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psp_master
Mitglied
 
Registrierungsdatum: May 2007
Beiträge: 18
Erziehungsübertragung - Disco

Hab eine Frage an euch... und zwar gibt es doch in discos immer diese Zettel zur Erziehungsbeauftragung für unter 18 bzw. über 16 jährige..
Meine Frage:

Kann ich auch für mehrer Leute die Aufsicht als 18 jähriger übernehmen, d.h. für zwei 16 jährige z.b.?
Alt 17. 05. 2008, 12:25 psp_master is offline Mit Zitat antworten #1
The_J0ker
Mit Glied
 
Benutzerbild von The_J0ker
 
Registrierungsdatum: Mar 2007
Beiträge: 149
Re: Erziehungsübertragung - Disco

Also soweit ich weiß, geht das! Aber ich hoffe du weißt, dass du, im Falle ein Vorfalls von einem der beiden, zu rechenschaft gezogen werden kannst und mit rechtlichen Folgen rechnen musst!
Alt 17. 05. 2008, 13:22 The_J0ker is online now Mit Zitat antworten #2
westberliner
einsame Seele des Lebens
 
Benutzerbild von westberliner
 
Registrierungsdatum: Jan 2006
Ort: na,da wo ich wohne
Beiträge: 5.269
Re: Erziehungsübertragung - Disco

Ich wollte es einmal in der Disko hier versuchen, aber die haben gesagt, das ich nur jeweils für eine Person die Aufsicht übernehmen kann.
Vielleicht liegt es einfach nur am jeweiligen Betreiber. Ggf. einfach mal nachfragen
Alt 17. 05. 2008, 13:49 westberliner is offline Mit Zitat antworten #3
psp_master
Mitglied
(Threadstarter)
 
Registrierungsdatum: May 2007
Beiträge: 18
Re: Erziehungsübertragung - Disco

grade gemacht... geht leider nur für eine :/

trotzdem danke für die antworten!
Alt 17. 05. 2008, 14:03 psp_master is offline Mit Zitat antworten #4
Juli1000
(Flasher)
 
Benutzerbild von Juli1000
 
Registrierungsdatum: Feb 2006
Beiträge: 1.563
Re: Erziehungsübertragung - Disco

Geht nur für einen. Hab ich selber Erfahrung mitgemacht
Alt 17. 05. 2008, 14:18 Juli1000 is offline Mit Zitat antworten #5
Torfkopf89
Mitglied
 
Benutzerbild von Torfkopf89
 
Registrierungsdatum: Feb 2006
Beiträge: 339
Re: Erziehungsübertragung - Disco

Bei uns kann man so viele unter seine Fittiche nehmen wie man möchte, ich mache es nur selten, weil die meisten 16 Jährigen Kiddies mich ankotzen.
Alt 19. 05. 2008, 22:17 Torfkopf89 is offline Mit Zitat antworten #6
Cityboy
Mitglied
 
Registrierungsdatum: Nov 2003
Beiträge: 758
Re: Erziehungsübertragung - Disco

Das man nur eine Person unter seine "Fittiche" nehmen kann, könnte man sich leicht erklären:
Was machst du, wenn du 2 Boys, 17 Jahre, mitnimmst..beide saufen. Der eine geht in die Richtung einen anmucken, der andere in die entgegengesetzte Richtung, auch ein anmucken. Wo gehst du jetzt hin? Teilen geht nicht, deswegen einfach 1. Du kannst ihm immer hinterher...ist leichter festzuhalten und alles=)
Alt 23. 05. 2008, 15:58 Cityboy is offline Mit Zitat antworten #7
shafire
Mitglied
 
Registrierungsdatum: May 2006
Beiträge: 1.915
Re: Erziehungsübertragung - Disco

Balbla bei uns in der Stadt (stgt) geht das nicht...

"blabla, wir sind doch keine dorf disko. in dorf diskos könnt ihr das machen"
"also unter der nummer geht keiner ran"

blabla
aber wenigstens bin ich schon volljährig
Alt 23. 05. 2008, 16:07 shafire is offline Mit Zitat antworten #8
FraegEr
Mitglied
 
Registrierungsdatum: Nov 2007
Beiträge: 86
Re: Erziehungsübertragung - Disco

geh erst mit den einen rein und dann mit den anderen wenn da viel los ist checken die das eh nicht. Denn normal nur einer.
Alt 23. 05. 2008, 17:03 FraegEr is offline Mit Zitat antworten #9
agrarbayer
tötet Pantomimen
 
Registrierungsdatum: Aug 2006
Beiträge: 307
Re: Erziehungsübertragung - Disco

der Aufpasser muss seinen Perso abgeben.
Alt 23. 05. 2008, 17:59 agrarbayer is online now Mit Zitat antworten #10
AllesBeschiss
Arschkriecher
 
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Registrierungsdatum: Feb 2008
Ort: Fickmühlen
Beiträge: 425
Re: Erziehungsübertragung - Disco

Nach dem schwachsinnigen Jugendschutzgesetz kann ein Volljähriger mit beliebig vielen Minderjährigen in die Disko gehen, ohne Unterschrift oder sonstiges.

Die meisten Diskotheken schränken dies aber ein und regeln das im Rahmen ihres Hausrechts.
Alt 23. 05. 2008, 19:42 AllesBeschiss is offline Mit Zitat antworten #11
Tarku
Mitglied
 
Registrierungsdatum: Apr 2008
Beiträge: 376
Re: Erziehungsübertragung - Disco

Eventuell sollte man erwähnen, dass das auch für die Person mit der Aufsicht schnell zu Konsequenzen führen kann, viele scheinen wohl zu denken das seien nur ein paar Wörter ohne zusammenhang.
Alt 27. 05. 2008, 12:22 Tarku is offline Mit Zitat antworten #12
shafire
Mitglied
 
Registrierungsdatum: May 2006
Beiträge: 1.915
Re: Erziehungsübertragung - Disco

Zitat:
Zitat von Tarku 
Eventuell sollte man erwähnen, dass das auch für die Person mit der Aufsicht schnell zu Konsequenzen führen kann, viele scheinen wohl zu denken das seien nur ein paar Wörter ohne zusammenhang.

Bei uns wird aufgepasst:
Wenn du allein rausgehst:

"Wo sind deine Minderjährigen?"
Alt 27. 05. 2008, 12:34 shafire is offline Mit Zitat antworten #13
AllesBeschiss
Arschkriecher
 
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Registrierungsdatum: Feb 2008
Ort: Fickmühlen
Beiträge: 425
Re: Erziehungsübertragung - Disco

Zitat:
Zitat von Tarku 
Eventuell sollte man erwähnen, dass das auch für die Person mit der Aufsicht schnell zu Konsequenzen führen kann, viele scheinen wohl zu denken das seien nur ein paar Wörter ohne zusammenhang.

Welche großen Konsequenzen sollten da schon folgen?
Alt 27. 05. 2008, 16:38 AllesBeschiss is offline Mit Zitat antworten #14
Tarku
Mitglied
 
Registrierungsdatum: Apr 2008
Beiträge: 376
Re: Erziehungsübertragung - Disco

Zitat:
Zitat von AllesBeschiss 
Welche großen Konsequenzen sollten da schon folgen?

Du übernimmst die Aufsichtspflicht, die für dich zu einer Haftung für den Minderjährigen führen kann wenn du deine Aufsichtspflichten verletzt.
Alt 28. 05. 2008, 13:01 Tarku is offline Mit Zitat antworten #15
AllesBeschiss
Arschkriecher
 
Benutzerbild von AllesBeschiss
 
Registrierungsdatum: Feb 2008
Ort: Fickmühlen
Beiträge: 425
Re: Erziehungsübertragung - Disco

Zitat:
Zitat von Tarku 
Du übernimmst die Aufsichtspflicht, die für dich zu einer Haftung für den Minderjährigen führen kann wenn du deine Aufsichtspflichten verletzt.

Die Aufsichtspflicht bei einem Jugendlichen erfordert keine lückenlose Beaufsichtigung. Meine Anwesenheit in der Disko und ein gelegentliches Nach-dem-Rechten-Sehen genügen der Aufsichtspflicht vollkommen, sofern ich als "Bekannter der Familie" mit der Beaufsichtigung beauftragt wurde. Ich müsste schon dem Jugendlichen dabei zusehen, wie er eine Flasche Schnaps austrinkt, um wegen Aufsichtspflichtverletzung ernsthafte Probleme zu bekommen.
Alt 28. 05. 2008, 13:19 AllesBeschiss is offline Mit Zitat antworten #16
lunaa
Mitglied
 
Registrierungsdatum: May 2007
Beiträge: 117
Re: Erziehungsübertragung - Disco

muss ebenfalls zustimmen: laut juschg darf eine person, die mind. 18 jahre alt ist, die aufsicht für mehrere personen übernehmen. (gibt dort keine begrenzung)
in den meisten discos ist es jedoch so, dass man nur einen mit reinnehmen darf. (türsteher haben desweiteren oft keine ahnung von gesetzlichen regelungen, aber das nur am rande..)
Alt 28. 05. 2008, 18:03 lunaa is offline Mit Zitat antworten #17
aderlass
dum
 
Benutzerbild von aderlass
 
Registrierungsdatum: Mar 2007
Beiträge: 525
Re: Erziehungsübertragung - Disco

Zitat:
Zitat von luna91 
türsteher haben desweiteren oft keine ahnung von gesetzlichen regelungen, aber das nur am rande..)

Muss sie in diesem Fall auch nicht jucken -> Hausrecht.
Der Discobesitzer kann selber festlegen, was und was nicht.
Alt 29. 05. 2008, 08:11 aderlass is offline Mit Zitat antworten #18
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