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hellrunner
Mitglied
 
Registrierungsdatum: Jul 2007
Beiträge: 87
Verleumdung

Hallo,

was kann mir passieren wenn ich jemanden Verleumde und er Klage einreicht? Wie sind hier die Höchststrafen?
Beispiel ich behaupte das über eine Gefahr im chemischen Berreich nicht informiert wurde, es existiert allerdings eine Unterschrift die dies belegt?
Alt 20. 06. 2008, 20:01 hellrunner is offline Mit Zitat antworten #1
_dArKy_
ist Intolerant
 
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Registrierungsdatum: Sep 2007
Beiträge: 328
Re: Verleumdung

Zitat:
„Wer in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

– § 187 StGB

So stehts im Gesetz...

lg
Alt 20. 06. 2008, 20:07 _dArKy_ is offline Mit Zitat antworten #2
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