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kamuna
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Laser X Pro

Hallo alle Zusammen,

bin eben mit mein Kumpel zum Italiener gefahren der Nachts offen hat und dann wurde ich mit meinern 50ccm Roller Speedfight 2 LC angehalten, weil er "zu laut" ist.
Aufjedenfall verlangte der Polizist erstmals unfreundlich nach meinen Führerschein und Betriebserlaubnis und hab es erst akkustisch nicht verstanden und nochmal gefragt und dann macht der dumm. Ich holte mein Führerschein und er dann so: "Oh, du hast sogar ein Führerschein". Ich finde das ist echt eine Freche bemerkung, und meine Betriebserlaubnis hab ich gezeigt und er meinte mein Auspuff ist zu laut, hat den sich angeschaut und meine der ist nicht zugelassen. Und ich so, und ob da steht ne E-Nummer drauf und hatte sogar die Papiere dabei für den Auspuff und hab es ihm gezeigt, dann sagt der Polizist, auf dem Endschalldämpfer muss auch eine E-Nummer drauf sein. Und ich habe gesagt, das ist mir neu, habe nie einen Endschalldämpfer mit einer E-Nummer gesehen und der wollte mich 5km den Roller heim schieben lassen. Und hab mit dem dann rumdiskutiert das ich nicht schieben werden und heimfahre, und ich werde mich erkundigen ob er recht behält. Also leiser machen ist für mich kein Problem, mach ich einfach Dämmwolle rein, aber ich kaufe nur ein neuen Endschalldämpfer, wenn das wirklich so ist, dass es eine E-Nummer hat. Denn auf dem Papieren ist es abgebildet der Auspuff, und man sieht eindeutig das der Endschalldämpfer exakt gleich aussieht.

Was meint ihr stimmt das mit der E-Nummer auf dem Endschalldämpfer, was kann ich nun machen, um keinen ärger zu bekommen oder was empfiehlt ihr mir?

Gruß kamuna
Alt 06. 06. 2008, 01:23 kamuna is offline Mit Zitat antworten #1
Tedious
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Re: Laser X Pro

Natürlich muss der Topf die Nummer tragen - könntest ja sonstwas zusammenschweißen was einem Topf mit Nummer ähnelt...
Umgekehrt geht es - wenn der Topf ne Nummer hat brauchst du keine Papiere mitführen...
Alt 06. 06. 2008, 07:21 Tedious is offline Mit Zitat antworten #2
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Re: Laser X Pro

Totaler Schwachsinn. Dann brauchst du gleich noch E-Nummern auf der Aufhängung vom Auspuff und auf den Schrauben damit du auf der sicheren Seite bist. So ein Quatsch. Der Polizist war wahrscheinlich nur pissig weil er dir anders net ans Bein pinkeln konnte.
Alt 06. 06. 2008, 08:47 LegendK1ller is offline Mit Zitat antworten #3
Tedious
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Re: Laser X Pro

Schwachsinn? Denn fahr doch bitte mal zum TÜV und lass dich aufklären BEVOR du hier postest...

Zitat:
Jeder Auspuffhersteller in der EU kann der in seinem Land zuständigen Stelle einen Nachrüstauspuff mit dem Antrag vorlegen, hierfür eine EG-BE zu erteilen.
Hierzu muss er u.a. auch eine "Übereinstimmungserklärung" vorlegen, in dem er
versichert, dass Lautstärke und Leistungsentfaltung dem des Serienauspuffs des Motorrades entsprechen. Wird dann eine EG-BE erteilt, so müssen alle Mitgliedsstaaten der EU diese BE anerkennen. Äußerlich erkennbar ist diese BE an einer auf dem Auspuff angebrachten Markierung, die mit einem "E" in einem Viereck beginnt, dahinter folgt eine Nummer. Die erste Zahl kennzeichnet das Land, in dem die EG-BE erteilt wurde, z.B. eine "1" für Deutschland.
Eine Mitführungspflicht für eine schriftliche Ausfertigung der EG-BE besteht definitiv nicht ($19 Abs.4 StVZO).

BTW: Schau mal auf die Blinker, Lampen, Rücklicht etc...
Alt 06. 06. 2008, 09:07 Tedious is offline Mit Zitat antworten #4
LegendK1ller
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Re: Laser X Pro

Ja und was sagt mir der Text? Richtig, das eine E Nummer völlig ausreichend ist. Er braucht nicht auf jedem Teilstück des Auspuffs eine E Nummer. Genauso wie du auf dem Blinker auch nur eine E Nummer hast und nicht eine auf dem Blinkerglas, eine auf der Halterung, eine auf der Schraube, tbc...
Alt 06. 06. 2008, 09:54 LegendK1ller is offline Mit Zitat antworten #5
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Re: Laser X Pro

Und was habe ich oben geschrieben??????

Zitat:
Zitat von Tedious 
Umgekehrt geht es - wenn der Topf ne Nummer hat brauchst du keine Papiere mitführen...

Steht da was von Teilstücken??? Nein, da steht was von TOPF. Also bitte erst lesen und denn was von "Schwachsinn" posten...
Alt 06. 06. 2008, 09:57 Tedious is offline Mit Zitat antworten #6
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Re: Laser X Pro

Mein Post bezog sich auf den TS. Der Laser hat nämlich eine E Nummer, wie der TS auch schon geschrieben hat. Der Polizist wollte ihm nun glaubhaft machen das diese aber nicht ausreicht sondern er noch eine auf dem letzten Teilstück braucht. Und das ist Schwachsinn. Denn das ganze ist ja ein Auspuff und nur das man den zerlegen kann ist in dem Zusammenhang egal.
Deinen Post habe ich zur Kenntniss genommen aber nicht weiter beachtet denn ich weiss nicht wie deine Aussage dem TS hilft denn das der Auspuff ne E Nummer braucht weiss der TS selber und das er eien hat wurde auch schon festgestellt.
Also bitte erst lesen und dann zum Rundumschlag ausholen
Alt 06. 06. 2008, 10:10 LegendK1ller is offline Mit Zitat antworten #7
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Re: Laser X Pro

Zitat:
Zitat von kamuna 
Und ich so, und ob da steht ne E-Nummer drauf und hatte sogar die Papiere dabei für den Auspuff und hab es ihm gezeigt, dann sagt der Polizist, auf dem Endschalldämpfer muss auch eine E-Nummer drauf sein. Und ich habe gesagt, das ist mir neu, habe nie einen Endschalldämpfer mit einer E-Nummer gesehen [...] Denn auf dem Papieren ist es abgebildet der Auspuff, und man sieht eindeutig das der Endschalldämpfer exakt gleich aussieht.

Was meint ihr stimmt das mit der E-Nummer auf dem Endschalldämpfer, was kann ich nun machen, um keinen ärger zu bekommen oder was empfiehlt ihr mir?

...auch ich bezog mich nur auf den TE.

So what, ist ja nu geklärt
Alt 06. 06. 2008, 10:13 Tedious is offline Mit Zitat antworten #8
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Re: Laser X Pro

So, nachdem sich nun alle wieder lieb haben, kann ich ja auch noch meinen Senf dazu geben...

Licht ins Dunkel bringt die "Verordnung über die EG-Typgenehmigung für zweirädrige oder dreirädrige Kraftfahrzeuge" (kurz: Krad-EG-TypV):

Zitat:
Zitat von § 4 Abs. 3 
Der Inhaber einer EG-Typgenehmigung für eine selbständige technische Einheit oder ein Bauteil hat alle in Übereinstimmung mit dem genehmigten Typ hergestellten selbständigen technischen Einheiten oder Bauteile nach Artikel 7 Abs. 4 der Typgenehmigungsrichtlinie zu kennzeichnen.

Zitat:
Zitat von § 4 Abs. 4 
Der Inhaber einer EG-Typgenehmigung, die für eine selbständige technische Einheit oder ein Bauteil Verwendungsbeschränkungen gemäß Artikel 7 Abs. 3 der Typgenehmigungsrichtlinie enthält, hat nach Artikel 7 Abs. 5 der Typgenehmigungsrichtlinie mit jeder hergestellten selbständigen technischen Einheit oder jedem Bauteil ausführliche Angaben über die Beschränkungen und etwa erforderliche Vorschriften über den Einbau mitzuliefern.

Zitat:
Zitat von § 4 Abs. 5 
Der Inhaber einer EG-Typgenehmigung für eine selbständige technische Einheit, bei der es sich nicht um ein Originalteil aus der Baureihe des genehmigten Fahrzeugtyps handelt, hat nach Artikel 7 Abs. 6 der Typgenehmigungsrichtlinie jeder hergestellten selbständigen technischen Einheit ausführliche Angaben über die Zuordnung zu den Fahrzeugen, für die die Verwendung vorgesehen ist, beizufügen.

Im Klartext heißt das, dass der Endtopf als selbstständige technische Einheit ein "e"-Prüfzeichen tragen muss.

Ferner ist der Hersteller dazu verpflichtet, jedem Bauteil "Angaben" über Beschränkungen, Einbauvorschriften und über die zur Verwendung vorgesehenen Fahrzeuge beizufügen.

Ob diese "Angaben", also das Blatt auf dem "EG-Typgenehmigung" draufsteht, mitzuführen ist, darüber streiten sich derzeit die Geister, bzw. die zuständigen Behörden.

Die eine Fraktion sagt "e"-Nummer drauf, alles toll.

Die andere sagt analog zum nationalen Recht mit ABE und Teilegutachten muss der Fahrzeughalter die bestimmungsgemäße Verwendung nachweisen können. Gerade hierfür sieht die Krad-EG-TypV ja vor, dass der Hersteller dementsprechende Unterlagen beifügen muss.

Dies erscheint ja auch absolut logisch, da ich mir ansonsten mal überspitzt gesagt eine MIV-Tröte von einer ZX-12R unter einen Roller schrauben kann und alles ist gut, ist ja eine "e"-Nummer drauf.

Das ganze lässt sich auch eins zu eins auf Kraftwagen übertragen, hier gilt die EG-TypV.
Alt 06. 06. 2008, 19:06 doctor666 is offline Mit Zitat antworten #9
kamuna
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Re: Laser X Pro

Sodele, ich habe beim Hersteller angerufen, er selber sagt auch, dass es schwachsinn ist das der Endschalldämpfer ne E-Nummer braucht, wenn alles ne E-Nummer braucht müsste ja auch die Dämnwolle ne E-Nummer haben lol ...

Habe danach die Polizei in meiner Ortschaftangerufen und ihnen den Sachverhalt geschildert und sie fragten mich wo und wann und dann wussten Sie schon um welchen Kollegen es sich handelt und meinten: Ach der schon wieder ...

Polizei meinte auch nochmal ganz deutlich nur auf dem Auspuffselbst muss eine E-Nummer sein und die Dämmwolle muss drinnen bleiben, denn sonst erlischt die gültigkeit der E-Nummer.

Gruß kamuna und vielen dank für die schnellen Antworten.
Alt 08. 06. 2008, 18:56 kamuna is offline Mit Zitat antworten #10
Tedious
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Re: Laser X Pro

Zitat:
Zitat von kamuna 
Sodele, ich habe beim Hersteller angerufen, er selber sagt auch, dass es schwachsinn ist das der Endschalldämpfer ne E-Nummer braucht, wenn alles ne E-Nummer braucht müsste ja auch die Dämnwolle ne E-Nummer haben lol ...

[...]

Polizei meinte auch nochmal ganz deutlich nur auf dem Auspuffselbst muss eine E-Nummer sein und die Dämmwolle muss drinnen bleiben, denn sonst erlischt die gültigkeit der E-Nummer.

...schöner Widerspruch... scheint ja ein Top-Hersteller zu sein verkaufen um jeden Preis und Du hast denn den Ärger...
Alt 08. 06. 2008, 21:57 Tedious is offline Mit Zitat antworten #11
DerDomi21
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Re: Laser X Pro

Morgen,

also ich habe den freundlichen immer dieses dokument gezeigt, da wurde er immer ziemlich klein!

http://www.scooter-attack.com/downlo...anuals/abe.pdf

gruß

DerDomi21
Alt 09. 06. 2008, 07:28 DerDomi21 is offline Mit Zitat antworten #12
Tedious
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Re: Laser X Pro

...das beschreibt eine Bremsscheibe
Alt 09. 06. 2008, 08:16 Tedious is offline Mit Zitat antworten #13
Madde2007
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Re: Laser X Pro

Zitat:
Zitat von DerDomi21 
Morgen,

also ich habe den freundlichen immer dieses dokument gezeigt, da wurde er immer ziemlich klein!

http://www.scooter-attack.com/downlo...anuals/abe.pdf

gruß

DerDomi21

Verstehe auch nicht zurecht was deine Bremsanlage mit nem Auspuff zutun hat????? Aber nun zu Kamuna.. Warum hast dir die wolle da rausgepult?? Habe den Auspuff auch an meiner drann und find ihn so schon Laut genug. Noch lauter und es wird schon fast Peinlich......Soviel Lärm bei einem Roller Aber naja jeden das seine
Alt 24. 06. 2008, 23:41 Madde2007 is offline Mit Zitat antworten #14
pfannekuchenboy
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Re: Laser X Pro

Vllt. hat ers ich vertan hier ist die richtige abe die eigentlich bei diesem auspuff dabei ist.

http://www.scooter-center.com/assets/pdf/ls866002.pdf

und da noch der katalog

http://scooter-center.com/catalog/pdf/laser-hom.pdf
Alt 25. 06. 2008, 16:55 pfannekuchenboy is offline Mit Zitat antworten #15
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Re: Laser X Pro

Zitat:
Zitat von kamuna 
Sodele, ich habe beim Hersteller angerufen, er selber sagt auch, dass es schwachsinn ist das der Endschalldämpfer ne E-Nummer braucht, wenn alles ne E-Nummer braucht müsste ja auch die Dämnwolle ne E-Nummer haben lol ...

Schön nur dass genau dies in der Betriebserlaubnis steht... das Genehmigungskennzeichen muss da sein. Und was sagt §19?

Zitat:
3) Abweichend von Absatz 2 Satz 2 erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs jedoch nicht, wenn bei Änderungen durch Ein- oder Anbau von Teilen

1.

für diese Teile
1.

eine Betriebserlaubnis nach § 22 oder eine Bauartgenehmigung nach § 22a erteilt worden ist oder
2.

der nachträgliche Ein- oder Anbau im Rahmen einer Betriebserlaubnis oder eines Nachtrags dazu für das Fahrzeug nach § 20 oder § 21 genehmigt worden ist

und die Wirksamkeit der Betriebserlaubnis, der Bauartgenehmigung oder der Genehmigung nicht von der Abnahme des Ein- oder Anbaus abhängig gemacht worden ist oder
2.

für diese Teile
1.

eine EWG-Betriebserlaubnis, eine EWG-Bauartgenehmigung oder eine EG-Typgenehmigung nach Europäischem Gemeinschaftsrecht oder
2.

eine Genehmigung nach Regelungen in der jeweiligen Fassung entsprechend dem Übereinkommen vom 20. März 1958 (BGBl. 1965 II S. 857) über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen und über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung, soweit diese von der Bundesrepublik Deutschland angewendet werden,

erteilt worden ist und eventuelle Einschränkungen oder Einbauanweisungen beachtet sind

Scheint ja ein TOP-Händler zu sein [ironie off]
Alt 25. 06. 2008, 17:08 Tedious is offline Mit Zitat antworten #16
Ironstorm1
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Re: Laser X Pro

hallo

ich hab mir jetzt nicht alles durchgelesen

ich sag jetzt einfach wie es ist und ich hab recht

der Laser X Pro hat ABE , die nummer ist am pott eingestanzt ( also die CE nummer)

auf dem entschalldämpfer ist natürlich keine nummer ^^ was ein schwachsinn

ich habe fast alle anlagen in der hand gehabt und auf KEINER ist die nummer aufm pott

wenn du die dämmwolle ausm ESD nimmst ist das nicht legal und der bulle kann dich da auch anscheißen, er hat recht - denn zu laut ist zu laut . aber wie will er dir das denn beweisen fährt dein roller 50 und deine anlage hat ABE dann kann er es nicht beweisen.

wenn du dir einen neuen ESD bestellst für unglaubliche 70+ € ( der preis is so oberhammer >< ), bekommst du natürlich auch einen ohne CE nummer

zusammenfassung : beim roller gibts keine CE nummer aufm ESD

btw : ich würde mich nicht von so nem bullen verarschen lassen, kannst ihm ruhig sagen das er keinen plan hat davon und sich besser informieren sollte. die typen haben 0 plan ( die meisten). lass dich nicht einschüchtern die wollen sich nur etwas respekt verschaffen mit ihrem möchtegern strengen ton , immer locker bleiben

und zu Tedious

wir sind hier nicht beim auto / motorrad du hast keinen plan von den anlagen , gib dich geschlagen und komm hier nicht mit so gesetzestexten, es gibt keine anlage fürn roller mit ner CE nummer aufm ESD.

und diese ABE ist auch nicht mehr aktuell , heute hat man einfach nur noch CE nummern. bei der hier genannten anlage LASER X PRO gibt es natürlich auch nur die CE nummer. damit der dumme bulle das auch rafft , dass es ABE nit gibt hast du dieses schöne blatt das du dir bei : www.scooter-attack.com runterladen kannst. darauf steht: Du darfst den Laser X Pro auf der Straße fahren ....... fertig
Alt 28. 06. 2008, 21:11 Ironstorm1 is offline Mit Zitat antworten #17
doctor666 Spender
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Re: Laser X Pro

Zitat:
Zitat von Ironstorm1 
...die nummer ist am pott eingestanzt...
Zitat:
Zitat von Ironstorm1 
...ich habe fast alle anlagen in der hand gehabt und auf KEINER ist die nummer aufm pott...

Ja nee, is' klar, hast recht...

Hätte der ESD eine ABE, würde er eine KBA-Nummer tragen. Der ESD hat eine EG-Typgenehmigung und trägt somit eine EG-Typgenehmigungsnummer.
Alt 28. 06. 2008, 21:22 doctor666 is offline Mit Zitat antworten #18
Ironstorm1
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Re: Laser X Pro

aufm laser ESD is nichts drauf, nichtmal eine halbe zahl .... wieso verstehst du das nicht

bitte sieh dir die anlage an , ich denke mal man kann den ESD sehr gut sehen

http://scooter-center.com/catalog/pr...=4_28_288_2479

!!! und gut jetzt :P
Alt 28. 06. 2008, 21:35 Ironstorm1 is offline Mit Zitat antworten #19
Tedious
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Re: Laser X Pro

Zitat:
Zitat von Ironstorm1 
wir sind hier nicht beim auto / motorrad du hast keinen plan von den anlagen , gib dich geschlagen und komm hier nicht mit so gesetzestexten, es gibt keine anlage fürn roller mit ner CE nummer aufm ESD.

Denn bitte belege doch mal plausibel weshalb für den Roller der sich auch im Rahmen der StVo bewegt Ausnahmen gelten sollen????
Laut dir hat somit die Polizei keinerlei Ahnung - schön, die halten ja auch nur alle 8 Wochen mal nen Roller an
Und wieso geschlagen geben? Ich lasse mich ja gerne belehren, aber denn bring bitte mal FAKTEN und keine halbgaren Weisheiten wie "hab ich noch nie gesehen, also ist es nicht nötig"... Dazu solltest du dir mal das verlinkte Gutachten anschauen, denn da steht eindeutig "das Genehmigungskennzeichen muss da sein." Hierbei geht es keineswegs drum mit Paragraphen "um sich zu schmeißen", aber der Gesetzgeber regelt nun mal alles via Paragraphen.
Alt 30. 06. 2008, 08:25 Tedious is offline Mit Zitat antworten #20
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Re: Laser X Pro

Zitat:
Zitat von Tedious 
Denn bitte belege doch mal plausibel weshalb für den Roller der sich auch im Rahmen der StVo bewegt Ausnahmen gelten sollen????
Laut dir hat somit die Polizei keinerlei Ahnung - schön, die halten ja auch nur alle 8 Wochen mal nen Roller an
Und wieso geschlagen geben? Ich lasse mich ja gerne belehren, aber denn bring bitte mal FAKTEN und keine halbgaren Weisheiten wie "hab ich noch nie gesehen, also ist es nicht nötig"... Dazu solltest du dir mal das verlinkte Gutachten anschauen, denn da steht eindeutig "das Genehmigungskennzeichen muss da sein." Hierbei geht es keineswegs drum mit Paragraphen "um sich zu schmeißen", aber der Gesetzgeber regelt nun mal alles via Paragraphen.

wie soll man das belegen , es ist so oO es gibt keine CE nummern oder sonstiges auf ESDs für roller >< auch wenn es im gesetz so steht. im gebiet wo ich wohne ist statistisch jeder 2te roller getuned ( laut zeitung) und die polizei hält sehr viele roller hier an, grade deswegen. aber probleme mim ESD sind mir hier nicht bekannt und ich kenne alle die hier roller tunen sehr gut , un die wurden schon oft genug angehalten.

es scheint einfach nicht nötig zu sein eine CE nummer aufm ESD zu haben bei diesen anlagen, das mag vielleicht daranliegen das es keinen unterschied macht welchen ESD man draufmacht. gibt ja viele die ihre ESDs austauschen und blabla , vllt liegts daran das es nur ein rohr ist mit watte drin und jedes wie das andere ist , ich weiß es nicht. fakt ist dass es keine CE nummern druff gibt
Alt 30. 06. 2008, 10:15 Ironstorm1 is offline Mit Zitat antworten #21
Tedious
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Re: Laser X Pro

...denn beschwert euch bitte nicht wenn ihr denn angehaltet werdet.

Ich meine, das Ganze ist ziemlich deutlich, hier nochmal der Auszug aus dem Gutachten, farblich markiert:



Somit gibt es der Hersteller doch selbst vor... ENTWEDER Nummer ODER BE/Bescheinigung mitführen - ist relativ einfach.

Um noch mal ein Zitat von Dir aufzugreifen:

Zitat:
der Laser X Pro hat ABE , die nummer ist am pott eingestanzt ( also die CE nummer)

auf dem entschalldämpfer ist natürlich keine nummer ^^ was ein schwachsinn

Was denn nu? Eingestanzt im ersten Satz, im 2. denn nicht mehr???
Alt 30. 06. 2008, 10:44 Tedious is offline Mit Zitat antworten #22
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Re: Laser X Pro

Damit dieses aneinandervorbeigerede mal aufhört hab ich mal meine Paint Skills spielen lassen und das hier gezeichnet:
http://board.gulli.com/attachment/33...r_be.jpg?stc=1

Die CE Nummer is auf dem Ding drauf wo "Pott" steht. Auf dem Ding wo ESD steht ist keine Nummer drauf. Muss ja auch net weil eine Nummer für ein Teil reicht. Auch wenn man den Auspuff in mehrere Teile zerlegen kann.
Die Ploizeit hat gemeckert weil di emeinten das eine Nummer auf dem "Pott" und eine Nummer auf dem "ESD" sein muss.
Klingt komisch, is aber so.

Edit:
Achja das rot umrandete soll der "ESD" sein und das andre Ding der "Pott". Hab die Dinger so bezeichnet weil die Worte hier schon die ganze Zeit gefallen sind.
Angehängte Grafiken
Dateityp: jpg yas_r_be.jpg (17,1 KB, 9x aufgerufen)
Alt 30. 06. 2008, 13:40 LegendK1ller is offline Mit Zitat antworten #23
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