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Mitglied
Registrierungsdatum: May 2007
Beiträge: 18
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Erziehungsübertragung - Disco
Hab eine Frage an euch... und zwar gibt es doch in discos immer diese Zettel zur Erziehungsbeauftragung für unter 18 bzw. über 16 jährige..
Meine Frage:
Kann ich auch für mehrer Leute die Aufsicht als 18 jähriger übernehmen, d.h. für zwei 16 jährige z.b.?
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17. 05. 2008, 12:25
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#1
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Mit Glied
Registrierungsdatum: Mar 2007
Beiträge: 149
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Re: Erziehungsübertragung - Disco
Also soweit ich weiß, geht das! Aber ich hoffe du weißt, dass du, im Falle ein Vorfalls von einem der beiden, zu rechenschaft gezogen werden kannst und mit rechtlichen Folgen rechnen musst!
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17. 05. 2008, 13:22
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#2
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einsame Seele des Lebens
Registrierungsdatum: Jan 2006
Ort: na,da wo ich wohne
Beiträge: 5.269
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Re: Erziehungsübertragung - Disco
Ich wollte es einmal in der Disko hier versuchen, aber die haben gesagt, das ich nur jeweils für eine Person die Aufsicht übernehmen kann.
Vielleicht liegt es einfach nur am jeweiligen Betreiber. Ggf. einfach mal nachfragen
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17. 05. 2008, 13:49
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#3
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Mitglied
(Threadstarter)
Registrierungsdatum: May 2007
Beiträge: 18
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Re: Erziehungsübertragung - Disco
grade gemacht... geht leider nur für eine :/
trotzdem danke für die antworten!
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17. 05. 2008, 14:03
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#4
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(Flasher)
Registrierungsdatum: Feb 2006
Beiträge: 1.563
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Re: Erziehungsübertragung - Disco
Geht nur für einen. Hab ich selber Erfahrung mitgemacht
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17. 05. 2008, 14:18
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#5
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Mitglied
Registrierungsdatum: Feb 2006
Beiträge: 339
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Re: Erziehungsübertragung - Disco
Bei uns kann man so viele unter seine Fittiche nehmen wie man möchte, ich mache es nur selten, weil die meisten 16 Jährigen Kiddies mich ankotzen.
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19. 05. 2008, 22:17
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#6
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Mitglied
Registrierungsdatum: Nov 2003
Beiträge: 758
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Re: Erziehungsübertragung - Disco
Das man nur eine Person unter seine "Fittiche" nehmen kann, könnte man sich leicht erklären:
Was machst du, wenn du 2 Boys, 17 Jahre, mitnimmst..beide saufen. Der eine geht in die Richtung einen anmucken, der andere in die entgegengesetzte Richtung, auch ein anmucken. Wo gehst du jetzt hin? Teilen geht nicht, deswegen einfach 1. Du kannst ihm immer hinterher...ist leichter festzuhalten und alles=)
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23. 05. 2008, 15:58
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#7
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Mitglied
Registrierungsdatum: May 2006
Beiträge: 1.915
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Re: Erziehungsübertragung - Disco
Balbla bei uns in der Stadt (stgt) geht das nicht...
"blabla, wir sind doch keine dorf disko. in dorf diskos könnt ihr das machen"
"also unter der nummer geht keiner ran"
blabla 
aber wenigstens bin ich schon volljährig
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23. 05. 2008, 16:07
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#8
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Mitglied
Registrierungsdatum: Nov 2007
Beiträge: 86
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Re: Erziehungsübertragung - Disco
geh erst mit den einen rein und dann mit den anderen wenn da viel los ist checken die das eh nicht. Denn normal nur einer.
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23. 05. 2008, 17:03
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#9
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tötet Pantomimen
Registrierungsdatum: Aug 2006
Beiträge: 307
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Re: Erziehungsübertragung - Disco
der Aufpasser muss seinen Perso abgeben.
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23. 05. 2008, 17:59
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#10
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Arschkriecher
Registrierungsdatum: Feb 2008
Ort: Fickmühlen
Beiträge: 425
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Re: Erziehungsübertragung - Disco
Nach dem schwachsinnigen Jugendschutzgesetz kann ein Volljähriger mit beliebig vielen Minderjährigen in die Disko gehen, ohne Unterschrift oder sonstiges.
Die meisten Diskotheken schränken dies aber ein und regeln das im Rahmen ihres Hausrechts.
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23. 05. 2008, 19:42
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#11
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Mitglied
Registrierungsdatum: Apr 2008
Beiträge: 376
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Re: Erziehungsübertragung - Disco
Eventuell sollte man erwähnen, dass das auch für die Person mit der Aufsicht schnell zu Konsequenzen führen kann, viele scheinen wohl zu denken das seien nur ein paar Wörter ohne zusammenhang.
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27. 05. 2008, 12:22
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#12
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Mitglied
Registrierungsdatum: May 2006
Beiträge: 1.915
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Re: Erziehungsübertragung - Disco
Zitat:
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Zitat von Tarku
Eventuell sollte man erwähnen, dass das auch für die Person mit der Aufsicht schnell zu Konsequenzen führen kann, viele scheinen wohl zu denken das seien nur ein paar Wörter ohne zusammenhang.
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Bei uns wird aufgepasst:
Wenn du allein rausgehst:
"Wo sind deine Minderjährigen?"
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27. 05. 2008, 12:34
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#13
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Arschkriecher
Registrierungsdatum: Feb 2008
Ort: Fickmühlen
Beiträge: 425
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Re: Erziehungsübertragung - Disco
Zitat:
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Zitat von Tarku
Eventuell sollte man erwähnen, dass das auch für die Person mit der Aufsicht schnell zu Konsequenzen führen kann, viele scheinen wohl zu denken das seien nur ein paar Wörter ohne zusammenhang.
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Welche großen Konsequenzen sollten da schon folgen?
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27. 05. 2008, 16:38
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#14
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Mitglied
Registrierungsdatum: Apr 2008
Beiträge: 376
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Re: Erziehungsübertragung - Disco
Zitat:
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Zitat von AllesBeschiss
Welche großen Konsequenzen sollten da schon folgen?
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Du übernimmst die Aufsichtspflicht, die für dich zu einer Haftung für den Minderjährigen führen kann wenn du deine Aufsichtspflichten verletzt.
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28. 05. 2008, 13:01
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#15
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Arschkriecher
Registrierungsdatum: Feb 2008
Ort: Fickmühlen
Beiträge: 425
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Re: Erziehungsübertragung - Disco
Zitat:
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Zitat von Tarku
Du übernimmst die Aufsichtspflicht, die für dich zu einer Haftung für den Minderjährigen führen kann wenn du deine Aufsichtspflichten verletzt.
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Die Aufsichtspflicht bei einem Jugendlichen erfordert keine lückenlose Beaufsichtigung. Meine Anwesenheit in der Disko und ein gelegentliches Nach-dem-Rechten-Sehen genügen der Aufsichtspflicht vollkommen, sofern ich als "Bekannter der Familie" mit der Beaufsichtigung beauftragt wurde. Ich müsste schon dem Jugendlichen dabei zusehen, wie er eine Flasche Schnaps austrinkt, um wegen Aufsichtspflichtverletzung ernsthafte Probleme zu bekommen.
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28. 05. 2008, 13:19
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#16
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Mitglied
Registrierungsdatum: May 2007
Beiträge: 117
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Re: Erziehungsübertragung - Disco
muss ebenfalls zustimmen: laut juschg darf eine person, die mind. 18 jahre alt ist, die aufsicht für mehrere personen übernehmen. (gibt dort keine begrenzung)
in den meisten discos ist es jedoch so, dass man nur einen mit reinnehmen darf. (türsteher haben desweiteren oft keine ahnung von gesetzlichen regelungen, aber das nur am rande..)
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28. 05. 2008, 18:03
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#17
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dum
Registrierungsdatum: Mar 2007
Beiträge: 525
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Re: Erziehungsübertragung - Disco
Zitat:
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Zitat von luna91
türsteher haben desweiteren oft keine ahnung von gesetzlichen regelungen, aber das nur am rande..)
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Muss sie in diesem Fall auch nicht jucken -> Hausrecht.
Der Discobesitzer kann selber festlegen, was und was nicht.
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29. 05. 2008, 08:11
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#18
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Alle Zeitangaben in UTC +1. Es ist jetzt 19:05 Uhr.
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