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Deutschesrecht umgehen?
Hallo@all,
heute möchte ich mich mal an euch wenden, weil ich merke ihr habe mehr ahnung als ich
ich habe momentan 5 domains de, com, at, net und eu die leider alle einen webspace in deutschland haben.
ich möchte aber eine seite ins netz stellen, wo jeder seine meinung sagen kann ohne eine abmahnung zu riskieren, (da darf man scheiße sagen ohne angst zu haben)sowie möchte ich mir auch nicht sagen lassen das casino werben verboten ist.
Da habe ich mir gedacht wenn ich mir ein auslandswebspace zulege mit einer tv oder to domain, umgehe ich doch das deutscherecht oder vertsehe ich was falsch.
wenn ja wie machen den das die filesharing anbieter?
könnt ihr mir ein oder mehrer anbieter nennen wo ihr gute erfahrungen gemacht habt?
gruß funnyred
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20. 05. 2008, 17:48
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#1
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Gulli-Gold Mitglied
Registrierungsdatum: Sep 2006
Ort: Oberschwaben
Beiträge: 363
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Re: Deutschesrecht umgehen?
Zitat:
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Zitat von funnyred
Da habe ich mir gedacht wenn ich mir ein auslandswebspace zulege mit einer tv oder to domain, umgehe ich doch das deutscherecht oder vertsehe ich was falsch.
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Dein "Arsch" sitzt oder vll. auch nur der Space ist in Deutschland, also hast du dich auch "dementsprechend" zu verhalten.
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20. 05. 2008, 17:59
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#2
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Re: Deutschesrecht umgehen?
 super antwort und was war falsch an meiner frage?
aber sachlich bleiben!
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20. 05. 2008, 18:06
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#3
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Beiträge: 1‰
Registrierungsdatum: Jun 2000
Ort: /home/vmk
Beiträge: 15.424
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Re: Deutschesrecht umgehen?
An deiner Frage ist nichts falsch. Als Deutscher gilt für dich deutsches Recht. Das ist doch ganz einfach.
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20. 05. 2008, 18:07
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#4
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Mitglied
Registrierungsdatum: Sep 2005
Beiträge: 138
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Re: Deutschesrecht umgehen?
Deutsches Recht ist für dich maßgeblich, da du in Deutschland lebst und sich dein Angebot vornehmlich an Deutsche richtet. Wo die Server stehen oder was für eine Domain du hast ist vollkommen egal.
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20. 05. 2008, 18:09
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#5
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Re: Deutschesrecht umgehen?
@FridgeBoxX
schaumal es geht auch normal...
danke für die antworten
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20. 05. 2008, 18:11
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#6
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Re: Deutschesrecht umgehen?
Also nochmal zur erklärung, vielleicht habe ich eine scheiß überschrift gewählt und mich falsch ausgedrückt.
es geht in meinen augen um nichts illegales, was andere vielleicht denken.
mein grundgedanke war ein forum ins netzt zustellen, wo meinungsfreiheit noch im groß geschrieben wird.
Wo man sich über politik, allgemein usw. sich aufregen, meckern oder frust ablassen kann einfach mal sagen was er gerade denkt.
da es in deutschland ist wie in der ddr, das man nicht sagen darf was man denk, sonst gibt es ärger.
deshalb dachte ich mir ein auslandsserver zumieten um solch ein ärger aus dem
weg zu gehen, mehr nicht
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20. 05. 2008, 18:25
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#7
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WWAAD?
Registrierungsdatum: Dec 2007
Ort: hinter dir...
Beiträge: 2.693
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Re: Deutschesrecht umgehen?
Zitat:
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Zitat von vmk
An deiner Frage ist nichts falsch. Als Deutscher gilt für dich deutsches Recht. Das ist doch ganz einfach.
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Nö, einzig und allein der Ort an dem du dich befindest zählt
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20. 05. 2008, 18:33
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#8
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Mitglied
Registrierungsdatum: May 2008
Beiträge: 51
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Re: Deutschesrecht umgehen?
@ alter_Bekannter Stimmt genau, nimm neen Proxy mit einer US IP und dann passt das schon. Allerdings zählt auch, an wen sich die Seite hauptsächlich richtet: http://www.e-recht24.de/irrtuemer/ Punkt 7 (mit Quelle). Allerdings kommt man damit vor Gericht evtl. nicht durch.
Mach folgendes:
1. US-Adresse beschaffen:
myus.com
maillinkplus.com
usa2me.com
usglobalmail.com
habe ich meine http://www.maillinkplus.com/
Pass aber auf das die eine Spamsortierung haben, sonst wird es teuer.
2. Upload nur via US-Proxy + KEINE EUROP. EMAILANBIETER NUTZEN
3. Anon. Domainregistrierung und Webspace auf das Postfach (z.B. DreamHost)
4. Hast du offiziell eine US-Adresse und auch eine US IP
... .
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20. 05. 2008, 18:59
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#9
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Mitglied
Registrierungsdatum: Dec 2004
Beiträge: 4.538
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Re: Deutschesrecht umgehen?
Zitat:
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Nö, einzig und allein der Ort an dem du dich befindest zählt
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Nö. Deutsches Recht kann auch gelten wenn du in USA lebst. Oder in Ruanda. Oder Gott weiß wo (z.B StGB §§ 5-7). Die Frage ist nur, ob es dich da interessiert.
Zitat:
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@ alter_Bekannter Stimmt genau
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Und dann einen Link posten der das Gegenteil behauptet
Zitat:
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man selber befand sich während des Vertragsschlusses gerade im Urlaub in Costa Rica
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Zitat:
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nimm neen Proxy mit einer US IP und dann passt das schon.
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Und deswegen gilt für dich trotzdem deutsches Recht.
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20. 05. 2008, 19:01
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#10
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Re: Deutschesrecht umgehen?
und wieso soll man das löschen?
es ist ein thema wie jedes andere auch!
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20. 05. 2008, 19:07
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#11
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Mitglied
Registrierungsdatum: Dec 2004
Beiträge: 4.538
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Re: Deutschesrecht umgehen?
Den Beitrag! Nicht das Thema. Der Beitrag ist Unsinn. Vor allem der Widerspruch in sich
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20. 05. 2008, 19:07
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#12
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Mitglied
Registrierungsdatum: May 2008
Beiträge: 51
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Re: Deutschesrecht umgehen?
§ 5 - Auslandstaten gegen inländische Rechtsgüter DAS GILT FÜR JEDEN
§ 6 - Auslandstaten gegen international geschützte Rechtsgüter
§ 7 - Geltung für Auslandstaten in anderen Fällen
Das kann auch gegen Schweden, Norweger, Niederländer etc. eingesetzt werden
Z.B.
§ 5.6 Verschleppung und politische Verdächtigung (§§ 234a, 241a), wenn die Tat sich gegen einen Deutschen richtet, der im Inland seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat [...]
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20. 05. 2008, 19:10
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#13
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Mitglied
Registrierungsdatum: Dec 2004
Beiträge: 4.538
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Re: Deutschesrecht umgehen?
Zitat:
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Das kann auch gegen Schweden, Norweger, Niederländer etc. eingesetzt werden
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Und? Wichtig ist, dass es nicht zwingend notwendig ist in Deutschland zu sein, dort zu leben oder überhaupt deutscher zu sein, um von deutschem Recht betroffen zu sein.
Wichtig ist noch wie Ben84DeLuxe sagte, dass es auch darauf ankommt für wen das Angebot gedacht ist.
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20. 05. 2008, 19:15
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#14
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Mitglied
Registrierungsdatum: May 2008
Beiträge: 51
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Re: Deutschesrecht umgehen?
@Chummer
[...]Wer FSK18 Porno ohne AVS auf einen Server zB. in den USA packt, macht sich trotzdem nach dem deutschen Recht strafbar, wenn er zum Tatzeitpunkt in Deutschland ansässig war. Deshalb empfehle ich jedem, der Hardcoreporno-Seiten betreiben will, zumindest virtuell auszuwandern.[...] http://www.webmastr.net/sicher-hoste...ungen-t15.html
Wenn ich z.B. zum Tatzeitpunkt in NL war und dort eine Bank überfallen habe, werde ich in NL verurteilt.
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20. 05. 2008, 19:16
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#15
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Moderator
Registrierungsdatum: Aug 2003
Ort: Niederbayern
Beiträge: 3.140
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Re: Deutschesrecht umgehen?
Zitat:
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Zitat von Ben84DeLuxe
§ 5 - Auslandstaten gegen inländische Rechtsgüter DAS GILT FÜR JEDEN
§ 6 - Auslandstaten gegen international geschützte Rechtsgüter
§ 7 - Geltung für Auslandstaten in anderen Fällen
Das kann auch gegen Schweden, Norweger, Niederländer etc. eingesetzt werden
Z.B.
§ 5.6 Verschleppung und politische Verdächtigung (§§ 234a, 241a), wenn die Tat sich gegen einen Deutschen richtet, der im Inland seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat [...]
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Ja Papier ist geduldig - und der Deutsche Staat kriecht regelmäßig zu Kreuz wenn es um US Interessen geht. Dort zählt nämlich nicht Deutsches Recht sondern die geschlossen GATT Verträge. Zudem ist es ein Frage der Durchsetzbarkeit - die sicher gegen den Kongo einfach ist, bei anglo-sächsischen Recht (Zivilrecht) wesentlich komplexer ist.
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20. 05. 2008, 19:18
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#16
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Mitglied
Registrierungsdatum: Dec 2004
Beiträge: 4.538
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Re: Deutschesrecht umgehen?
Zitat:
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[...]Wer FSK18 Porno ohne AVS auf einen Server zB. in den USA packt, macht sich trotzdem nach dem deutschen Recht strafbar, wenn er zum Tatzeitpunkt in Deutschland ansässig war. Deshalb empfehle ich jedem, der Hardcoreporno-Seiten betreiben will, zumindest virtuell auszuwandern.[...]
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Rofl ja und? Bestreitet doch niemand. Aber da ist nix mit Umkehrschluß!
Es ist nicht NOTWENIDG in Deutschland zu leben, gerade dort zu sein oder deutscher Staatsbürger zu sein um von deutschem Recht betroffen zu sein.
Zitat:
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Wenn ich z.B. zum Tatzeitpunkt in NL war und dort eine Bank überfallen habe, werde ich in NL verurteilt.
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Oder du wirst mit EU Haftbefgehl nach D geholt und hier angeklagt.
Wenn du nach Thailand reist um dort kleinen Mädchen unter die Röcke zu schaun wirst du hier angeklagt...
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20. 05. 2008, 19:19
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#17
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Re: Deutschesrecht umgehen?
eigentlich soll es zwei sprachig werden englisch und deutsch....
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20. 05. 2008, 19:19
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#18
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Mitglied
Registrierungsdatum: May 2008
Beiträge: 51
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Re: Deutschesrecht umgehen?
Zitat:
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Zitat von funnyred
eigentlich soll es zwei sprachig werden englisch und deutsch....
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Ich würde das mit der US-Adresse machen, denn hier in Deutschland kann dich jeder Hinz und Kunz abmahnen, denn DU bist für die Beiträge Deiner Mitglieder verantwortlich. In der USA schützt dich das US-Recht bei einem GUTEM Haftungsausschluss (soehe z.B. youtube...)
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20. 05. 2008, 19:24
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#19
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Moderator
Registrierungsdatum: Aug 2003
Ort: Niederbayern
Beiträge: 3.140
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Re: Deutschesrecht umgehen?
Zitat:
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Zitat von Chummer
Rofl ja und? Bestreitet doch niemand. Aber da ist nix mit Umkehrschluß!
Es ist nicht NOTWENIDG in Deutschland zu leben, gerade dort zu sein oder deutscher Staatsbürger zu sein um von deutschem Recht betroffen zu sein.
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Du verstößt als Deutscher wahrscheinlich jede Stunde gegen US-Recht, gegen Australisches, gegen Schweizer etc etc. kurzum die bist ein Verbrecher - je nach Rechtslage eines Staates.
Es geht hier um die Frage der Durchsetzbarkeit und nicht um Spitzfindigkeiten die keinen Interessieren. Wer ein politisches Blog in Canada betreibt und Vorsorge trifft den kann es völlig egal sein ob das einen Abmahnanwalt interessiert oder nicht. Der berühmte WHOIS Schutz wurde nämlich genau für die Freie politische Meinungsäußerung initiiert - eben das jemand in einer Diktatur seine Meinung frei sagen darf ohne fürchten zu müssen das er nächsten Tag öffentlich hingerichtet wird.
Zudem sprechen wir hier nicht über das STGB sondern über das BGB.
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20. 05. 2008, 19:26
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#20
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Mitglied
Registrierungsdatum: May 2008
Beiträge: 51
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Re: Deutschesrecht umgehen?
Zitat:
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Zitat von Chummer
Rofl ja und? Bestreitet doch niemand. Aber da ist nix mit Umkehrschluß!
Es ist nicht NOTWENIDG in Deutschland zu leben, gerade dort zu sein oder deutscher Staatsbürger zu sein um von deutschem Recht betroffen zu sein.
Oder du wirst mit EU Haftbefgehl nach D geholt und hier angeklagt.
Wenn du nach Thailand reist um dort kleinen Mädchen unter die Röcke zu schaun wirst du hier angeklagt...
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Falsch, wenn du z.B. in Kanda lebst greift für dich das kanadische Recht, in der Türkei das türkische (siehe z.B. Marco aus Ülzen) usw.. Und in holland kannste im Coffeeshop rauchen das es nur so kanllt und die deutschen können dir nichts (bekifft Autofahren ist auch in NL verboten)
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20. 05. 2008, 19:28
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#21
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Mitglied
Registrierungsdatum: Dec 2004
Beiträge: 4.538
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Re: Deutschesrecht umgehen?
Zitat:
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Ich würde das mit der US-Adresse machen, denn hier in Deutschland kann dich jeder Hinz und Kunz abmahnen, denn DU bist für die Beiträge Deiner Mitglieder verantwortlich. In der USA schützt dich das US-Recht bei einem GUTEM Haftungsausschluss (soehe z.B. youtube...)
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Warum sollte hier nicht deutsches Recht gelten.
Du bist Deutscher, wohnst in Deutschland und hälst dich zur Tatzeit auch dort auf(dass das GAnze sich auch noch an dt richtet fällt dann kaum noch ins Gewicht).
§9StGB. Ort der Tat.
Zitat:
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Falsch, wenn du z.B. in Kanda lebst greift für dich das kanadische Recht, in der Türkei das türkische (siehe z.B. Marco aus Ülzen) usw..
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Marco hätte hier genauso angeklagt werden können. Und er hätte hier sogar ZUSÄTZLICH vor Gericht kommen können.
Zitat:
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Es geht hier um die Frage der Durchsetzbarkeit
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Nein es geht um die Frage der Zuständigkeit. Wenn du nicht fassbar bist ist es grundsätzlich egal wo du eine Straftat begehst.
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20. 05. 2008, 19:30
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#22
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Mitglied
Registrierungsdatum: May 2008
Beiträge: 51
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Re: Deutschesrecht umgehen?
§ 9 Ort der Tat [...] Hat der Teilnehmer an einer Auslandstat IM Inland gehandelt, so gilt für die Teilnahme das deutsche Strafrecht, auch wenn die Tat nach dem Recht des Tatorts nicht mit Strafe bedroht ist. [...]
Inland= BRD
Also von Kanda einen Killer auf einen hamburger Geschäftsmann angesetzt, der ihn in Hamburg gekillt hat und danach wieder zurück geflogen it.
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20. 05. 2008, 19:33
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#23
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Mitglied
Registrierungsdatum: Dec 2004
Beiträge: 4.538
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Re: Deutschesrecht umgehen?
Zitat:
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§ 9 Ort der Tat [...] Hat der Teilnehmer an einer Auslandstat IM Inland gehandelt, so gilt für die Teilnahme das deutsche Strafrecht, auch wenn die Tat nach dem Recht des Tatorts nicht mit Strafe bedroht ist. [...]
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Bingo. Und wo ist er? Wo hat er also gehandelt oder eine Handlung unterlassen wo er hätte handeln müssen? Er sitzt in D. Völlig egal wo er einen Server betreibt.
Du kannst auch einfach Punkt 2 lesen.
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20. 05. 2008, 19:35
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#24
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Mitglied
Registrierungsdatum: May 2008
Beiträge: 51
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Re: Deutschesrecht umgehen?
In diesem Fall sitzt er aber VIRTUELL UND FÜR ALLE OFFIZELL in den USA, weil die US Gesellschaften keine Daten an Deutsche rausgeben (außer bei schwersten Verbrechen).
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20. 05. 2008, 19:38
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#25
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Alle Zeitangaben in UTC +1. Es ist jetzt 11:05 Uhr.
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