Zitat:
|
Zitat von Datafreak
Die Frage ist:
- Ist man so lange unschuldig bis die Schuld bewiesen ist?
- Ist man so lange schuldig bis die Unschuld bewiesen ist?
|
Erstmal werden Ermittlungen eingeleitet, da ein begründeter Verdacht besteht (sonst könnte ja jeder Terrorist, Pädophile,...) nebenher nen Exit-Node laufen lassen, und dann sagen, dass er das ja garnicht war...
==> Im Missbrauchfall läuft je nach Schwere des über den Exit-Node begangenen Vergehens die ganze Ermittlungskette erstmal über den Betreiber: Beschlagnahmung des Servers, Hausdurchsuchung, Beschlagnahmung aller anderen Rechner, usw. usf.
Erhärtet sich der Verdacht nicht, bzw. kann man es nicht nachweisen, wird das Verfahren irgendwann halt eingestellt.
Die Unschuldsvermutung gilt prinzipiell nur vor Gericht und nicht gegenüber Strafverfolgungsbehörden (anders wäre eine Strafverfolgung schlichtweg nicht möglich).
Der Server gilt in jedem Fall als Tatwerkzeug. Ob und wann man den wieder zurückbekommt, steht dann in den Sternen.
Je nach persönlicher Situation (arbeitssuchend?) ist ein laufendes Ermittlungsverfahren wegen Kinterpornographie, Terrorismus,... eventuell auch nicht gerade erwünscht.
Vom Stress mal ganz abgesehen.