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Registrierungsdatum: 2002
Registrierungsdatum: Apr 2008
Beiträge: 1.000
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Juristisches zur Straßenverkehrsordnung
In §2 der StVO heißt es: "Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen...". Für Radfahrer sind zusätzlich Regelungen zur Benutzung von Radwegen erläutert. Aber nirgendwo kann ich Regelungen finden, dass ein Fahrrad auf Fußwegen geschoben werden darf. Nach StVO gehören Fahrräder dort nicht hin (außer wenn Kinder unter 10 Jahren fahren). Habe ich da etwas überlesen?
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19. 05. 2008, 16:52
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#1
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Hab keine Ahnung von nix!
Registrierungsdatum: Aug 2001
Beiträge: 5.118
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Re: Juristisches zur Straßenverkehrsordnung
Wenn du ein Fahrrad schiebst, bist du Fussgaenger, der einen Gegenstand transportiert. Desswegen wird das sicherlich nicht extra geregelt sein.
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19. 05. 2008, 16:53
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#2
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Registrierungsdatum: 2002
(Threadstarter)
Registrierungsdatum: Apr 2008
Beiträge: 1.000
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Re: Juristisches zur Straßenverkehrsordnung
Und wenn ich ein Auto über den Fußweg schiebe, bin ich auch ein Fußgänger, der einen Gegenstand transportiert...?
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19. 05. 2008, 16:57
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#3
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schubdubbiduba barambambu
Registrierungsdatum: Oct 2004
Ort: inner großen stadt
Beiträge: 2.865
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Re: Juristisches zur Straßenverkehrsordnung
und wenn du einen lkw durch die fußgängerzone schiebst auch.
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19. 05. 2008, 17:03
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#4
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Hab keine Ahnung von nix!
Registrierungsdatum: Aug 2001
Beiträge: 5.118
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Re: Juristisches zur Straßenverkehrsordnung
ich wuerde recht stumpf behaupten: ja.
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19. 05. 2008, 17:06
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#5
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Lügner
Registrierungsdatum: Apr 2006
Beiträge: 397
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Re: Juristisches zur Straßenverkehrsordnung
Har har ich werds mal testen kommt sicher geil zu 10. Einen Kleinlaster durch die Fußgängerzone schieben!
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19. 05. 2008, 17:41
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#6
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...never walks alone
Registrierungsdatum: Feb 2007
Ort: right here
Beiträge: 2.117
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Re: Juristisches zur Straßenverkehrsordnung
Zitat:
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Zitat von LordOfTheFlame
Wenn du ein Fahrrad schiebst, bist du Fussgaenger...
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Das ist schon lustig.
Habe mich auch zuerst über diese Regelung gewundert:
Verhalten an Fußgängerüberwegen
An Fußgängerüberwegen ("Zebrastreifen") haben Kraftfahrzeuge den Fußgängern, welche den Überweg erkennbar benutzen wollen, das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. Diese gesetzliche Festlegung gilt nicht für Radfahrer/innen.
Der Fußgängerüberweg darf zwar mit dem Fahrrad befahren werden – der o.g. Vorrang steht ihnen jedoch nicht zu. Radfahrer/innen, die ihr Fahrrad schieben, gelten in dieser Situation als Fußgänger.
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19. 05. 2008, 17:47
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#7
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eingetragene Schutzmarke
Registrierungsdatum: Feb 2005
Beiträge: 974
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Re: Juristisches zur Straßenverkehrsordnung
Zitat:
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Zitat von buxtehude
Das ist schon lustig.
Habe mich auch zuerst über diese Regelung gewundert:
Verhalten an Fußgängerüberwegen
An Fußgängerüberwegen ("Zebrastreifen") haben Kraftfahrzeuge den Fußgängern, welche den Überweg erkennbar benutzen wollen, das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. Diese gesetzliche Festlegung gilt nicht für Radfahrer/innen.
Der Fußgängerüberweg darf zwar mit dem Fahrrad befahren werden – der o.g. Vorrang steht ihnen jedoch nicht zu. Radfahrer/innen, die ihr Fahrrad schieben, gelten in dieser Situation als Fußgänger.
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Man darf sogar sein Fahrrad als Roller benutzen und zählt noch als Fußgänger!
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19. 05. 2008, 17:50
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#8
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Mitglied
Registrierungsdatum: Nov 2003
Beiträge: 815
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Re: Juristisches zur Straßenverkehrsordnung
Zitat:
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Zitat von Qoo
Man darf sogar sein Fahrrad als Roller benutzen und zählt noch als Fußgänger!
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so darfst du auch in der fußgängerzone "fahren", da kann dir niemand was, du darfst nicht auf dem sattelsitzen, bzw eher nicht trampeln, sondern dich immer nur abstoßen 
aber naja, is schon komisch die gesetzgebung...
aber mal ehrlich:
wenn nen fahrradfahrer! über den zebrastreifen fährt!, welcher autofahrer denkt "der darf das nicht, den fahr ich um" man hält so oder so an..leider
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19. 05. 2008, 21:04
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#9
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eingetragene Schutzmarke
Registrierungsdatum: Feb 2005
Beiträge: 974
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Re: Juristisches zur Straßenverkehrsordnung
Zitat:
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Zitat von Cityboy
wenn nen fahrradfahrer! über den zebrastreifen fährt!, welcher autofahrer denkt "der darf das nicht, den fahr ich um"
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Ich... mich kotzt das an.. Also ich fahr die natürlich nicht um, aber ich fahr schon dicht auf und hupe.. Ich fahr ja mit meinem Auto auch nicht einfach los, wenn die Fahrradfahrer grün haben..
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19. 05. 2008, 21:11
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#10
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Alle Zeitangaben in UTC +1. Es ist jetzt 13:27 Uhr.
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