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ROMSY
ist deine Mudda!
 
Registrierungsdatum: Feb 2007
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Rechner stimmt nicht mit Rechnung überein, Rückgaberecht?

Hallo liebe gemeinde,

Vor ca. 2 Wochen kaufte sich eine Freundin von mir einen neuen PC,
als ich mir diesen gestern genauer anguggte musste ich feststellen das viele dinge nicht mit der Rechnung übereinstimmen.

Nun meine Frage:

Kann sie (trotz angeblich vergangener 14 Tage) den rechner zurückgeben, da ja mehrere PC Teile nicht mit der Rechnung (und somit der Bezahlte Preis auch ein völlig falscher ist) trozdem zurückgeben?

EDIT:
wohlbemerkt haben wir das erst so spät festgestellt da sie keine ahnung von PC teilen hat und ich mir den PC erst heute ansehen konnte
Alt 26. 06. 2008, 20:57 ROMSY is offline Mit Zitat antworten #1
Fleischschuld
Mitglied
 
Registrierungsdatum: Jan 2006
Beiträge: 429
Re: Rechner stimmt nicht mit Rechnung überein, Rückgaberecht?

Schreibt den Händler an und fordert ihn mit Fristsetzung auf den richtigen Rechner zu liefern und droht für den Fall der Nichtlieferung euern Rücktritt vom Kaufvertrag an.
Die Kosten hat in diesem Fall der Händler zu tragen (evtl Abzüge für die Nutzung des falschen Rechners - aber da weiß ich nichts genaues).
Alt 26. 06. 2008, 21:16 Fleischschuld is offline Mit Zitat antworten #2
ROMSY
ist deine Mudda!
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Registrierungsdatum: Feb 2007
Beiträge: 81
Re: Rechner stimmt nicht mit Rechnung überein, Rückgaberecht?

das ist ja gerade das problem,

händler besagt es gibt nur ne 14 tägige rückgabefrist.

Sollte ich aber in der Schule einmal richtig aufgepasst haben, dürfte diese Rückgabefrist solange nicht geltend sein solange nicht die richtige Sache geliefert wurde (in unserem falle einen Rechner mit zu wenig ram und einem Falschen DVD Brenner)

Ansonsten hat sie nur anspuch auf die Gewährleistung, welche wiederum besagt das der Händler auf seine Kosten die falschen Teile gegen die (auf der Rechnung stehenden) richtigen Teile auszutauschen hat.

fakt ist das sie eigentlich lieber einen rücktritt vom kaufvertrag machen müchte, da sie durch mich erst erfuhr das die Grafikkarte Onboard ist, was nicht sein sollte. Sie hat ausdrücklich im Laden ein Mainboard ohne Grafik onboad verlangt aber mit onboard erhalten.
Alt 26. 06. 2008, 21:24 ROMSY is offline Mit Zitat antworten #3
Fleischschuld
Mitglied
 
Registrierungsdatum: Jan 2006
Beiträge: 429
Re: Rechner stimmt nicht mit Rechnung überein, Rückgaberecht?

Also ich würde auch dazu tendieren, dass die 14 Tagefrist abgelaufen ist.

Dennoch kann sie auf Erfüllung des Kaufvertrages bestehen.

Ich meine, wo ist jetzt das Problem? Sie wollte nen Rechner mit Mainboard ohne Grafik onboard und dem Brenner xyz. Dies bekommt sie ja auch (evtl) nach Nachbesserung. Also ist sie so gestellt wie wenn der Vertrag von vornherein richtig erfüllt worden wäre.

Sollten ihr Kosten entstehen müsste die der Händler tragen (also Fahrtkosten, Parkkosten, ...). Aber ob ich mich wegen der 2,5 EUR dann streiten wollen würde.
Alt 26. 06. 2008, 21:29 Fleischschuld is offline Mit Zitat antworten #4
bin_nur_gast
Geisterfahrerüberholer
 
Registrierungsdatum: Apr 2006
Beiträge: 1.349
Re: Rechner stimmt nicht mit Rechnung überein, Rückgaberecht?

Einfach so zurücktretten kannst du nicht. Du musst den Händler erst auffordern den Mangel zu beseitigen usw.
Alt 26. 06. 2008, 21:30 bin_nur_gast is offline Mit Zitat antworten #5
stelzbock44
Mitglied
 
Registrierungsdatum: Sep 2006
Beiträge: 72
Re: Rechner stimmt nicht mit Rechnung überein, Rückgaberecht?

Du hast mir dem Kauf des Rechners einen KaufVERTRAG abgeschlossen.
Beide Parteien sind demnach zur Einhaltung des Vertrages verpflichtet was der Händler offensichtlich nicht getan hat.
Entweder kann er dies nachholen oder ihr könnt zusammen den Vertrag für nichtig erklären und die jeweils erbrachte Leistung zurückverlangen.
Alt 26. 06. 2008, 21:37 stelzbock44 is offline Mit Zitat antworten #6
ROMSY
ist deine Mudda!
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Re: Rechner stimmt nicht mit Rechnung überein, Rückgaberecht?

Zitat:
Zitat von stelzbock44 
Du hast mir dem Kauf des Rechners einen KaufVERTRAG abgeschlossen.
Beide Parteien sind demnach zur Einhaltung des Vertrages verpflichtet was der Händler offensichtlich nicht getan hat.
Entweder kann er dies nachholen oder ihr könnt zusammen den Vertrag für nichtig erklären und die jeweils erbrachte Leistung zurückverlangen.


das ist ehrlich gesagt genau das was ich hören wollte,
gilt dies aber trotz ablauf der "14 tage rückgaberecht" oder muss man das irgendwie unter die 2 jahre gewährleistung schieben damit man diesen vertrag für nichtig erklären lassen kann?

Weil der Händler wird garantiert behaupten wollen das wir den Brenner ausgetauscht haben und es somit unser verschulden ist. Was aber wiederrum (korrigiert mich bitte, wenn ich wie schon so oft falsch liege) wieder Problem des händlers ist, da er in dem ersten 6 Monaten der verpflichteten Gewährleistung UNS nachweisen muss das was an dem rechner verändert wurde.
Alt 26. 06. 2008, 21:43 ROMSY is offline Mit Zitat antworten #7
Tequila_Sunrise
gulli's dead, ich bin weg
 
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Beiträge: 1.711
Re: Rechner stimmt nicht mit Rechnung überein, Rückgaberecht?

Nimm dir einen Anwalt, wenn du einen kennst (Freund oder Familie, sonst wird's u.U. teuer). Was die Rückgabefrist angeht: Nach meiner Auffassung als Laie hat sie ein 14-Tage-Rückgaberecht auf den Rechner, DEN SIE BESTELLT HAT. Hier liegt aber eher ein Betrug vor. Die haben versucht, an der Graka zu sparen, weil sie nichts davon versteht. Droh ruhig mit einer Klage, sie werden es höchstwahrscheinlich nicht auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen, wäre zu teuer.
Alt 26. 06. 2008, 21:47 Tequila_Sunrise is offline Mit Zitat antworten #8
stelzbock44
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Beiträge: 72
Re: Rechner stimmt nicht mit Rechnung überein, Rückgaberecht?

Da bin ich überfragt.
An eurer Stelle würde ich einen Anwalt beauftragen und wenn hierfür das Geld fehlt mich an die nächstgelegene Verbraucherschutzzentrale wenden die gegen ein geringes Entgeld in solchen Fällen helfen helfen.
Alt 26. 06. 2008, 21:49 stelzbock44 is offline Mit Zitat antworten #9
King of Crime
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Beiträge: 422
Re: Rechner stimmt nicht mit Rechnung überein, Rückgaberecht?

Das fällt unter gar nichts von beidem, es ist einfach eine Nichterfüllung des Vertrages und er hat die Pflicht das Nachzubessern (glaub 2 Versuche oder so, weiß ich nicht mehr genau), ansonsten kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten.
Alt 26. 06. 2008, 21:55 King of Crime is offline Mit Zitat antworten #10
a_d_s
gulli v2.0
 
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Re: Rechner stimmt nicht mit Rechnung überein, Rückgaberecht?

Die 14 Tage Rückgaberecht haben hier keinen Belang.

Der Händler ist verpflichtet, genau das Produkt zu liefern, das bestellt wurde. Erster Anhaltspunkt sollte die ursprüngliche Produktbeschreibung sein, falls noch vorhanden. Anhanddessen muss sich das gelieferte Produkt orientieren - und auch die Rechnung.

Zweiter Anhaltspunkt ist die Rechnung. Diese ist falsch, wenn sie andere Positionen oder Produkt(e) enthält als geliefert wurden. Das läuft letztendlich sogar auf einen Betrug hinaus.

Ich würde den Händler direkt und am besten schriftlich darauf hinweisen, das er falsch geliefert hat und du dein Recht einforderst, dass der Mangel beseitigt wird. Erfolgt daraufhin keine Beseitigung der Mängel, trittst du vom Kauf zurück. Nimmt der Händler das nicht an, such dir am besten gleich einen Anwalt.

P.S.: auf welche "14 Tage" beruft sich der Händler da genau und mit welcher Begründung?
Alt 26. 06. 2008, 22:02 a_d_s is offline Mit Zitat antworten #11
stelzbock44
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Registrierungsdatum: Sep 2006
Beiträge: 72
Re: Rechner stimmt nicht mit Rechnung überein, Rückgaberecht?

Zitat:
Zitat von King of Crime 
Das fällt unter gar nichts von beidem, es ist einfach eine Nichterfüllung des Vertrages und er hat die Pflicht das Nachzubessern (glaub 2 Versuche oder so, weiß ich nicht mehr genau), ansonsten kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten.



So weit waren wir schon. Die Rechtslage in diesem Falls ist klar; der Händler klar im Nachteil.
Dieser könnte allerdings behaupten es wären nachträglich (also nach dem Kauf) Änderungen an dem Produkt vorgenommen worden. Daher der PC sei gemäß dem Kaufvertrag ausgeliefert und nachträglich vom Kunden zum Nachteil des Händlers verändert worden. In diesem Fall müsste der Kunde gegenteiliges beweisen. Daher mein Rat:

Im ersten Schritt den Kontakt mit dem Händler suchen, den Sachverhalt verdeutlichen und mit eventuellen Konsequenzen bei Nichtbehebung des Schadens drohen

Sollte dies nichts bewirken einen Anwalt beauftragen und/oder sich an den Verbraucherschutz wenden. Eventuell anfallende Kosten auflisten und dem Händler in Rechnung stellen.
Alt 26. 06. 2008, 22:03 stelzbock44 is offline Mit Zitat antworten #12
ROMSY
ist deine Mudda!
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Registrierungsdatum: Feb 2007
Beiträge: 81
Re: Rechner stimmt nicht mit Rechnung überein, Rückgaberecht?

gut danke für die vielen schnellen antworten werde dann morgen mit ihr hin gehen und verlangen das sie das ausbessern.

Werde ma die Tage melden und sagen wie es gelaufen ist.
Alt 26. 06. 2008, 22:06 ROMSY is offline Mit Zitat antworten #13
Mdlr4z0r
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Beiträge: 33
Re: Rechner stimmt nicht mit Rechnung überein, Rückgaberecht?

Das mit den 14 Tagen hat nur was mit dem Fernmeldeabsatzblub zu tun, dass man sachen die man "ungesehen" kauft also übers Telefon Internet usw. 14 Tage lang ohne Angabe von Gründen (und natürlich auch ohne dass n wirklicher Grund vorliegt) zurückgeben kann und sein Geld zurück bekommt.
Was der Händler macht ist auf jeden Fall Vertragsbruch und unter Umständen auch Betrug oder ein Betrugsversuch, kommt drauf an wen man fragt oder ob man dem Händler Absicht nachweisen kann. Auf jeden Fall einfach mal Druck machen n bischen mit Anwalt drohen und dann entweder das richtige Zeug oder den Rücktritt vom Kaufvertrag fordern.
Alt 26. 06. 2008, 22:36 Mdlr4z0r is offline Mit Zitat antworten #14
ROMSY
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Beiträge: 81
Re: Rechner stimmt nicht mit Rechnung überein, Rückgaberecht?

gerade eben habe ich auf deren seite folgendes gelesen

ie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

David Rhinow

Unterhaltungsequipment.de

Passower Strasse 18

13057 Berlin

http://www.unterhaltungsequipment.de...-AGBs:_:3.html

da sie die ware im laden gekauft hat und die belehrung somit nie erhalten hat (bei HD Computer z.b. steht diese immer auf der rückseite einer rechnung) kann sie doch sogesehen noch mehr druck machen oder?

Achja was den anwalt angeht, witzigerweise haben die uns gleich mit anwalt gedroht und meinten sie wären im recht.
Alt 27. 06. 2008, 09:20 ROMSY is offline Mit Zitat antworten #15
kopernikus2
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Re: Rechner stimmt nicht mit Rechnung überein, Rückgaberecht?

Mach die Adresse hier raus, sonst bekomsmt du evtl. Ärger! Habt ihr den Rechner über's Internet bestellt oder im Shop abgeholt?

Es handelt sich hier um einen Mangel in der Art, Wie hoch ist in etwa die Differenz der Bauteile?
Würde der Rechner tatt 500EUR nur 250EUR kosten oder sind's 480 EUR?

Schreib einen Brief/Fax zur Terminvereinbarung für die Nachbesserung, lass dir den Erhalt des Grätes zur Nachbesserung bestätigen (Quittung etc.). Und setzte eine Frist von max 2 Wochen.
Alt 27. 06. 2008, 09:48 kopernikus2 is offline Mit Zitat antworten #16
Wiggum
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Re: Rechner stimmt nicht mit Rechnung überein, Rückgaberecht?

Wenn der PC im Laden gekauft wurde kannst du den teil mit den 14 tagen doch sowieso streichen. Das Fernabsatzgesetz hat damit doch garnichts zu tun...
Alt 27. 06. 2008, 10:00 Wiggum is offline Mit Zitat antworten #17
QBuS
IANAL
 
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Re: Rechner stimmt nicht mit Rechnung überein, Rückgaberecht?

Hi,

1. Hat sie den Rechner in einem Laden bestellt und sich dann liefern lassen, hat sie kein Widerrufsrecht (§312b Absatz 1 BGB).

2. Die Frist läuft erst, wenn sie "schwarz auf weiß" über ihr Widerrufsrecht belehrt worden ist. Dh. sie muß ein Stück Papier in die Hände / E-Mail bekommen haben, wo die Belehrung draufsteht (§ 126b BGB). Diese Belehrung muss ihr endgültig überlassen worden sein, kurz zeigen genügt nicht. Eine Internetseite oder ein Aushang im Laden genügt ebenfalls nicht.

3. Ein Rücktritt vom Kaufvertrag kommt hier nur in Betracht, wenn ihr dem Verkäufer eine Frist setzt, ihm darin Gelegenheit zur Nacherfüllung gebt und diese 2x erfolglos war (§440 BGB) oder der Verkäufer die Nacherfüllung ernsthaft und endgültig verweigert (§ 323 Absatz 2 Nr. 1 BGB).

4. Der Verkäufer hat hier nicht eine falsche Sache geliefert, sondern nur eine mangelhafte Sache. Von einer Nicht-/Falschlieferung kann man nur ausgehen, wenn die Sache offensichtlich nicht aus der vereinbarten Gattung ist. Beispielsweise du bestellst einen Monitor, bekommst aber einen Kasten Bier.

Hier hat deine Freundin aber erst gar nicht gemerkt, dass die Ware nicht der Bestellten entspricht. Daher ist sie auf Nacherfüllung beschränkt und kann sich erst nach zweimaligem scheitern der Nacherfüllung vom Vertrag lösen.
Alt 27. 06. 2008, 11:28 QBuS is offline Mit Zitat antworten #18
ROMSY
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Re: Rechner stimmt nicht mit Rechnung überein, Rückgaberecht?

@QBuS

Vielen Dank das was HAARGENAU DAS was ich gesucht habe! (Besonders das mit dem Paragraphen TOP )

Wenn du ma in Berlin bist sag mir bescheid lad dich dafür aufn Kaffee ein
Alt 27. 06. 2008, 14:11 ROMSY is offline Mit Zitat antworten #19
QBuS
IANAL
 
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Re: Rechner stimmt nicht mit Rechnung überein, Rückgaberecht?

Du hattest Glück, ich hatte gerade mal Laune. Ich drück deiner Freundin die Daumen, dass sie ihren Rechner noch so bekommt, wie sie sich das vorstellt.
Alt 27. 06. 2008, 14:58 QBuS is offline Mit Zitat antworten #20
DOMDOMDOMDOM
DOMDOMDOMDOM
 
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Re: Rechner stimmt nicht mit Rechnung überein, Rückgaberecht?

Hi ich bin Romsy`s Bekannte die sich den Rechner bestellt hat ^^

und es tauchen immer noch Probleme auf da der Verkäufer immer noch nicht gewillt ist den Rechner zurückzunehmen oder auf seine kosten den Rechner auf die nicht stimmenden Teile zu überprüfen

letze Woche schrieb er mir einen Brief per einschreiben in dem folgendes stand :

"""

Bitte verstehen sie, dass ich aufgrund unseres vollständig abgewickelten Kaufvertrages nicht bereit bin das Gerät zurück zu nehmen. Insebesondere deshalb weil ihr 14 Tägiges Rückgaberecht verstrichen ist und auch mein Lieferant zur Rücknahme der Waren nicht bereit ist.

Eine weiterführende Geschäftbeziehung ist von meiner Seite aus nicht erwünscht


"""

Zum ersten Mal wurde ich über mein 14 Tägiges Rückgabrecht schriftlich informiert
und ich fragte auch den Verkäufer was das solle , da ich bis jetzt nicht über die AGBs aufgeklärt worden sei
seine Meinung war das es ein mündlciher Kaufvertrag sei und ich deswegen keine AGB`s brauche und die 14 Tage eh nicht für mich gelten
eine sache die mich sehr verwirrt

zumal das mit den " eine weiterführende Geschäftbeziehung ist von meiner seite aus nicht erwünscht"
darf er das als verkäufer welcher mir noch 2 jahre garantie des rechners schuldig ist denn überhaupt soetwas schreiben ?
Alt 06. 07. 2008, 18:32 DOMDOMDOMDOM is offline Mit Zitat antworten #21
a_d_s
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Re: Rechner stimmt nicht mit Rechnung überein, Rückgaberecht?

Nein, darf er nicht. Aber der Händler meint wohl damit, dass er an keinen weiteren Geschäften mit dir interessiert ist.

Du hast jetzt zwei Möglichkeiten: entweder du sagst ihm, dass du dir einen Anwalt nimmst und deinen Rechner wie bestellt haben möchtest. Oder du gehst gleich zu einem Anwalt.

Ich denke nicht, dass bei der Option "miteinander reden" noch etwas bei herauskommt.
Alt 06. 07. 2008, 18:54 a_d_s is offline Mit Zitat antworten #22
Kantanoxa
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Re: Rechner stimmt nicht mit Rechnung überein, Rückgaberecht?

Lass doch mal dieses bloede Rueckgaberecht da raus. Das hat doch damit garnichts zutun.

Der Haendler hat etwas anderes geliefert, als du bestellt hast. Es ist eine falschlieferung, er hat somit seinen Teil des Vertrages nicht erfuellt.. Punkt aus Ende.

Er soll dir das liefern was du bestellt hast, nicht das Teil zuruecknehmen im Sinne von "gefaellt mir nichmehr, ich gebs zurueck".
Alt 06. 07. 2008, 18:54 Kantanoxa is offline Mit Zitat antworten #23
-MAYBACH-
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Re: Rechner stimmt nicht mit Rechnung überein, Rückgaberecht?

Adresse raus sonst gibts noch ärger
Alt 06. 07. 2008, 19:23 -MAYBACH- is offline Mit Zitat antworten #24
daHooligan
tatütata tatütatü
 
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Re: Rechner stimmt nicht mit Rechnung überein, Rückgaberecht?

sag dem händler mal ganz genau dass du den rechner nicht zurückgeben willst sondern dass du nur DEN rechner willst den du bestellt hast und dass der rechner nicht deiner bestellung entspricht.
du willst den rechner ja nicht zurückgeben, du willst ja nur genau das was du bestellt hast.
wenn der dir in zukunt nix mehr verkaut ist das sein problem, aber wenn du für was bezahlt hast hast du das recht drau genau das zu bekommen.

also händler nochmal explizit darauf hinweisen dass das falsche geliefert worden ist und dass du nicht den kompletten rechner zurückgeben willst.

wenn er darauf immernoch nicht eingeht musste wohl oder übel zum anwalt, vllt. kannste die kosten dafür dann auch noch dem händler aufbrummen
Alt 06. 07. 2008, 20:52 daHooligan is online now Mit Zitat antworten #25
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