-
14. 06. 2008, 12:40 #1
Nach dem Gesetz ist vor dem Gesetz: Justizminister wollen Auskunftsanspruch für Rechteinhaber gegenüber Providern
Nach der äußerst schwammigen und von vielen Juristen bemängelten Formulierung des Zivilrechtlichen Auskunftsanspruch für Rechteinhaber, zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums, folgt jetzt ein erneuter Vorstoß seitens der Justizminister der Länder.
Aufgrund der enormen Belastung durch Strafanzeigen wegen Urheberrechtsverletzungen in P2P Tauschbörsen legten die Justizminister der Bundesländer dem Gesetzgeber jetzt nahe, eine Möglichkeit für einen direkten Auskunftsanspruch der Rechteinhaber gegenüber den Providern zu schaffen.
weiterlesen
-
14. 06. 2008, 19:17 #21
Re: Nach dem Gesetz ist vor dem Gesetz: Justizminister wollen Auskunftsanspruch für Rechteinhaber gegenüber Providern
@alter_Bekannter
Ähnliches ist mir in einer Eckkneipe passiert... dort kannte man die Piratenpartei nichtmal und von Vorratsdatenspeicherung auch keinen Schimmer!
Nachdem das Gelächter über mich verstummte, erklärte ich den Leuten dann mal wie sie selber davon betroffen sind und danach änderte sich die Meinung schlagartig und man wetterte lautstark gegen diese Arschl... ,
schlimm ist aber das eben viele kein politisches Interesse oder keine Ahnung vom vorgehen von Stasi2.0 - Schäuble haben und man eben in Zeitung und Fernsehen bewußt nicht informiert wird.
Das ganze hat natürlich Methode... wenn man nichts weiß und nichts hört, dann kann man auch nicht dagegen reden!
Gruß ghostuser
-
14. 06. 2008, 19:53 #22Mitglied
- Registriert seit
- Mar 2007
- Beiträge
- 40
Re: Nach dem Gesetz ist vor dem Gesetz: Justizminister wollen Auskunftsanspruch für Rechteinhaber gegenüber Providern
Wieso sind unsere Politiker zu dämlich zu erkennen, dass es sich bei den Kanzleien, nicht um rechtschaffende Instanzen, sondern um eine parasitäre Lobby handelt, die die Justiz aus reinem finanziellen Eigennutz in Papierkram erstickt?
Die Inkompetenz unserer Politiker nimmt in letzter Zeit immer groteskere Ausmaße an...Wobei Inkompetenz und Lautstärke mit der sie herumposaunen proportional zueinander zu sein scheinen...
Eigentlich dürfte sich kein Poltiker darüber wundern, dass so viele Akademiker Arbeit im Ausland suchen, wenn hier in Deutschland eine dermaßen menschenfeindliche Politk und Gesetzgebung betrieben wird.
-
14. 06. 2008, 20:37 #23
Re: Nach dem Gesetz ist vor dem Gesetz: Justizminister wollen Auskunftsanspruch für Rechteinhaber gegenüber Providern
und damit wirft man das volk mal wieder den geld geilen wölfen zum fraß vor...
man hat das ganze eigentlich schon kommen sehn und das seit dem 11.9.01
aber irgendwo sind wir doch selber schuld das einzige was wir tun ist uns zu beklagen anstatt das man mal dagegen was macht beklagen wir uns nur
und genau das tun die politiker sie klopfen große reden über ein humanes verhalten während die praktikantin unterm pult sitzt und ihnen in der hose rumspielt
und mit der anderen hand kassieren sie gigantische summen von den betrieben und kriminalisieren die bevölkerung wegen geld
es dreht sich doch alles nur ums geld
-
14. 06. 2008, 20:45 #24
Re: Nach dem Gesetz ist vor dem Gesetz: Justizminister wollen Auskunftsanspruch für R
Full ack
Zitat von JonJon
ich muss mir das mit meinem wunsch, jura zu studieren, nochmal schwer überlegen. als deutscher jurist findet man schierig arbeit im ausland....
Ich denke, jeder, der weis was da los ist sollte es zwei leuten sagen und ihnen sagen sie sollen es zwei anderen sagen die es nicht wissen. und immer brav die piraten wählen. und keine spd/cdu/csu.
o
L.
OL
This is Schäuble.
Copy&paste Schäuble to help him on his way to Überwachungsstaat.
-
14. 06. 2008, 22:38 #25
Re: Nach dem Gesetz ist vor dem Gesetz: Justizminister wollen Auskunftsanspruch für R
Worüber regt Ihr Euch eigentlich hier im konkreten Fall derart auf?
Die Staatsanwaltschaften, welche von uns allen finanziert werden, sollen vom Abmahn-Unfug entlastet werden.
Warum nicht?
Allerdings würde ein direkter Auskunftsanspruch der Rechteinhaber nicht zwingend dazu führen, dass dieser auch genutzt wird, da der Provider für seine Auskunft schließlich Geld verlangt.
Diese Kosten wurden bisher (dank Pseudo-Strafverfahren) von der Staatskasse getragen, was auch zukünftig als "günstigere" Variante von den Abmahnern bevorzugt werden dürfte.
An der Belastung der Strafermittler als mißbrauchte Informationsquelle würde sich daher auch mit direktem Auskunftsanpruch der RI m.E. nichts ändern.
Warum wird dem Gesetzgeber nicht alternativ vorgeschlagen, die Akteneinsicht bei Bagatellvergehen grundsätzlich verweigern zu dürfen?
Das LG München hat es doch bereits vorgemacht.
"...Sie stellen mit Besorgnis fest, dass die Staatsanwaltschaften wegen der ungenügenden zivilrechtlichen Auskunftsansprüche in einem Ausmaß zu Hilfeleistungen für die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche der Urheberrechtsinhaber auf Staatskosten herangezogen werden, die rechtlich umstritten und in der Masse kaum noch zu bewältigen sind..."
Insbesondere hätte mich hier doch näher interessiert, was "rechtlich umstritten" genau beschreiben sollte.
-
15. 06. 2008, 05:47 #26
Re: Nach dem Gesetz ist vor dem Gesetz: Justizminister wollen Auskunftsanspruch für R
Da gibts nur eine Handlungsweise:
Zitat von Destiny666
Jede Abmahnung grundsätzlich ignorieren und in die Tonne kloppen.
-
15. 06. 2008, 06:09 #27
Re: Nach dem Gesetz ist vor dem Gesetz: Justizminister wollen Auskunftsanspruch für R
Oder einfach mal klarkommen und nicht über Emule, Kaza, oder Bearshare rummladen!
Jeder der sowas macht ist meiner Meinung nach selber Schuld.
-
15. 06. 2008, 07:35 #28
Re: Nach dem Gesetz ist vor dem Gesetz: Justizminister wollen Auskunftsanspruch für R
*hust* Du zahlst dann ja die Kosten für die Einstweilige Verfügung?Jede Abmahnung grundsätzlich ignorieren und in die Tonne kloppen.
Mensch leutz, ratet doch nicht so etwas, dass is brandgefährlich!
Wer so ein schreiben heut noch ignoriert und ne EV aufs Dach kriegt, dem is echt nicht mehr zu helfen. Man folge dem Link in der Sig zum Verein.
-
15. 06. 2008, 10:47 #29Mitglied
- Registriert seit
- Nov 2007
- Beiträge
- 15
Re: Nach dem Gesetz ist vor dem Gesetz: Justizminister wollen Auskunftsanspruch für R
Ich verstehe das irgenbdwie so:
-Ich erstelle eine einfache Grafik (so in 3 Minuten mit Gimp)
-Stelle die auf dem Webserver
-Gucke mir später die logs an und kann zu den Provider gehen und Namen zu den IPs verlangen? (Urheberrechtsverletzung->könnten meine Grafik kopiert haben)
Nun mal ernsthaft, das wird das Problem doch nicht verhindern sondern nur verlagern. Statt der Gerichte werden dann die Provider mit Anfragen überschüttet.! Das wird dann soweit führen das diese der CI einen direkten zugang zu Ihren Daten gewährleisten.
-
15. 06. 2008, 14:18 #30
Re: Nach dem Gesetz ist vor dem Gesetz: Justizminister wollen Auskunftsanspruch für R
generell wer etwas tut ohne zu wissen was er tut, trotzdem eine Sauerrei, hier gehts nicht um ein paar Abmahnungen, hier gehts ums Grundgesetz
Zitat von pusch23
@c_yo
richtig
undnoch besser die Kontramedia verwendet sogar eben solche Grafiken als Beweismittel!
-
16. 06. 2008, 10:50 #31
Re: Nach dem Gesetz ist vor dem Gesetz: Justizminister wollen Auskunftsanspruch für R
DITO
Zitat von Tobsi

-
16. 06. 2008, 11:03 #32
Re: Nach dem Gesetz ist vor dem Gesetz: Justizminister wollen Auskunftsanspruch für Rechteinhaber gegenüber Providern
Wie organisiert man eine DEMO ohne Informationsmaterial und ohne Verbreitungsmedien zu haben? Wie schafft man es, Bundesländerübergreifend tätig zu werden ohne gleich die Polizei, den BND oder das LKA vor der Tür zu haben? ... Etc. etc. ppp! Nicht jeder hat Internet, nicht jeder traut sich den ersten Schritt zumachen, da viele bereitwillige noch Familien und Kinder haben. Die Angst vor beruflichen und öffentlichen Konsequenzen liegt derzeit noch zu hoch!
Zitat von ghostuser
Und wir wollen ja nicht die vergessen, die uns als täglich bespitzeln und verraten! Auch wenn der Kuchen das meiste schluckt, so haben wir noch genug Krümel, die auch von dem Produkt Mensch partizipieren…
Schließt man diese Kriterien aus, nimmt man den Menschen die Angst und ist man Informativ genug, jedes kleinere Hinterland zu erreichen, so ist die Möglichkeit dafür gegeben. Denn der Zorn ist groß genug, aber nicht die Aufklärung und die Information.
-
16. 06. 2008, 11:24 #33Gesperrt
- Registriert seit
- Feb 2008
- Beiträge
- 4.659
Re: Nach dem Gesetz ist vor dem Gesetz: Justizminister wollen Auskunftsanspruch für R
Daraus wird aber nichts, wenn es trotzdem noch einen Richtervorbehalt gibt. Entscheidet halt jemand anderes über die Herausgabe der Daten. Und ein Richter möchte ja auch gerne fürs Arbeiten bezahlt werden.Die Staatsanwaltschaften, welche von uns allen finanziert werden, sollen vom Abmahn-Unfug entlastet werden.
Wärst du von so einem "Bagatelldelikt" betroffen, würdest du sicher ganz andere Töne spucken...Diese Probleme gäbe es gar nicht erst, wenn Filesharing und Urheberrechtsverletzung bei Bagatelldelikten legalisiert würden...
Hier ist Datenschutz Täterschutz.Hm, Datenschutz bye bye. War schön mit dir. Jetzt brauchen sich die menschlichen Aasgeier nur noch irgendwelche IPs von irgendwoher schnappen und dann bei den Providern anfragen. Somit haben die Opfer (die Abgemahnten) noch weniger Rechte und noch weniger Möglichkeiten, sich zur Wehr zu setzen. Denn wer sagt denn, dass die Abgemahnten wirklich Urheberrechtsverletzungen begangen haben? Gab schon genug Fälle von falschen Verdächtigungen.
Huch... ich höre mich ja schon so an wie ein gewisser Herr vomn G-Punkt. 
Aber wieso haben die Täter... ääähm tschuldigung... Opfer weniger Rechte oder weniger Möglichkeiten zur Gegenwehr?
Es stand bisher jedem frei, es auf einen Prozess ankommen zu lassen und das ändert sich auch in Zukunft nicht.
Das passt 100%. So lange Abmahnungen als Verdienstmöglichkeit für Abzocker möglich sind, ist jedes "System" zum Kotzen.Wenn dieser Auskunftsanspruch wirklich durchkäme, wären alle Internetnutzer Freiwild für die CI. Und solange die Abmahnung kostenpflichtig ist, darf das auf keinen Fall passieren. Die Abmahnabzocke würde völlig ausser Kontrolle geraten.
Da müsste als erstes angesetzt werden. Und nicht nur mit einer Deckelung von 100€ pro Abmahnung.
Apropos... ist das jetzt eigentlich amtlich mit den 100 Ocken?
-
18. 06. 2008, 08:23 #34
Re: Nach dem Gesetz ist vor dem Gesetz: Justizminister wollen Auskunftsanspruch für R
Nicht wenn ich unschuldig bin!
Zitat von Firebird77
Sollen sie mich doch verklagen, dann möchte ich mal die Beweise sehen!
Achja eine IP ist definitiv kein Beweis!
-
06. 07. 2008, 22:35 #35Mitglied
- Registriert seit
- Sep 2007
- Beiträge
- 42
Re: Nach dem Gesetz ist vor dem Gesetz: Justizminister wollen Auskunftsanspruch für R
Sie wird aber als Beweis genommen.
Zitat von .nfo
Wenn du nicht beweisen kannst dass du zum Zeitpunkt des Downloades nicht zu Hause warst dann bist dus gewesen
-


Zitieren
mehr lesen...







"Wir können nichts dazu" -...
Gestern, 21:23 in gulli:news