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  1. #1
    gulli:News Redaktion Avatar von gullinews
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    Standard P2P Abmahnungen: Die erste Klage mit rund 60.000 Euro Streitwert

    Die Kanzlei Schutt & Waetke, welche sich insbesondere durch ihre Abmahnungen von Filesharern in Zusammenarbeit mit der Logistep AG einen Namen gemacht haben, streben nun erstmals eine Klage gegen einen abgemahnten Filesharer an.

    Während sich die Informationen über Details noch in Grenzen halten, ist im Vorfeld eines ziemlich klar. Die betroffene Person hat eine Abmahnung der Kanzlei Schutt & Waetke einfach ignoriert. Geschehen konnte dies, weil man sich scheinbar blindlings auf die Empfehlungen aus einem Forum verlassen hat, ohne diese zu überprüfen oder zu hinterfragen.

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  2. #2
    Hustinettenbär
    Gast

    Standard Re: P2P Abmahnungen: Die erste Klage mit rund 60.000 Euro Streitwert

    Das leutet die nächste Runde ein würd ich meinen. Man kann nur hoffen, dass das Gericht da schnell regulierend einschreitet und solche Verfahren gar nicht erst zulässt.

    Dies hier sollte man im Auge behalten und eventuell auch eine kleine Spende in Erwägung ziehen. Ich weiss ja nicht, was da begutachtet werden soll, aber wenn es mit Erfolg beschieden ist, könnte es zukünftige Klagen der Abmahnindustrie doch sehr erschweren.

  3. #3
    Priestr
    Gast

    Standard Re: P2P Abmahnungen: Die erste Klage mit rund 60.000 Euro Streitwert

    Wer heute noch über emule, kaza, bearshare, torrent und ähnlich share proggies ala p2p und anderes saugt ist selber schuld! ist doch schon seit sehr langer zeit bekannt das sich Firmen wie Schutt & Waetke + Logistep AG auf der suche im p2p netz machen. Also Mitleid habe ich 0 für den angeklagten obwohl ich selber zur Sauger scharte gehöre. trotz alle dem gebe ich meinem Vorredner recht.

  4. #4
    Hustinettenbär
    Gast

    Standard Re: P2P Abmahnungen: Die erste Klage mit rund 60.000 Euro Streitwert

    Zitat Zitat von PapaMuerte
    Wer heute noch über emule, kaza, bearshare, torrent und ähnlich share proggies ala p2p und anderes saugt ist selber schuld!

    Der Vorfall kann schon Jahre her sein. Selber Schuld zu schreien ist hier absolut fehl am Platze. Und selbst wenn er den einen Titel erst gestern gesaugt hätte, selbst schuld an 60000 EUR mit einem Wert von einem EUR für das Lied, das musst du mir mal zeigen.

  5. #5

    Standard Re: P2P Abmahnungen: Die erste Klage mit rund 60.000 Euro Streitwert

    Die Aussagen aus einem Forum?

    Warum nicht mal Butter bei den Fischen? - GULLIBOARD



    http://board.gulli.com/thread/792853...n-laberthread/

    http://board.gulli.com/thread/663847...und-konsorten/

  6. #6
    Hustinettenbär
    Gast

    Standard Re: P2P Abmahnungen: Die erste Klage mit rund 60.000 Euro Streitwert

    Willst du jetzt dem g:B die Schuld zuschieben?

  7. #7
    Mitglied Avatar von Loddafnir
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    Standard Re: P2P Abmahnungen: Die erste Klage mit rund 60.000 Euro Streitwert

    Da kann man nur hoffen, daß Schutt & Waetke + Logistep AG so richtig auf den Allerwertesten fallen mit dem Prozeß. Wenn es sich wirklich nur um eine abgemahnte Datei handelt, ist dies schlicht eine Bagatelle. Kann man nur hoffen, daß die Richter das auch so sehen. Ich drück dem armen Kerl die Daumen, auch wenn er besseren Wissens und aller Mahnungen einen "Fehler" gemacht hat. Das ist einfach völlig überzogen.

    Loddafnir

  8. #8

    Standard Re: P2P Abmahnungen: Die erste Klage mit rund 60.000 Euro Streitwert

    nö das nicht, aber welches Foeum bwschäftigt sich so intensiv mit dem Thema???

    Jeder muss selbst wissen was, und wie er es tut. Das hat mit Schuld NICHTS zu tun.

    Das GB ist ja wohl nicht schuld, das die betreffende Person die besagten Dateien geladen hat

  9. #9
    Mitglied Avatar von Firebird77
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    Standard Re: P2P Abmahnungen: Die erste Klage mit rund 60.000 Euro Streitwert

    Soweit wir atm wissen nicht gulli aus 2 Gründen.
    1. In den speziellen Bereichen sind regelmäßig zahlreiche Leute vom VgdA/abmahnwahn-dreipage die darüber aufklären wie notwendig es ist, zu reagieren und nicht die "Vogel-Strauß" Taktik anzuwenden.
    2. Die Filesharing FAQ von RA Solmecke ist auch hier integriert, wo ebenso vom ignorieren abgeraten wird

    Eine Vermutung bzgl. des Boards gibt es bereits, doch bisher keine Bestätigung. Wir werden´s aber hoffentlich bald wissen.

  10. #10
    Hustinettenbär
    Gast

    Standard Re: P2P Abmahnungen: Die erste Klage mit rund 60.000 Euro Streitwert

    Dann muss ich dich wohl falsch verstanden haben.
    Abgesehen davon, das Thema Abmahnungen ist Thema in zig Foren und auf zig spezialisierten Sites.

  11. #11
    Retro-Nerd-Hippie

    ex-Moderator

    Avatar von MSX
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    Standard Re: P2P Abmahnungen: Die erste Klage mit rund 60.000 Euro Streitwert

    Irgendwann erwischen die mal den falschen mit so einer Abmahnung und der investiert seine Kohle dann lieber in einen Kopfgeldjäger, oder macht sowas gleich selber. Ob die wohl auch Stahltüren haben, wie gewisse andere Kanzleien?

    Ja ne ehrlich, das ist doch absoluter Humbug, was der Herr da treibt. Also bei allem Respekt, aber es hat auch Grenzen. Ich kann mir nicht vorstellen, daß ein Gericht diese angebliche Schadenssumme anerkennt. Daß der gute Mensch keine Angst hat, sich lächerlich zu machen, das wundert mich zusätzlich. Ich meine, er muß ja auch irgendwie erklären, wie er auf solche Summen kommt und da wird es dann doch wohl *etwas* schwierig.
    --
    MfG, MSX

    The Internet used to be a university. Then, it became
    a shopping mall. But now, it's a war zone.

  12. #12
    Hustinettenbär
    Gast

    Standard Re: P2P Abmahnungen: Die erste Klage mit rund 60.000 Euro Streitwert

    Ich würde das Ganze eher als Chance sehen. Wenn dieser Dr. Wachs tatsächlich ein Gutachten anfertigen lässt, könnte eben dies zukünftige Verfahren gleich im Voraus verhindern. Ich nehme mal an, bei dem erwähnten Gutachten kann es nur um das Beweiserhebungsverfahren der klagenden Partei gehen. Wenn Dr. Wachs es schafft, da Fehler zu finden, dürfte dies das Ende von der aktuellen Praxis der Kanzlei bzw. deren Beweis-Zulieferer darstellen.
    Daher halte ich Spenden für das Projekt auch für so wichtig. Ich hoffe, dass im Blog von Dr. Wachs noch mehr Hinweise auftauchen.

    EDITH sagt, dass bei Brest Signatur und Posting nicht zusammenpassen.

  13. #13
    Mitglied Avatar von Firebird77
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    Standard Re: P2P Abmahnungen: Die erste Klage mit rund 60.000 Euro Streitwert

    Ich hoffe, dass im Blog von Dr. Wachs noch mehr Hinweise auftauchen.
    Dort wohl ebenso wie in einem Interview mit gulli
    Kann aber noch dauern.

  14. #14
    Staatsanwalt Avatar von r5ive
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    Standard Re: P2P Abmahnungen: Die erste Klage mit rund 60.000 Euro Streitwert

    Zitat Zitat von Brest
    Wäre ich der Abgemahnte: Wer mir an die Existenz will, denn werde ich liquidieren. Nur mal so nebenbei, werte Anwälte! Auch Ihr habt ein Zuhause und habt Familie! Kümmert Euch um andere Sachen als um P2P!
    jetzt haben wir hier nicht mehr nur raubkopierer, sondern auch mörder. überlege mal was du da von dir gibst.
    Skalarprodukt in OPAL? Kein Problem:

    FUN sp: seq[real] ** seq[real] -> real
    DEF sp(A,B) == reduce(+,0)(zip(*)(A,B))

  15. #15
    The Oncoming Storm Avatar von SPMan
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    Standard Re: P2P Abmahnungen: Die erste Klage mit rund 60.000 Euro Streitwert

    Ich bin einmal gespannt was für alte Fälle die Kanzlei noch aus dem Hut zieht. Vonwegen Abgemahnte die nicht reagiert haben... Sicherlich ist eine Abmahnung 3 Jahre (?) gültig, aber andererseits impliziert eine Abmahung ja auch eine gewisse Dringlichkeit. (die Datei soll ja nicht weiter geshared werden)
    Zudem waren z.B. vor ein paar Jahren noch die Datenschutzgesetze in dem Sinne "strenger" als heute.
    Zudem sind in der letzten Zeit immer öfter Abnmahnkanzleien vor Gericht gescheitert.
    Ob in Deutschland, oder in anderen Ländern, die Begrüdnung der Urteile kann der Verteidiger u.U. mit verwerten. Wirkliche Urteile im Sinne der Urheberrechtsverletzung im Sinne der Abmahnindustrie gibt es meines Wissens nicht. (Blödheit der Beklagten, nicht erscheinen etc., Störrerhaftung schließe ich aus)

    "Die Menschen müssen sich so verhalten, dass sie sich nicht zu rechtfertigen brauchen, denn eine Rechtfertigung setzt immer einen Fehler oder die Vermutung eines Fehlers voraus."
    - Niccolò Machiavelli

  16. #16
    Opis_Wahn
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    Standard Re: P2P Abmahnungen: Die erste Klage mit rund 60.000 Euro Streitwert

    Zitat Zitat von the-suffering
    Die Aussagen aus einem Forum?

    Warum nicht mal Butter bei den Fischen? - GULLIBOARD



    http://board.gulli.com/thread/792853...n-laberthread/

    http://board.gulli.com/thread/663847...und-konsorten/

    Spontan würde mir da das Goldesel Board einfallen... Da wird noch zu der Vogelstrauß Taktik geraten...

  17. #17
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    Standard Re: P2P Abmahnungen: Die erste Klage mit rund 60.000 Euro Streitwert

    Zitat Zitat von r5ive
    jetzt haben wir hier nicht mehr nur raubkopierer, sondern auch mörder. überlege mal was du da von dir gibst.
    (...) Und hört doch auf zu flennen, denn wer so'ne Nummer abzieht, der brauch sich über die Wut nicht wundern! Ja, Wut und Hass überkommt mich, wenn reiche Anwälte nur noch reicher werden wollen - besonders mit dem aussagekräftigen Argument daß der/die Künstler/in oder was auch immer für ein "Anspruchsberechtigter" schon sowieso wenig verdient (und bla, bla, bla usw. - ihr kennt die Argumente). Ich scheiß auf Kapitalisten!

    Alles für Alle! Und zwar umsonst...

  18. #18
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    gulli:Redaktion

    Avatar von Ghandy
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    Standard Re: P2P Abmahnungen: Die erste Klage mit rund 60.000 Euro Streitwert

    Zitat Zitat von Opis_Wahn
    Spontan würde mir da das Goldesel Board einfallen... Da wird noch zu der Vogelstrauß Taktik geraten...
    Nein, ich glaube nicht, dass hier im g:b jemand so blöd wäre und jemanden in einer solchen Situation zum Nichtstun rät.
    gulli:news Redaktion. Twitter: @gulli, @lsobiraj & die Facebook Seite von gulli.com.

  19. #19
    Demokratieungläubiger Avatar von Ironwhistle
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    Standard Re: P2P Abmahnungen: Die erste Klage mit rund 60.000 Euro Streitwert

    Ich finde es einfach nur zum Kotzen das da die Existenz eines Menschen so grundlegend durch raffgierige Anwälte und einer Industrie, die über Leichen gehen will, bedroht werden kann. Mal ehrlich, 60.000 - ich weiß zwar das man da raus kommen kann, aber es ist verdammt schwierig. Ich will nicht wissen wieviele bei einer solchen Forderung, sollte sie durchkommen, schlicht Selbstmord begehen würden...

    Das hat mit Gerechtigkeit schon gar nichts mehr zu tun, sondern nur noch mit einem pervertiertem Rechtssystem bei dem es nur um Geld geht, nicht mehr um Menschen.

    Und ich finde es zum Kotzen das die Musiker, die ja soviel auf ihre Fans halten, nicht einmal dazu bereit sind sich hinter ihre Fans, die Grundlage ihrer Existenz, zu stellen - auch wenn diese sich illegal Werke ihrer "Idole" besorgt haben sollten.

  20. #20
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    Standard Re: P2P Abmahnungen: Die erste Klage mit rund 60.000 Euro Streitwert

    (...)

    So nun mal im Ernst: Mich würde mal interessieren, wann wurde der Beklagte geloggt?!?!?!

  21.  
     
     
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