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iPod Experte
Registrierungsdatum: Feb 2006
Beiträge: 1.585
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Frage aus dem Prüfungsbogen
Also hier eien Frage kann mir das mal jemand erklären.
Sie besitzen die Fahrerlaubnis der Klasse B. Ihr PKW hat folgende Daten:
-Leermasse 1,900kg
-zulässige Gesamtmasse 2.400 kg
-zulässige Anhängelast 1,500 kg
wchen Anhänger sürfen Sie mitführen?
Einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von
1.200 kg
1.00 kg
1.500 kg
Also meine Theorie is differenz zwischen Leermasse und Gesamtmasse ust 500 + 750kg Anänger sind 1.200. was aber falsch ist.
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03. 06. 2008, 12:04
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#1
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Registrierungsdatum: Aug 2006
Ort: Kulinarien
Beiträge: 703
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Re: Frage aus dem Prüfungsbogen
Zitat:
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Zitat von johny90
Also hier eien Frage kann mir das mal jemand erklären.
Sie besitzen die Fahrerlaubnis der Klasse B. Ihr PKW hat folgende Daten:
-Leermasse 1,900kg
-zulässige Gesamtmasse 2.400 kg
-zulässige Anhängelast 1,500 kg
wchen Anhänger sürfen Sie mitführen?
Einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von
1.200 kg
1.00 kg
1.500 kg
Also meine Theorie is differenz zwischen Leermasse und Gesamtmasse ust 500 + 750kg Anänger sind 1.200. was aber falsch ist.
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ich würd sagen b, is es nicht so das die zulässige gesamtmasse + anhänger nicht mehr als 3,5 tonnen sein dürfen? glaube mich zu erinner, ich gehe davon aus das dies ein schreibfehler ist und b 1000kg bedeutet
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03. 06. 2008, 12:15
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#2
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FlAvOuReD WiTh IcE
Registrierungsdatum: Oct 2004
Ort: Im HarZ
Beiträge: 1.126
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Re: Frage aus dem Prüfungsbogen
Hast du nicht das Buch? Da steht immer alles genaustens beschrieben drinne!
Meiner Meinung nach sind es 1.000 Kg.
Begründung: Die Gesamtmasse des Anhängers + die Gesamtmasse des PKW dürfen die 3,5 T Marke nicht überschreiten!
Außnahme: Anhänger mit einer Gesamtmasse bis zu 750 KG dürfen immer mitgeführt werden, auch wenn der PKw schon bis 3,5 T Beladen ist.
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03. 06. 2008, 12:20
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#3
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Hessischer Zombie
Registrierungsdatum: Nov 2005
Ort: Mittel/Nord HESSEN
Beiträge: 483
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Re: Frage aus dem Prüfungsbogen
Ja sind auf jeden fall 1000 kg,hab die frage auch
letzte Woche erst dran gehabt.
Ich guck heut abend mal in welchen test bogen die drin war
und geb dann hier nochmal bescheid.
Nehmen kann man wohl alle wie ja gesagt die mit
der Auto leermasse nicht 3,5 überschreiten,
und die Anhängelast darf halt nicht überschritten werden.
Und irgendwas ist doch auch noch mit stützlast,
kommt glaub in anderen ähnlichen fragen mal vor.
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03. 06. 2008, 12:32
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#4
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FlAvOuReD WiTh IcE
Registrierungsdatum: Oct 2004
Ort: Im HarZ
Beiträge: 1.126
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Re: Frage aus dem Prüfungsbogen
Machts nicht auch noch nen unterschied ob gebremst oder ungebremst?
Ich weiß nur noch das ich die fragen immer derbst kompliziert fand
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03. 06. 2008, 12:38
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#5
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Mitglied
Registrierungsdatum: Jun 2006
Beiträge: 718
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Re: Frage aus dem Prüfungsbogen
Täusche ich mich, oder ist neuerdings bei den Fragebogen der gesunde Menschenverstand nicht mehr gültig?
Wenn in meinen Fahrzeugpapieren eine maximale Anhängelast von 1500 kg steht, dann gehe ich davon aus, dass der KFZ-Hersteller und das KBA das schon richtig gerechnet haben und hänge einen 1500-KG-Anhänger dran.
Und hier wird meine Ansicht eigentlich bestätigt:
Zitat:
1. Anhängelast (§ 42 StVZO)
Die gezogene Anhängelast bei Krafträdern, Pkw und Lkw darf weder das zulässige Gesamtgewicht (zGG)
des ziehenden Fahrzeugs noch den vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebenen oder
amtlich als zulässig erklärten Wert überschreiten.
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03. 06. 2008, 12:51
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#6
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Mitglied
Registrierungsdatum: Jan 2008
Beiträge: 590
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Re: Frage aus dem Prüfungsbogen
Zitat:
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Zitat von SouthernComfort
Wenn in meinen Fahrzeugpapieren eine maximale Anhängelast von 1500 kg steht, dann gehe ich davon aus, dass der KFZ-Hersteller und das KBA das schon richtig gerechnet haben und hänge einen 1500-KG-Anhänger dran.
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Du solltest Dich dann nur nicht mit Klasse B erwischen lassen....
Zitat:
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Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe des Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt)
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Richtige Antwort für Klasse B wäre also : 1000 kg
für die größeren Anhänger brauchst Du Klasse BE oder höher
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03. 06. 2008, 14:02
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#7
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Mitglied
Registrierungsdatum: Jun 2006
Beiträge: 718
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Re: Frage aus dem Prüfungsbogen
Zitat:
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Zitat von JM01
Du solltest Dich dann nur nicht mit Klasse B erwischen lassen....
Richtige Antwort für Klasse B wäre also : 1000 kg
für die größeren Anhänger brauchst Du Klasse BE oder höher
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Die 1000 kg werden aber nicht als Antwort angeboten. also kann es nicht die richtige Antwort sein.
Ausgehend von 2400 kg maximal bei der Zugmaschine wären dann maximal 1100 kg beim Anhänger zulässig. die auch nicht angeboten werden. 1200 kg wären dann auch schon wieder drüber.
Und als Gruftie ist mir das sowieso egal, weil ich noch Bestandsschutz geniesse und auch über 3500 kg fahren darf
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03. 06. 2008, 15:42
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#8
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Hessischer Zombie
Registrierungsdatum: Nov 2005
Ort: Mittel/Nord HESSEN
Beiträge: 483
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Re: Frage aus dem Prüfungsbogen
Also nur weil steht man kann zb 1500 dran hängen heist
es halt LEIDER nicht das man das auch automatisch darf (mit b)
Und das mit den 1000kg ist schon richtig,
entweder hat sich der TS verschrieben oder mit seinen bogen stimmt was nicht.
@ citox
Also gebremst oder ungebremst hat mit der frage glaub nichts zu tun,
aber da gibts halt auch extra fragen,zb wenn man einen berg
mit einen ungebremsten runterfährt das man dann zb
beachte sollte das er ein beim bremsen schiebt oder das man halt
runterschalten soll um so die Motorbremswirkung zu haben
(soll man ja generell)
So ,habe auch nochmal bei den Bögen+Themenbögen nachgeguckt.
Es sind 1200,1000,1500 und 1000 ist richtig.
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03. 06. 2008, 18:21
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#9
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no anger management!
Registrierungsdatum: Jan 2005
Ort: Cologne
Beiträge: 687
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Re: Frage aus dem Prüfungsbogen
Gesunder Menschenverstand is in den Bögen eigentlich nicht oft gefragt 
Viele Fragen kann man nicht beantworten als normaler Autofahrer, da muss man schon für gelernt haben
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03. 06. 2008, 20:39
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#10
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Hessischer Zombie
Registrierungsdatum: Nov 2005
Ort: Mittel/Nord HESSEN
Beiträge: 483
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Re: Frage aus dem Prüfungsbogen
Zitat:
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Zitat von RipvanFish
Gesunder Menschenverstand is in den Bögen eigentlich nicht oft gefragt 
Viele Fragen kann man nicht beantworten als normaler Autofahrer, da muss man schon für gelernt haben 
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Jo stimmt schon,besonders bremsweg usw.
Aber andererseits sind auch echt lächerlich einfache Fragen dabei.
zb
WORAN ERKENNT MAN DEN GUTEN FAHRER
Er nutzt jede Gelegenheit zum Überholen,
andere abzuhängen und seine Überlegenheit zu zeigen,
auch wenn seine Fahrweise mit Risiken verbunden ist
Er verhält sich partnerschaftlich,fährt ruhig und gelassen
und verzichtet darauf sich als überlegen zu zeigen
Er fährt rasant um sein können zu beweisen
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03. 06. 2008, 21:03
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#11
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Alle Zeitangaben in UTC +1. Es ist jetzt 01:28 Uhr.
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