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osis2000@web.de
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Registrierungsdatum: Dec 2005
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1&1 Widerruf abgelehnt.

Hallo ich habe am 10. Mai 2008 bei 1&1 Doppel-FLAT 6.00 online bestellt.

am 20.05.2008 habe ich wiederrufen jetzt kommt der Antwort das es nicht möglich ist, hat einer Erfahrung mit 1&1.


danke für Ihr Schreiben vom 20.05.2008. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Bei Ihrer Beauftragung von 1&1 Doppel-FLAT 6.000 R haben Sie sich für
eine schnellstmögliche Schaltung des 1&1 Netzanschlusses entschieden.
Damit haben Sie uns die Anweisung erteilt, mit der Schaltung Ihrer DSL
Leitung noch während der laufenden Frist für Ihr Widerrufsrecht sofort
zu beginnen.

Somit haben wir daher auf Ihrem Wunsch vor Ende der Widerrufsfrist mit
der Ausführung der beauftragten Leistung begonnen und Ihren Auftrag zur
Schaltung eines 1&1 Netzanschlusses an unsere Technologiepartner
übermittelt. Da Ihr Auftrag bereits zu weit fortgeschritten ist, ist Ihr
ein Widerruf nicht mehr möglich.

Bitte beachten Sie hierzu unsere Widerrufsbelehrung:

?Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn 1&1 mit der Ausführung der
Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der
Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben (z.
B. wenn Sie uns mit der sofortigen Bereitstellung des DSL-Anschlusses
beauftragen etc.).?

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine Stornierung Ihres Auftrages
nach den hier bereits getätigten Aufwendungen nicht mehr möglich ist.
Bei Fragen rufen Sie uns bitte an. Gerne nehmen wir uns Zeit für Sie.

Wir freuen uns, wenn wir Ihnen weitergeholfen haben.

Mit freundlichen Grüßen

Vertragskundenservice
1&1 Internet AG
Alt 21. 05. 2008, 16:58 osis2000@web.de is offline Mit Zitat antworten #1
nomad2k
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Registrierungsdatum: Mar 2007
Beiträge: 1.176
Re: 1&1 Widerruf abgelehnt.

diesen trick versuchen eigentlich alle anbieter, nicht nur 1&1 und haben meist auch erfolg damit. Theoretisch kannst du zum anwalt stapfen und der regelt das ganze dann für dich. Kann sich allerdings ein klein wenig hinziehen und bis das ganze geklärt ist, kannst du den dsl anschluss nicht nutzen. (nein, auch nicht bei einem anderen provider)
Theoretisch bist du also im recht, praktisch bist du allerdings der gelackmeierte

Klein beigeben wird 1&1 auf jeden fall nicht ohne weiteres (höchstens die ct oder so schaltet sich ein, wie in nem bericht in der ct 23/07, aber das hat auch erstmal ein bisserl gedauert)
Alt 21. 05. 2008, 17:33 nomad2k is offline Mit Zitat antworten #2
osis2000@web.de
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Registrierungsdatum: Dec 2005
Beiträge: 167
Re: 1&1 Widerruf abgelehnt.

Zitat:
Zitat von nomad2k
diesen trick versuchen eigentlich alle anbieter, nicht nur 1&1 und haben meist auch erfolg damit. Theoretisch kannst du zum anwalt stapfen und der regelt das ganze dann für dich. Kann sich allerdings ein klein wenig hinziehen und bis das ganze geklärt ist, kannst du den dsl anschluss nicht nutzen. (nein, auch nicht bei einem anderen provider)
Theoretisch bist du also im recht, praktisch bist du allerdings der gelackmeierte

Klein beigeben wird 1&1 auf jeden fall nicht ohne weiteres (höchstens die ct oder so schaltet sich ein, wie in nem bericht in der ct 23/07, aber das hat auch erstmal ein bisserl gedauert)



naja dann muss ich halt alles runterladen was so im Internet gibt
Alt 21. 05. 2008, 17:49 osis2000@web.de is offline Mit Zitat antworten #3
nomad2k
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Registrierungsdatum: Mar 2007
Beiträge: 1.176
Re: 1&1 Widerruf abgelehnt.

Tut mir ja irgendwo leid dich da enttäuschen zu müssen, aber das kündigen seitens des providers bei zuviel traffic gibts afaik schon etwas länger nicht mehr.
Alt 21. 05. 2008, 19:30 nomad2k is offline Mit Zitat antworten #4
wolfkid
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Registrierungsdatum: Feb 2008
Beiträge: 690
Re: 1&1 Widerruf abgelehnt.

Zitat:
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn 1&1 mit der Ausführung der
Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der
Widerrufsfrist begonnen hat...

Wenn du mal etwas googelst, wirst du leider feststellen, dass dies zwar ein Trick ist, der aber leider anscheinend legal ist.
Du kannst es natürlich auf einen Rechtsstreit ankommen lassen, würdest aber vermutlich verlieren.

Zitat:
Theoretisch bist du also im recht, praktisch bist du allerdings der gelackmeierte
Theoretisch bist du also im UNrecht und praktisch auch noch der Gelackmeierte.

Geh einfach mal zur Verbraucherzentrale, Beratung kostet nicht sehr viel. Vermutlich werden die meine Aussage aber leider bestätigen.
Wenn das der Fall sein sollte, zum frühestmöglichen Termin kündigen!
Alt 22. 05. 2008, 04:20 wolfkid is offline Mit Zitat antworten #5
osis2000@web.de
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Beiträge: 167
Re: 1&1 Widerruf abgelehnt.

Zitat:
Zitat von wolfkid
Wenn du mal etwas googelst, wirst du leider feststellen, dass dies zwar ein Trick ist, der aber leider anscheinend legal ist.
Du kannst es natürlich auf einen Rechtsstreit ankommen lassen, würdest aber vermutlich verlieren.


Theoretisch bist du also im UNrecht und praktisch auch noch der Gelackmeierte.

Geh einfach mal zur Verbraucherzentrale, Beratung kostet nicht sehr viel. Vermutlich werden die meine Aussage aber leider bestätigen.
Wenn das der Fall sein sollte, zum frühestmöglichen Termin kündigen!


naja das habe ich auch gemacht!

Das ist ja toll, ich verändere mein AGB und schön ist die 14 tage Widerrufsrecht von Tisch.
Wen ich im Ebay was verkaufe und in mein AGB hinschreiben bei sofortkauf erlischt die 14 tage Widerrufsrecht, ob ich damit durch komme.
Alt 22. 05. 2008, 09:21 osis2000@web.de is offline Mit Zitat antworten #6
nomad2k
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Registrierungsdatum: Mar 2007
Beiträge: 1.176
Re: 1&1 Widerruf abgelehnt.

@wolfkid ob das ganze so erlaubt ist, oder nicht ist eher eine juristische streitfrage, 1&1 sagt natürlich "klar is alles ganz in ordnung" ein anwalt der sich auf verbraucherrecht spezialisiert hat, wird das allerdings höchstwahrscheinlich ein wenig anders sehen. Gerichtlich geklärt wurde das allerdings mein ich noch nicht wirklich, weil bisher keiner die lust/zeit hatte sich auf einen rechtsstreit einzulassen.

Kurzer auszug aus dem o.g. artikel in der ct 23/07

Zitat:
Damit das Widerrufsrecht nach der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden allerdings auch wirklich erlischt, ist zusätzlich noch die tatsächliche "Ausführung der Dienstleistung" durch den Unternehmer erforderlich. Die DSL-Anbieter ziehen sich hier schnell auf den Standpunkt zurück, dass sie mit der Übermittlung der Auftragsbestätigung bereits eine Leitung oder einen Port beim Betreiber des physikalischen Netzwerkes - also beispielsweise der Telekom oder Telefónica - reserviert und damit bereits mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen hätten.
Grundsätzlich reicht für das Erlöschen des Widerrufsrechts bereits der Beginn der Dienstleistung aus; auf einen besonderen Erfolg kommt es dabei nicht an. Reine Vorbereitungshandlungen genügen jedoch für den Beginn der Dienstleistung gerade nicht. Die automatisierte Reservierung von Leitungen oder Ports trägt also ebenso wenig zum Erlöschen des Widerrufsrechts bei, wie die Mitteilung eines konkreten Anschlusstermins oder die Ankündigung eines Technikerbesuchs. Erst wenn die Leitung geschaltet ist, beginnt die Erbringung der Dienstleistung und das Widerrufsrecht erlischt. Dass das tatsächlich passiert ist, muss allerdings der Unternehmer beweisen.
Ist der Anschluss geschaltet, ohne dass der Kunde ausdrücklich der sofortigen Ausführung zugestimmt hätte, erlischt das Widerrufsrecht erst, wenn der Kunde sich über seinen Anschluss das erste Mal einwählt, er die Leistung also tatsächlich in Anspruch nimmt. Damit bleibt dem Kunden wenigstens die Möglichkeit, den Zeitpunkt des Erlöschens des Widerrufsrechts selbst zu bestimmen; eine Möglichkeit zur Prüfung der Qualität der Dienstleistung hat er dadurch aber nicht.

@osis2000@web.de:

Bei ebay handelst du nicht mit dienstleistungen, sondern mit waren. Da ist ein gewisser unterschied vorhanden was das widerrufsrecht anbelangt.
Alt 22. 05. 2008, 09:48 nomad2k is offline Mit Zitat antworten #7
Rec@ll
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Re: 1&1 Widerruf abgelehnt.

Das ist bei freenet nicht anders.

Das was du selber machst, also du gehst in nen Shop und schliesst nen Vertrag ab oder über das Internet, da verfallen die 14Tage wiederrufsrecht.

Wenn ein Klinkenputzer zu dir kommt und nen Vertrag abschliesst dann hast du deine 14 Tage Wiederrufsrecht.

Wie du siehst gibt es immer irgendwo eine Lücke um den Kunden 24 Monate zu binden.

Ein Anwalt kann da auch nichts ausrichten, es sei denn du wurdest übers Ohr gehauen.
Alt 22. 05. 2008, 09:52 Rec@ll is offline Mit Zitat antworten #8
osis2000@web.de
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Re: 1&1 Widerruf abgelehnt.

Alt 22. 05. 2008, 10:19 osis2000@web.de is offline Mit Zitat antworten #9
osis2000@web.de
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Beiträge: 167
Re: 1&1 Widerruf abgelehnt.

ENDE der gesichte!

Musste 10 Euro an Verbrauche zentrale Zahlen damit ich von mein Vertrag raus Kamm, Arcor gleiche misst.:cry:
Alt 13. 07. 2008, 11:45 osis2000@web.de is offline Mit Zitat antworten #10
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