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01. 07. 2008, 11:14 #1
P2P-Klage mit 60.000 Euro Streitwert: Stellungnahme der Kanzlei Schutt, Waetke Rechtsanwälte
Wir haben die Karlsruher Rechtsanwaltskanzlei Schutt, Waetke kontaktiert und wollen im aktuellen Verfahren gegen den Filesharer mit rund 60.000 Euro Streitwert wirklich alle Parteien des Verfahrens zu Wort kommen lassen. Der Rechtsanwalt des beklagten Filesharers, Herr Dr. Wachs, hat sich im Rahmen eines kürzlich veröffentlichten Interviews geäußert. Nun soll auch Herr Schutt die Chance bekommen, seine Sichtweise bezüglich des Verfahrens offen darzulegen. Der Labelchef Herwig hat es zusammen mit den Mitgliedern des gulli:boards kürzlich vorgemacht und eindrucksvoll bewiesen, dass auch hier ein offener und fairer Meinungsaustausch möglich ist. Ein Dialog kann aber grundsätzlich nur dann zustande kommen, wenn alle Beteiligten die Gelegenheit haben, ihre Meinung frei zum Ausdruck zu bringen, weswegen wir dieses Statement völlig unabhängig von seinem Inhalt sehr begrüßen.
Mit einem Artikel vom 15.06.2008 unter der Schlagzeile "Die erste Klage mit rund 60.000,00 Euro Streitwert" machte gulli.com von sich reden. Der Artikel basiert auf den Aussagen des Rechtsanwalts Dr. Alexander Wachs aus Hamburg, der offensichtlich "entgegen anwaltlicher Gepflogenheiten" diverse Informationen zu einem laufenden Verfahren offenbart hat. In einem Interview mit gulli.com vom 18.06.2008 hat der Kollege sodann ausführlicher zu der angeblich "spektakulären" Sache informiert.
Wir, die Kanzlei Schutt, Waetke Rechtsanwälte, möchten die Gelegenheit nutzen, um zu dem Sachverhalt und zu sonstigen Aussagen in diesem Zusammenhang Stellung zu nehmen. Insbesondere liegt uns daran, einige falsche Aussagen zu korrigieren bzw. einige Mutmaßungen zu dementieren.
Wir dürfen uns in diesem Zusammenhang bei Herrn Sobiraj von gulli.com bedanken, der uns diese Gelegenheit gegeben hat und damit zu einer sachgerechten Beurteilung der Angelegenheit beiträgt.
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01. 07. 2008, 11:47 #2
Re: P2P-Klage mit 60.000 Euro Streitwert: Stellungnahme der Kanzlei Schutt, Waetke Re
Warum soll der sich nicht äussern dürfen, Blogger dagegen schon? Versteh ich nicht!
Zitat von gullinews
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01. 07. 2008, 12:07 #3Chefredakteur
gulli:Redaktion
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Re: P2P-Klage mit 60.000 Euro Streitwert: Stellungnahme der Kanzlei Schutt, Waetke Rechtsanwälte
GvG kramt mal wieder seine alten Fastix-Kamellen aus dem Keller. Bitte beim Thema bleiben!
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01. 07. 2008, 12:15 #4Mitglied
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Re: P2P-Klage mit 60.000 Euro Streitwert: Stellungnahme der Kanzlei Schutt, Waetke Re
und immer wieder der selbe Glaube.
Was gesaugt wird, wird nicht gekauft.
Warum kommen Leute eigentlich nicht auf die Idee, es wird nur deshalb gesaugt, weil es umsonst ist.
Kaufen würde den Dreck womöglich keiner.
Dies bringt mich aber wiederum auf eine andere Idee.
Wenn keiner mein Zeug kauft, dann biete ich es zum Download an und verklage via Schutt und Konsorten alle Sauger
Womit sich schon aus Prinzip, jeder Rechtsstreit lohnen sollte
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01. 07. 2008, 12:31 #5Mitglied
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Re: P2P-Klage mit 60.000 Euro Streitwert: Stellungnahme der Kanzlei Schutt, Waetke Rechtsanwälte
Natürlich kauft nicht jeder alles was er saugt. Aber etwas davon halt schon...
Es ist halt schon schwer sich begreiflich zu machen, das man etwas Böses tut wenn man sich etwas kopiert. Man nimmt ja niemandem etwas weg.
Das ist so ähnlich wie im TV die Werbung wegzuschalten.
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01. 07. 2008, 12:37 #6-B-A-X-T-E-R-Gast
Re: P2P-Klage mit 60.000 Euro Streitwert: Stellungnahme der Kanzlei Schutt, Waetke Rechtsanwälte
Gravenreuth, deine alten Kumpel werden jetzt schön Einer nach dem Anderen auseinandergepflückt! DAS wird ein Riesenspaß - das kannste mir ruhig glauben...
Oder meinste ernsthaft, daß so'n M.E., D.K. (RA), M.D. (RA) und wie sie alle heißen glimpflich davon kommen werden???
Meine Antwort: Ja nee, is' klar!!!
In diesem Sinne, Baxter
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01. 07. 2008, 12:39 #7SupersharpGast
Re: P2P-Klage mit 60.000 Euro Streitwert: Stellungnahme der Kanzlei Schutt, Waetke Rechtsanwälte
Welche Software kostet bitte 4.000 Euro?!
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01. 07. 2008, 12:42 #8
Re: P2P-Klage mit 60.000 Euro Streitwert: Stellungnahme der Kanzlei Schutt, Waetke Re
adobe master suite cs 3? ;P
http://www.amazon.de/Adobe-Creative-...4912489&sr=8-2
gibt genug andere auch
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01. 07. 2008, 12:46 #9Mitglied
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Re: P2P-Klage mit 60.000 Euro Streitwert: Stellungnahme der Kanzlei Schutt, Waetke Rechtsanwälte
Es gibt auch Software mit Verkaufspreisen von über 20.000 Euro. Wie Herr Schutt schon anmerkte, es ist eine gewerbliche Software, keine Massenware. Einige professionelle CAD-Programme oder auch professionelle Programmierwerkzeuge. Für das neueste Visual Studio kann man auch mehrere Tausend Euro hinblättern. Das darf man nicht mit dem PC-Spiel von Saturn vergleichen!
Zitat von Supersharp
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01. 07. 2008, 12:47 #10Mitglied
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Re: P2P-Klage mit 60.000 Euro Streitwert: Stellungnahme der Kanzlei Schutt, Waetke Rechtsanwälte
das ist ein Irrglaube. Nun mal angenommen man könnte nichts mehr saugen noch raubkopieren, dann würde nichts anderes Passieren als das diese Leute mehr Radio hören würden und womöglich sogar damit erreichen, daß wieder richtige Musik im Radio gespielt wird.
Selbst wenn man Zugeständnisse machen würde sähe es so aus. Es gibt 20-30 Mio potientielle Filesharer. Wenn die alle aufhören würden und statt dessen nur noch qualitativ hochwertige Musik kaufen würden. Welchen unterschied würde es dann finanziell für die Abmahnkünstler machen. Ja wer von denen würde sich denn einen Track von Scooter kaufen. Scooter hats nämlch ganz schön nötig, der mahnt fast alle auf Maxi erhältlichen Titel ab. Sind wir uns doch mal ehrlich. Es Mahnen doch eh nur die ab, die sowieso nicht mehr verkaufen würden und so etwas mehr Geld bekommen.
Bushido mahnt 77 jährigen Rentner ab. Das sagt doch mehr als tausend Worte
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01. 07. 2008, 12:49 #11Mitglied
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Re: P2P-Klage mit 60.000 Euro Streitwert: Stellungnahme der Kanzlei Schutt, Waetke Rechtsanwälte
SAP kostet die Seele
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01. 07. 2008, 12:56 #12
Re: P2P-Klage mit 60.000 Euro Streitwert: Stellungnahme der Kanzlei Schutt, Waetke Re
Filesharer zu verklagen ist sowieso das Beste was der Industrie passieren kann, sie können schwarze Zahlen schreiben und sich beklagen, dass keiner den xy Titel kauft und nebenbei paar "kleine Fische" für unmengen von Summen verklagen und somit sind die Verluste garnicht mehr da..
Trotzdem ist es einfach bescheuert jemanden, der das nicht mal verkauft zu verklagen.. vor allem solche Summen "60 000€", die zum Schluss rauskommen und in Amerika auch mehr.. wenn es jemand verkauft ja, aber normale Filesharer.. das hat nichts mehr mit der sogennanten Abschreckungsmaßnahmen vergleichen, es ist eher Vernichtung von einem Menschenleben oder ganze Familie was daraus resultiert
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01. 07. 2008, 13:03 #13Mitglied
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Re: P2P-Klage mit 60.000 Euro Streitwert: Stellungnahme der Kanzlei Schutt, Waetke Rechtsanwälte
ja ich kenne 2 solcher Fälle
insg. 3600,- für die 13 Jährige Tochter einer alleinerziehenden Mutter. Die hätte die Sachen auf der Platte sicher gekauft, wenn sie nicht kopiert hätte
ca 7000 Euro für einen Studenten der Theologie. Der Trottel hat gedacht, daß er mit Emule eh nur zieht und nicht anbietet. Selber Schuld ja, aber 7000€ ???
Bis 1500 sehe ich es als Lektion mit Lernkarakter. Alles was drüber geht ist abzocke und sollte vom Gesetzgeber genauso kontrolliert werden. Ich kenne auch 2 die lernen Anwalt um dann -wenns geht- abmahnungen für größere Firmen durchzuführen.
WEnn ich heute kommerz produzieren würde, dann würde ich noch 2 Wochen vor dem Release dafür Werbung schalten und auf 10 Rechner auf Emule und torrent hochladen, dann den kompletten Verkehr beobachten und jedem eine Abmahnung schreiben. Mit ein bisschen Glück gibts nach 1-2 Jahren 2 Millionäre mehr. Mich und meinen Anwalt und das wie in der Musikbranche üblich ohne viel eigenen Einsatz.
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01. 07. 2008, 13:26 #14
Re: P2P-Klage mit 60.000 Euro Streitwert: Stellungnahme der Kanzlei Schutt, Waetke Rechtsanwälte
@ dadampa, so einfach wird das nicht gehen...
Denn wenn du es selber uploadest, dann kannst du nicht den anderen die schuld geben, dass sies gedownloadet haben.
Wäre, wie wenn Microsoft auf ihrer Homepage Office 2007 als Download anbietet und darunter schreibt: Der Download dieses Programms ist illegal und alle Downloader werden angezeigt... wäre auch nicht machbar...
Was aber geht ist, dass andere das Zeugs verbreiten und die und alle Downloader abmahnst, so wie es aber teils gemacht wird bei manchen Spielen (assassins Creed).
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01. 07. 2008, 13:32 #15silent reader
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Re: P2P-Klage mit 60.000 Euro Streitwert: Stellungnahme der Kanzlei Schutt, Waetke Rechtsanwälte
@High-Tech: *hust* Honeypot *hust*
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01. 07. 2008, 13:32 #16Mitglied
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Re: P2P-Klage mit 60.000 Euro Streitwert: Stellungnahme der Kanzlei Schutt, Waetke Rechtsanwälte
Eine der wenigen gulli-News fast ohne Rechtschreibfehler.

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01. 07. 2008, 13:33 #17Mitglied
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Re: P2P-Klage mit 60.000 Euro Streitwert: Stellungnahme der Kanzlei Schutt, Waetke Rechtsanwälte
tja, dann werde ich wohl vergessen, mich selbst mit abzumahnen... Wobei von mir aus würde ich in dem FAll sogar mich selbst abmahnen.
Natürlich geht das so einfach. Ich glaub Assassins Creed sollte so extra Geld einspielen und bei Earth 2160 und two worlds hat das auch funktioniert. Schließlich war die Kopie vor Release auf torrent. Na wenn das kein Zufall war.
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01. 07. 2008, 13:42 #18Gesperrt
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Re: P2P-Klage mit 60.000 Euro Streitwert: Stellungnahme der Kanzlei Schutt, Waetke Re
Im Radio wird doch richtige Musik gespielt.
Zitat von dadampa
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01. 07. 2008, 13:45 #19Mitglied
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Re: P2P-Klage mit 60.000 Euro Streitwert: Stellungnahme der Kanzlei Schutt, Waetke Rechtsanwälte
ist ja alles schön sachlich niedergeschrieben, aber der letzte absatz ist für mich dennoch ein knaller:
Da stellen sich mir folgende Frage:Jeder, der bewusst illegal Dateien anderer anbietet sollte sich einmal überlegen, was wäre, wenn er selbst in monatelanger oder jahrelanger Arbeit dieses Werk geschaffen hätte, das sich hunderttausende Menschen einfach so in Minuten aneignen ohne Respekt vor der Leistung und ohne eine Vergütung dafür.
Woher weiss Herr Schutt das die Filesharer keinen Respekt vor der Arbeit des jeweiligen Künstlers haben? Ich glaube kaum das man aus dem Kauf eines Produktes, gleichzeitig auf den Respekt des Käufers gegenüber dem Künstler schliessen kann?! Desweiteren kann ich mir irgendwie nicht ganz vorstellen das sich ein Mensch, der Künstler ist nicht irgendwie tief im Inneren freut wenn er hört:"Dein Song/Film etc. wird von 5 Millionen ed2k etc. Usern geshared" Natürlich wird man sich zuerst denken "Die Schw...., was mich das an Geld kostet" aber andereseits ist es doch nur ein Zeichen des "Respektes"(
) gegenüber der Leistung des Künstlers, denn wenn es so vielen Menschen gefällt (und das ist doch das Ziel eines Künstlers, hoffentlich) kann man sich doch eigentlich nur freuen! Zudem sollte nicht vergessen werden das viele, die etwas geladen haben und denen es gefallen hat, es sich auch gekauft haben!
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01. 07. 2008, 13:47 #20Mitglied
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Re: P2P-Klage mit 60.000 Euro Streitwert: Stellungnahme der Kanzlei Schutt, Waetke Re
ich glaub, du kennst antenne Bayern nicht und das Radioloch um den Chiemsee herum
Zitat von Netpups

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