Jawoll, is' doch alles ganz einfach
Wobei sich tatsächlich die Geister darüber streiten ob nun Papiere dabei sein müssen, oder nicht.
Alles was ich aus der KradEGTypVO zitiert habe bezieht sich auf die EG-Typgenehmigung. Hier sind Papiere zweifelsfrei dem Bauteil beizufügen.
Leider gibt's auch noch die EWG-Betriebserlaubnis und die EWG-Bauartgenehmigung. Bei denen gibt es in der Tat noch keine gesetzlichen Vorschriften zu Dokumenten. Da dies aber insbesondere in meiner Branche die Arbeit unnötig schwer macht, gehe ich davon aus das hier in den nächsten Jahren noch nachgebessert wird. Derzeit ist es bei einem Bauteil mit EWG-Betriebserlaubnis oder EWG-Bauartgenehmigung tatsächlich so, dass ich dem Halter nachweisen muss, dass das Teil unzulässig ist. Also eine Umkehr der Beweislast und das kann so nicht gut gehen...