Meines Erachtens kann Dir 1&1 nicht die Zeit bis 2009 in Rechnung stellen - in der WG gehört Dir ja der Anschluss nicht! Du hast also kein Telefon, keine DSL-Leitung, willst auch gar nicht mehr telefonieren oder ins Internet ... verstanden?
Das Sonderkündigungsrecht muss Dir 1&1 einräumen. Egal, was im Vertrag steht! Ich muss nämlich per Gesetz für nichts bezahlen, was ich nicht auch nutze bzw. nutzen kann!
Haben das Spiel gerade bei einer Bekannten durchgezogen: Sie ist mit ihrem Freund zusammengezogen und hat dabei auch den DSL-Antrag unterschrieben (bei 1&1). Nach drei Monaten hat es gekracht, beide haben sich getrennt und sie ist in eine kleinere Wohnung gezogen. Dort ist kein Festnetzanschluß und folglich auch kein Internet. 1&1 hat einen tierischen Wirbel gemacht, auf Mindestvertragslaufzeit bestanden usw. - am Ende ohne Erfolg, denn ein Rechtsanwalt hat ihnen klargemacht, dass man dann eben auch auf Leistung bestehen würde. Ergebnis: Leistung nicht möglich, da Hauseigentümerin die Einverständnis für die notwendigen baulichen Maßnahmen verweigert hat (es gibt noch nette Eigentümer ...

).
Vertrag wurde aufgelöst - und die Bekannte telefoniert und surft jetzt über den Kabel-TV Anbieter, der sowieso in der Wohnung lag und freigeschaltet war!