Eine Nachricht erschütterte die Netzwelt in den letzten Tagen besonders: Google soll sämtliche, seit der Gründung 2005 aufgezeichneten, Logdaten von YouTube, inklusive IP-Adressen der Benutzer, an den Medienkonzern Viacom übergeben. Datenschützer und Rechtsexperten äußern schwere Bedenken. Die Gulli:News werfen einen Blick auf Details und Reaktionen zu dem Urteil.
Wir hatten bereits über das Urteil vom Mittwoch berichtet. Kurz zur Erinnerung: Ein 81-jähriger Richter im US-Bundesstaat New York hält YouTube im Zuge einer Eine-Milliarde-Dollar-Klage seitens Viacom (Mutterkonzern von unter anderem MTV, SEGA, Paramount, Dreamworks, Xfire) der massenhaften Urheberrechtsverletzung für schuldig. Zur Strafe muss YouTube, beziehungsweise Mutterkonzern Google sämtliche je erfassten Nutzungsdaten an Viacom aushändigen: Wer (basierend auf Benutzername und IP) wann welche Videos hochgeladen und angeschaut hat. Dies betrifft gleichsam online stehende wie gelöschte Videos (egal ob Benutzerlöschungen oder DMCA-Beschwerden). Die Bedenken der Google-Verteidiger, wonach dies ein wesentlicher Einschnitt in die Privatsphäre der Nutzer sei, wies der Richter als "spekulativ" zurück.
Die per Schreibmaschine (!) verfasste und eingescante Urteilsbegründung kann auf paidcontent.org (Inline-Flash) oder bei TechCrunch (pdf) nachgelesen werden.
Das Urteil hat natürlich Auswirkungen, die über die Grenzen des Bundesstaates New York hinausgehen: Nahezu jeder Internetnutzer weltweit dürfte schließlich schon einmal ein YouTube-Video angeschaut haben. Entsprechend berichteten auch die klassischen Medien an prominenter Stelle darüber: Independent und Times in Großbritannien, New York Times und Washington Post in den USA. Süddeutsche Zeitung, taz und FAZ aus Deutschland sowie der österreichische Standard berichten eher in kleinerem Umfang. Selbst die als regimetreu bekannte Tehran Times aus dem Iran widmet dem Fall einen Artikel, versäumt jedoch nicht auf die Position der armen, vom Zeitgeist gebeutelten Rechteverwerter hinzuweisen. Diese Verteufelung von Urheberrechtsverletzungen erstaunt wenig, da das Internet, illegal kopierte Filme und Musik für viele Iraner ein Fenster zu westlichem Lebensstil darstellen. Ein Dorn in den Augen der Mullahs.
Erstaunlich oft wird in den Presseberichten die Bürgerrechtsbewegung Electronic Frontier Foundation (EFF) zitiert. Die Organisation kritisiert insbesondere, dass das Gericht datenschutzrechtliche Bedenken ohne tiefer gehende Analyse abtat und zieht den Schluss, dass das Urteil einen "Rückschlag für die Rechte der Privatsphäre" darstellt.
In Deutschland geben die Datenschützer ebenfalls Alarm. Da YouTube ein US-Amerikanisches Unternehmen sei, gelte bei der Nutzung auch das dortige Recht. Dass Google ebenfalls die Nutzerdaten deutscher User herausgebe sei wahrscheinlich, erklärte Marrit Hansen, stellvertretende Landesdatenschutzbeauftragte von Schleswig-Holstein, gegenüber Heise. Sie empfiehlt zur Webnutzung Anonymisierungsdienste wie AN.ON, Metasuchmaschinen wie ixquick und das regelmäßige Löschen der Browsercookies. Wir möchten Scroogles SSL-Suche und die "Privatsphäre"-Optionen des Firefox-AddOns "Customize Google" zu diesen brauchbaren Tips hinzufügen. Allein: Das hilft nichts gegen Viacom.
Cyndy Aleo-Carreira vom Blog profy.com hat die Urteilsschrift genauer studiert, verteidigt den Richter und sieht auch die Googles kritisch. Das Urteil basiere auf Präzedenzfällen, außerdem habe das Alter des Richters wenig auszusagen, da diese in der Regel viele jüngere Experten und Berater um sich scharrten. In dem Urteil würde auch auf ein Statement im Google Public Policy Blog vom Februar des Jahres verwiesen, in dem erklärt wird, dass IP-Adressen eben keine Daten sind, die Benutzer eindeutig identifizieren könnten. Folgte man dieser Argumentation, gäbe es kein Datenschutzproblem und Google hätte sich in diesem Prozess sein eigenes Grab geschaufelt. Aleo-Carreira bemerkt kritisch:
"Google kann nicht auf zweierlei Art spielen. Entweder unsere IP-Adressen und private Daten SIND privat (in diesem Fall sollten wir VIEL mehr Schutz vor unserem in Mountain View beheimateten Big Brother haben) oder sie sind es nicht. Man kann nicht behaupten, sie seien nicht geschützt, wenn es darum geht, auf den Benutzer zugeschnittene Werbung zu verkaufen und dann beanspruchen, dass es sich um private Daten handelt, wenn man für Urheberrechtsverletzungen auf YouTube verklagt wird. Google muss eine einheitliche Politik verfolgen, wenn es um Datenschutz geht. Einfach einen Link zum Datenschutz auf der Startseite hinzuzufügen, reicht da längst nicht aus."
Google selbst versucht indes den Imageschaden zu begrenzen. Als ein Zugeständnis befinden sich, wie erwähnt, seit neuestem die Datenschutzrichtlinien auf der Startseite der Suchmaschine verlinkt. Ob das mit dem Gerichtsurteil zusammenhängt, bleibt Spekulation.
Im YouTube-Blog erklärt der Videodienstleister, warum diese Unmengen an Daten überhaupt gespeichert wurden: Personalisierung des Services, Videoempfehlungen, bessere Benutzererfahrung, und so weiter. Warum die Daten auch für nicht registrierte Benutzer und in andere Webseiten eingebettete Videos erhoben wurden, nicht wenigstens nach einem gewissen Zeitraum gelöscht wurden, bleibt jenseits des obligaten PR-Sprechs unklar.
Immerhin bemüht sich die Firma laut New York Times um eine Einigung darüber, die Benutzerdaten nur anonymisiert weiterzugeben. Viacom versprach im Gegenzug, die Daten nur von externen Kräften bearbeiten zu lassen, dabei keine einzelnen Benutzer zu verfolgen und zu belangen. Wie viel man davon halten soll, ist jedoch fraglich. Nicht zu Unrecht verweist Chris Hoofnagle vom Berkeley Center for Law and Technology gegenüber der NY Times darauf, wie viel die Daten in den Händen der Copyright-Mafia wert sind:
"Diese riesigen Datenbanken von Transaktionsinformationen sind Honigtöpfe für Strafverfolgung und die Prozessierenden"
Erwarten wir das Schlimmste und hoffen wir das Beste.
Den vielleicht besten Vorschlag, wie man mit dem Urteil umgehen könne, lieferte ein Leser des bekannten Technologieblogs TechCrunch. Die kaum fassbare Menge von etwa 12 TeraByte, die alleine die Logdaten verschlingen, mögen von Google doch bitte ausgedruckt in Papierform an Viacom übereignet werden. Schließlich habe das Gericht keine Angabe zur Form gemacht, wie die Daten übermittelt werden.
(via GoogleWatchBlog und EFF)
Bilder
"Viacom und Töchterfirmen": metue.com
"GooTube": coolest-gadgets.com
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