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Gravenreuth
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Re: eBay verurteilt: Mitschuld beim Verkauf von Produktfälschungen

Zitat:
Zitat von wirfmichweg2 
Dann ist aber auch der LKW-Fahrer schuld welcher die Waren durchs Land fährt und die Post welche diese illegalen Waren anstandslos und billigend verschickt.


Wenn es wissentlich erfolgt, z.B. wenn es kleine Tütchen mit weißem Stoff sind, dann haftet auch der Transporteur.
Alt 11. 06. 2008, 12:17 Gravenreuth is offline Mit Zitat antworten #26
SPMan
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Re: eBay verurteilt: Mitschuld beim Verkauf von Produktfälschungen

Zitat:
Zitat von Gravenreuth 
Wenn es wissentlich erfolgt, z.B. wenn es kleine Tütchen mit weißem Stoff sind, dann haftet auch der Transporteur.

Es gingt ja auch andere Produkte, die weiß und "mehlig" sind.
Es kann auch kaum vom Transporteur verlangt werden zu probieren, wie es oft und falsch in Krimis gezeigt wird.
Sicherlich schützt Unwissen nicht vor Strafe, aber das hat dann ein Gericht zu entscheiden.
Alt 11. 06. 2008, 13:15 SPMan is offline Mit Zitat antworten #27
3D Gamer
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Re: eBay verurteilt: Mitschuld beim Verkauf von Produktfälschungen

Zitat:
Zitat von Stitch'

Da sind die Leute selbst Schuld, wenn ich "für jeden weiteren Artikel 5,- EUR" zahlen muss und am Ende 30-50 EUR Versandkosten habe.

Dabei kommt es aber immer darauf an was man bestellt und ob es nicht in Läden vor Ort teurer wäre. Ich rechne mir das immer vorher aus. Meistens bestelle ich eh nur einen Artikel gerade wegen diesen doofen + pro weiteren Artikel.

Was mich mehr nervt wenn ich versicherten Versand bezahle und es wird für 45 cent verschickt. Da reagiert Ebay überhaupt nicht, da kommen nur komische Kommentare das man mit dem Gebot mit den Versandspesen einverstanden war. Ich war damit einverstanden aber nicht wenn dann billiger versendet wird.

Ich kann mir vorstellen das bei Versandkosten das Finanzamt umgangen wird, also hilft Ebay hierbei auch mit zum betrügen.

Den Händler habe ich dann verarscht, es war ein USB Stick der im Briefkasten gelandet ist, habe dem geschrieben das nix angekommen wäre. Also 2 USB Sticks abkassiert.
Selbst schuld wenn man mit dem Porto betrügt.
Alt 11. 06. 2008, 13:21 3D Gamer is offline Mit Zitat antworten #28
Chummer
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Re: eBay verurteilt: Mitschuld beim Verkauf von Produktfälschungen

Zitat:
Sicherlich schützt Unwissen nicht vor Strafe,
Doch das tut es
Sonst könnte man sich auch direkt an den unwissenden Käufer der Fälschung wenden und ihn verklagen.
Alt 11. 06. 2008, 13:27 Chummer is offline Mit Zitat antworten #29
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Re: eBay verurteilt: Mitschuld beim Verkauf von Produktfälschungen

Zitat:
Zitat von Chummer 
Doch das tut es
Sonst könnte man sich auch direkt an den unwissenden Käufer der Fälschung wenden und ihn verklagen.

..... und warum kann man das nicht?

Der Unterlassungsanspruch richtet sich gegen jeden Verletzer ohne Rücksicht auf dessen Verschulden. Auch der gutgläubige Verletzer, der nicht wissen konnte, dass er eine Rechts-verletzung beging, kann auf Unterlassung in Anspruch genommen werden (Rechtsprechung PatG BGHZ 14,163; Mes Rdn 14 zu § 139 PatG; MarkenG: LG Bochum CR 1996, 478,480 "TRITON" - zwischenzeitig durch das OLG Hamm bestätigt; LG Düsseldorf Mitt. 1996,22 "Windsurfing Chiemsee"; ausführlich Fezer Rdn. 509 zu § 14 MarkenG; Urheberrecht: Fromm/Nordemann, Urheberrecht, Rdn. 6 zu § 97 UrhG; OLG München 8 U 4223/03 RDV 2004,223 (nur LS).; MMR 2004, 324; ZUM-RR 2004, 260 zu §§ 823,1004 BGB).

Anspruchsgrundlage für die Erstattungspflicht der Abmahnkosten ist seit BGH GRUR 1973,384 (vgl. ferner BGHZ 52, 393; BGH, GRUR 1984, 129, 131 = WRP 1984, 134) G. o. A., also auch verschuldensunabhängig.

Die Frage des Verschuldens stellt sich insoweit überhaupt nicht!

Möge man den Vorlieferanten in Regress nehmen!
Alt 11. 06. 2008, 13:47 Gravenreuth is offline Mit Zitat antworten #30
br-fl
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Re: eBay verurteilt: Mitschuld beim Verkauf von Produktfälschungen

Zitat:
Zitat von SPMan 
Sicherlich schützt Unwissen nicht vor Strafe, aber das hat dann ein Gericht zu entscheiden.

Yupp - und genauso ist es in diesem Fall ja wohl auch geschehen: Ein Gericht hat entschieden!

Also, wo ist das Problem ???
Alt 11. 06. 2008, 14:01 br-fl is offline Mit Zitat antworten #31
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Re: eBay verurteilt: Mitschuld beim Verkauf von Produktfälschungen

Zitat:
Zitat von Chummer 
Doch das tut es

Wenn dem so wäre könnte sich ja ein Jeder mit Unwissenheit herausreden...
Alt 11. 06. 2008, 14:23 SPMan is offline Mit Zitat antworten #32
Chummer
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Re: eBay verurteilt: Mitschuld beim Verkauf von Produktfälschungen

Zitat:
Wenn dem so wäre könnte sich ja ein Jeder mit Unwissenheit herausreden...
Stichwort Tatbestandsirrtum im Gegensatz zum Verbotsirrtum.
Zitat:
Von einem Tatbestandsirrtum spricht man, wenn der Täter einen Umstand der zum gesetzlichen Tatbestand gehört nicht kennt. Ein Tatbestandsirrtum schliesst den Vorsatz des Täters aus (§ 16 Abs. 1 S. 1 StGB), unabhängig davon, ob er vermeidbar war oder nicht. Allerdings kann der Täter, soweit das Gesetz es vorsieht, noch wegen fahrlässiger Begehung bestraft werden.
Fahlässigkeit wäre bei Ebay auszuschliessen.
Die Bilder die zu sehen sind sind natürlich vom Original und nach aktueller Rechtsprechung bsp: Das LG Karlsruhe (Urt.v. 28.9.2007 - Az.: Ns 84 Js 5040/07 - 18 AK 136/07) ist ein niedriger (Stat-)Preis kein Grund zur Annahme, dies sei ein illegales Angebot. Viele negative Bewertungen ausgenommen, ergibt sich keinen Grund, ein fahrlässiges Handeln anzunehmen.
Alt 11. 06. 2008, 14:53 Chummer is offline Mit Zitat antworten #33
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Re: eBay verurteilt: Mitschuld beim Verkauf von Produktfälschungen

Zitat:
Zitat von SPMan 
Wenn dem so wäre könnte sich ja ein Jeder mit Unwissenheit herausreden...

So in der Art:

Sie haben jemand umgebracht

Antwort: Ich wußte nicht was passiert wenn man ein Messer in einen Menschen steckt.
Alt 11. 06. 2008, 15:19 3D Gamer is offline Mit Zitat antworten #34
Chummer
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Re: eBay verurteilt: Mitschuld beim Verkauf von Produktfälschungen

Zitat:
So in der Art:
Sie haben jemand umgebracht
Antwort: Ich wußte nicht was passiert wenn man ein Messer in einen Menschen steckt.
Lesen hilft
http://board.gulli.com/thread/113517...schungen/2/#33
Alt 11. 06. 2008, 15:41 Chummer is offline Mit Zitat antworten #35
Duckmichweg
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Re: eBay verurteilt: Mitschuld beim Verkauf von Produktfälschungen

Zitat:
Zitat von Stitch' 
Da gebe ich dir vollkommen Recht! Wir haben unsere eBay-Aktivitäten deshalb schon vor Jahren bis fast auf 0 runtergefahren.
Aber mal ehrlich. Ich wette, dass ich in 15 Minuten locker 10 Betrüger/Abzocker ermitteln kann.


Hallo Stitch,

es ist einfach die Menge der Angebote, die alles unüberschaubar es macht. Ich finde auch zu genüge, Betrüger und Abzocker, aber auf der anderen Seite habe ich keine Beweise, nur indizien. Das ist das Dilemma der Situation.

Zitat:
Zitat von Stitch' 
Aber egal, eBay ist anscheinend dazu nicht in der Lage.
Die Unkenntlichmachung der Mitgliedsnamen bei Auktionen macht es für Pusher nun noch einfacher. Somit kann ich nicht mehr quer einen User überprüfen. Was ist sich hierbei gedacht worden

Hallo Stitch,

da gebe ich dir Recht. Das unkentlich-machen von Usern die geboten haben, war ein schlag ins Gesicht der Bieter. Es wurde dazu auch viel im Ebay-Forum darüber diskutiert. Die einfachste Methode ist es, einfach die Preise zu vergleichen (auch bei verschiedenen Anbietern) und gegebenenfalls auf einen anderen aufzuspringen.

Zitat:
Zitat von Stitch' 
Und mit dem Porto habe ich das immer gehandhabt, wenn es realitätsfern ist, nicht zu bieten. Da sind die Leute selbst Schuld, wenn ich "für jeden weiteren Artikel 5,- EUR" zahlen muss und am Ende 30-50 EUR Versandkosten habe.

Vollkommen richtig, aber einige meinen sie können alle einzelnen Bestellungen zusammen in eine Lieferung umwandeln, ohne den Anbieter zu fragen. (was auch schon aus sicherheitsrelevanten Gründen falsch ist)

Zitat:
Zitat von Stitch' 
Antwort von der Polizei war, "Wissen sie wie viele Beschwerden/Anzeigen wir wegen eBay bearbeiten müssen? Vergessen sie's, ist den Aufwand nicht wert."

Die Polizei dein Freund und Helfer

Da würde ich aber zu einer höheren Instanz gehen, denn die Polizei muss diese Anzeige annehmen, ohne wenn und aber. Dieses Problem ist aber nicht die Schuld von Ebay.

Zitat:
Zitat von Stitch' 
Es ist einfach so, dass die Masse zu viel ist, und an die Hintermänner in Thailand etc. kommt man eh nicht heran.

Natürlich nicht, deshalb würde ich persönlich nichts aus diesem Teil der Erde etwas bestellen. Wer es doch tut, geht hier ein Risiko ein, welches er selber zu tragen hat. (aus rechtlichen Gründen schon).

Gruss Alex
Alt 12. 06. 2008, 11:30 Duckmichweg is offline Mit Zitat antworten #36
Duckmichweg
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Re: eBay verurteilt: Mitschuld beim Verkauf von Produktfälschungen

Zitat:
Zitat von 3D Gamer 
Dabei kommt es aber immer darauf an was man bestellt und ob es nicht in Läden vor Ort teurer wäre. Ich rechne mir das immer vorher aus. Meistens bestelle ich eh nur einen Artikel gerade wegen diesen doofen + pro weiteren Artikel.

Was mich mehr nervt wenn ich versicherten Versand bezahle und es wird für 45 cent verschickt. Da reagiert Ebay überhaupt nicht, da kommen nur komische Kommentare das man mit dem Gebot mit den Versandspesen einverstanden war. Ich war damit einverstanden aber nicht wenn dann billiger versendet wird.

Hallo 3D Gamer,

da hat aber Ebay recht, Du hast es akzeptiert. Außerdem hat Ebay hier auch ihre Probleme, da hier ihre Provision davonläuft, da die Provision meines Wissens nach nur auf den Verkaufspreis, aber nicht auf das Porto anfällt.

Zitat:
Zitat von 3D Gamer 
Ich kann mir vorstellen das bei Versandkosten das Finanzamt umgangen wird, also hilft Ebay hierbei auch mit zum betrügen.

Auf das Porto wird auch die MwSt. erhoben. Denkst du das Finanzamt würde sowas tolerieren?

http://www.klicktipps.de/gewerbe_faq.php#porto[/quote]

Zitat:
Zitat von 3D Gamer 
Den Händler habe ich dann verarscht, es war ein USB Stick der im Briefkasten gelandet ist, habe dem geschrieben das nix angekommen wäre. Also 2 USB Sticks abkassiert.
Selbst schuld wenn man mit dem Porto betrügt.

Tja,

es ist eigentlich Sache des Verkäufers, denn damit geht er selber das Risiko ein. (Wie z. B. bei Dir).

Bei solchen Waren mit geringem Wert (welche auch in einen Briefumschlag passen), ist es nicht verwunderlich, dass die Verkäufer damit etwas MEHR an Umsatz/Gewinn haben wollen. Ist eben verlockend.

Gruss Alex
Alt 12. 06. 2008, 12:02 Duckmichweg is offline Mit Zitat antworten #37
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Re: eBay verurteilt: Mitschuld beim Verkauf von Produktfälschungen

Schätze mal, jede Handelplattform mit echten Managern, teuren Dienstwagen und barhäuptigen Finanzcontrollern hat konkrete Studien vorliegen, aus denen u.a. der prozentuale Umsatz an Hehlerware und Produktfälschungen hervorgeht.
Alt 12. 06. 2008, 20:09 Wulk is offline Mit Zitat antworten #38
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Re: eBay verurteilt: Mitschuld beim Verkauf von Produktfälschungen

@Duckmichweg

Irgendwie hast Du mich anscheinend nicht richtig verstanden, in der Auktion stand versicherter Versand (weiß nicht mehr genau 8,90 glaube ich) damit war ich einverstanden, aber nicht für 45 Cent, also was soll dann so ein doofer Kommentar von Ebay?

Ja wo bezahlt der denn die Mehrwertsteuer für Porto wenn die nicht mal in der Rechnung steht?
Wenn er 45 Cent für eine Briefmarke bezahlt spart er sich wohl eine Menge Mehrwertsteuer. Fang jetzt bloß nicht noch mit Verpackungsmaterial an, das war das billigste vom billigsten. Der Stick war nicht mal mehr Original verpackt um Porto zu sparen.

Aber selbst wenn er die Mehrwertsteuer bezahlt für den Porto Betrag den er angibt sackt er sich den Rest ein. Anstatt es auf den Artikel gerechnet wird, wird so eine linke Tour gemacht.
Alt 12. 06. 2008, 21:40 3D Gamer is offline Mit Zitat antworten #39
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Re: eBay verurteilt: Mitschuld beim Verkauf von Produktfälschungen

Zitat:
Irgendwie hast Du mich anscheinend nicht richtig verstanden, in der Auktion stand versicherter Versand (weiß nicht mehr genau 8,90 glaube ich) damit war ich einverstanden, aber nicht für 45 Cen
Wie kommst du darauf, die Versicherung an der Briefmarke erkennen zu können?
War es ein Händler ist versicherter Versand für dich sowieso blödsinn, da er bei Verlust haftet.
War es kein Händler, hat er mit "versicherter Versand" nur angegeben, dass er im Falle von Verlust (in dem du eigentlich Pech hast) haftet. Sprich dir ein neues Gerät schickt oder das Geld zurückzahlt. Er hat nicht gesagt, dass er da Paket bei irgendeiner Versicherung anmeldet oder vielleicht sogar beim Paketdienst selbst versichert.

Zitat:
a wo bezahlt der denn die Mehrwertsteuer für Porto wenn die nicht mal in der Rechnung steht?
Selbst wenn es nicht in DEINER Rechnung steht, hat er das Geld einbuchen müssen.
Alt 13. 06. 2008, 09:57 Chummer is offline Mit Zitat antworten #40
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Re: eBay verurteilt: Mitschuld beim Verkauf von Produktfälschungen

Es geht mir weniger um die Versicherung beim versenden, sondern um den unterschied von 8,90 zu bezahlen und für 45 cent zu verschicken, hab ich mich jetzt hoffentlich klar genug ausgedrückt.

Was ist das für ein Blödsinn?
Wenn auf dem Postweg was abhanden kommt ist doch das Versandunternehmen dran schuld und nicht der Händler.

Ich möchte mal einen Händler erleben der sich dann nicht an die Post etc. wendet.
Dann kann man ja die Versandversicherungen gleich abschaffen, und wenn dran steht 8,90 versicherter Versand war es gelogen, mit 45 cent gibt es keine Versicherung, sonst hätte die Post das auch nicht in den Briefkasten geworfen.
Alt 13. 06. 2008, 12:04 3D Gamer is offline Mit Zitat antworten #41
Chummer
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Re: eBay verurteilt: Mitschuld beim Verkauf von Produktfälschungen

Zitat:
Was ist das für ein Blödsinn?
Wenn auf dem Postweg was abhanden kommt ist doch das Versandunternehmen dran schuld und nicht der Händler.
Ist dir als Käufer egal. Wichtig ist nur, dass, wenn der Verkäufer kein Händler ist, gilt: Mit der Übergabe an das Paketunternehmen hat der Verkäufer seine Schuldigkeit getan und es ist dein Problem wenn das Ding abhanden kommt**.
IST er Händler trägt er das Versandrisiko und muss für Ersatz sorgen*.

Zitat:
Ich möchte mal einen Händler erleben der sich dann nicht an die Post etc. wendet.
Und was hat er davon?
edit: t'schuldigung mit ER meinte ich den Käufer!!
Zitat:
Dann kann man ja die Versandversicherungen gleich abschaffen,

Für einen Verbraucher der bei einem Händler kauft ist das auch so. Er hat nichts von einer Versicherung da der Händler das Risiko trägt*.
Zitat:
und wenn dran steht 8,90 versicherter Versand war es gelogen, mit 45 cent gibt es keine Versicherung, sonst hätte die Post das auch nicht in den Briefkasten geworfen.
Du hast das noch nicht ganz verstanden. Versicherter Versand heißt nicht, dass das Paket bei irgendeiner Versicherung oder dem Paketunternehmen versichert wurde, sondern, dass der Versender das Verlusstrisiko auch beim Versand trägt. Sprich für einen Verbraucher beim Einkauf bei einem Händler ist es Unsinn dafür extra zu bezahlen da da das Risiko sowieso auf Seiten des Händlers liegt.

*Ausnahmen: Wenn der Käufer auf Versand besteht.
**Ausnahme: Es wurde untereinander anders geregelt.
Alt 13. 06. 2008, 14:03 Chummer is offline Mit Zitat antworten #42
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Re: eBay verurteilt: Mitschuld beim Verkauf von Produktfälschungen

Ich hab es nicht verstanden.
Ich bin schon Jahre lang bei Ebay und in den meisten Fällen wird auch für den Betrag versendet der dran steht, also auf dem Postweg versichert.

Warum sollte denn der Händler sich nicht an den Postweg wenden wenn ein Artikel abhanden kommt?
Er bekommt den Betrag immerhin erstattet und kann somit erneut abschicken.
Ich kenne genug Händler die wenden sich an die Versandversicherung.

Also komm mir nicht mit Weisheiten die nicht stimmen.
Sinnlose Diskussion hier, es geht hier um was ganz anderes und nicht um Versandkosten.

Ich wollte nur mal kurz erwähnen was mir an Ebay stinkt und nicht sowas starten.
Alt 13. 06. 2008, 20:01 3D Gamer is offline Mit Zitat antworten #43
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