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13. 06. 2008, 17:13 #1
Tücken einer Abmahnung: Verbreitung pornografischer Schriften
Bei P2P Abmahnungen greifen die Kanzleien zu immer neuen Ideen, um die Urheberrechtsverletzer unter Druck zu setzen. Dabei setzt man vor allem auf die strafrechtlichen Ermittlungen. Da diese bei Urheberrechtsverletzungen von einer Datei jedoch in der Regel eingestellt werden, sucht man neue Wege. Bei Porno-Sharern hat man ihn gefunden. Der Paragraf trägt die Nummer 184 und ist im Strafgesetzbuch zu finden. Sein Titel: "Verbreitung pornografischer Schriften".
Wer Musik oder Spiele via Tauschbörse verteilt hatte, durfte bisher zumeist mit einer Einstellung des Verfahrens rechnen, da die wenigsten Staatsanwälte ein längeres Ermittlungsverfahren wegen einer Datei anstreben wollten. Bagatellkriminalität bzw. kein öffentliches Interesse war der Kerntenor ihrer Verweigerung. Für Porno-Sharer gilt dieser Grundsatz "Verfahren eingestellt" jedoch seit geraumer Zeit nicht mehr. Vorsicht ist angesagt.
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13. 06. 2008, 17:22 #2Ripping apart
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Re: Tücken einer Abmahnung: Verbreitung pornografischer Schriften
Der erste Satz soll wahrscheinlich nicht "Im Kampf gegen Abmahnungen" heissen.
Chop,chop,chop goes the mincing machine
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13. 06. 2008, 18:20 #3
Re: Tücken einer Abmahnung: Verbreitung pornografischer Schriften
Aha, an einem Ort, der Personen unter 18... usw. Soviel ich weiß kann man einen rechtsgültigen Vertrag für den Internetzugang nicht unter 18 abschließen. Oder?1. einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überlässt oder zugänglich macht,
2. an einem Ort, der Personen unter achtzehn Jahren zugänglich ist oder von ihnen eingesehen werden kann, ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
Also hat sich DAS wohl erledigt. Wenn also Kids ins Internet kommen, dann über den Anschluß der Eltern. Dann obliegt wohl eben auch die Aufsichtspflicht den Eltern.
Jedenfalls kann man nicht argumentieren, daß Material an unter 18 jährige verteilt wird, wenn, rein rechtlich gesehen, ein Zugang erst ab 18 möglich ist.
Ansonsten, ganz schön miese Tour. Man braucht nur einem Filesharer der Verbreitung der Pornografie zu beschuldigen und schon kann die StA die Ermittlungen nicht einfach einstellen. Aber die werden das auch ziemlich schnell spitz kriegen. Man kann nur drauf warten, daß die ersten Verfahren den Bach runtergehen.
Loddafnir
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13. 06. 2008, 18:43 #4fordere viel, mache wenig
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Re: Tücken einer Abmahnung: Verbreitung pornografischer Schriften
Ach ja, einerseits ist es natürlich wirklich mies, was die Labels machen, bzw. von speziellen Firmen machen lassen.
Andererseits ist es auch wirklich Diebstahl, wenn sich jemand seine Festplatte mit MP3s und Filmen füllt, ohne dafür zu bezahlen. Da kann man gerne damit argumentieren, dass die CD-Preise völlig überteuert sind, allerdings ist ein völlig kostenloser Download, d.h. Diebstahl, auch keine Alternative. Bei so massenhaftem Verstoß gegen das Gesetz muss man sich nicht wundern, wenn zu anderen Mitteln gegriffen wird.
Ich denke aber, dieses Problem wird sich in den nächsten 10 Jahren lösen, wenn so etwas wie eine Kulturflatrate kommt oder musikload.de ein akzeptables Angebot und akzeptable Preise hat.
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13. 06. 2008, 18:47 #5
Re: Tücken einer Abmahnung: Verbreitung pornografischer Schriften
sehr interessante idee. doch komischerweise muss man ja heutzutage seine unschuld beweisen, anstatt dass die schuld bewiesen werden muss.Wenn der Abgemahnte jedoch ebenso einen verwendet, verbreitet er die Pornografie ja nicht
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13. 06. 2008, 18:58 #6Mitglied
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Re: Tücken einer Abmahnung: Verbreitung pornografischer Schriften
dabei wird grad bei pornoabnahmern oft faking betrieben, und die betroffenen trauen sich bei so titeln wie "süße fötzchen; vollgewichstes fotzenfell" meist nicht rechtlich dagegen anzugehen und bezahlen einfach, um ihren ruf zu retten.
einfach nur eine schweinerei!
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13. 06. 2008, 19:05 #7
Re: Tücken einer Abmahnung: Verbreitung pornografischer Schriften
@afafafaf:
Schon mal was von Gema-Abgaben auf Rohlinge, Festplatten, Brenner, Kopierer usw. gehört? Wer bekommt denn wohl das Geld?Beati pauperes spiritu, quoniam ipsorum est regnum caelorum
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13. 06. 2008, 19:35 #8
Re: Tücken einer Abmahnung: Verbreitung pornografischer Schriften
Das man beim Porno"download" gegen § 184 verstößt ist ja nun nichts neues, auch "Pornochunks", also Teile von einem pornografischem Video reichen in der Regel aus. Es hat auch schon der ein oder andere hier Probleme mit dem §184 gehabt, doch auch hier wird das Verfahren (berechtigt) eingestellt.
(strafrechtlicher) Unterschied zum normalem "Downloaden": Man bekommt eine Vorladung, anstatt dass das Verfahren im Vorfeld eingestellt wird.
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13. 06. 2008, 22:12 #9
Re: Tücken einer Abmahnung: Verbreitung pornografischer Schriften
Was ist denn das für eine Logik von gulli?
Die IPs von potentiell schuldigen "Pornoverbrechern" werden dadurch gewonnen, dass die Ermittler selbst Pornos laden und sich die IPs der Uploader aufschreiben.Fraglich ist indes auch die zum Teil lückenhafte Argumentation seitens einiger Abmahner. Man lade selbst nicht hoch, sondern Material zur Verifizierung der HASH-Summe nur herunter. Man benutze eine Art "Leecher-Mod". Wenn der Abgemahnte jedoch ebenso einen verwendet, verbreitet er die Pornografie ja nicht, da kein Upload erfolgt. Dennoch wird deswegen Anzeige erstattet, ein Upload hat angeblich doch stattgefunden.
Wer also Post vom Anwalt bekommt, kann gar keinen Leecher-Mod verwendet haben, wenn die Ermittler nur Uploader und keine Downloader "fangen"!
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13. 06. 2008, 22:24 #10Anti-Human Vorrichtung
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Re: Tücken einer Abmahnung: Verbreitung pornografischer Schriften
Was für ein Käse... Lies dich doch in die Materie erst ein, bevor du Unsinn postest.
Zitat von Manzelmann
Ich will das auch nicht weiter kommentieren, vollkommen sinnlos.
Immer dasselbe, in den Gulli News erscheint etwas über Abmahnungen, und man gibt wider jeden Wissens einfach mal seinen Senf dazu.mfg
Sei Bamboocha, denn du bist Deutschland und lädst bei musicload.de -_-
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13. 06. 2008, 23:17 #11
Re: Tücken einer Abmahnung: Verbreitung pornografischer Schriften
Der große Registrator, dessen eigenes Posting im Übrigen einen Informationsgehalt von exakt 0 hat, kann dann also sicher erklären, wie man einen "Leecher-Mod", der selbst keine Pronos hochlädt, verwenden kann, wenn man der Verbreitung pornografischer Schriften beschuldigt wird, weil man Daten zum "Leecher-Mod" der Ermittler hochgeladen hat.
Zitat von Registrator
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13. 06. 2008, 23:30 #12
Re: Tücken einer Abmahnung: Verbreitung pornografischer Schriften
Andere Länder andere Sitten. Im Ösiland gibt es etwa beim Hofer (Aldi) ohne vertragliche Bindung Internetzugänge per GPRS / HDSPA
Zitat von Loddafnir
Somit können auch unter 18 jährige zu einem eigenen I-Net Zugang kommen. Bei der Kassa fragt keiner nach dem Alter.
Cu
VerbogenerMeine PЅP hat Fantasie Was passiert wenn man 2 Jahre lang ununterbrochen auf der Toilette sitzt? Hier findet ihr die UNGLAUBLICHE ANTWORT :)
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14. 06. 2008, 02:58 #13EnzymbewegungGast
Re: Tücken einer Abmahnung: Verbreitung pornografischer Schriften
Mein Verfahren wegen Verbreitung von pornographischen Schriften wurde eingestellt.
Darf jetzt halt nimmer so arg pornos laden
Die ach so arme Industrie hat mal wieder was tolles gefunden um Leute anzuzeigen.
Naja, was solls - die BRD wird eh ein Überwachungsstaat und keinen juckt es.
Ich mag dich soooo gerne, Herr Schäuble, Küsschen!
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14. 06. 2008, 12:31 #14Mitglied
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Re: Tücken einer Abmahnung: Verbreitung pornografischer Schriften
http://www.heise.de/newsticker/Keine...175/from/rss09
macht euch keinen stress. wenn die polizei zum verhör bittet, nur die personalien angeben...den rest soll der anwalt machen. einfach gar nix zur sache sagen! dann bekommt ihr net mal ne abmahnung (siehe link oben!). verknackt wurden doch bisher nur die dummen leute, die sofort alles zugegeben haben...
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14. 06. 2008, 12:39 #15
Re: Tücken einer Abmahnung: Verbreitung pornografischer Schriften
Na, das ist doch mal wieder ein feines Urteil.
MfG Andy
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15. 06. 2008, 15:34 #16Anti-Human Vorrichtung
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Re: Tücken einer Abmahnung: Verbreitung pornografischer Schriften
Ja, der große (1,83) kann das. Macht er aber nicht. Soll doch ein Geheimnis bleiben.
Zitat von Manzelmann
Nur 3 Denkansätze:
1tens: Klar, die sharen selbst, und gucken mal wer es runter lädt. Was ist denn das für eine Idee? Macht man sich dann nicht eventuell selbst der Verbreitung pornografischer Inhalte an mögliche Minderjährige schuldig, oder fängt die Polizei jetzt Drogendealer indem sie am Bahnhof Drogen verkauft und den Käufer festnimmt, und behauptet er hätte es ja wahrscheinlich weiter verkauft.
2tens:
Mal überlegt, das mein tatsächlicher Upload nur durch das exakte Verfolgen meiner Internetverbindungen möglich ist, und das kann wohl kaum ein Loggprogramm einer Abzockfirma?
3tens:
Mal überlegt, das Logistep immerhin zugegeben hat, nur kleine Teile vom Opfer zu sich zu laden, um den Hash-Wert rekonstruieren zu können, und zugegeben hat, das ein 0 Upload Client Ihrerseits nicht abmahnbar ist, es aber ca. 10 neue Firmen gibt, die sich vermutlich nur die IP notieren, oder nen Scrape vom Tracker holen, das bereits Leute abgemahnt wurden die nen Leecher benutzt haben?
Ne, oder? Also, bitte erst einlesen, ist ja nicht böse gemeint, man muss sich doch nicht angegriffen fühlen, wenn einfach nur etwas gnadenlos Falsches richtig gestellt wird, man sollte sich freuen.
mfg
Sei Bamboocha, denn du bist Deutschland und lädst bei musicload.de -_-
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