Hallo,
habe momentan einen Vertag mit einem Webhoster auf Rechnung, Anfang März ist zur automatischen Verlängerung des Vertrags die zweite Rechnung gekommen. Soweit alles normal.
Allerdings war die Webseite seit Mitte Februar einfach nicht erreichbar, die Domain war im Transit-Verfahren. Ist der Webhoster in so nem Fall berechtigt, Geld von mir zu verlangen? Ich habe ja keine Leistung erhalten, da die Webseite nicht erreichbar war. ^^
Wäre super wenn jemand der sich da ein bisschen besser auskennt dazu kurz was sagen könnte.
Gruß,
ecl_55