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21. 06. 2008, 15:53 #1
EFF: RIAA soll Urheberrechtsverstöße erst nachweisen, bevor geklagt wird
Der Fall Jammie Thomas beschäftigt erneut die Gemüter. In einem spektakulären Prozess wurde sie letztes Jahr zu einer rekordverdächtigen Geldstrafe verurteilt, schon aufgrund der Tatsache, dass sie 24 Songs über KaZaA zum Download zur Verfügung gestellt hat. Eine Urheberrechtsverletzung konnte ihr nicht nachgewesen werden, doch aus Sicht der RIAA würde schon die Bereitstellung der Dateien das exklusive Selbstbestimmungsrecht der Urheber verletzen. Die Electronic Frontier Foundation (EFF) argumentiert nun, dass man als Kläger, um einen Prozess zu führen, eine Urheberrechteverletzung erst nachzuweisen hat. Verdachtsmomente reichen da nicht aus.
Der Fall Jammie Thomas ist in einiger Hinsicht ungewöhnlich. Schon allein für das zur Verfügung stellen von Songs in einem Peer-to-Peer Netzwerk soll sie zahlen. Der Steitwert in diesem Fall beläuft sich auf ganze 222.000 Dollar, und die RIAA will aus diesem Prozess einen Musterprozess machen, um erneut für Angst und Schrecken gegen Filesharer zu sorgen. Jedoch gibt es einige Unklarheiten, weswegen Jammie Thomas auch in Berufung gegangen ist. Einer der Seltsamkeiten ist, dass Jamie Thomas 9.250 Dollar Schadensersatz pro Song zahlen soll, obwohl ein Verstoß gegen das Urheberrecht nichtmals nachgewiesen werden kann.
In der Waagschale aber liegt hier aber möglicherweise mehr. Die Vertreter der Musiklobby möchten ein Exempel statuieren, dass allein das Bereitstellen von Dateien zu einer Straftat macht. Verhandelt wird hier die sogenannte "Making Available"-Theorie, die rechtlich sehr umstritten ist.
Die Electronic Frontier Foundation (EFF) hält gegen die Theorie der RIAA, dass der Kläger einen Verstoß gegen das Urheberrecht erst nachweisen muss, bevor es überhaupt zu einer Anklage kommen kann. Momentan werden Prozesse aufgrund von Verdachtsmomenten geführt. Wörtlich heißt es: "Das Urheberecht sieht es nicht vor, dass jemand schon aufgrund eines versuchten Urheberrechtsverstoßes verklagt wird. Wenn die RIAA weiterhin massenweise Verfahren gegen Filesharer führen möchte, so sollten sie sich die Zeit nehmen, zunächst Nachweise über Urheberrechtsverstöße zu liefern. Sofern sie es überhaupt können."
( via Zeropaid )
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22. 06. 2008, 11:35 #2Mitglied
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Re: EFF: RIAA soll Urheberrechtsverstöße erst nachweisen, bevor geklagt wird
wie jetzt? mussten die das nicht schon immer vorher nachweisen?
also kann ich einfach zu nem gericht gehen da ne schadenssumme von 1mio € eintragen und jmd beschuldigen ohne einen beweis zu haben? dann brauch man sich ja nicht so wundern warum soviel geklagt wird.
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22. 06. 2008, 12:08 #3
Re: EFF: RIAA soll Urheberrechtsverstöße erst nachweisen, bevor geklagt wird
Das ist echt nicht mehr feierlich, wenn man jetzt schon irgendwelche Beweise verurteilt werden kann.

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22. 06. 2008, 12:45 #4
Re: EFF: RIAA soll Urheberrechtsverstöße erst nachweisen, bevor geklagt wird
Die Frage ist nicht "kann man ohne Beweis verurteilen" sondern "ist der Beweis ausreichend"?
Ich gebe zu bedenken daß eine Datei nicht enthalten muß was der Name sagt, es kommt immer wieder vor daß aus Spaß und Jux und Tollerei eben genau falsche Angaben verwendet werden, Stichwort Goatse, Pussy Galore und Rick Rolled. Vor einem Monat gabs im IRC sogar eine lustige Diskussion weil einer der Teilnehmer eine Anonymous-Style Nachricht mit bösen Aussagen über die RIAA dank Softlinks unter hunderten von Musiknamen online stellte, das wurde gesaugt wie blöd, rickrolled eben.Crass Spektakel
life is short and in most cases it ends with death
but my tombstone will carry the hiscore
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23. 06. 2008, 10:18 #5
Re: EFF: RIAA soll Urheberrechtsverstöße erst nachweisen, bevor geklagt wird
In Kazaa Zeiten war das echt nervig.
Zitat von Crass Spektakel
Man suchte ein schönes Urlaubsvideo und bekam nach ewig langem Laden mit ISDN doch nur wieder nen Gina Wild Porno obwohl der Dateiname nicht darauf vermuten lies..
Ausgestattet mit der wahrscheinlich längsten Praline der Welt!
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