Erfolg für Jammie Thomas: Filesharing Prozess wird neu aufgerollt
Der Filesharing Prozess gegen Jammie Thomas, in welchem diese zu 222.000 US-Dollar Strafe verurteilt wurde, wird scheinbar neu aufgerollt. Michael Davis, der vorsitzende Richter bei den Verhandlungen, gestand jetzt ein, dass ihm ein schwerer juristischer Fehler bei der Instruierung der Jury unterlaufen war. Deshalb muss das Verfahren noch einmal neu verhandelt werden.
Den konkreten Fehler habe er dadurch begangen, dass er die Jury darüber aufklärte, was eine Urheberrechtsverletzung sei. So teilte er ihnen mit, dass "das zur Verfügung stellen von urheberrechtlich geschützten Tonaufnahmen in einem Peer-to-Peer Netzwerk ohne eine Lizenz des Rechteinhabers eine Verletzung der exklusiven Rechte des Urhebers, wie etwa das Recht zur Vervielfältigung darstellt, ungeachtet dessen ob eine tatsächliche Verbreitung des Materials stattgefunden hat."
Re: Erfolg für Jammie Thomas: Filesharing Prozess wird neu aufgerollt
"...Letztendlich wurde sie pauschal für die Verbreitung von 24 Tracks verurteilt, von denen jetzt aber für jeden nachgewiesen werden muss, wie oft er verteilt wurde..."
Wie war das doch gleich mit der von unseren Abmahn-Kanzleien und Gerichten vielzitierten Lizenzanalogie zur Streitwertbemessung?
Ein langes Leben hat viel zu erzählen. Wir haben für euch in unserem Presse-Archiv eine Auswahl diverser Presseberichte über gulli.com aus vergangenen Jahren zusammengestellt.
Angefangen bei den notwendigen Grundlagen, welche das Wirkungsprinzip beim Filesharing erklären, über die verschiedenen Möglichkeiten und Tools, bis hin zu den wichtigen rechtlichen Details für Deutschland. Erfahre mehr:
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