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20. 05. 2008, 11:00 #1
Aktuelle Kinofilme verkaufen?: Sechs Monate ohne Bewährung!
Die GVU hat mal wieder dafür gesorgt, dass die betrügerischen Raubmordkopierer ihrer gerechten Strafe zugeführt werden. Der bereits vorbestrafte 42-jährige Solinger Betreiber einer Videothek wurde gestern im Berufungsverfahren vom Wuppertaler Landgericht zu einer Haftstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt. Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e. V. (GVU) hatte ein früheres Verfahren im Jahr 2003 angestoßen und auch im aktuellen Fall Strafantrag gegen den Solinger Händler gestellt.
Die Wuppertaler Kammer bestätigte damit das Urteil aus erster Instanz. Dem Beklagten wird vorgeworfen, er habe in 16 Fällen Mitschnitte aktueller Kinofilme und DVDs über das Internetauktionshaus eBay verkauft. Zum außerordentlichen Strafmaß kam es auch durch den Umstand, weil der Mann bereits wegen vergleichbarer Vergehen vorbestraft war. Dieser hatte darauf plädiert, es handelt sich bei den Filmen lediglich um "Privatkopien". Der Richter argumentierte, es müsse deutlich gemacht werden, dass es sich beim unrechtmäßigen Kopieren (und dem entsprechenden Verkauf der Medien) eben nicht um ein Kavaliersdelikt handelt. Als "quasi geschäftsmäßig" bewertete das Gericht den Vertrieb kürzlich veröffentlichter Kinofilme und entsprechender Verleihoriginale über das Internet. Auch seine Aussage, es würde sich dabei um nicht mehr vermietbare Werke handeln, konnte das Strafmaß nicht mindern.
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20. 05. 2008, 22:01 #61Chronotondeaktiviertes Benutzerkonto
Re: Aktuelle Kinofilme verkaufen?: Sechs Monate ohne Bewährung!
schon wieder ein vegleich, der suggeriert, dass kinderpornografische schriften milder als urheberrechtsverstöße geahndet werden. dem ist sicherlich nicht so.
Zitat von Abreviatus
wer 184b genau liest wird dort die passage finden, dass bei bandenmäßigem verbreiten die strafandrohung nicht bis 5 jahre geht, sondern bis 10 jahre reicht. schon das "normale" verbreiten ist zwingend mit einer freiheitsstrafe zu ahnden, bei urheberrechtsverstoßen ist das nicht der fall. die höchststrafe von 5 jahren kann auch nur bei gewerbsmäßigen urhebrrrechtsdelikten ausgesprochen werden. liegt das nicht vor, so ist die strafandrohung höchstens 3 jahre. auch kenne ich keinen fall eines urheberrechtsverstoßers, der beim erstvergehen eingefahren ist. selbst die leute von ftp-welt, die das professionell aufgezogen haben sind mit bewährungsstrafen davongekommen. der normalo sauger kommt meist mit einer einstellung, oder einem strafbefehl, ohne verhandlung davon. selbst beim reinen besitz von schriften nach 184b wird sich das kein staatsanwalt trauen.
ich kann beim besten willen keine vergleichbarkeit herstellen. solche vergleiche sind, meiner meinung nach, reine effekthascherei.
mfg
chronoton
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20. 05. 2008, 22:25 #62
Re: Aktuelle Kinofilme verkaufen?: Sechs Monate ohne Bewährung!
Nein, das ist das übliche "mit dem Finger auf andere"-Gezeige, wenn man selbst Dreck am Stecken hat, oder auch sonst keine Qualifikationen.
Zitat von Chronoton
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20. 05. 2008, 22:32 #63Mitglied
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Re: Aktuelle Kinofilme verkaufen?: Sechs Monate ohne Bewährung!
Zitat von Chronoton
Dazu möchte ich mal Stellung nehmen. Das, was du über die Gesetze sagst ist sicher richtig, es geht mir auch nicht darum, zu beschreiben, wer wie hart bestraft wird. Diesen Vergleich mache ich aus dem einen Grund, dass auch Andere einmal sehen, dass es die Contentindustrie geschafft hat, das digitale Kopieren von Nullen und Einsen gleich in welcher Form vor dem Gesetz auf dieselbe hohe Stufe zu heben wie das kostenlose Verteilen kinderpornografischer Schriften.
Selbst eine Schiffsladung voller Raubkopien ist meiner Ansicht nach viel weniger schlimm und verwerflich als das Weitergeben auch nur eines Bildes, dass den Sex mit Kindern zeigt.
Trotzdem ist es theoretisch MÖGLICH (und darauf will ich hinaus) für beides gleich hart bestraft zu werden.
Was mir einfach nicht passt ist die momentan ausufernde Kriminalisierung von Raubkopierern und ihrer Darstellung als schlimmste Plage der Menschheit.
Ich hoffe, du kannst das ein bisschen nachvollziehen und glaubst mir, dass ich diesen Vergleich nicht ziehe, um Effekthascherei zu betreiben, ich habe die Gesetze schließlich nicht so abgefasst und damit entsprechende Möglichkeiten eröffnet.
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20. 05. 2008, 23:42 #64Chronotondeaktiviertes Benutzerkonto
Re: Aktuelle Kinofilme verkaufen?: Sechs Monate ohne Bewährung!
schön, dass du deine aussage relativiert hast, aber diese ausage hier ist auch nicht richtig. auf gleicher stufe stehen diese beiden delikte keineswegs.das digitale Kopieren von Nullen und Einsen gleich in welcher Form vor dem Gesetz auf dieselbe hohe Stufe zu heben wie das kostenlose Verteilen kinderpornografischer Schriften.
wer bandenmäßig (mehrere leute finden sich zu diesem zwecke zusammen) kann auch bei kostenlosem tauschen zu 10 jahren verurteilt werden. der gewinnorientierte urheberrechtsverstoßer zu maximal 5 jahren. das ist keinesfalls die gleiche stufe. in sachen interntionale verfolgbarkeit, wohnraumüberwachung und kommunikationsüberwachung gibt es auch noch unterschiede. kleines detail am rande, " kopieren von nullen und einsen" ist zu verharmlosend. auch kinderponrografie besteht meist aus nullen und einsen.
das sehe ich auch anders. kinderpornografie ist DAS delikt, dass als schlimmste plage des internets angesehen wird. immer da, wo es um interntekriminalität geht, ist von kinderpornografie die rede. da urheberrechtsdelikte als volkssport gelten und das unrechtsbewußtsein faktisch nicht vorhanden ist, ist dieses thema denkbar ungeeignet, um in der öffentlichkeit für strafverschärfungen zu werben. die ganzen verschärfungen wurden durch die erfolgreiche lobbyarbeit der industrie durchgesetzt. ein öffentlicher druck war nie gegeben und somit auch keine stigmatisierung der "raub"-kopierer.Was mir einfach nicht passt ist die momentan ausufernde Kriminalisierung von Raubkopierern und ihrer Darstellung als schlimmste Plage der Menschheit.
es ist aber, meiner meinung nach, in der tat eine schieflage zwischen dem konsumenten und der contentindustie entstanden, die viele kriminalisiert und wenig nachvollziehbar ist.
glaub ich dir aufs wort und es war auch nie böse gemeint, aber ich bin es eben leid immer wieder zu hören "omi wird wegen ladendiebstahl gehängt, wohin gegen ein serienmörder nur einen kleinen klapps auf die finger bekommt"Ich hoffe, du kannst das ein bisschen nachvollziehen und glaubst mir, dass ich diesen Vergleich nicht ziehe, um Effekthascherei zu betreiben,
mfg
chronoton
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21. 05. 2008, 01:06 #65
Re: Aktuelle Kinofilme verkaufen?: Sechs Monate ohne Bewährung!
Dummheit muss bestraft werden, abgesehen davon gönne ichs den Leuten die Warez verkaufen.
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21. 05. 2008, 07:14 #66
Re: Aktuelle Kinofilme verkaufen?: Sechs Monate ohne Bewährung!
@A John
Meinst du der echte Gravenreuth vertreibt sich hier seine Zeit rum, um mit uns solche belanglose Dinge zu diskutieren die kein Geld einbringen.Zitat von dosenbrot
Also jeder der meint dies sei der echte Gravenreuth dem ist auch nimmer zu helfen.
A john
Ich konnte ihn schon ein paar mal im Reallife (Gerichtssaal) erleben. Es fällt schwer das zu glauben, aber der ist tatsächlich so!
It s fake mehr nicht, sollte eigentlich klar sein.
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21. 05. 2008, 07:57 #67Mitglied
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- 185
Re: Aktuelle Kinofilme verkaufen?: Sechs Monate ohne Bewährung!
Wurd der jetz wegen dem Verkauf der Filmchen verknackt? Oder einfach weil der dümmer war als die Polizei erlaubt?
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22. 05. 2008, 18:28 #68E=mc²
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Re: Aktuelle Kinofilme verkaufen?: Sechs Monate ohne Bewährung!
An alle "Nebelkerzenwerfer"
Zitat von Gravenreuth
Rote Glut brennt
Hier gibt es "Aufklärung"
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22. 05. 2008, 18:31 #69Mitglied
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- Nov 2006
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- 436
Re: Aktuelle Kinofilme verkaufen?: Sechs Monate ohne Bewährung!
kann ich so nur unterschreiben, in dem fall reichts nicht einfach den Titel der News zu lesen und drauf los zu schreiben...
Zitat von Toronto
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22. 05. 2008, 19:59 #70
Re: Aktuelle Kinofilme verkaufen?: Sechs Monate ohne Bewährung!
Tipp: wenn man keine Ahnung hat, einfach 'mal Klappe halten! Du hast erkennbar nicht ansatzweise den Hauch einer Ahnung.
Zitat von dosenbrot
Falls Du Material für weitere "Überlegungen" und Anmerkungen benötigst, hier ein paar Anregungen: Ist es womöglich ein Gespenst gewesen, dass nach gut 11.000 - in Worten: elftausend - Posts in ca. 4 Jahren bei heise.de gegen den Verlag einen Prozess führte, weil er da nicht mehr posten darf? War es ein Doppelgänger, der sich erst netzweit mit der Pfändung der TAZ-Domain brüstete und sich dann in der Angelegenheit eine arge Klatsche einfing, nämlich eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung? Berichtet die Presse gemeiner Weise über den falschen Gravenreuth/Dörr, wenn der 'mal wieder vor Gericht erscheinen muss? Hat der Mann womöglich einen Zwillingsbruder? Oder kopiert da unter Umständen ein ganz fieser Interenetnutzer perfekt Schreibstil und "Argumentation"?
M. Boettcher
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22. 05. 2008, 21:04 #71Mitglied
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- Jul 2007
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- 15
Re: Aktuelle Kinofilme verkaufen?: Sechs Monate ohne Bewährung!
War das jetzt eine neue Lüge Ihrerseits oder hat Herr Neuber Sie nur wieder mal falsch informiert?
Zitat von Gravenreuth
Ariadne
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Gravenreuth noch für Victorinox tätig?


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