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Suum cuique
Registrierungsdatum: Oct 2005
Ort: Strasse runter
Beiträge: 753
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Re: Eidesstaatliche Versicherung -Ware nicht erhalten-
Hmm vesteh ich nicht. Der Kunde sollte nur mit der eidesstattlichen Versicherung erklären, das die Ware bei ihm nicht angekommen ist.
Richtig ist das viele Versender dieses benötigen, um einen Schaden bei ihrem Paketversender geltend zu machen. An sich ein ganz normaler Vorgang. Ich verstehe nicht wieso der TS sich beleidigt fühlte, als er das Schreiben bekommen hat. Wenn ich die Ware icht erhalte, helfe ich dem Versender auch bei seinen Ermittlungen. Es kann ja sein, das Paket verschwunden bzw. geklaut worden ist.
Zitat:
Eine Eidestattliche Versicherung wegen 3 DVDs?
Dann würde ich eher die Transportversicherung wechseln, statt den TS hier die Schuld für höhere Preise zu geben.
Der Versicherung muss reichen, wenn sie vom Kunden die Bestätigung hat, dass die DVD nicht angekommen sind.
Kommt es beim Händler zu oft vor, schmeisst ihn die Versicherung eh raus.
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Wenn es in den Verträgen zwischen dem Versender und Paketdienst so enthalten ist? Vielleicht gibt es einen Abliefernachweis mit seinem Namen und einer Unterschrift, vielleicht beides gefaked?
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20. 06. 2008, 06:32
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#26
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^^
Registrierungsdatum: Mar 2006
Beiträge: 497
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Re: Eidesstaatliche Versicherung -Ware nicht erhalten-
Zitat:
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Zitat von MagicMave
Hmm vesteh ich nicht. Der Kunde sollte nur mit der eidesstattlichen Versicherung erklären, das die Ware bei ihm nicht angekommen ist.
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Ich vermute mal er hat das falsch verstanden. Er hat "eidesstattliche Versicherung" gelesen und dachte wahrscheinlich an die, die man abgeben muss, wenn man seine Schulden nicht zahlen kann...
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20. 06. 2008, 08:55
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#27
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Gesperrt
Registrierungsdatum: Oct 2007
Beiträge: 527
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Re: Eidesstaatliche Versicherung -Ware nicht erhalten-
Heisst Versicherung an Eides Statt und ist an keine besondere Form gebunden.
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20. 06. 2008, 09:39
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#28
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Mit Glied unten
(Threadstarter)
Registrierungsdatum: Nov 2006
Beiträge: 422
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Re: Eidesstaatliche Versicherung -Ware nicht erhalten-
@ Khelben2000
wenn man nichtmal lesen kann wie du, isses nicht meine schuld.
les dir mein ersten post nochmal durch..
lernt man in der schule heute nichtmal mehr lesen??
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20. 06. 2008, 10:47
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#29
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Mitglied
Registrierungsdatum: Oct 2002
Beiträge: 6.703
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Re: Eidesstaatliche Versicherung -Ware nicht erhalten-
Zitat:
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Zitat von Caligineus
wenn man nichtmal lesen kann wie du, isses nicht meine schuld.
les dir mein ersten post nochmal durch..
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Ich habe deinen ersten Post wohl gelesen und auch verstanden. Woraus schließt du, dass dem nicht so sein könnte?
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20. 06. 2008, 10:57
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#30
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Mitglied
Registrierungsdatum: Apr 2002
Beiträge: 1.442
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Re: Eidesstaatliche Versicherung -Ware nicht erhalten-
Ich habe nun mal etwas über die Transportversicherung gegoogelt. Da geht es lediglich um eigenhändige Transporte (z. B. ich transportiere einen Spielautomat im Auto und das Teil geht durch einen Unfall kaputt), oder richtige Gütertransporte, DVDs oder der gewöhnliche Internetversandhandel gehört da nicht dazu.
Das wäre doch auch Kokolores: Der Händler muss versichert schicken. Warum soll für den Geiz des Händlers eine externe Versicherung in die Bresche springen? Er kann die DVDs als Einschreiben aufgeben - kostet genau ein Euro mehr.
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20. 06. 2008, 15:09
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#31
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Mitglied
Registrierungsdatum: Oct 2002
Beiträge: 6.703
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Re: Eidesstaatliche Versicherung -Ware nicht erhalten-
Zitat:
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Zitat von jkp
Er kann die DVDs als Einschreiben aufgeben - kostet genau ein Euro mehr.
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2,05 Euro meinst du - in der billigsten Variante. Und bei der bestätigt auch nur der Postbote, dass er die Post ordnungsgemäß zugestellt hat.
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20. 06. 2008, 15:15
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#32
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Mitglied
Registrierungsdatum: Apr 2002
Beiträge: 1.442
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Re: Eidesstaatliche Versicherung -Ware nicht erhalten-
Darum geht es ja auch. Was soll an einer DVD großartig kaputt gehen? Das steht auf einem anderen Blatt.
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20. 06. 2008, 15:18
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#33
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Registrierungsdatum: Mar 2001
Ort: Bayern
Beiträge: 1.819
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Re: Eidesstaatliche Versicherung -Ware nicht erhalten-
Der Händler muss versichert schicken.
Warum MUSS der Händler versichert senden?
Warum soll für den Geiz des Händlers eine externe Versicherung in die Bresche springen?
Warum bezahlt bei einem Autounfall (normalerweise) eine externe Versicherung. Warum sollte für den Geiz des Autofahrers eine externe Versicherung in dei Bresche springen? Ach genau, er hatte sie ja abgeschlossen.
[ ] jkp hat die Problemstellung verstanden
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20. 06. 2008, 15:18
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#34
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Mitglied
Registrierungsdatum: Oct 2002
Beiträge: 6.703
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Re: Eidesstaatliche Versicherung -Ware nicht erhalten-
Zitat:
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Zitat von jkp
Darum geht es ja auch. Was soll an einer DVD großartig kaputt gehen? Das steht auf einem anderen Blatt.
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Hä? Was hat das jetzt mit deinem letzten Posting zu tun?
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20. 06. 2008, 15:19
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#35
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Mitglied
Registrierungsdatum: Apr 2002
Beiträge: 1.442
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Re: Eidesstaatliche Versicherung -Ware nicht erhalten-
Zitat:
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Zitat von hash
Warum MUSS der Händler versichert senden?
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Der Händler hat beim Transportunternehmen die Wahl, versichert oder unversichert zu schicken. Mit letzterem geht er einen Kostenvorteil ein. Für unversicherte Sendungen schließt der Händler angeblich eine externe Versicherung ab.
Gehen wir einen Kompromiss ein und ich gebe zu, dass ich derzeit nicht ausschließen kann, dass es tatsächlich so eine Versicherung gibt. Meine Google-Recherche spuckt aber zum Thema "Päckchenversicherung", "Transportversicherung" oder "Briefversicherung" keine passenden Themen aus. Belege mir also, dass es solche Versicherungsangebote gibt. Wenn nicht, bei wem macht der Händler den Schaden geltend? In der Ablage "Lehrgeld, unversichert schicken ist blöd"?
Da du gerne einzelne Wörter sinnentfremdend extrahierst: Der Händler sollte dringenst versichert schicken, wenn er vermeiden will, dass viele Leute (zu Recht oder gelogen) rufen, dass die Ware nicht angekommen sei.
Zitat:
Warum bezahlt bei einem Autounfall (normalerweise) eine externe Versicherung. Warum sollte für den Geiz des Autofahrers eine externe Versicherung in dei Bresche springen? Ach genau, er hatte sie ja abgeschlossen.
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Schade, dein Beispiel passt leider gar nicht zum Problem.
Zitat:
Hä? Was hat das jetzt mit deinem letzten Posting zu tun?
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Das war auf dein Posting bezogen, falls du das nicht verstanden hast. Im vorliegenden Fall ist das Päckchen verschollen, bei einem Einschreiben ist der Wareninhalt zumindest beim Empfänger angekommen - ob was drin kaputt gegangen ist, ist 'ne andere Sache. Wenn tatsächlich etwas kaputt ist, würde so eine schriftliche Erklärung Sinn machen. Warum aber soll der Kunde etwas eidesstattlich versichern, wenn er die Sendung nie zu Auge gekriegt hat?
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20. 06. 2008, 15:37
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#36
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Mitglied
Registrierungsdatum: Dec 2004
Beiträge: 5.044
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Re: Eidesstaatliche Versicherung -Ware nicht erhalten-
Da gleich mal eine Frage von mir hinterher.
Als Versender habe ich doch einen Vertrag mit dem Transportunternehmen. Ich bezahle dafür, dass mein Paket zu einem Ort meiner Wahl transportiert wird. Kommt es dort nicht an brauche ich doch keine Versicherung. Das Transportunternehmen kann nicht nachweisen, das Paket zugestelllt zu haben, aber ich kann nachweisen, dass ich es verschickt habe. Also haftet das Unternehmen doch. Es konnte den Vertrag nicht erfüllen.
Wenn dem nicht so ist macht eine eidesstattliche Versicherung Sinn.
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20. 06. 2008, 15:46
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#37
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Suum cuique
Registrierungsdatum: Oct 2005
Ort: Strasse runter
Beiträge: 753
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Re: Eidesstaatliche Versicherung -Ware nicht erhalten-
Nein nicht ganz. Es kann vertraglich festgelegt werden, ob bei Verlust der Ware eine eidesstattliche Versicherung nötig ist. Ebenso, wenn es einen Abliefernachweis gibt. Normalerweise ist eine EV auch kein Problem. Der Kunde versichert ja nur, das er die ware nicht bekommen hat, falls es stimmt.
Zitat:
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Gehen wir einen Kompromiss ein und ich gebe zu, dass ich derzeit nicht ausschließen kann, dass es tatsächlich so eine Versicherung gibt. Meine Google-Recherche spuckt aber zum Thema "Päckchenversicherung", "Transportversicherung" oder "Briefversicherung" keine passenden Themen aus. Belege mir also, dass es solche Versicherungsangebote gibt. Wenn nicht, bei wem macht der Händler den Schaden geltend? In der Ablage "Lehrgeld, unversichert schicken ist blöd"?
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http://www.gerling.de/de/internet/co...jsp?uid=google
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20. 06. 2008, 16:16
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#38
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Mitglied
Registrierungsdatum: Oct 2002
Beiträge: 6.703
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Re: Eidesstaatliche Versicherung -Ware nicht erhalten-
Zitat:
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Zitat von jkp
Das war auf dein Posting bezogen, falls du das nicht verstanden hast. Im vorliegenden Fall ist das Päckchen verschollen, bei einem Einschreiben ist der Wareninhalt zumindest beim Empfänger angekommen - ob was drin kaputt gegangen ist, ist 'ne andere Sache. Wenn tatsächlich etwas kaputt ist, würde so eine schriftliche Erklärung Sinn machen. Warum aber soll der Kunde etwas eidesstattlich versichern, wenn er die Sendung nie zu Auge gekriegt hat?
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Man merkt, dass du dich mit Versandbedingungen echt nicht auskennst - das hört offenbar nicht bei den falschen Preisen auf, die du im Hinterkopf hast.
Mal davon abgesehen, dass nie zur Debatte stand, ob die versendete Ware in heilem Zustand beim Kunden angekommen ist (und eben deswegen konnte ich deinen diesbezüglichen Einwand nicht zuordnen), kann man, wenn man z.B. die gute alte Post (also jetzt DHL) für den Versand nutzt, ein Päckchen gar nicht als Einschreiben verschicken. Sowas geht nur mit Briefen.
Mag sein, dass die DVDs - aus welchem Grund auch immer - nicht als Brief durchgegangen sind ... je nach Verpackung sprengt man hier ja auch schnell mal den vorgegebenen Rahmen. Dann wäre die nächste versicher- bzw. verfolgbare Versandlösung das Paket gewesen. Je nachdem, was der Händler seinen Kunden an Versandkosten zumuten will, wäre diese Variante auf Dauer vielleicht schlicht zu teuer.
Aus Kundensicht könnte man jetzt natürlich darüber nachdenken, was einem lieber ist. Höhere Versandkosten ... oder dem Händler evtl. mal unter die Arme greifen zu "müssen", wenn eine Sendung abhanden gekommen ist. Wobei man sich durch die Unterzeichnung einer solchen Erklärung meiner Meinung nach keinen Zacken aus der Krone bricht.
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20. 06. 2008, 18:10
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#39
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Mitglied
Registrierungsdatum: Apr 2002
Beiträge: 1.442
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Re: Eidesstaatliche Versicherung -Ware nicht erhalten-
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21. 06. 2008, 00:07
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#40
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Mitglied
Registrierungsdatum: Oct 2002
Beiträge: 6.703
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Re: Eidesstaatliche Versicherung -Ware nicht erhalten-
Zitat:
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Zitat von jkp
3 DVDs gehen durchaus als eingeschriebener Maxibrief durch.
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Das kann - je nach Verpackung der einzelnen DVD - sicher so sein. Irgendwas wird aber wohl dagegen gesprochen haben, wenn in diesem Fall trotzdem ein Päckchen geschickt wurde.
Zitat:
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Zitat von jkp
Auch ein DHL-Päckchen kann für 1 EUR Aufpreis versichert werden.
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Jepp. Aber nur bis 25 Euro. Und auch nur, wenn man den Online-Frankier-Service nutzt.
Zitat:
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Zitat von jkp
Welcher Service fehlt dir denn - wenn nicht die Transportversicherung - wenn du "bestätigt auch nur" schreibst?
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Dass man als Versender bei dieser Variante immer noch keine Unterschrift des Empfängers in den Händen hat - diesem also nicht nachweisen kann, dass er die Lieferung erhalten hat.
Zitat:
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Zitat von jkp
Ginge noch als Maxibrief durch.
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Hatten wir oben schon.
Zitat:
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Zitat von jkp
Der Fehler geht auf Kosten des Händlers. Wenn die Sendung beim Kunden ist und bspw. eine DVD fehlt, kann man durchaus so ein Schriftstück verlangen. Der Kunde hat rein gar nichts vom Händler bekommen - eventuell wurden die DVDs erst gar nicht verschickt? 
Daher halte ich es für legitim, die Unterzeichnung abzulehnen.
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Legitim ist das sicher. Aber kann man das dann a.) in einem vernünftigen Tonfall tun und muss nicht so einen Stuss hinrotzen, wie es der TS getan hat. Und b.) ist es dann auch sicher legitim, diesem Händler zukünftig höhere Versandkosten zahlen zu müssen.
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21. 06. 2008, 00:25
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#41
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