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  1. #1
    gulli:News Redaktion Avatar von gullinews
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    Standard Bundesgerichtshof: TV Total verstößt gegen das Urheberrecht

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Grundsatzurteil entschieden, dass die von Stefan Raab moderierte Unterhaltungssendung TV Total gegen die Urheberrechte des hessischen Rundfunks verstößt. In der Verhandlungssache ging es um einen 20 sekündigen Ausschnitt der hr-Sendung "Landparty in Hüttenberg", für die der Sender Lizenzgebühren in Höhe von 1278,23 Euro verlangte.

    In der 20 Sekunden langen Filmsequenz ging es um ein Interview mit einer Passantin zum Thema Spontan-Jodeln. Die Frau wurde zunächst gefragt, für wie spontan sie sich halte, was sie auf einer Skala von eins bis zehn mit "zehn, neun" beantwortete. Der Reporter forderte sie dann auf, spontan zu jodeln und zählte einen Takt an, was die Passantin jedoch missverstanden hatte und mit "drei" geantwortet hat. Stefan Raab hat diesen Ausschnitt in seiner Sendung TV Total parodistisch mit einer An- und Abmoderation dargestellt. Der hessische Rundfunk sah sich jedoch in seinen Urheberrechten verletzt.

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  2. #21
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    Standard Re: Bundesgerichtshof: TV Total verstößt gegen das Urheberrecht

    Und kriegen wir irgendwie das Geld wieder? Nein!

    Die ÖR sind echt geldgeil.

  3. #22
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    Standard Re: Bundesgerichtshof: TV Total verstößt gegen das Urheberrecht

    Das Geld wird dann dazu verwendet, anspruchsvolle(re)s Programm zu produzieren

  4. #23
    Mitglied Avatar von Moses
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    Standard Re: Bundesgerichtshof: TV Total verstößt gegen das Urheberrecht

    Zitat Zitat von Tom030
    Was mich aber die Decke hoch gehen läßt ist die absolut bescheuerte Auslegung des Urheberrechts, das nicht nur in diesem Fall, auch anderorts für Beschränkungen der beschränkten Art sorgt. Nichts gegen den Schutz der Kreativität vieler Künstler u.a. - aber hier und anderswo behindern die Auslegungen nur und schützen nicht.
    Sehe ich genauso. Durch das Urheberrecht wird immer mehr eingeschränkt.
    Bald wird es verboten sein, dass man sich Filmausschnitte in Erinnerung behält.
    Geistiges Abspielen eines urheberrechtlich geschützten Films.

    Hier geht es zwar um einen Filmausschnitt, aber was ist, wenn man den genauen Wortlaut eines Wortbeitrages wiedergibt?
    Fällt irgendwann auch das Zitieren unter das Urheberrecht?

    Gruss Moses

  5. #24

    Standard Re: Bundesgerichtshof: TV Total verstößt gegen das Urheberrecht

    Zitat Zitat von GasGasRacer
    ich stell mir grad diese "best of myvideo" etc. sendungen vor....hat da nich rein vonner sache her auch der ersteller des videos seine rechte dran? solche sendungen könnten dann ja die reinste klagewelle nach sich ziehn...aber is schon wahnsinn das das erst nach vielen jahren TV Total jemandem einfällt da was zu tun
    Naja, schau dir mal die AGB von Myvideo an... Ich würde fast sagen, dass da irgendwo steht, dass du die Rechte an dem Video beim Hochladen an Myvideo übergibst.
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  6. #25
    CR4NK!
    Gast

    Standard Re: Bundesgerichtshof: TV Total verstößt gegen das Urheberrecht

    Ich weiß, das Thema ist bissl alt, aber hat jemand n link zu dem Ausschnitt? Also das aus TV Total

  7. #26
    Gesperrt Avatar von testuser2
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    Standard Re: Bundesgerichtshof: TV Total verstößt gegen das Urheberrecht

    Ist doch so gut wie gratis? Ihr wisst schon was eine Stunde TV-Material einen Sender kostet?
    Zahlen die aus der Portokasse der Portokasse...

  8. #27
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    Standard Re: Bundesgerichtshof: TV Total verstößt gegen das Urheberrecht

    Irgendwann wird es auch verboten sein, Filme von den Sendern aufzunehmen und zu archivieren und zu schauen, wann man will und mit wem man will.

    Wenn das jetzt mit TV Total so weitergeht, ist als nächstes Kalkofes Mattscheibe dran.

  9. #28
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    Standard Re: Bundesgerichtshof: TV Total verstößt gegen das Urheberrecht

    Zitat Zitat von Moses
    Fällt irgendwann auch das Zitieren unter das Urheberrecht?
    Ist doch heute schon so. Fällt vor allem auf, wenn es melodisch klingen (soll ). Dann heißt das zitieren "Gesang". Aber auch schon ohne Melodie verstößt man imho gegen das Urheberrecht ("gehört" dem Texter).

  10.  
     
     
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