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Alt 01. 07. 2008, 11:14   #1
gullinews
gulli:News Redaktion
 
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Standard P2P-Klage mit 60.000 Euro Streitwert: Stellungnahme der Kanzlei Schutt, Waetke Rechtsanwälte

Wir haben die Karlsruher Rechtsanwaltskanzlei Schutt, Waetke kontaktiert und wollen im aktuellen Verfahren gegen den Filesharer mit rund 60.000 Euro Streitwert wirklich alle Parteien des Verfahrens zu Wort kommen lassen. Der Rechtsanwalt des beklagten Filesharers, Herr Dr. Wachs, hat sich im Rahmen eines kürzlich veröffentlichten Interviews geäußert. Nun soll auch Herr Schutt die Chance bekommen, seine Sichtweise bezüglich des Verfahrens offen darzulegen. Der Labelchef Herwig hat es zusammen mit den Mitgliedern des gulli:boards kürzlich vorgemacht und eindrucksvoll bewiesen, dass auch hier ein offener und fairer Meinungsaustausch möglich ist. Ein Dialog kann aber grundsätzlich nur dann zustande kommen, wenn alle Beteiligten die Gelegenheit haben, ihre Meinung frei zum Ausdruck zu bringen, weswegen wir dieses Statement völlig unabhängig von seinem Inhalt sehr begrüßen.

Mit einem Artikel vom 15.06.2008 unter der Schlagzeile "Die erste Klage mit rund 60.000,00 Euro Streitwert" machte gulli.com von sich reden. Der Artikel basiert auf den Aussagen des Rechtsanwalts Dr. Alexander Wachs aus Hamburg, der offensichtlich "entgegen anwaltlicher Gepflogenheiten" diverse Informationen zu einem laufenden Verfahren offenbart hat. In einem Interview mit gulli.com vom 18.06.2008 hat der Kollege sodann ausführlicher zu der angeblich "spektakulären" Sache informiert.
Wir, die Kanzlei Schutt, Waetke Rechtsanwälte, möchten die Gelegenheit nutzen, um zu dem Sachverhalt und zu sonstigen Aussagen in diesem Zusammenhang Stellung zu nehmen. Insbesondere liegt uns daran, einige falsche Aussagen zu korrigieren bzw. einige Mutmaßungen zu dementieren.
Wir dürfen uns in diesem Zusammenhang bei Herrn Sobiraj von gulli.com bedanken, der uns diese Gelegenheit gegeben hat und damit zu einer sachgerechten Beurteilung der Angelegenheit beiträgt.


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Alt 01. 07. 2008, 11:47   # 2
Gravenreuth
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Standard Re: P2P-Klage mit 60.000 Euro Streitwert: Stellungnahme der Kanzlei Schutt, Waetke Re

Zitat:
Zitat von gullinews
Mit einem Artikel vom 15.06.2008 unter der Schlagzeile "Die erste Klage mit rund 60.000,00 Euro Streitwert" machte gulli.com von sich reden. Der Artikel basiert auf den Aussagen des Rechtsanwalts Dr. Alexander Wachs aus Hamburg, der offensichtlich "entgegen anwaltlicher Gepflogenheiten" diverse Informationen zu einem laufenden Verfahren offenbart hat.
Warum soll der sich nicht äussern dürfen, Blogger dagegen schon? Versteh ich nicht!
Gravenreuth ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01. 07. 2008, 12:07   # 3
Ghandy
gulli:News Redaktion
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Standard Re: P2P-Klage mit 60.000 Euro Streitwert: Stellungnahme der Kanzlei Schutt, Waetke Rechtsanwälte

GvG kramt mal wieder seine alten Fastix-Kamellen aus dem Keller. Bitte beim Thema bleiben!
gulli:news Redaktion. Wien & Essen. gulli @ twitter.
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Alt 01. 07. 2008, 12:15   # 4
ztrump
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Standard Re: P2P-Klage mit 60.000 Euro Streitwert: Stellungnahme der Kanzlei Schutt, Waetke Re

und immer wieder der selbe Glaube.
Was gesaugt wird, wird nicht gekauft.

Warum kommen Leute eigentlich nicht auf die Idee, es wird nur deshalb gesaugt, weil es umsonst ist.
Kaufen würde den Dreck womöglich keiner.

Dies bringt mich aber wiederum auf eine andere Idee.
Wenn keiner mein Zeug kauft, dann biete ich es zum Download an und verklage via Schutt und Konsorten alle Sauger

Womit sich schon aus Prinzip, jeder Rechtsstreit lohnen sollte
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Alt 01. 07. 2008, 12:31   # 5
Galatin
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Standard Re: P2P-Klage mit 60.000 Euro Streitwert: Stellungnahme der Kanzlei Schutt, Waetke Rechtsanwälte

Natürlich kauft nicht jeder alles was er saugt. Aber etwas davon halt schon...
Es ist halt schon schwer sich begreiflich zu machen, das man etwas Böses tut wenn man sich etwas kopiert. Man nimmt ja niemandem etwas weg.
Das ist so ähnlich wie im TV die Werbung wegzuschalten.
Galatin ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01. 07. 2008, 12:37   # 6
-B-A-X-T-E-R-
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Standard Re: P2P-Klage mit 60.000 Euro Streitwert: Stellungnahme der Kanzlei Schutt, Waetke Rechtsanwälte

Gravenreuth, deine alten Kumpel werden jetzt schön Einer nach dem Anderen auseinandergepflückt! DAS wird ein Riesenspaß - das kannste mir ruhig glauben...
Oder meinste ernsthaft, daß so'n M.E., D.K. (RA), M.D. (RA) und wie sie alle heißen glimpflich davon kommen werden???

Meine Antwort: Ja nee, is' klar!!!

In diesem Sinne, Baxter
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Alt 01. 07. 2008, 12:39   # 7
Supersharp
Gast
 
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Standard Re: P2P-Klage mit 60.000 Euro Streitwert: Stellungnahme der Kanzlei Schutt, Waetke Rechtsanwälte

Welche Software kostet bitte 4.000 Euro?!
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Alt 01. 07. 2008, 12:42   # 8
terminator2k2
World-of-Hentai.to
 
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Registriert seit: May 2006
Beiträge: 209
Standard Re: P2P-Klage mit 60.000 Euro Streitwert: Stellungnahme der Kanzlei Schutt, Waetke Re

adobe master suite cs 3? ;P

http://www.amazon.de/Adobe-Creative-...4912489&sr=8-2

gibt genug andere auch
terminator2k2 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01. 07. 2008, 12:46   # 9
Malo_
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Registriert seit: Apr 2008
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Standard Re: P2P-Klage mit 60.000 Euro Streitwert: Stellungnahme der Kanzlei Schutt, Waetke Rechtsanwälte

Zitat:
Zitat von Supersharp
Welche Software kostet bitte 4.000 Euro?!
Es gibt auch Software mit Verkaufspreisen von über 20.000 Euro. Wie Herr Schutt schon anmerkte, es ist eine gewerbliche Software, keine Massenware. Einige professionelle CAD-Programme oder auch professionelle Programmierwerkzeuge. Für das neueste Visual Studio kann man auch mehrere Tausend Euro hinblättern. Das darf man nicht mit dem PC-Spiel von Saturn vergleichen!
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Alt 01. 07. 2008, 12:47   # 10
dadampa
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Standard Re: P2P-Klage mit 60.000 Euro Streitwert: Stellungnahme der Kanzlei Schutt, Waetke Rechtsanwälte

das ist ein Irrglaube. Nun mal angenommen man könnte nichts mehr saugen noch raubkopieren, dann würde nichts anderes Passieren als das diese Leute mehr Radio hören würden und womöglich sogar damit erreichen, daß wieder richtige Musik im Radio gespielt wird.

Selbst wenn man Zugeständnisse machen würde sähe es so aus. Es gibt 20-30 Mio potientielle Filesharer. Wenn die alle aufhören würden und statt dessen nur noch qualitativ hochwertige Musik kaufen würden. Welchen unterschied würde es dann finanziell für die Abmahnkünstler machen. Ja wer von denen würde sich denn einen Track von Scooter kaufen. Scooter hats nämlch ganz schön nötig, der mahnt fast alle auf Maxi erhältlichen Titel ab. Sind wir uns doch mal ehrlich. Es Mahnen doch eh nur die ab, die sowieso nicht mehr verkaufen würden und so etwas mehr Geld bekommen.

Bushido mahnt 77 jährigen Rentner ab. Das sagt doch mehr als tausend Worte
dadampa ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01. 07. 2008, 12:49   # 11
dadampa
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Standard Re: P2P-Klage mit 60.000 Euro Streitwert: Stellungnahme der Kanzlei Schutt, Waetke Rechtsanwälte

SAP kostet die Seele
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Alt 01. 07. 2008, 12:56   # 12
terminator2k2
World-of-Hentai.to
 
Benutzerbild von terminator2k2
 
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Beiträge: 209
Standard Re: P2P-Klage mit 60.000 Euro Streitwert: Stellungnahme der Kanzlei Schutt, Waetke Re

Filesharer zu verklagen ist sowieso das Beste was der Industrie passieren kann, sie können schwarze Zahlen schreiben und sich beklagen, dass keiner den xy Titel kauft und nebenbei paar "kleine Fische" für unmengen von Summen verklagen und somit sind die Verluste garnicht mehr da..

Trotzdem ist es einfach bescheuert jemanden, der das nicht mal verkauft zu verklagen.. vor allem solche Summen "60 000€", die zum Schluss rauskommen und in Amerika auch mehr.. wenn es jemand verkauft ja, aber normale Filesharer.. das hat nichts mehr mit der sogennanten Abschreckungsmaßnahmen vergleichen, es ist eher Vernichtung von einem Menschenleben oder ganze Familie was daraus resultiert
terminator2k2 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01. 07. 2008, 13:03   # 13
dadampa
Mitglied
 
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Beiträge: 125
Standard Re: P2P-Klage mit 60.000 Euro Streitwert: Stellungnahme der Kanzlei Schutt, Waetke Rechtsanwälte

ja ich kenne 2 solcher Fälle

insg. 3600,- für die 13 Jährige Tochter einer alleinerziehenden Mutter. Die hätte die Sachen auf der Platte sicher gekauft, wenn sie nicht kopiert hätte
ca 7000 Euro für einen Studenten der Theologie. Der Trottel hat gedacht, daß er mit Emule eh nur zieht und nicht anbietet. Selber Schuld ja, aber 7000€ ???

Bis 1500 sehe ich es als Lektion mit Lernkarakter. Alles was drüber geht ist abzocke und sollte vom Gesetzgeber genauso kontrolliert werden. Ich kenne auch 2 die lernen Anwalt um dann -wenns geht- abmahnungen für größere Firmen durchzuführen.

WEnn ich heute kommerz produzieren würde, dann würde ich noch 2 Wochen vor dem Release dafür Werbung schalten und auf 10 Rechner auf Emule und torrent hochladen, dann den kompletten Verkehr beobachten und jedem eine Abmahnung schreiben. Mit ein bisschen Glück gibts nach 1-2 Jahren 2 Millionäre mehr. Mich und meinen Anwalt und das wie in der Musikbranche üblich ohne viel eigenen Einsatz.
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Alt 01. 07. 2008, 13:26   # 14
High-Tech
Mitglied
 
Registriert seit: Dec 2007
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Standard Re: P2P-Klage mit 60.000 Euro Streitwert: Stellungnahme der Kanzlei Schutt, Waetke Rechtsanwälte

@ dadampa, so einfach wird das nicht gehen...
Denn wenn du es selber uploadest, dann kannst du nicht den anderen die schuld geben, dass sies gedownloadet haben.

Wäre, wie wenn Microsoft auf ihrer Homepage Office 2007 als Download anbietet und darunter schreibt: Der Download dieses Programms ist illegal und alle Downloader werden angezeigt... wäre auch nicht machbar...

Was aber geht ist, dass andere das Zeugs verbreiten und die und alle Downloader abmahnst, so wie es aber teils gemacht wird bei manchen Spielen (assassins Creed).
High-Tech ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01. 07. 2008, 13:32   # 15
xboxspule
silent reader
 
Registriert seit: Dec 2003
Beiträge: 89
Standard Re: P2P-Klage mit 60.000 Euro Streitwert: Stellungnahme der Kanzlei Schutt, Waetke Rechtsanwälte

@High-Tech: *hust* Honeypot *hust*
xboxspule ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01. 07. 2008, 13:32   # 16
Black-Lion
Mitglied
 
Registriert seit: Feb 2007
Beiträge: 89
Standard Re: P2P-Klage mit 60.000 Euro Streitwert: Stellungnahme der Kanzlei Schutt, Waetke Rechtsanwälte

Eine der wenigen gulli-News fast ohne Rechtschreibfehler.
Black-Lion ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01. 07. 2008, 13:33   # 17
dadampa
Mitglied
 
Registriert seit: Jul 2007
Beiträge: 125
Standard Re: P2P-Klage mit 60.000 Euro Streitwert: Stellungnahme der Kanzlei Schutt, Waetke Rechtsanwälte

tja, dann werde ich wohl vergessen, mich selbst mit abzumahnen... Wobei von mir aus würde ich in dem FAll sogar mich selbst abmahnen.
Natürlich geht das so einfach. Ich glaub Assassins Creed sollte so extra Geld einspielen und bei Earth 2160 und two worlds hat das auch funktioniert. Schließlich war die Kopie vor Release auf torrent. Na wenn das kein Zufall war.
dadampa ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01. 07. 2008, 13:42   # 18
Netpups
Gesperrt
 
Registriert seit: Jun 2008
Beiträge: 44
Standard Re: P2P-Klage mit 60.000 Euro Streitwert: Stellungnahme der Kanzlei Schutt, Waetke Re

Zitat:
Zitat von dadampa
dann würde nichts anderes Passieren als das diese Leute mehr Radio hören würden und womöglich sogar damit erreichen, daß wieder richtige Musik im Radio gespielt wird.
Im Radio wird doch richtige Musik gespielt.
Netpups ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01. 07. 2008, 13:45   # 19
dieterdödel
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Registriert seit: Jun 2007
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Standard Re: P2P-Klage mit 60.000 Euro Streitwert: Stellungnahme der Kanzlei Schutt, Waetke Rechtsanwälte

ist ja alles schön sachlich niedergeschrieben, aber der letzte absatz ist für mich dennoch ein knaller:
Zitat:
Jeder, der bewusst illegal Dateien anderer anbietet sollte sich einmal überlegen, was wäre, wenn er selbst in monatelanger oder jahrelanger Arbeit dieses Werk geschaffen hätte, das sich hunderttausende Menschen einfach so in Minuten aneignen ohne Respekt vor der Leistung und ohne eine Vergütung dafür.
Da stellen sich mir folgende Frage:
Woher weiss Herr Schutt das die Filesharer keinen Respekt vor der Arbeit des jeweiligen Künstlers haben? Ich glaube kaum das man aus dem Kauf eines Produktes, gleichzeitig auf den Respekt des Käufers gegenüber dem Künstler schliessen kann?! Desweiteren kann ich mir irgendwie nicht ganz vorstellen das sich ein Mensch, der Künstler ist nicht irgendwie tief im Inneren freut wenn er hört:"Dein Song/Film etc. wird von 5 Millionen ed2k etc. Usern geshared" Natürlich wird man sich zuerst denken "Die Schw...., was mich das an Geld kostet" aber andereseits ist es doch nur ein Zeichen des "Respektes"( ) gegenüber der Leistung des Künstlers, denn wenn es so vielen Menschen gefällt (und das ist doch das Ziel eines Künstlers, hoffentlich) kann man sich doch eigentlich nur freuen! Zudem sollte nicht vergessen werden das viele, die etwas geladen haben und denen es gefallen hat, es sich auch gekauft haben!
dieterdödel ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01. 07. 2008, 13:47   # 20
dadampa
Mitglied
 
Registriert seit: Jul 2007
Beiträge: 125
Standard Re: P2P-Klage mit 60.000 Euro Streitwert: Stellungnahme der Kanzlei Schutt, Waetke Re

Zitat:
Zitat von Netpups
Im Radio wird doch richtige Musik gespielt.
ich glaub, du kennst antenne Bayern nicht und das Radioloch um den Chiemsee herum
dadampa ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01. 07. 2008, 13:54   # 21
theV
Mitglied
 
Registriert seit: Nov 2007
Beiträge: 18
Standard Re: P2P-Klage mit 60.000 Euro Streitwert: Stellungnahme der Kanzlei Schutt, Waetke Re

Zitat:
Zitat von dadampa
das ist ein Irrglaube. Nun mal angenommen man könnte nichts mehr saugen noch raubkopieren, dann würde nichts anderes Passieren als das diese Leute mehr Radio hören würden und womöglich sogar damit erreichen, daß wieder richtige Musik im Radio gespielt wird.

Selbst wenn man Zugeständnisse machen würde sähe es so aus. Es gibt 20-30 Mio potientielle Filesharer. Wenn die alle aufhören würden und statt dessen nur noch qualitativ hochwertige Musik kaufen würden. Welchen unterschied würde es dann finanziell für die Abmahnkünstler machen. Ja wer von denen würde sich denn einen Track von Scooter kaufen. Scooter hats nämlch ganz schön nötig, der mahnt fast alle auf Maxi erhältlichen Titel ab. Sind wir uns doch mal ehrlich. Es Mahnen doch eh nur die ab, die sowieso nicht mehr verkaufen würden und so etwas mehr Geld bekommen.

Bushido mahnt 77 jährigen Rentner ab. Das sagt doch mehr als tausend Worte
WORD!
theV ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01. 07. 2008, 13:54   # 22
Philipus II
selten da..
 
Registriert seit: Aug 2006
Beiträge: 6.708
Standard Re: P2P-Klage mit 60.000 Euro Streitwert: Stellungnahme der Kanzlei Schutt, Waetke Rechtsanwälte

Ich finde es super,dass auch die Gegenseite sich mal zu Wort meldet und hier sogar sehr interessante Informationen beisteuert.
->respektvoller Umgang, gute Performance, ca. 525User, nettes Team

Jetzt registrieren auf FreiBrief.net
Philipus II ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01. 07. 2008, 13:57   # 23
Netpups
Gesperrt
 
Registriert seit: Jun 2008
Beiträge: 44
Standard Re: P2P-Klage mit 60.000 Euro Streitwert: Stellungnahme der Kanzlei Schutt, Waetke Re

Zitat:
Zitat von dadampa
ich glaub, du kennst antenne Bayern nicht und das Radioloch um den Chiemsee herum
Da hast du wohl Recht. Aber da du ja Internet hast...weist ja wie man Google bedient

Zitat:
Zitat von dieterdödel
ist ja alles schön sachlich niedergeschrieben, aber der letzte absatz ist für mich dennoch ein knaller:

Da stellen sich mir folgende Frage:
Woher weiss Herr Schutt das die Filesharer keinen Respekt vor der Arbeit des jeweiligen Künstlers haben? Ich glaube kaum das man aus dem Kauf eines Produktes, gleichzeitig auf den Respekt des Käufers gegenüber dem Künstler schliessen kann?! Desweiteren kann ich mir irgendwie nicht ganz vorstellen das sich ein Mensch, der Künstler ist nicht irgendwie tief im Inneren freut wenn er hört:"Dein Song/Film etc. wird von 5 Millionen ed2k etc. Usern geshared" Natürlich wird man sich zuerst denken "Die Schw...., was mich das an Geld kostet" aber andereseits ist es doch nur ein Zeichen des "Respektes"( ) gegenüber der Leistung des Künstlers, denn wenn es so vielen Menschen gefällt (und das ist doch das Ziel eines Künstlers, hoffentlich) kann man sich doch eigentlich nur freuen! Zudem sollte nicht vergessen werden das viele, die etwas geladen haben und denen es gefallen hat, es sich auch gekauft haben!
Schwachsinn.
Wie viele gute Musiker/Künstler haben ihren letzten Penny für Studioaufnahmen ausgegeben weil keiner Sie hören wollte und dadurch Ruhm und Ehre geernted haben? Hätten die da kein Geld verdient, die hätten sich aufgehangen oder zu tode gesoffen.

Ich verstehe auch nicht wieso man sich AdobeProdukte leecht, Gimp soll doch so toll sein
Netpups ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01. 07. 2008, 14:03   # 24
dadampa
Mitglied
 
Registriert seit: Jul 2007
Beiträge: 125
Standard Re: P2P-Klage mit 60.000 Euro Streitwert: Stellungnahme der Kanzlei Schutt, Waetke Rechtsanwälte

weist du was eine Firewall in der Firma radiotechnisch anrichten kann.
dadampa ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01. 07. 2008, 14:06   # 25
Ghandy
gulli:News Redaktion
Boardcrew
 
Benutzerbild von Ghandy
 
Registriert seit: Jun 2006
Ort: Essen
Beiträge: 3.537
Standard Re: P2P-Klage mit 60.000 Euro Streitwert: Stellungnahme der Kanzlei Schutt, Waetke Rechtsanwälte

Zitat:
Zitat von Black-Lion
Eine der wenigen gulli-News fast ohne Rechtschreibfehler.
Hust, danke! Ich hab den DUDEN Korrektor in diesem speziellen Fall NICHT drüber laufen lassen.

Aber die Gründe für das Filesharing liegen doch ganz woanders. Gäbe es anständige Portale, die die Musik ohne DRM und zu vernünftigen Preisen im Internet anbieten würden - wer würde dann noch seinen Esel anwerfen oder im Usenet oder bei RS etwas saugen? Es gibt immer Leute, die nichts bezahlen wollen aber es wären deutlich MEHR Anwender, die dafür gerne ihr Geld hergeben würden. Massenweise CDs sind wegen des Kopierschutzes nicht abspielbar auf älteren CD-Playern, die im Netz gekauften Stücke können wegen der DRM-Kastration nicht frei verwendet werden.

Ja, ich persönlich habe auch oft genug geshared. Später bin ich oft genug ausgerechnet in die Konzerte der Gruppen gegangen, die ich vorher so elendig abgezockt haben soll, kaufe dort wie viele andere deren T-Shirts und häufig auch das Nachfolgealbum.

Die Ursache des Problems liegt nicht bei beim IP-Sammler Promedia oder bei RA-Kanzleien wie S&W. Die Ursache ist die sich seit Jahrzehnten dagegen weigernde Musikindustrie, sich auch nur einen Millimeter weiter zu bewegen. Deren Vermarktung ist schlichtweg total überholt. Zumindest das mit DRM nimmt deutlich ab, wenigstens ein erster Schritt in die richtige Richtung. Jetzt wären noch Preissenkungen, vor allem für ältere Musikstücke angesagt und die Welt würde schon ganz anders aussehen.

Die eigene Kundschaft zur Schadensbegrenzung abzumahnen kann nicht des Rätsels Lösung sein.
gulli:news Redaktion. Wien & Essen. gulli @ twitter.
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