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15. 06. 2008, 09:17 #1
P2P Abmahnungen: Die erste Klage mit rund 60.000 Euro Streitwert
Die Kanzlei Schutt & Waetke, welche sich insbesondere durch ihre Abmahnungen von Filesharern in Zusammenarbeit mit der Logistep AG einen Namen gemacht haben, streben nun erstmals eine Klage gegen einen abgemahnten Filesharer an.
Während sich die Informationen über Details noch in Grenzen halten, ist im Vorfeld eines ziemlich klar. Die betroffene Person hat eine Abmahnung der Kanzlei Schutt & Waetke einfach ignoriert. Geschehen konnte dies, weil man sich scheinbar blindlings auf die Empfehlungen aus einem Forum verlassen hat, ohne diese zu überprüfen oder zu hinterfragen.
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15. 06. 2008, 09:47 #2HustinettenbärGast
Re: P2P Abmahnungen: Die erste Klage mit rund 60.000 Euro Streitwert
Das leutet die nächste Runde ein würd ich meinen. Man kann nur hoffen, dass das Gericht da schnell regulierend einschreitet und solche Verfahren gar nicht erst zulässt.
Dies hier sollte man im Auge behalten und eventuell auch eine kleine Spende in Erwägung ziehen. Ich weiss ja nicht, was da begutachtet werden soll, aber wenn es mit Erfolg beschieden ist, könnte es zukünftige Klagen der Abmahnindustrie doch sehr erschweren.
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15. 06. 2008, 09:47 #3PriestrGast
Re: P2P Abmahnungen: Die erste Klage mit rund 60.000 Euro Streitwert
Wer heute noch über emule, kaza, bearshare, torrent und ähnlich share proggies ala p2p und anderes saugt ist selber schuld! ist doch schon seit sehr langer zeit bekannt das sich Firmen wie Schutt & Waetke + Logistep AG auf der suche im p2p netz machen. Also Mitleid habe ich 0 für den angeklagten obwohl ich selber zur Sauger scharte gehöre. trotz alle dem gebe ich meinem Vorredner recht.
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15. 06. 2008, 09:53 #4HustinettenbärGast
Re: P2P Abmahnungen: Die erste Klage mit rund 60.000 Euro Streitwert
Zitat von PapaMuerte
Der Vorfall kann schon Jahre her sein. Selber Schuld zu schreien ist hier absolut fehl am Platze. Und selbst wenn er den einen Titel erst gestern gesaugt hätte, selbst schuld an 60000 EUR mit einem Wert von einem EUR für das Lied, das musst du mir mal zeigen.
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15. 06. 2008, 09:54 #5
Re: P2P Abmahnungen: Die erste Klage mit rund 60.000 Euro Streitwert
Die Aussagen aus einem Forum?
Warum nicht mal Butter bei den Fischen? - GULLIBOARD

http://board.gulli.com/thread/792853...n-laberthread/
http://board.gulli.com/thread/663847...und-konsorten/
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15. 06. 2008, 09:56 #6HustinettenbärGast
Re: P2P Abmahnungen: Die erste Klage mit rund 60.000 Euro Streitwert
Willst du jetzt dem g:B die Schuld zuschieben?
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15. 06. 2008, 09:58 #7
Re: P2P Abmahnungen: Die erste Klage mit rund 60.000 Euro Streitwert
Da kann man nur hoffen, daß Schutt & Waetke + Logistep AG so richtig auf den Allerwertesten fallen mit dem Prozeß. Wenn es sich wirklich nur um eine abgemahnte Datei handelt, ist dies schlicht eine Bagatelle. Kann man nur hoffen, daß die Richter das auch so sehen. Ich drück dem armen Kerl die Daumen, auch wenn er besseren Wissens und aller Mahnungen einen "Fehler" gemacht hat. Das ist einfach völlig überzogen.
Loddafnir
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15. 06. 2008, 09:59 #8
Re: P2P Abmahnungen: Die erste Klage mit rund 60.000 Euro Streitwert
nö das nicht, aber welches Foeum bwschäftigt sich so intensiv mit dem Thema???
Jeder muss selbst wissen was, und wie er es tut. Das hat mit Schuld NICHTS zu tun.
Das GB ist ja wohl nicht schuld, das die betreffende Person die besagten Dateien geladen hat
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15. 06. 2008, 10:01 #9
Re: P2P Abmahnungen: Die erste Klage mit rund 60.000 Euro Streitwert
Soweit wir atm wissen nicht gulli aus 2 Gründen.
1. In den speziellen Bereichen sind regelmäßig zahlreiche Leute vom VgdA/abmahnwahn-dreipage die darüber aufklären wie notwendig es ist, zu reagieren und nicht die "Vogel-Strauß" Taktik anzuwenden.
2. Die Filesharing FAQ von RA Solmecke ist auch hier integriert, wo ebenso vom ignorieren abgeraten wird
Eine Vermutung bzgl. des Boards gibt es bereits, doch bisher keine Bestätigung. Wir werden´s aber hoffentlich bald wissen.
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15. 06. 2008, 10:02 #10HustinettenbärGast
Re: P2P Abmahnungen: Die erste Klage mit rund 60.000 Euro Streitwert
Dann muss ich dich wohl falsch verstanden haben.
Abgesehen davon, das Thema Abmahnungen ist Thema in zig Foren und auf zig spezialisierten Sites.
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15. 06. 2008, 10:08 #11
Re: P2P Abmahnungen: Die erste Klage mit rund 60.000 Euro Streitwert
Irgendwann erwischen die mal den falschen mit so einer Abmahnung und der investiert seine Kohle dann lieber in einen Kopfgeldjäger, oder macht sowas gleich selber. Ob die wohl auch Stahltüren haben, wie gewisse andere Kanzleien?

Ja ne ehrlich, das ist doch absoluter Humbug, was der Herr da treibt. Also bei allem Respekt, aber es hat auch Grenzen. Ich kann mir nicht vorstellen, daß ein Gericht diese angebliche Schadenssumme anerkennt. Daß der gute Mensch keine Angst hat, sich lächerlich zu machen, das wundert mich zusätzlich. Ich meine, er muß ja auch irgendwie erklären, wie er auf solche Summen kommt und da wird es dann doch wohl *etwas* schwierig.--
MfG, MSX
The Internet used to be a university. Then, it became
a shopping mall. But now, it's a war zone.
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15. 06. 2008, 10:15 #12HustinettenbärGast
Re: P2P Abmahnungen: Die erste Klage mit rund 60.000 Euro Streitwert
Ich würde das Ganze eher als Chance sehen. Wenn dieser Dr. Wachs tatsächlich ein Gutachten anfertigen lässt, könnte eben dies zukünftige Verfahren gleich im Voraus verhindern. Ich nehme mal an, bei dem erwähnten Gutachten kann es nur um das Beweiserhebungsverfahren der klagenden Partei gehen. Wenn Dr. Wachs es schafft, da Fehler zu finden, dürfte dies das Ende von der aktuellen Praxis der Kanzlei bzw. deren Beweis-Zulieferer darstellen.
Daher halte ich Spenden für das Projekt auch für so wichtig. Ich hoffe, dass im Blog von Dr. Wachs noch mehr Hinweise auftauchen.
EDITH sagt, dass bei Brest Signatur und Posting nicht zusammenpassen.
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15. 06. 2008, 10:22 #13
Re: P2P Abmahnungen: Die erste Klage mit rund 60.000 Euro Streitwert
Dort wohl ebenso wie in einem Interview mit gulliIch hoffe, dass im Blog von Dr. Wachs noch mehr Hinweise auftauchen.
Kann aber noch dauern.
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15. 06. 2008, 10:23 #14
Re: P2P Abmahnungen: Die erste Klage mit rund 60.000 Euro Streitwert
jetzt haben wir hier nicht mehr nur raubkopierer, sondern auch mörder. überlege mal was du da von dir gibst.
Zitat von Brest
Skalarprodukt in OPAL? Kein Problem:
FUN sp: seq[real] ** seq[real] -> real
DEF sp(A,B) == reduce(+,0)(zip(*)(A,B))
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15. 06. 2008, 10:25 #15
Re: P2P Abmahnungen: Die erste Klage mit rund 60.000 Euro Streitwert
Ich bin einmal gespannt was für alte Fälle die Kanzlei noch aus dem Hut zieht. Vonwegen Abgemahnte die nicht reagiert haben... Sicherlich ist eine Abmahnung 3 Jahre (?) gültig, aber andererseits impliziert eine Abmahung ja auch eine gewisse Dringlichkeit. (die Datei soll ja nicht weiter geshared werden)
Zudem waren z.B. vor ein paar Jahren noch die Datenschutzgesetze in dem Sinne "strenger" als heute.
Zudem sind in der letzten Zeit immer öfter Abnmahnkanzleien vor Gericht gescheitert.
Ob in Deutschland, oder in anderen Ländern, die Begrüdnung der Urteile kann der Verteidiger u.U. mit verwerten. Wirkliche Urteile im Sinne der Urheberrechtsverletzung im Sinne der Abmahnindustrie gibt es meines Wissens nicht. (Blödheit der Beklagten, nicht erscheinen etc., Störrerhaftung schließe ich aus)
"Die Menschen müssen sich so verhalten, dass sie sich nicht zu rechtfertigen brauchen, denn eine Rechtfertigung setzt immer einen Fehler oder die Vermutung eines Fehlers voraus."
- Niccolò Machiavelli
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15. 06. 2008, 10:32 #16Opis_WahnGast
Re: P2P Abmahnungen: Die erste Klage mit rund 60.000 Euro Streitwert
Zitat von the-suffering
Spontan würde mir da das Goldesel Board einfallen... Da wird noch zu der Vogelstrauß Taktik geraten...
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15. 06. 2008, 10:33 #17Gesperrt
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Re: P2P Abmahnungen: Die erste Klage mit rund 60.000 Euro Streitwert
(...) Und hört doch auf zu flennen, denn wer so'ne Nummer abzieht, der brauch sich über die Wut nicht wundern! Ja, Wut und Hass überkommt mich, wenn reiche Anwälte nur noch reicher werden wollen - besonders mit dem aussagekräftigen Argument daß der/die Künstler/in oder was auch immer für ein "Anspruchsberechtigter" schon sowieso wenig verdient (und bla, bla, bla usw. - ihr kennt die Argumente). Ich scheiß auf Kapitalisten!
Zitat von r5ive
Alles für Alle! Und zwar umsonst...
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15. 06. 2008, 10:43 #18Chefredakteur
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Re: P2P Abmahnungen: Die erste Klage mit rund 60.000 Euro Streitwert
Nein, ich glaube nicht, dass hier im g:b jemand so blöd wäre und jemanden in einer solchen Situation zum Nichtstun rät.
Zitat von Opis_Wahn
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15. 06. 2008, 10:53 #19
Re: P2P Abmahnungen: Die erste Klage mit rund 60.000 Euro Streitwert
Ich finde es einfach nur zum Kotzen das da die Existenz eines Menschen so grundlegend durch raffgierige Anwälte und einer Industrie, die über Leichen gehen will, bedroht werden kann. Mal ehrlich, 60.000 - ich weiß zwar das man da raus kommen kann, aber es ist verdammt schwierig. Ich will nicht wissen wieviele bei einer solchen Forderung, sollte sie durchkommen, schlicht Selbstmord begehen würden...
Das hat mit Gerechtigkeit schon gar nichts mehr zu tun, sondern nur noch mit einem pervertiertem Rechtssystem bei dem es nur um Geld geht, nicht mehr um Menschen.
Und ich finde es zum Kotzen das die Musiker, die ja soviel auf ihre Fans halten, nicht einmal dazu bereit sind sich hinter ihre Fans, die Grundlage ihrer Existenz, zu stellen - auch wenn diese sich illegal Werke ihrer "Idole" besorgt haben sollten.
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15. 06. 2008, 10:58 #20Mitglied
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Re: P2P Abmahnungen: Die erste Klage mit rund 60.000 Euro Streitwert
(...)
So nun mal im Ernst: Mich würde mal interessieren, wann wurde der Beklagte geloggt?!?!?!
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