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paiks
A tue huansen
 
Benutzerbild von paiks
 
Registrierungsdatum: Dec 2004
Beiträge: 1.793
Re: Mal nee frage zur Inzest

Zitat:
Zitat von Atraxia 
Woher hast du denn den Unsinn?
Die erhöhte Chance beträgt meines Wissens 5%, laut Spiegel-Artikel.
Ausserdem ist "Behinderung" schnell gesagt. Grenze es mal lieber auf "schwere Missbildung/Defizite" ein. Die Chance dafür dass ein wichtiges Gen mutiert ist sehr viel geringer als ein unwichtiges. Das kommt ständig vor.

Ausserdem gehts nicht darum eventuell behinderte Kinder zu vermeiden, dann wäre die Gesetzeslage eher dem dritten Reich angepasst. Wenn, dann kann man nur moralisch gesellschaftliche Gründe anführen, beispielsweise die Qualen, denen Inzest Kinder in der Schule ausgesetzt sind. Da dies jedoch nahezu nie vorkommt, und wenn dann weiss es das Umfeld nur sehr selten, ist das auch kein Thema.
Alt 15. 05. 2008, 20:54 paiks is offline Mit Zitat antworten #51
d3vL
's a dumb white guy :p
 
Registrierungsdatum: Mar 2008
Beiträge: 86
Re: Mal nee frage zur Inzest

Alt 15. 05. 2008, 21:03 d3vL is offline Mit Zitat antworten #52
Plzen
Registrierungsdatum: 2002
 
Benutzerbild von Plzen
 
Registrierungsdatum: Apr 2008
Beiträge: 1.047
Re: Mal nee frage zur Inzest


Wikipedia ist nicht die reine Wahrheit. Vor allem bei deinem Link steht oben drüber:

Dieser Artikel oder Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen (Literatur, Webseiten usw.) ausgestattet. Die fraglichen Angaben werden daher möglicherweise demnächst gelöscht.

Außerdem ist es wenig hilfreich, im Verlauf einer Diskussion irgendeinen Link zu posten, ohne den geringsten Kommentar dazu zu geben. Was sollen wir denn nun mit diesem Link anfangen?
Alt 15. 05. 2008, 21:18 Plzen is offline Mit Zitat antworten #53
Lucky_Skywalker
Freiläufertyp
 
Benutzerbild von Lucky_Skywalker
 
Registrierungsdatum: Apr 2002
Beiträge: 776
Cool Re: Mal nee frage zur Inzest

Generell ist die Sache doch gar kein Problem. Deshalb wird man auch das Gesetz nicht ändern.

Selbst wenn Bruder und Schwester zusammen leben oder was zusammen machen, hat dann ja naturgemäß niemand einen Einblick.

Und wenn die Frau ein Kind bekommt, ist sie ja auch nicht verpflichtet den (wahren) Vater anzugeben.

Aber dann wenn sie blöderweise den wahren Vater angibt.... Staatsanwalt.

Also ein extrem seltener Einzelfall, der den Schweiß der Edlen nicht wert ist. Genau so wird jetzt auch kein Gesetz erlassen, das es verbietet seine Tochter in den Keller einzusperren und dort mit ihr Sex zu machen (Freiheitsberaubung und Inzest).



L.
Alt 15. 05. 2008, 21:19 Lucky_Skywalker is offline Mit Zitat antworten #54
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