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23. 05. 2008, 15:51 #1
Bundesrat nickt Gesetz zur zivilrechtlichen Durchsetzung geistigen Eigentums ab
Der Bundesrat hat heute das "Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums" abgesegnet, nachdem der Bundestag bereits im April der Gesetzesnovelle zugestimmt hatte. Nur so richtig zufrieden scheint keiner mit dem Gesetz zu sein.
Durch die Änderung des Gesetzes entsteht erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik ein Auskunftsanspruch gegenüber unbeteiligten Dritten. Dank des zivilrechtlichen Auskunftsanspruches können Urheberrechtsinhaber bei unbeteiligten Dritten wie zum Beispiel Providern Informationen über vermeintliche Urheberrechtsverletzer einfordern. Dafür ist allerdings weiterhin ein Richterentscheid nötig - von dem zumindest Markus Beckedahl von netzpolitik.org mit Verweis auf die Überlastung der Justiz wenig hält.
Für Kontroversen hatte zuvor jedoch eine andere Einschränkung gesorgt - der Passus, nachdem die Urheberrechtsverletzung für einen Auskunftsanspruch "gewerblich" geschehen sein muss. Darüber, wie dies zu interpretieren sei, scheiden sich die Geister. Der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kanzlei Wilde und Beuger erklärte nach der Entscheidung des Bundestags gegenüber Gulli:
"In der Praxis wird das neue Gesetz keine Auswirkungen haben. Auskunft müssen Provider erst nach einem richterlichen Beschluss erteilen. Und der wird nur erlassen, wenn Urheberrechtsverletzungen im gewerblichen Ausmaß stattgefunden haben. Gerade das ist bei den Tauschbörsen aber normalerweise nicht der Fall. Hier findet der Tausch von Kinderzimmer zu Kinderzimmer statt."
Anders sieht das der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar, der zur gleichen Entscheidung von einer "Kriminalisierung der Schulhöfe" sprach. Rechtsanwalt Patrick Breyer warnt davor, dass eine gewerbliche Urheberrechtsverletzung nach Ansicht des Gesetzgebers schon vorliegen könne "wenn eine besonders umfangreiche Datei, wie ein vollständiger Kinofilm, oder ein Musikalbum oder Hörbuch vor oder unmittelbar nach seiner Veröffentlichung in Deutschland widerrechtlich im Internet öffentlich zugänglich gemacht werden."
Vor der heutigen Entscheidung im Bundestag hatte der Rechtsausschuss des Bundesrates noch bemängelt, dass seine umfangreichen Änderungsvorschläge nicht eingearbeitet worden waren. Der Auskunftsanspruch gegenüber Dritten gehe bei Urheberrechtsverletzungen im Internet "regelmäig" ins Leere. Auch der Deutsche Journalisten-Verband hätte gerne noch Änderungen gesehen. Statt der nun vereinbarten Orientierung des Schadensersatzes an gängigen Honoraren hätte man dort eine doppelte Entschädigung bevorzugt. Mit der jetzigen Regel ginge die abschreckende Wirkung des Schadensersatzes verloren.
Auf der anderen Seite sehen die Verbände der Telekommunikationsbranche in einer gemeinsamen Mitteilung den nun verabschiedeten Entwurf als gerade noch vertretbaren Kompromiss. Der werde allerdings durch kürzliche Forderung nach einer Sperrung des Internets für ertappte Urheberrechtsverletzer bereits wieder gefährdet. Weitergehenden Forderungen der Musik- und Filmindustrie müsse die Bundesregierung eine Absage erteilen.
Zu den weiteren Änderungen des Gesetzes gehört auch eine eher verbraucherfreundliche Regelung: Die Kosten für eine erste Abmahnung werden auf höchstens 100 Euro gedeckelt, solange es sich nicht um eine kommerzielle Urheberrechtsverletzung handelt. Allerdings hatten auch hier Lobbyverbände einen Erfolg feiern können - denn in früheren Vorschlägen war noch von einer Höchstgrenze von 50 Euro die Rede gewesen.
(via FutureZone)
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23. 05. 2008, 16:08 #2
Re: Bundesrat nickt Gesetz zur zivilrechtlichen Durchsetzung geistigen Eigentums ab
Auswandern!!!
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23. 05. 2008, 16:14 #3
Re: Bundesrat nickt Gesetz zur zivilrechtlichen Durchsetzung geistigen Eigentums ab
Genau! ab nach Schweden
Zitat von Kontrolltroll
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23. 05. 2008, 16:29 #4
Re: Bundesrat nickt Gesetz zur zivilrechtlichen Durchsetzung geistigen Eigentums ab
Künftig können die Rechteinhaber maximal 100 Euro Anwaltskosten von Raubkopierern verlangen. Wenn Raubkopierer gewerblich handeln, gilt diese Grenze allerdings nicht.
das ist das einzig gute an dem gesetz
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23. 05. 2008, 16:33 #5Mitglied
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Re: Bundesrat nickt Gesetz zur zivilrechtlichen Durchsetzung geistigen Eigentums ab
ich wander doch nicht aus in ein land wo der alk so teuer ist wie ne nutte. neeeeeeeee! deutschland ist und wird ein paradies für filesharer bleiben, gerade weil die justiz so ausgelastet ist. in stern tv war mal ein hohes richtertier, der meinte, dass ihm und den meisten kollegen soetwas auf den sack geht. die haben besseres zu tun, als willi dem schulhofbrenner ( sowas gibts eh kaum noch, weil jeder penner selber internet und einen brenner hat, was waren das noch für zeiten , als man 5 oder 10 mark fürn ne gebrannte silberscheibe nehmen konnte muha
) nachzujagen. wenn ich da im fernsehen diese fette sau von anwalt sehe, die armen jugendlichen, die sich mal ein paar songs runtergeladen haben, mit den bullen ins haus rennt und den rechner für immer konfisziert, kommen mir dann doch wieder gelüste den staat zu verlassen und mich doch noch der alkaida anzuschließen loooooooooooooool
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23. 05. 2008, 16:39 #6
Re: Bundesrat nickt Gesetz zur zivilrechtlichen Durchsetzung geistigen Eigentums ab
Wenn du angst und schrecken verbreiten willst, werde lieber innenminister. Dann kannst du deinem eigenen volk mit atomschlägen drohen
Zitat von CheE_Mc
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23. 05. 2008, 16:40 #7MagicalmanGast
Re: Bundesrat nickt Gesetz zur zivilrechtlichen Durchsetzung geistigen Eigentums ab
[...Wenn du angst und schrecken verbreiten willst, werde lieber innenminister. Dann kannst du deinem eigenen volk mit atomschlägen drohen...]
...straflos...
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23. 05. 2008, 16:52 #8Mitglied
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Re: Bundesrat nickt Gesetz zur zivilrechtlichen Durchsetzung geistigen Eigentums ab
da steht doch ein dickes langes "loooooooooooool" dahinter. bitte nicht vergessen! ausserdem seit ihr jetzt mal derbe off topic
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23. 05. 2008, 17:44 #9
Re: Bundesrat nickt Gesetz zur zivilrechtlichen Durchsetzung geistigen Eigentums ab
Das Gesetz wird nicht durchkommen. Das letzte Wort hat El Präsidente Köhler und der scharrt (shared) selbst gerade mit den Hufen, weil er wiedergewählt werden will...
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23. 05. 2008, 18:39 #10Mitglied
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Re: Bundesrat nickt Gesetz zur zivilrechtlichen Durchsetzung geistigen Eigentums ab
Umm, nur wird der von der Bundesversammlung gewählt.
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23. 05. 2008, 18:41 #11
Re: Bundesrat nickt Gesetz zur zivilrechtlichen Durchsetzung geistigen Eigentums ab
Der ist gut
Zitat von loddarnewyork
Aber die Zustimmung der Bundespräsi ist in den meisten Fällen eine reine Formsache. Das ein Bundespräsident die Unterschrift bei einem Gesetz verweigert ist die absolute Ausnahme.
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23. 05. 2008, 21:31 #12
Re: Bundesrat nickt Gesetz zur zivilrechtlichen Durchsetzung geistigen Eigentums ab
und der krieg geht weiter
sharer vs. lobby verbündet mit staat der von sharern gewählt wurde
und das garantiert keine 2 mal
und jetzt is mir n neues feindbild gekommen
juden -> terroristen -> sharer
da seht ihr mal immer in bewegung ist die welt
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23. 05. 2008, 22:18 #13
Re: Bundesrat nickt Gesetz zur zivilrechtlichen Durchsetzung geistigen Eigentums ab
Wieder ein Fall für das Bundesverfassungsgericht...
Die Daten sind auschließlich für schwere Verbrechen wie Terrorismus und jetzt, wenn es nach der Politik geht, für die Contenindustrie. Nee ist klar...
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24. 05. 2008, 00:40 #14
Re: Bundesrat nickt Gesetz zur zivilrechtlichen Durchsetzung geistigen Eigentums ab
Zitat von SPMan
Wir sind halt alle Terroristen ...
Bloss wo sind da die Bössen ?
mFg
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24. 05. 2008, 06:05 #15
Re: Bundesrat nickt Gesetz zur zivilrechtlichen Durchsetzung geistigen Eigentums ab
jeder ist, oder könnte es sein. darum wollen die ja auch alle und jeden überwachen...unsere machtgeilen vorstandspolitiker suchen halt die wahre volksnähe
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24. 05. 2008, 12:43 #16Mitglied
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Re: Bundesrat nickt Gesetz zur zivilrechtlichen Durchsetzung geistigen Eigentums ab
Köhler kann nur das Gesetz abschmettern, wenn es nicht gesetzeskonform zustandekam. Ihm obliegt kein inhaltliches Prüfungsrecht. Allein das BVerfG darf ein Gesetz auf dessen Verfassungsmäßigkeit überprüfen.Zitat:
Zitat von loddarnewyork
El Präsidente Köhler
Der ist gut
Aber die Zustimmung der Bundespräsi ist in den meisten Fällen eine reine Formsache. Das ein Bundespräsident die Unterschrift bei einem Gesetz verweigert ist die absolute Ausnahme.
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24. 05. 2008, 21:34 #17
Re: Bundesrat nickt Gesetz zur zivilrechtlichen Durchsetzung geistigen Eigentums ab
Er brauch und darf es auch nicht unterzeichnen, wenn es offentsichlich Verfassungswidrig ist. Ich weiß nicht ob Auskunftsansprüche gegenüber Privaten Verfassungskonform sind.
Zitat von hogarl
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24. 05. 2008, 22:26 #18
Re: Bundesrat nickt Gesetz zur zivilrechtlichen Durchsetzung geistigen Eigentums ab
Die Entscheidungen des BVerfG geht den Politikern also anscheinend am Arsch vorbei. Und wenn gegen dieses neue Gesetz auch wieder Klage erhoben wird, dann wird wieder ein neuer Weg gefunden.
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24. 05. 2008, 22:42 #19Gesperrt
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Re: Bundesrat nickt Gesetz zur zivilrechtlichen Durchsetzung geistigen Eigentums ab
Quark! Köhler selbst hat schon Gesetzen die Unterschrift verweigert weil diese nicht verfassungskonform waren.Köhler kann nur das Gesetz abschmettern, wenn es nicht gesetzeskonform zustandekam. Ihm obliegt kein inhaltliches Prüfungsrecht. Allein das BVerfG darf ein Gesetz auf dessen Verfassungsmäßigkeit überprüfen.
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25. 05. 2008, 09:45 #20
Re: Bundesrat nickt Gesetz zur zivilrechtlichen Durchsetzung geistigen Eigentums ab
Sag bzw. schreib ich doch...
Zitat von Chummer
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