Seite 4 von 4 ErsteErste 1234
Ergebnis 61 bis 71 von 71
  1. #1
    gulli:News Redaktion Avatar von gullinews
    Registriert seit
    Apr 2002
    Beiträge
    10.035

    Standard Aktuelle Kinofilme verkaufen?: Sechs Monate ohne Bewährung!

    Die GVU hat mal wieder dafür gesorgt, dass die betrügerischen Raubmordkopierer ihrer gerechten Strafe zugeführt werden. Der bereits vorbestrafte 42-jährige Solinger Betreiber einer Videothek wurde gestern im Berufungsverfahren vom Wuppertaler Landgericht zu einer Haftstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt. Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e. V. (GVU) hatte ein früheres Verfahren im Jahr 2003 angestoßen und auch im aktuellen Fall Strafantrag gegen den Solinger Händler gestellt.

    Die Wuppertaler Kammer bestätigte damit das Urteil aus erster Instanz. Dem Beklagten wird vorgeworfen, er habe in 16 Fällen Mitschnitte aktueller Kinofilme und DVDs über das Internetauktionshaus eBay verkauft. Zum außerordentlichen Strafmaß kam es auch durch den Umstand, weil der Mann bereits wegen vergleichbarer Vergehen vorbestraft war. Dieser hatte darauf plädiert, es handelt sich bei den Filmen lediglich um "Privatkopien". Der Richter argumentierte, es müsse deutlich gemacht werden, dass es sich beim unrechtmäßigen Kopieren (und dem entsprechenden Verkauf der Medien) eben nicht um ein Kavaliersdelikt handelt. Als "quasi geschäftsmäßig" bewertete das Gericht den Vertrieb kürzlich veröffentlichter Kinofilme und entsprechender Verleihoriginale über das Internet. Auch seine Aussage, es würde sich dabei um nicht mehr vermietbare Werke handeln, konnte das Strafmaß nicht mindern.


    weiterlesen

  2. #61
    Chronoton
    deaktiviertes Benutzerkonto

    Standard Re: Aktuelle Kinofilme verkaufen?: Sechs Monate ohne Bewährung!

    Zitat Zitat von Abreviatus
    Raubkopierer werden ja mit bis zu 5 Jahren Knast bestraft.
    Ich empfehle da mal die Lektüre des § 184b STGB. Solange es hierzulande möglich ist, für Raubkopien länger in den Knast zu gehen als für das öffentliche Verteilen von KINDERPORNOS verachte ich jeden, der Raubkopien als echtes Problem betratet.
    schon wieder ein vegleich, der suggeriert, dass kinderpornografische schriften milder als urheberrechtsverstöße geahndet werden. dem ist sicherlich nicht so.
    wer 184b genau liest wird dort die passage finden, dass bei bandenmäßigem verbreiten die strafandrohung nicht bis 5 jahre geht, sondern bis 10 jahre reicht. schon das "normale" verbreiten ist zwingend mit einer freiheitsstrafe zu ahnden, bei urheberrechtsverstoßen ist das nicht der fall. die höchststrafe von 5 jahren kann auch nur bei gewerbsmäßigen urhebrrrechtsdelikten ausgesprochen werden. liegt das nicht vor, so ist die strafandrohung höchstens 3 jahre. auch kenne ich keinen fall eines urheberrechtsverstoßers, der beim erstvergehen eingefahren ist. selbst die leute von ftp-welt, die das professionell aufgezogen haben sind mit bewährungsstrafen davongekommen. der normalo sauger kommt meist mit einer einstellung, oder einem strafbefehl, ohne verhandlung davon. selbst beim reinen besitz von schriften nach 184b wird sich das kein staatsanwalt trauen.
    ich kann beim besten willen keine vergleichbarkeit herstellen. solche vergleiche sind, meiner meinung nach, reine effekthascherei.


    mfg
    chronoton

  3. #62
    Cloogshicer®

    Co-Moderator

    Avatar von Dexter
    Registriert seit
    May 2000
    Ort
    fuck'nmiddlofnowhere
    Beiträge
    14.841

    Standard Re: Aktuelle Kinofilme verkaufen?: Sechs Monate ohne Bewährung!

    Zitat Zitat von Chronoton
    ich kann beim besten willen keine vergleichbarkeit herstellen. solche vergleiche sind, meiner meinung nach, reine effekthascherei.
    Nein, das ist das übliche "mit dem Finger auf andere"-Gezeige, wenn man selbst Dreck am Stecken hat, oder auch sonst keine Qualifikationen.

  4. #63
    Mitglied
    Registriert seit
    May 2007
    Beiträge
    249

    Standard Re: Aktuelle Kinofilme verkaufen?: Sechs Monate ohne Bewährung!

    Zitat Zitat von Chronoton
    schon wieder ein vegleich, der suggeriert, dass kinderpornografische schriften milder als urheberrechtsverstöße geahndet werden [....]
    ich kann beim besten willen keine vergleichbarkeit herstellen. solche vergleiche sind, meiner meinung nach, reine effekthascherei.


    mfg
    chronoton


    Dazu möchte ich mal Stellung nehmen. Das, was du über die Gesetze sagst ist sicher richtig, es geht mir auch nicht darum, zu beschreiben, wer wie hart bestraft wird. Diesen Vergleich mache ich aus dem einen Grund, dass auch Andere einmal sehen, dass es die Contentindustrie geschafft hat, das digitale Kopieren von Nullen und Einsen gleich in welcher Form vor dem Gesetz auf dieselbe hohe Stufe zu heben wie das kostenlose Verteilen kinderpornografischer Schriften.
    Selbst eine Schiffsladung voller Raubkopien ist meiner Ansicht nach viel weniger schlimm und verwerflich als das Weitergeben auch nur eines Bildes, dass den Sex mit Kindern zeigt.
    Trotzdem ist es theoretisch MÖGLICH (und darauf will ich hinaus) für beides gleich hart bestraft zu werden.
    Was mir einfach nicht passt ist die momentan ausufernde Kriminalisierung von Raubkopierern und ihrer Darstellung als schlimmste Plage der Menschheit.

    Ich hoffe, du kannst das ein bisschen nachvollziehen und glaubst mir, dass ich diesen Vergleich nicht ziehe, um Effekthascherei zu betreiben, ich habe die Gesetze schließlich nicht so abgefasst und damit entsprechende Möglichkeiten eröffnet.

  5. #64
    Chronoton
    deaktiviertes Benutzerkonto

    Standard Re: Aktuelle Kinofilme verkaufen?: Sechs Monate ohne Bewährung!

    das digitale Kopieren von Nullen und Einsen gleich in welcher Form vor dem Gesetz auf dieselbe hohe Stufe zu heben wie das kostenlose Verteilen kinderpornografischer Schriften.
    schön, dass du deine aussage relativiert hast, aber diese ausage hier ist auch nicht richtig. auf gleicher stufe stehen diese beiden delikte keineswegs.
    wer bandenmäßig (mehrere leute finden sich zu diesem zwecke zusammen) kann auch bei kostenlosem tauschen zu 10 jahren verurteilt werden. der gewinnorientierte urheberrechtsverstoßer zu maximal 5 jahren. das ist keinesfalls die gleiche stufe. in sachen interntionale verfolgbarkeit, wohnraumüberwachung und kommunikationsüberwachung gibt es auch noch unterschiede. kleines detail am rande, " kopieren von nullen und einsen" ist zu verharmlosend. auch kinderponrografie besteht meist aus nullen und einsen.

    Was mir einfach nicht passt ist die momentan ausufernde Kriminalisierung von Raubkopierern und ihrer Darstellung als schlimmste Plage der Menschheit.
    das sehe ich auch anders. kinderpornografie ist DAS delikt, dass als schlimmste plage des internets angesehen wird. immer da, wo es um interntekriminalität geht, ist von kinderpornografie die rede. da urheberrechtsdelikte als volkssport gelten und das unrechtsbewußtsein faktisch nicht vorhanden ist, ist dieses thema denkbar ungeeignet, um in der öffentlichkeit für strafverschärfungen zu werben. die ganzen verschärfungen wurden durch die erfolgreiche lobbyarbeit der industrie durchgesetzt. ein öffentlicher druck war nie gegeben und somit auch keine stigmatisierung der "raub"-kopierer.
    es ist aber, meiner meinung nach, in der tat eine schieflage zwischen dem konsumenten und der contentindustie entstanden, die viele kriminalisiert und wenig nachvollziehbar ist.

    Ich hoffe, du kannst das ein bisschen nachvollziehen und glaubst mir, dass ich diesen Vergleich nicht ziehe, um Effekthascherei zu betreiben,
    glaub ich dir aufs wort und es war auch nie böse gemeint, aber ich bin es eben leid immer wieder zu hören "omi wird wegen ladendiebstahl gehängt, wohin gegen ein serienmörder nur einen kleinen klapps auf die finger bekommt"

    mfg
    chronoton

  6. #65

    Standard Re: Aktuelle Kinofilme verkaufen?: Sechs Monate ohne Bewährung!

    Dummheit muss bestraft werden, abgesehen davon gönne ichs den Leuten die Warez verkaufen.

  7. #66
    Mitglied Avatar von dosenbrot
    Registriert seit
    May 2003
    Beiträge
    766

    Standard Re: Aktuelle Kinofilme verkaufen?: Sechs Monate ohne Bewährung!

    @A John
    Zitat von dosenbrot
    Also jeder der meint dies sei der echte Gravenreuth dem ist auch nimmer zu helfen.

    A john
    Ich konnte ihn schon ein paar mal im Reallife (Gerichtssaal) erleben. Es fällt schwer das zu glauben, aber der ist tatsächlich so!
    Meinst du der echte Gravenreuth vertreibt sich hier seine Zeit rum, um mit uns solche belanglose Dinge zu diskutieren die kein Geld einbringen.
    It s fake mehr nicht, sollte eigentlich klar sein.

  8. #67
    Mitglied
    Registriert seit
    May 2008
    Beiträge
    185

    Standard Re: Aktuelle Kinofilme verkaufen?: Sechs Monate ohne Bewährung!

    Wurd der jetz wegen dem Verkauf der Filmchen verknackt? Oder einfach weil der dümmer war als die Polizei erlaubt?

  9. #68
    E=mc²
    Registriert seit
    Nov 2006
    Ort
    Wikinger-Land
    Beiträge
    93

    Standard Re: Aktuelle Kinofilme verkaufen?: Sechs Monate ohne Bewährung!

    Zitat Zitat von Gravenreuth
    Wieso? {nicht ernst gemeint}. Der "fastix" hat vor dem LG Kassel doch soeben auch "fast freiwillig" seine Berufung wegen seiner vorsätzlichen Lügen gegenüber einer Gerichtsvollzieherin zurückgenommen.
    An alle "Nebelkerzenwerfer"

    Rote Glut brennt

    Hier gibt es "Aufklärung"

  10. #69
    Mitglied
    Registriert seit
    Nov 2006
    Beiträge
    436

    Standard Re: Aktuelle Kinofilme verkaufen?: Sechs Monate ohne Bewährung!

    Zitat Zitat von Toronto
    Der Typ war vorbestraft und macht das gleiche dann genau so nochmal?
    Dann ist ihm nicht zu helfen, selbst Schuld...

    Und außerdem: Raubkopien über eBay verticken ist nicht nur dumm sondern auch unheimlich dreist. Da finde ich solch eine Strafe durchaus angemessen! Schließlich verdient er Geld mit den Werken Anderer...
    kann ich so nur unterschreiben, in dem fall reichts nicht einfach den Titel der News zu lesen und drauf los zu schreiben...

  11. #70
    Mitglied Avatar von mboettcher
    Registriert seit
    Oct 2006
    Beiträge
    307

    Standard Re: Aktuelle Kinofilme verkaufen?: Sechs Monate ohne Bewährung!

    Zitat Zitat von dosenbrot
    Meinst du der echte Gravenreuth vertreibt sich hier seine Zeit rum, um mit uns solche belanglose Dinge zu diskutieren die kein Geld einbringen.
    It s fake mehr nicht, sollte eigentlich klar sein.
    Tipp: wenn man keine Ahnung hat, einfach 'mal Klappe halten! Du hast erkennbar nicht ansatzweise den Hauch einer Ahnung.

    Falls Du Material für weitere "Überlegungen" und Anmerkungen benötigst, hier ein paar Anregungen: Ist es womöglich ein Gespenst gewesen, dass nach gut 11.000 - in Worten: elftausend - Posts in ca. 4 Jahren bei heise.de gegen den Verlag einen Prozess führte, weil er da nicht mehr posten darf? War es ein Doppelgänger, der sich erst netzweit mit der Pfändung der TAZ-Domain brüstete und sich dann in der Angelegenheit eine arge Klatsche einfing, nämlich eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung? Berichtet die Presse gemeiner Weise über den falschen Gravenreuth/Dörr, wenn der 'mal wieder vor Gericht erscheinen muss? Hat der Mann womöglich einen Zwillingsbruder? Oder kopiert da unter Umständen ein ganz fieser Interenetnutzer perfekt Schreibstil und "Argumentation"?

    M. Boettcher

  12. #71
    Mitglied
    Registriert seit
    Jul 2007
    Beiträge
    15

    Standard Re: Aktuelle Kinofilme verkaufen?: Sechs Monate ohne Bewährung!

    Zitat Zitat von Gravenreuth
    Wieso? {nicht ernst gemeint}. Der "fastix" hat vor dem LG Kassel doch soeben auch "fast freiwillig" seine Berufung wegen seiner vorsätzlichen Lügen gegenüber einer Gerichtsvollzieherin zurückgenommen.
    War das jetzt eine neue Lüge Ihrerseits oder hat Herr Neuber Sie nur wieder mal falsch informiert?

    Ariadne
    --
    Gravenreuth noch für Victorinox tätig?

Seite 4 von 4 ErsteErste 1234

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •