Der Europäische Gerichtshof hat sich festgelegt. Am 1. Juli diesen Jahres soll die Klage der Republik Irland gegen die Vorratsdatenspeicherung verhandelt werden. Trotz der Tatsache, dass es nur ein Streit darüber ist, auf welcher Grundlage die VDS bestehen darf, dürfte die Verhandlung spannend werden.

Zwei Jahre hatte es gedauert, bis die Richter des Europäischen Gerichtshofes einen Termin für die Verhandlung festgelegt hatten. Der 1. Juli 2008 soll es werden. An diesem Tag soll die mündliche Verhandlung stattfinden, welcher die EU zu einem Umdenken zwingen könnte.
Irland ist der Vorratsdatenspeicherung nämlich keinesfalls so negativ entgegen getreten wie etwa Deutschland. Dort ist es bereits seit langem an der Tagesordnung, dass Telefonverbindungsdaten etwa für drei Jahre gespeichert werden, eine 12 Monate andauernde Frist soll für Internetverbindungen durchgesetzt werden.

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