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Caligineus
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Beiträge: 417
Eidesstaatliche Versicherung -Ware nicht erhalten-

hi leute..

heute komme ich mal mit nem prob


habe vor rund 5 wochen bei nem onlinehandel 3 dvd´s bestellt.

versand sollte am 08.05.2008 erfolgt sein.

bekam auch an dem tag ne mail mit der versandbestätigung.

nund rund 1 woche später schrieb ich eine mail an den shop,
mit der bitte mir zu bestätigen das die ware versendet wurde.
weil bisher nicht angekommen.

dies wurde bestätigt.

mir wurde dann auch gesagt, ich solle mal bei den nachbarn fragen ob die was
angenommen haben (als wenn ich da nicht von alleine draufkomme).

kein nachbar hat was angenommen, dachte mir dann, jo kann ma vorkommen,
kommt sicher noch.

nach 2 wochen immernoch keine lieferung.
ich wieder ne mail an den laden geschrieben und gesagt, das sie mal per identcode checken sollen
wo das paket jetzt ist.

die antwort war kurz und knapp: zu ihrer lieferung ist kein identcode hinterlegt.

ich dann geschrieben: ok wie solls weitergehen?

als antwort kam: befragen sie nochmal ihre nachbarn und wenn nicht verbuchen wir die lieferung als retour und senden sie erneut zu.

ich dann alle nachbarn gefragt, und geantwortet das nichts angekommen ist.

es kam keine antwort.

nun mir war es jetzt egal. hab den shop gewechselt und wollte mit dem nix mehr zu tun haben.

dann vor 7 tagen guck ich in briefkasten: Mahnung!

weil ich nicht bezahlt hätte.


nunja, wer zahlt auch für ware die er nicht bekommt?

hab denen ne mail geschrieben das ich nie was erhalten habe und somit auch nix zahle.


als antwort kam nen brief mit der bitte um abgabe einer eidestaatlichen versicherung, das ich die ware nicht erhalten habe.
dazu noch ein paar böse wörter reinjongliert wie STRAFBAR, GEFÄNGNISS usw...

nun ich habe ja nichts zu verbergen, würde diese auch unterschrieben zurück schicken.... ABER....

darf der shop sowas von mir verlangen?
ist er nicht in der beweispflicht, das er es überhaupt an mich versendet hat?

ich unterschreibe nämlich generell nix, wenn es nicht unbedingt notwendig ist.

mfg

und danke für eure antworten
Alt 17. 06. 2008, 21:03 Caligineus is offline Mit Zitat antworten #1
ice2k1
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Beiträge: 134
Re: Eidesstaatliche Versicherung -Ware nicht erhalten-

Nabend, soweit ich weiß, ist bei gewerblichen Händlern (auch außerhalb von eBay) der Verkäufer für den Versand zuständig, sein Pech, wenn er es nicht versichert schickt. Normal müsstest du nichts zurückschicken.
Alt 17. 06. 2008, 21:40 ice2k1 is offline Mit Zitat antworten #2
sabio
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Beiträge: 29
Re: Eidesstaatliche Versicherung -Ware nicht erhalten-

is wieder alles gefährliches halbwissen hier(meinte mich. für diejenigen, die sowas nicht sofort verstehen(s.u.) )

aber glaube auch, dass der verkäufer zumindest nachweisen muss, dass er etwas an dich losgeschickt hat!

weiß aber auch nicht, wie das mit der forderung der zahlung dann aussieht...

mfg
Alt 17. 06. 2008, 21:46 sabio is offline Mit Zitat antworten #3
jkp
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Re: Eidesstaatliche Versicherung -Ware nicht erhalten-

@sabio

Lieber Halbwissen, als nicht in der Lage sein, den Beitrag zu lesen und richtig zu verstehen.

@Caligineus

Du hast bei einem gewerblichen Händler regulär bestellt, wenn er es nicht für nötig hält versichert zu schicken, trifft dich absolut keine Schuld oder Pflicht. Der Händler muss nachliefern oder den Kaufvertrag rückgängig machen. Zudem kann der Händler nur sagen, er habe die Sendung losgeschickt - du hast sie nichtmal zu Gesicht bekommen (du behauptest ja nicht, dass die Sache angekommen ist, aber zwei DVDs fehlen), die unversicherte Sendung ist wohl auf dem Postweg verloren gegangen. Ich wüsste keinen Grund, warum du dafür irgendeine Erklärung abgeben solltest. Schreibe dem Händler daher einfach, dass du keine Ware bekommen hast, und die Forderung nichtig ist.
Alt 17. 06. 2008, 21:55 jkp is offline Mit Zitat antworten #4
Hydrant
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Re: Eidesstaatliche Versicherung -Ware nicht erhalten-

Zitat:
Zitat von jkp 
Schreibe dem Händler daher einfach, dass du keine Ware bekommen hast, und die Forderung nichtig ist.
Warum sollte die Forderung "nichtig" sein?
Alt 17. 06. 2008, 22:02 Hydrant is offline Mit Zitat antworten #5
jkp
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Re: Eidesstaatliche Versicherung -Ware nicht erhalten-

Es ist keine Sendung angekommen und der Händler kann nicht nachweisen, dass sie zugestellt wurde.
Alt 17. 06. 2008, 22:04 jkp is offline Mit Zitat antworten #6
Hydrant
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Re: Eidesstaatliche Versicherung -Ware nicht erhalten-

Die Kaufpreisforderung besteht natürlich noch.

Aber falls er nicht zur Vorleistung verpflichtet ist, kann er sein Zurückbehaltungsrecht nach § 320 BGB geltend machen.
Alt 17. 06. 2008, 22:06 Hydrant is offline Mit Zitat antworten #7
serious-
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Re: Eidesstaatliche Versicherung -Ware nicht erhalten-

ein freund hat genau dasselbe problem, er hat sich für 30 € dvds bei nem online handel "gekauft", die aber nie angekommen sind! der händler hat ebenfalls nachgefragt, ob es die nachbarn angenommen haben könnten.. ich glaube der händler hat seinen sitz in der schweiz... vielleicht ist es ja der selbe händler er hat auch ne eidesstaatliche erklärung abgeschickt und jetzt haben sie auf jeden fall seine unterschrift.. ich frag mich ehrlich, was die jetzt damit anstellen
Alt 17. 06. 2008, 22:10 serious- is offline Mit Zitat antworten #8
Khelben2000
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Re: Eidesstaatliche Versicherung -Ware nicht erhalten-

Zitat:
Zitat von Hydrant 
Die Kaufpreisforderung besteht natürlich noch.

Aber falls er nicht zur Vorleistung verpflichtet ist, kann er sein Zurückbehaltungsrecht nach § 320 BGB geltend machen.

Ist ja schön, dass du dich mit Paragraphen so gut auskennst ... nur passt das alles nicht auf den vorliegenden Fall. Zumal wohl kaum eine Mahnung ins Haus geflattert wäre, wenn hier Vorkasse geleistet worden wäre.

Fakt ist, dass hier - wie jkp schn schrieb - einzig und allein der Händler in der Nachweispflicht ist. Dieser möchte sich natürlich gerne absichern; einen Rechtsanspruch auf Unterzeichnung der erwähnten Erklärung hat er aber nicht.
Alt 17. 06. 2008, 22:11 Khelben2000 is offline Mit Zitat antworten #9
jkp
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Re: Eidesstaatliche Versicherung -Ware nicht erhalten-

Zitat:
Zitat von Hydrant 
Die Kaufpreisforderung besteht natürlich noch.

Und? Dann tritt Caligineus halt vom Vertrag zurück. Jetzt schriftlich, oder durch Rücksendung der Ware, falls sie je ankommt.
Alt 17. 06. 2008, 22:12 jkp is offline Mit Zitat antworten #10
hippikilla
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Re: Eidesstaatliche Versicherung -Ware nicht erhalten-

Zitat:
Zitat von Hydrant 
Die Kaufpreisforderung besteht natürlich noch.
So siehts aus. Wär ja zu schön, wenn man so schnell von seinen Pflichten aus einem Kaufvertrag befreit wird.
Ich würde auch dazu raten vom Rückhaltungsrecht gebrauch zu machen.
@TS:
Es ist nicht gut Sachen einfach als gegessen anzusehen. Wenn du den Kaufvertrag nicht mehr wolltest, hättest du nach Fristsetzung zurücktreten können, aber einfach Rechnung Rechnung sein lassen ist nicht gut.
Alt 17. 06. 2008, 22:13 hippikilla is offline Mit Zitat antworten #11
jkp
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Re: Eidesstaatliche Versicherung -Ware nicht erhalten-

Von welcher Pflicht redet ihr bitte? In dem vorliegenden Fall wurde wohl als Zahlungsart Rechnung vereinbart. Die Zahlung erfolgt also frühstens dann, wenn die Ware beim Empfänger ankommt. Ist sie aber nicht - selbst wenn, er kann problemlos widerrufen, entweder jetzt schriftlich oder wenn er die Ware doch noch irgendwie bekommt (was unklug wegen den Versandkosten wäre). Der Händler hat momentan nichts zu verlangen!
Alt 17. 06. 2008, 22:15 jkp is offline Mit Zitat antworten #12
Caligineus
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Re: Eidesstaatliche Versicherung -Ware nicht erhalten-

sorry leute da ist doch wohl das wichtigste detail zwischen die tasten gefallen ^^

ja es wurde rechnung als zahlung vereinbart.


also fasse ich mal zusammen:

ich kann ihn auf neulieferung oder rückgängig machen des kaufvertrags festnageln.

und die eidestaatliche dingens muß ich laut gesetz nicht ausfüllen.

korrekt soweit?
Alt 17. 06. 2008, 22:23 Caligineus is offline Mit Zitat antworten #13
jkp
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Re: Eidesstaatliche Versicherung -Ware nicht erhalten-

Ja, so sehe ich das.

Vielleicht wurde die Mahnung auch nur versendet, weil die Sendung als verschickt markiert worden ist. Einfach nochmal Rücksprache halten
Alt 17. 06. 2008, 22:25 jkp is offline Mit Zitat antworten #14
Hydrant
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Re: Eidesstaatliche Versicherung -Ware nicht erhalten-

Zitat:
Zitat von Caligineus 
ich kann ihn auf neulieferung oder rückgängig machen des kaufvertrags festnageln.

und die eidestaatliche dingens muß ich laut gesetz nicht ausfüllen.

korrekt soweit?
Richtig. Lass dich nicht einschüchtern.
Alt 17. 06. 2008, 22:26 Hydrant is offline Mit Zitat antworten #15
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Re: Eidesstaatliche Versicherung -Ware nicht erhalten-

ok danke, dann werd ich denen mal nen brief oder mail schreiben.

halte euch auf den laufenden

und danke soweit an alle!
Alt 17. 06. 2008, 22:31 Caligineus is offline Mit Zitat antworten #16
hash Spender
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Re: Eidesstaatliche Versicherung -Ware nicht erhalten-

Du solltest als aller erstes von deinem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Der Kaufvertrag besteht sonst weiter.

Der Händler wird wohl eine eigene zusätzliche Versicherung haben, mit der er das Versandrisiko absichert. Diese wird wohl eine Erklärung der Käufers zum Nicht-Erhalt fordern, damit der Verkäufer die Warenwert erstattet bekommt.

Hier wird mit dem Wörtchen Eid jongliert, was aber grundsätzlich in Punkto Strafbarkeit nur Auswirkung hat, wenn dieser Eid auch vor einer zuständigen berechtigten Stelle abgelegt wurde. Und dies ist in keinem Fall der Händler.

Streich das Wörtchen "Eidesstattlich" durch, schreibe einen kurzen Kommentar "Eine eidesstattliche Versicherung kann nur gegenüber einer für ihre Abnahme zuständigen Stelle abgeben werden". Dann füll den Rest aus und schicke es ab. Der Händler erhält sein Geld, du musst nichts bezahlen und alle sind glücklich.
Alt 18. 06. 2008, 15:57 hash is online now Mit Zitat antworten #17
DasRenTier
....hat das größte Geweih
 
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Re: Eidesstaatliche Versicherung -Ware nicht erhalten-

bei mir ist ein paket (nokia n95) auf ähnliche weise weggekommen. Über onlinehändler bestellt únd dann eine versandbestätigung des händlers bekommen und über die besagte trackingnummer kein paket registriert(dhl). Danach musste ich auch die eidesstaatliche versicherung unterschreiben das keine Ware bei mir angekommen ist. Bis zur schadesregulierung musste ich 3 weitere briefe schreiben und hab insgesamt ca 1 Jahr warten müssen. (will dir keine angst machen aber leider fakt bei mir gewesen)
Alt 18. 06. 2008, 16:10 DasRenTier is offline Mit Zitat antworten #18
jkp
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Re: Eidesstaatliche Versicherung -Ware nicht erhalten-

Zitat:
Zitat von hash 
Der Händler wird wohl eine eigene zusätzliche Versicherung haben, mit der er das Versandrisiko absichert. Diese wird wohl eine Erklärung der Käufers zum Nicht-Erhalt fordern, damit der Verkäufer die Warenwert erstattet bekommt.

Welche Versicherung tritt denn bei Eigenverschulden in Kraft? Man schickt als Händler niemals unversichert.
Alt 18. 06. 2008, 20:03 jkp is offline Mit Zitat antworten #19
hash Spender
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Re: Eidesstaatliche Versicherung -Ware nicht erhalten-

Zitat:
Zitat von jkp 
Welche Versicherung tritt denn bei Eigenverschulden in Kraft? Man schickt als Händler niemals unversichert.

Ob der Händler nun indirekt über den Versender eine Versicherung abschließt, oder selbst direkt mit einer Versicherung seiner Wahl das Versandrisiko absichert ist egal.
Bei einem großen Versendungsvolumen wird er wohl direkt bessere Konditionen erhalten.
Alt 18. 06. 2008, 20:32 hash is online now Mit Zitat antworten #20
Caligineus
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Re: Eidesstaatliche Versicherung -Ware nicht erhalten-

sooo ich habe heute eine antwort erhalten... die jungs waren echt fix.

ich habe folgendes geschrieben:

EMAIL ANFANG----


Hallo,

ich habe ihren brief mit der eidesstaatlichen versicherung erhalten.

ich weigere mich diese auszufüllen.
ich empfinde dieses schreiben als beleidigung.

da sie als gewerblicher verkäufer auftreten, tragen sie das versandrisiko
und nicht ich.
auch sind sie in der beweispflicht und nicht ich!

wenn sie mir mit der erklärung betrug unterstellen sollten, behalte ich mir
eine
anzeige gegen sie vor!

ich habe die 3 dvd´s bei ihnen bestellt und diese wurden nicht geliefert,
das ist der aktuelle stand.
ihre forderung auf zahlung ist daher unbegründet und ich weise sie hiermit
zurück.

solange wie sie mir nicht die dvd´s senden, bezahle ich nicht.
wenn sie die dvd´s abgeschickt haben, werden sie sicherlich auch einen
identcode haben. also prüfen sie nach wo sich die lieferung befindet
und wer sie in empfang genommen hat.


desweiteren können sie gerne weiterhin mahnungen schicken, aber spätestens
beim mahnbescheid lege ich erneut widerspruch ein.
und dann legen sie mal offen und belegen sie das die dvd´s
an mich zugestellt wurden.


E-MAIL ENDE----


ist sicher einiges total daneben, aber es ging ja ums prinzip... und heute kam die antwort:

E-MAIL ANFANG----


vielen Dank für Ihre E-Mail.

Die Rechnung über die nicht erhaltene Lieferung haben wir auf Ihrem Kundenkonto ausgebucht.

Die von uns verschickte Eidesstattliche Versicherung können Sie entsorgen. Diese hätten wir für unsere Transportversicherung benötigt, wir wollten Ihnen damit keinesfalls einen Betrug unterstellen.

Der Vorgang hat sich hiermit für Sie erledigt.

Für Rückfragen sind wir gerne für Sie da.

Mit freundlichen Grüßen


EMAIL-ENDE----



es hat sich also doch alles zum guten gewand.

ich bedanke mich herzlich bei euch

schönen abend noch!
Alt 19. 06. 2008, 22:05 Caligineus is offline Mit Zitat antworten #21
Khelben2000
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Re: Eidesstaatliche Versicherung -Ware nicht erhalten-

Zitat:
Zitat von Caligineus 
ist sicher einiges total daneben

Sehr daneben! Lernt man heute eigentlich keinen vernünftigen Schreibstil mehr an unseren Schulen?

Zitat:
Zitat von Caligineus 
Diese hätten wir für unsere Transportversicherung benötigt

Heißt mit anderen Worten: der Händler ist auf den Kosten für die verschwundenen DVDs jetzt sitzen geblieben und kann diese nicht mal bei seiner Versicherung geltend machen. Durch deine Weigerung, den Schrieb auszufüllen, hast du also im Idealfall dafür gesorgt, dass der Online-Händler demnächst höhere Preise (oder zumindest höhere Versandkosten) in Rechnung stellen wird, um jede Sendung auch entsprechend versichert aufgeben zu können.
Alt 19. 06. 2008, 22:19 Khelben2000 is offline Mit Zitat antworten #22
Moses
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Re: Eidesstaatliche Versicherung -Ware nicht erhalten-

Eine Eidestattliche Versicherung wegen 3 DVDs?
Dann würde ich eher die Transportversicherung wechseln, statt den TS hier die Schuld für höhere Preise zu geben.

Der Versicherung muss reichen, wenn sie vom Kunden die Bestätigung hat, dass die DVD nicht angekommen sind.
Kommt es beim Händler zu oft vor, schmeisst ihn die Versicherung eh raus.

Gruss Moses
Alt 20. 06. 2008, 00:16 Moses is offline Mit Zitat antworten #23
Khelben2000
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Re: Eidesstaatliche Versicherung -Ware nicht erhalten-

Zitat:
Zitat von Moses 
Der Versicherung muss reichen, wenn sie vom Kunden die Bestätigung hat, dass die DVD nicht angekommen sind.
Und nicht mehr oder weniger wollte die Versicherung hier. Eigentlich kein großer Akt. Die meisten hier haben wohl auch nur deshalb ein Problem damit, weil sie an "Offenbarungseid" denken, wenn sie "eidesstattliche Versicherung" lesen - das sind aber immer noch 2 Paar Schuhe!
Alt 20. 06. 2008, 04:50 Khelben2000 is offline Mit Zitat antworten #24
Hollii
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Re: Eidesstaatliche Versicherung -Ware nicht erhalten-

Mich würde mal interessieren, ob hier DPD im Spiel war? Denn in letzter Zeit häufen sich Meldungen, das DSPD einfach Päckchen vor der Haustüre ablegt. Unterschriften werden wohl gefälscht, anders kann ich mir das nicht erklären.
Alt 20. 06. 2008, 05:19 Hollii is offline Mit Zitat antworten #25
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