, sondern auf Grund von Besoffenheit mit nem Kumpel zusammen, der vor Gericht das bestätigen würde...
Keine Belehrung wegen Falschaussage oder sonstiges, einfach sagen, wie meine Chancen stehen...Also um meine Freundin mache ich mir keine Sorgen, und das wäre auch nur ein eventueller Weg, wenn man mit dem Kerl, der das gemacht hat nicht rechnen könnte....
Also nochmal, ich würde vor Gericht aussagen, dass ICH das war, mit einem Kumpel von MIR, wir waren bei mir zu Hause und haben uns ordentlich einen gekippt und waren so hacke, das wir garnet mehr wussten, WAS wir denn da bei Usenext angeben, so das es zur Falschen KontoDaten kam, und wir erst wieder daran erinnert wurden, als nun der Brief von der Polizei zu meiner Freundin kam...
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19. 05. 2008, 10:49
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#34
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Motzerator
Registrierungsdatum: Aug 2006
Beiträge: 147
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Re: Polizeivorladung wegen Usenext
Also wenn ich auf die Anmeldeseite von Usenext.de gehe, erkennt man das dieser Dienst bei Ablauf der 14 tägigen Frist kostenpflichtig ist, nur wenn man herunterscrollt.
Normalerweise müßte der Kostenhinweis über dem Anmeldebutton sein.
Und wer sich bei einem Dienst anmeldet (mit Fakedaten) wo die Kostenpflicht nicht erkennbar ist, so ist es rechtlich gesehen auch kein Betrug.
(gibt hier ein Forum ein ellenlangen Thread zu unseriösen Abzockerfirmen, wobei ich Usenext nun nicht unbedingt mit dazu zähle)
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19. 05. 2008, 13:06
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#35
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Mitglied
Registrierungsdatum: Apr 2006
Beiträge: 15
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Re: Polizeivorladung wegen Usenext
Hi Time-Law,
ich würde vor Gericht defintiv keine Falschaussage machen. Geht zur Polizei, hört euch an, was sie zu sagen haben und selbst dort, kann deine Freundin noch die Aussage verweigern. Im Zweifelsfall würde ich sowieso sagen, dass ich meine Aussage nur vor der Staatsanwaltschaft machen möchte.
Sagt die Wahrheit, macht glaubhaft, dass ihr nichts damit zu tun habt und den Namen des Schwagers in spe könnt ihr einfach aus dem Spiel lassen. Es kann niemand deine Freundin dazu zwingen (wenn sie Beschuldigte ist) etwas zu sagen (denk ich zumindest).
Wenn es keine stichhaltigen Beweise gibt, wird das Verfahren nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.
Bzgl. eines Vorposts... es ist quatsch, dass Betrug eine schwere Straftat ist. Wetten ich kann dich betrügen und habe einen Vermögensvorteil in Höhe von 1 EUR?!
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19. 05. 2008, 13:49
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#36
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Motzerator
Registrierungsdatum: Aug 2006
Beiträge: 147
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Re: Polizeivorladung wegen Usenext
Zitat:
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Zitat von Candyman1985
Hi Time-Law,
Bzgl. eines Vorposts... es ist quatsch, dass Betrug eine schwere Straftat ist. Wetten ich kann dich betrügen und habe einen Vermögensvorteil in Höhe von 1 EUR?!
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Wenn die Kosten nicht erkennbar sind, dann ist es auch kein Betrug, denn Betrug setzt Vorsatz vorraus. Ich weiss allerdings nicht ob der Kostenhinweis im weiteren Verlauf des Anmeldevorganges noch explizit auftaucht.
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19. 05. 2008, 13:52
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#37
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Mitglied
Registrierungsdatum: Jan 2008
Beiträge: 583
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Re: Polizeivorladung wegen Usenext
Zitat:
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Zitat von TimeLaw
Aber ich habe mal ne Frage, wie sehr würde ICH denn drann glauben müssen, wenn meine Freundin vor der Polizei NIX sagt und bei Gericht würde ich dann als Zeuge aussagen, das ICH das war, vor 8 Monaten, im Besoffenen Kopf, und hatte nie vor, das nicht zu bezahlen, sondern weil ich besoffen war, habe ich da einfach nur drauf rum getippt auf die Tasten und habe das ganz vergessen gehabt und ich hätte auch kein Problem damit, das auf der Stelle zu bezahlen, weil wie gesagt, will dem Gericht dann ja weiß machen zu verstehen geben, dass ich ja nie vor hatte, das NICHT zu bezahlen, sondern auf Grund von Besoffenheit mit nem Kumpel zusammen, der vor Gericht das bestätigen würde...
Keine Belehrung wegen Falschaussage oder sonstiges, einfach sagen, wie meine Chancen stehen...Also um meine Freundin mache ich mir keine Sorgen, und das wäre auch nur ein eventueller Weg, wenn man mit dem Kerl, der das gemacht hat nicht rechnen könnte....
Also nochmal, ich würde vor Gericht aussagen, dass ICH das war, mit einem Kumpel von MIR, wir waren bei mir zu Hause und haben uns ordentlich einen gekippt und waren so hacke, das wir garnet mehr wussten, WAS wir denn da bei Usenext angeben, so das es zur Falschen KontoDaten kam, und wir erst wieder daran erinnert wurden, als nun der Brief von der Polizei zu meiner Freundin kam...
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schwer zu glauben. Den Zahlendreher bei der Kontoverbindung könnte man Dir ja noch abkaufen, aber Name und Adresse weiß man eigentlich auch im besoffenen Zustand, außerdem hängt es dann auch noch davon ab, wie viele Zahlen der Kontoverbindung denn wenigstens richtig waren...
Du willst ne Betrugsanzeige auf Dich nehmen, nur damit der Freund der Schwester Deiner Freundin nicht im schlechten Licht dasteht vor ihrem Vater? *hust* was ihr Vater dann über Dich denkt ist egal, weil "ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich ganz ungeniert" oder wie?
btw wenn bisher Deine Schreiben direkt mit dem Tatvorwurf kamen lag es vermutlich daran, dass Deine Personalien immer schon gleich beim Erwischen mit aufgenommen wurden und es deshalb unstrittig war.
Hier wird aber über Handynummer ermittelt und daher vorsichtig mit Verdacht betitelt, denn es wäre immerhin möglich, dass sie ihr Handy zu dem Zeitpunkt verborgt hätte. Dummerweise muss man dann aber wissen an wen, ansonsten trifft die Strafe den Handybesitzer.
Einzige plausible Begründung die mir dazu einfiele wäre eine große Familienfeier, bei der das Handy unbeobachtet herumgelegen hat, da man der Familie ja trauen darf. Das würde aber direkt die gesamte Familie in Verdacht bringen und ich hab k.A. inwieweit ein Betrugsvorwurf dann womöglich Hausdurchsuchungen bei sämtlichen Familienmitgliedern nach sich zieht um herauszufinden, von welchem Rechner aus Usenet betrieben wird/wurde
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19. 05. 2008, 14:33
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#38
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Mitglied
Registrierungsdatum: Apr 2006
Beiträge: 15
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Re: Polizeivorladung wegen Usenext
Zitat:
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Zitat von passer
Wenn die Kosten nicht erkennbar sind, dann ist es auch kein Betrug, denn Betrug setzt Vorsatz vorraus. Ich weiss allerdings nicht ob der Kostenhinweis im weiteren Verlauf des Anmeldevorganges noch explizit auftaucht.
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Ich meine schon, dass Usenext, was Kosten angeht einen des öfteren darauf hinweist. Außerdem sollte doch jedem, der sich mit Usenext oder derartigem beschäftigt, klar sein, dass es Geld kostet.
PS: Es ging mir nicht darum zu beurteilen, ob das eigentliche Thread-Thema ein Betrug ist, sondern vielmehr darum, dass jemand meinte, Betrug kann nicht wegen Geringfügigkeit eingestellt werden.
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19. 05. 2008, 14:48
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#39
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Mitglied
(Threadstarter)
Registrierungsdatum: Feb 2008
Beiträge: 48
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Re: Polizeivorladung wegen Usenext
Hat einer von euch eine Ahnung, wieviel denn auf so nen Leistungsbetrug steht?
Geht wirklich lediglich nur um den Leistungsbetrug. Habe nun nochmal nachgeschaut und
nachgefragt, handelt sich in etwa um 25-60€
Ist halt nach dem anmelden nen Tag später aufgeladen worden auf 50GB und er weiss aber nicht mehr ob für einen Monat (25€) oder für 3 Monate (60€).
Also, wenn es wirklich nur um den Leistungsbetrug geht, jetzt mal unabhängig von Faken, was würde dann darauf stehen, wenn man nicht vorbestraft ist ???
Kann man mit einer langjährigen Haftstrafe rechnen? Oder kommt man mit einer Bewährungsstrafe drumm herum? Oder mit nem Blauen Auge, z.B. Geldstrafe?
Er hat sich schon bei Usenext gemeldet und zu gesagt, dass er die Rechnung auf jeden Fall bezahlen wird/will...und sich auf jeden Fall als Täter zu erkennen gegeben.
Also, was kann ihn erwarten?
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20. 05. 2008, 12:29
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#40
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Mitglied
(Threadstarter)
Registrierungsdatum: Feb 2008
Beiträge: 48
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Re: Polizeivorladung wegen Usenext
Hey, weiss denn keiner von euch eine Antwort darauf, was Ihm im schlimmsten, wirklich im schlimmsten Fall zu erwarten hätte ???
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20. 05. 2008, 13:08
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#41
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Mitglied
Registrierungsdatum: Nov 2003
Beiträge: 713
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Re: Polizeivorladung wegen Usenext
deiner freundin kann wohl nichts passieren, jedoch wird es in den polizeiakten vermerkt sein...nur halt nicht im führugnszeugnis...
zum bekannten:
ich denke mal, dass er mit ner geldstrafe rechnen muss, die höher sein wird, als die 60 euro...vllt 200 euro?
wenns dicke kommt, sprich patzige antworten und alles, können auch nen paar sozialstunden anfallen, ist aber eher unwahrscheinlich, und als voraussetzung gilt: noch keine vorstrafen
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20. 05. 2008, 13:57
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#42
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Mitglied
(Threadstarter)
Registrierungsdatum: Feb 2008
Beiträge: 48
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Re: Polizeivorladung wegen Usenext
Das ich nicht vorher auf die Idee gekommen bin..
Also, habe gerade mit MEINEM ehemaligen B-Helfer gesprochen bzgl.
des Schuldigen und der meinte, dass er sich auf keinen Fall eine Haftstrafe vorstellen könnte...und schon garnet für 25-60€
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20. 05. 2008, 14:28
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#43
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Mitglied
Registrierungsdatum: Dec 2003
Beiträge: 1.202
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Re: Polizeivorladung wegen Usenext
Hi,
Deine Freundin sollte sich einen Anwalt suchen und garnicht erst probieren das ganze bei der Polizei alleine zu regeln, mit Pech erwischt sie dort nämlich einen Beamten dem seine "kriminalistische Erfahrung" sagt sie sei doch die Böse!
Das der Freischaltcode an die Nummer Deiner Freundin ging ist auch kein eindeutiger Beweis für die Täterschaft, mit Pech beißt sich der ermittelnde Beamte aber daran fest.
Rein technisch gesehen kann jeder in einem unbeobachteten Augenblick, Freundin z.B. auf Toilette und Handy auf dem Wohnzimmertisch/in der Jackentasche, das Handy dafür genutzt und die SMS danach gelöscht haben.
Ob sie den Bekannten jetzt nennt oder nicht ist eine persönliche Entscheidung, da sage ich mal nichts zu!
Gruß
Alef
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20. 05. 2008, 15:18
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#44
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Mitglied
Registrierungsdatum: May 2008
Beiträge: 16
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Re: Polizeivorladung wegen Usenext
ohne alles gelesen zu haben,
deine Bekannte könnte auch Aussagen, dass sie es nicht war, aber ein enger Verwandter von ihr Zugriff auf das Handy hatte. Den Namen des Verwandten muss sie nicht nennen.
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20. 05. 2008, 16:56
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#45
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Alle Zeitangaben in UTC +1. Es ist jetzt 02:49 Uhr.
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