gulli:board Logo

Anzeige


  Antwort
MoeD
Mitglied
 
Registrierungsdatum: Oct 2004
Beiträge: 12
Zahlungsverweigerung?

Hi,
ich wohne Zeit kurzem alleine, habe zuvor in einer 2-Personen WG gewohnt, aber mein Mitbewohner ist Mitte April ausgezogen. Da wir uns zuvor immer Strom und Gasrechnung geteilt haben, wurde rechtzeitig beantragt, dass ich neu eingestuft werde, damit ich nicht weiterhin die Kosten für einen Zwei-Personen Haushalt tragen muss und die Forderungen dementsprechend angepasst werden. Nun habe ich den neuen Vertrag meines Gasanbieters zugeschickt bekommen und festgestellt, dass er ab Juni die gleichen Beiträge wie zuvor von mir verlangt, also genau den Betrag den ich seit Ende 2007 mit meinem Mitbewohner zusammen zahlen musste. Das ist mir nicht erklärlich, da ich ja wie gesagt, neu eingestuft werden sollte, und die Beiträge eigentlich hätten sinken müssen. Zusätzlich habe ich eine Mahnung ohne ein vorheriges Schreiben über eine Rückzahlungsforderung erhalten, die mehr als doppelt so hoch ist, wie die Jahre zuvor. Sind die Gaspreise so drastisch gestiegen, dass sowas möglich ist? Viel mehr Gas verbraucht als die Jahre zuvor haben wir bestimmt nicht.
Nun werde ich mich natürlich an meinen Gasanbieter wenden, frage mich aber, ob ich diese Zahlungen verweigern soll. Was sagt ihr dazu?
Danke,
Moe
Alt 19. 05. 2008, 18:16 MoeD is offline Mit Zitat antworten #1
FastEddiFelson
Mitglied
 
Benutzerbild von FastEddiFelson
 
Registrierungsdatum: Apr 2008
Ort: Köln-Worringen
Beiträge: 262
Re: Zahlungsverweigerung?

Wer seine Stromabrechnung für unbegründet hoch hält, kann dagegen vorgehen. Der Verbraucher hat die Möglichkeiten, die vom Stromanbieter angekündigten Preiserhöhungen ganz oder teilweise zu verweigern. Grundlage dafür ist der § 315 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Demnach sind Preise für Leistungen der Daseinsvorsorge wie Strom-, Gas-, oder Fernwärme, auf die der Verbraucher angewiesen ist, einer Billigkeitskontrolle unterworfen.

Wer also Preiserhöhungen für unbegründet hält, muss dieses dem Versorgungsunternehmen schriftlich in einem Widerspruch mitteilen. Darin sollte der Verbraucher dem Unternehmen unter Berufung auf § 315 mitteilen, dass er die geforderten Preiserhöhungen für « unbillig » hält und nicht bereit ist, diese zu zahlen, so lange die Billigkeit der Forderung nicht nachgewiesen ist.

Dieses Schreiben sollte unbedingt per Einschreiben verschickt oder persönlich beim Kundenzentrum vorbei gebracht werden. Nur wer eine entsprechende Quittung (beim Einschreiben der Rückschein) besitzt, kann den Eingang des Schreibens beim Unternehmen einwandfrei nachweisen. Der bisher bezahlte Preis für die gebrachten Leistungen sollte aber nach Empfehlung der Verbraucherzentralen in jedem Fall weitergezahlt werden. Gegebenenfalls ist es sinnvoll dazu eine zugebilligte Preiserhöhung zu zahlen. Die Verbraucherzentrale Thüringen empfiehlt hier höchstens zwei Prozent zuzüglich zu zahlen. Andere Verbraucherzentralen, wie etwa die Verbraucherzentrale in Nordrhein-Westfalen, raten auch davon ab.
Alt 19. 05. 2008, 23:09 FastEddiFelson is offline Mit Zitat antworten #2
cavone
Mitglied
 
Registrierungsdatum: Nov 2007
Beiträge: 774
Re: Zahlungsverweigerung?

Was meinst du denn, was du an Gas zum heizen sparst, nur weil du nun alleine wohnst?? Etwa die Hälfte??

Unabhängig davon, das die Gaspreise wirklich wie wahnsinnig gestiegen sind - das sollten mittlerweile selbst Bild-Leser wissen - kannst dir ja überlegen, ob du am Ende des Jahre lieber nachzahlst oder evtl. (!!) etwas wiederbekommen willst...
Alt 19. 05. 2008, 23:20 cavone is offline Mit Zitat antworten #3
MoeD
Mitglied
(Threadstarter)
 
Registrierungsdatum: Oct 2004
Beiträge: 12
Re: Zahlungsverweigerung?

Zitat:
Zitat von cavone
Was meinst du denn, was du an Gas zum heizen sparst, nur weil du nun alleine wohnst?? Etwa die Hälfte??

Unabhängig davon, das die Gaspreise wirklich wie wahnsinnig gestiegen sind - das sollten mittlerweile selbst Bild-Leser wissen - kannst dir ja überlegen, ob du am Ende des Jahre lieber nachzahlst oder evtl. (!!) etwas wiederbekommen willst...

Was ich an Gas zum heizen, kochen und für Warmwasser spare. Der Vebrauch verringert sich also defintiv. Es ist ja wohl ein Unterschied, ob täglich zwei Leute duschen/baden, kochen oder nur einer usw.. Ich möchte einfach einen angemessenen Gas-Preis für einen Single Haushalt bezahlen, weil ich momentan für den Verbrauch von zwei Personen weiter zahlen soll (so sehe ich das jedenfalls). Was soll ich denn sonst meinen?
Klar könnte ich auch einfach zahlen und mich am Ende über eine Rückzahlung freuen, es geht mir aber darum, dass ich meine monatlichen Kosten entlastet haben möchte.
Das die Gaspreise gestiegen sind, ist mir schon auch klar. Was willst du mir also sagen? Das sie so drastisch gestiegen sind, dass es nicht verwunderlich ist, dass ich mehr als das doppelte als üblich zurückzahlen soll? Ich hab ja wie gesagt momentan noch keinen Einblick, weil die Mahnung über meine Rückzahlung ja bei mir eingetrudelt ist, ohne das ich vorher eine Rechnung erhalten habe. Ich werde die Mahnung also defintiv anfechten so lange ich keine Rechung dazu besitze.

@FastEddiFelson: Danke für die Infos!
Alt 20. 05. 2008, 12:38 MoeD is offline Mit Zitat antworten #4
Don Bommel
Der Bommel bommler
 
Benutzerbild von Don Bommel
 
Registrierungsdatum: Oct 2007
Ort: Daheim
Beiträge: 988
Re: Zahlungsverweigerung?

Fahr hin, schüttel denen freundlich die Hand.
Erklär den Sachverhalt und laufe mit einer neuen Berechnung zufrieden nach Hause.
Alt 20. 05. 2008, 12:52 Don Bommel is offline Mit Zitat antworten #5
Themen-Optionen Antwort


Themen-Optionen

Gehe zu



Alle Zeitangaben in UTC +1. Es ist jetzt 20:52 Uhr.
Angetrieben von vBulletin
Copyright ©2000 - 2006, Jelsoft Enterprises Ltd.
epilepsy.gullisys.net

Anmelden

Benutzername
Kennwort
© Copyright 2008 gulli.com home | regeln | sitemap | kontakt | impressum | partner | downloads | disclaimer |
Message Boards and Forums Directory