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#1 |
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gulli:News Redaktion
Registriert seit: Apr 2002
Beiträge: 10.039
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Bei P2P Abmahnungen greifen die Kanzleien zu immer neuen Ideen, um die Urheberrechtsverletzer unter Druck zu setzen. Dabei setzt man vor allem auf die strafrechtlichen Ermittlungen. Da diese bei Urheberrechtsverletzungen von einer Datei jedoch in der Regel eingestellt werden, sucht man neue Wege. Bei Porno-Sharern hat man ihn gefunden. Der Paragraf trägt die Nummer 184 und ist im Strafgesetzbuch zu finden. Sein Titel: "Verbreitung pornografischer Schriften".
Wer Musik oder Spiele via Tauschbörse verteilt hatte, durfte bisher zumeist mit einer Einstellung des Verfahrens rechnen, da die wenigsten Staatsanwälte ein längeres Ermittlungsverfahren wegen einer Datei anstreben wollten. Bagatellkriminalität bzw. kein öffentliches Interesse war der Kerntenor ihrer Verweigerung. Für Porno-Sharer gilt dieser Grundsatz "Verfahren eingestellt" jedoch seit geraumer Zeit nicht mehr. Vorsicht ist angesagt. weiterlesen |
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# 2 |
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Ripping apart
Registriert seit: May 2006
Ort: United Kingdom
Beiträge: 5.346
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Der erste Satz soll wahrscheinlich nicht "Im Kampf gegen Abmahnungen" heissen.
Chop,chop,chop goes the mincing machine
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# 3 | |
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Mitglied
Registriert seit: Nov 2006
Beiträge: 214
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Zitat:
Also hat sich DAS wohl erledigt. Wenn also Kids ins Internet kommen, dann über den Anschluß der Eltern. Dann obliegt wohl eben auch die Aufsichtspflicht den Eltern. Jedenfalls kann man nicht argumentieren, daß Material an unter 18 jährige verteilt wird, wenn, rein rechtlich gesehen, ein Zugang erst ab 18 möglich ist. Ansonsten, ganz schön miese Tour. Man braucht nur einem Filesharer der Verbreitung der Pornografie zu beschuldigen und schon kann die StA die Ermittlungen nicht einfach einstellen. Aber die werden das auch ziemlich schnell spitz kriegen. Man kann nur drauf warten, daß die ersten Verfahren den Bach runtergehen. Loddafnir |
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# 4 |
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fordere viel, mache wenig
Registriert seit: Jul 2007
Beiträge: 287
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Ach ja, einerseits ist es natürlich wirklich mies, was die Labels machen, bzw. von speziellen Firmen machen lassen.
Andererseits ist es auch wirklich Diebstahl, wenn sich jemand seine Festplatte mit MP3s und Filmen füllt, ohne dafür zu bezahlen. Da kann man gerne damit argumentieren, dass die CD-Preise völlig überteuert sind, allerdings ist ein völlig kostenloser Download, d.h. Diebstahl, auch keine Alternative. Bei so massenhaftem Verstoß gegen das Gesetz muss man sich nicht wundern, wenn zu anderen Mitteln gegriffen wird. Ich denke aber, dieses Problem wird sich in den nächsten 10 Jahren lösen, wenn so etwas wie eine Kulturflatrate kommt oder musikload.de ein akzeptables Angebot und akzeptable Preise hat. |
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# 5 | |
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Registriert seit: Aug 2004
Ort: Zakarum
Beiträge: 5.336
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Zitat:
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# 6 |
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Mitglied
Registriert seit: Feb 2006
Beiträge: 280
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dabei wird grad bei pornoabnahmern oft faking betrieben, und die betroffenen trauen sich bei so titeln wie "süße fötzchen; vollgewichstes fotzenfell" meist nicht rechtlich dagegen anzugehen und bezahlen einfach, um ihren ruf zu retten.
einfach nur eine schweinerei! |
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# 7 |
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monitorgebräunt
Registriert seit: Jul 2005
Beiträge: 3.180
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@afafafaf:
Schon mal was von Gema-Abgaben auf Rohlinge, Festplatten, Brenner, Kopierer usw. gehört? Wer bekommt denn wohl das Geld? |
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# 8 |
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Internetmensch
Registriert seit: Oct 2006
Ort: 81.95.6.12
Beiträge: 2.067
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Das man beim Porno"download" gegen § 184 verstößt ist ja nun nichts neues, auch "Pornochunks", also Teile von einem pornografischem Video reichen in der Regel aus. Es hat auch schon der ein oder andere hier Probleme mit dem §184 gehabt, doch auch hier wird das Verfahren (berechtigt) eingestellt.
(strafrechtlicher) Unterschied zum normalem "Downloaden": Man bekommt eine Vorladung, anstatt dass das Verfahren im Vorfeld eingestellt wird. |
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# 9 | |
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Ohne i
Registriert seit: Apr 2008
Beiträge: 500
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Was ist denn das für eine Logik von gulli?
Zitat:
Wer also Post vom Anwalt bekommt, kann gar keinen Leecher-Mod verwendet haben, wenn die Ermittler nur Uploader und keine Downloader "fangen"! |
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# 10 | |
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Anti-Human Vorrichtung
Registriert seit: Nov 2005
Ort: Bieristan
Beiträge: 2.701
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Zitat:
Ich will das auch nicht weiter kommentieren, vollkommen sinnlos. Immer dasselbe, in den Gulli News erscheint etwas über Abmahnungen, und man gibt wider jeden Wissens einfach mal seinen Senf dazu.
mfg
Sei Bamboocha, denn du bist Deutschland und lädst bei musicload.de -_- |
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# 11 | |
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Ohne i
Registriert seit: Apr 2008
Beiträge: 500
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Zitat:
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# 12 | |
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Vertrieben von hier
Registriert seit: May 2000
Ort: Vienna City
Beiträge: 8.720
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Zitat:
Somit können auch unter 18 jährige zu einem eigenen I-Net Zugang kommen. Bei der Kassa fragt keiner nach dem Alter. Cu Verbogener |
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# 13 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Mein Verfahren wegen Verbreitung von pornographischen Schriften wurde eingestellt.
Darf jetzt halt nimmer so arg pornos laden Die ach so arme Industrie hat mal wieder was tolles gefunden um Leute anzuzeigen. Naja, was solls - die BRD wird eh ein Überwachungsstaat und keinen juckt es. Ich mag dich soooo gerne, Herr Schäuble, Küsschen! |
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# 14 |
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Mitglied
Registriert seit: Aug 2006
Beiträge: 1
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http://www.heise.de/newsticker/Keine...175/from/rss09
macht euch keinen stress. wenn die polizei zum verhör bittet, nur die personalien angeben...den rest soll der anwalt machen. einfach gar nix zur sache sagen! dann bekommt ihr net mal ne abmahnung (siehe link oben!). verknackt wurden doch bisher nur die dummen leute, die sofort alles zugegeben haben... |
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# 15 |
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Ein Herz für Katzen
Registriert seit: Mar 2007
Ort: NRW/OWL
Beiträge: 8.207
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Na, das ist doch mal wieder ein feines Urteil.
MfG Andy |
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# 16 | |
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Anti-Human Vorrichtung
Registriert seit: Nov 2005
Ort: Bieristan
Beiträge: 2.701
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Zitat:
Nur 3 Denkansätze: 1tens: Klar, die sharen selbst, und gucken mal wer es runter lädt. Was ist denn das für eine Idee? Macht man sich dann nicht eventuell selbst der Verbreitung pornografischer Inhalte an mögliche Minderjährige schuldig, oder fängt die Polizei jetzt Drogendealer indem sie am Bahnhof Drogen verkauft und den Käufer festnimmt, und behauptet er hätte es ja wahrscheinlich weiter verkauft. 2tens: Mal überlegt, das mein tatsächlicher Upload nur durch das exakte Verfolgen meiner Internetverbindungen möglich ist, und das kann wohl kaum ein Loggprogramm einer Abzockfirma? 3tens: Mal überlegt, das Logistep immerhin zugegeben hat, nur kleine Teile vom Opfer zu sich zu laden, um den Hash-Wert rekonstruieren zu können, und zugegeben hat, das ein 0 Upload Client Ihrerseits nicht abmahnbar ist, es aber ca. 10 neue Firmen gibt, die sich vermutlich nur die IP notieren, oder nen Scrape vom Tracker holen, das bereits Leute abgemahnt wurden die nen Leecher benutzt haben? Ne, oder? Also, bitte erst einlesen, ist ja nicht böse gemeint, man muss sich doch nicht angegriffen fühlen, wenn einfach nur etwas gnadenlos Falsches richtig gestellt wird, man sollte sich freuen.
mfg
Sei Bamboocha, denn du bist Deutschland und lädst bei musicload.de -_- |
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