-
08. 07. 2008, 19:29 #1
Filesharing: Keine Haftung bei offenem WLAN
Das Oberlandesgericht Frankfurt hat mehrere vorinstanzliche Urteile zur Thematik Haftung bei Urheberrechtsverletzungen wegen offenem WLAN komplett aus den Angeln gehoben. Die Richter des OLG legten die Hürden der Störerhaftung, welche von abmahnenden Kanzleien oftmals ins Felde geführt wird, um den Anschlussinhaber haftbar zu machen, sehr weit aus. So sei eine Haftung für Vergehen Dritter durch das eigene, unverschlüsselte WLAN grundsätzlich kein Haftungsgrund, sofern es keinen Anlass zur Überwachung gegeben habe.
Das Urteil kann getrost als richtungsweisend für zukünftige Filesharer-Prozesse betrachtet werden, nicht zuletzt, da es von einer solch hohen Instanz gesprochen wurde. Das Oberlandesgericht widerspricht mit seiner Entscheidung sämtlichen vorangegangenen Urteilen sowie zwei Entscheidungen des Landgerichtes Hamburg, welche eine Störerhaftung bei offenem WLAN ebenfalls bejahten.
weiterlesen
-
08. 07. 2008, 19:42 #2
Re: Filesharing: Keine Haftung bei offenem WLAN
seh ich das richtig:
Wenn man sein wlan wep-verschlüsselt hat man seinen Teil zur Absicherung getan (rechtlich doppelter Boden)?
WEP kann innerhalb von wenigen Minuten von absoluten Anfängern geknackt werden (man sehe gewissen Unterforen hier
), also ist man rechtlich nicht belangbar wenn über die eigene IP illegaler/urheberrechtsverletzender Inhalt angeboten wird - solange man keine Nachweise über diese Tätigkeit auf dem eigenen/Familienangehörigen PC findet?
Die Ausrede für jeden der "erwischt" wurde?
Wlanrouter kaufen und auf WEP stellen!
-
08. 07. 2008, 19:51 #3Mitglied
- Registriert seit
- Jan 2008
- Beiträge
- 21
- Danksagungen
- 10
Re: Filesharing: Keine Haftung bei offenem WLAN
durchaus, dennoch, sollte dein rechner dann vollverschlüsselt sein, (was auch wieder zweifel bei den grünen zwergen aufbringen wird) - demnach - ich würde es nicht unbedingt auf die krone setzen - aber sofern es zu einer anklage seitens der gema ua. kommen sollte - wäre es nicht schlecht zu wissen, wie man seine router logs ein klitzeklein wenig manipuliert - denn dauerhaft will ich ehrlich gesagt nicht auf wep aufstellen :P
gruß,
d2
-
08. 07. 2008, 19:59 #4
Re: Filesharing: Keine Haftung bei offenem WLAN
Thema Router, ganz kurz:
Ein guter Router hat einen statful packet filter, sprich firewall.
Die Firewall lässt jede Verbindung raus, aber nichts von Außen reinverbinden.
Wenn man jetzt einen router "umdreht", hat man dann die umgekehrte Firewallwirkung.
Mein theoretisches Setup:
Ein wlanrouter mit wep und ein normaler ohne wlan wird billigst über ebay gekauft.
Wlanrouter wird angeschlossen, billigrouter "umgekehrt" wird an dern wlanrouter angeschlossen, also der wlanrouter ist auf der Internetseite des billigrouters.
Die Interne Seite des Billigrouters wird nun mit dem wirklichen Router den man schon in der Wohnung hat verbunden.
Dan wird ein Forwarding im billigrouter eingestellt:
Alles vom wlanrouter wird an den eigentlichen router in der Wohnung weitergeleitet.
(Hier ist ein kleiner Kritikpunkt: jemand der das wep geknackt hat, kommt auf das Setupinterface des eigentlichen Routers. Man braucht da eben ein gutes passwort etc...).
Jetzt kann jeder das WEP knacken, wäre theoretisch in der Lage filesharing über den eigenen Anschluss zu betreiben aber kommt nicht ins eigene Netz. Kostenpunkt: ab 1€ zzgl Versand
Eine Idee die man weiterdenken könnte?
-
08. 07. 2008, 20:12 #5Mitglied
- Registriert seit
- Aug 2006
- Ort
- Ruhrpott
- Beiträge
- 309
- Danksagungen
- 19
Re: Filesharing: Keine Haftung bei offenem WLAN
Tach!
Warum sollte ein Urteil eines OLGs für ein anderes Gericht richtungsweisend sein? Blödsinn, sorry. Den Richter in Pusemuckel interessiert ein Urteil eines seiner werten Kollegen nur herzlicht wenig. Selbst Urteile des BGH sind in der Regel für andere Gerichte unbedeutend.
Zitat von gullinews
Gruß
-
08. 07. 2008, 20:35 #6Redakteur
gulli:Redaktion
- Registriert seit
- Jun 2006
- Ort
- Wo es mir gefällt!
- Beiträge
- 7.103
- NewsPresso
- 314 (Phänomen)
- Danksagungen
- 9
Re: Filesharing: Keine Haftung bei offenem WLAN
Es ist durchaus korrekt, dass es den Richter in "Pusemuckel" per se nicht interessieren muss, was andere Richter denken oder entschieden haben. In Deutschland gibt es nämlich - worauf du wohl hinaus willst - keine Präjudiz, sprich keine bindende Urteile aus höheren Instanzen.
Aber obwohl dies nicht festgeschrieben ist, halten sich zahlreiche Gerichte an höher-instanzliche Entscheide. Natürlich muss sich KEIN Gericht an die Entscheidung vom OLG halten, aber wenn nicht, bedarf es in der Regel eines guten Grundes.
-
08. 07. 2008, 20:45 #7
Re: Filesharing: Keine Haftung bei offenem WLAN
Auf der gleichen Art und Weise wurden mehrere Prozesse in USA fallen gelassen und dieser Weg ist auch der beste um bei einer Anklage zu "gewinnen" ;P
-
08. 07. 2008, 23:54 #8
Re: Filesharing: Keine Haftung bei offenem WLAN
Stimmt...zudem ist es für jeden Aufmunterung in die nächste Instanz zu gehen, wiel in den höheren Instanzen anscheinend Leute sitzen(zumindest in ffm) die sich mit der Materie ein wenig auskennen.
Zitat von Ghandy
-
09. 07. 2008, 07:08 #9
Re: Filesharing: Keine Haftung bei offenem WLAN
das kann doch unmöglich denen ihr ernst sein oder?
ich mein...
ach was solls ich besorg mir ein Laptop jetzt wo ich keine moralischen bedenken mehr haben muss...
-
09. 07. 2008, 08:08 #10
Re: Filesharing: Keine Haftung bei offenem WLAN
Wieso nicht? Das Urteil ist alles andere als weltfremd - im Gegensatz zu anderen Entscheidung zur Sache. Die Richter hinterfragen - zu Recht - wieso eine Anschlussinhaber generell für die Taten Dritter haften soll, auch wenn er direkt ein offenes WLAN betreibt. Das Urteil ist mMn wirklich mal im Namen des Volkes. Abgesehen davon, nicht jeder schnappt sich jetz ne schlepptop und fängt mit´m WarDriving andas kann doch unmöglich denen ihr ernst sein oder?
ich mein...
ach was solls ich besorg mir ein Laptop jetzt wo ich keine moralischen bedenken mehr haben muss...
-
09. 07. 2008, 10:10 #11Mitglied
- Registriert seit
- Aug 2006
- Ort
- Ruhrpott
- Beiträge
- 309
- Danksagungen
- 19
Re: Filesharing: Keine Haftung bei offenem WLAN
Tach!
Ich will ja nicht kleinkariert wirken, aber "ihr" betreibt erneut bewusste oder unbewusste Fehlinformation.
Zitat von Ghandy
Der Satz der Nachrichten "Die Richter des OLG legten die Hürden der Störerhaftung, welche von abmahnenden Kanzleien oftmals ins Felde geführt wird, um den Anschlussinhaber haftbar zu machen, sehr weit aus." und deine Behauptung, dass sich zwar "KEIN Gericht an die Entscheidung vom OLG halten" müsse, "aber wenn nicht" es "in der Regel eines guten Grundes"... "bedarf" suggeriert doch gerade eben eine faktisch nicht vorhandene Präzedenzjustiz. KEIN Richter braucht auch nur einen Grund angeben, wenn er in einem ähnlich gelagerten Fall anders entscheiden sollte und es wurden auch keinerlei Hürden geschafffen, ein anderes Urteil zu fällen. Ich mag ja kleinlich sein, ich möchte nur nicht wissen, wieviele Leser jetzt fälschlicherweise denken: "Boah, echt ey? Cool, dann brauche ich also nur mein WLAN zu öffnen, mir ein Alibi verschaffen und schon kann ich saugen auf Teufel komm´raus! Und wenn ich dann doch von so ´nen Richter verknackt werden sollte, dann lege ich Berufung ein und gehe ´ne Instanz höher. Kostet ja auch nix."
Ich weiß nicht. Früher habe ich noch regelmäßig die News gelesen. Gestern erstmalig wieder nach zig Wochen. Mit Verlaub: die News sind scheiße (geworden)!
Manchmal fehlen die Quellen (oder die Quelle ist so ein super Freund von damals^^), es wird gnadenlos kopiert und um dann nicht den Eindruck zu erwecken, man könne keine eigenen Gedanken entwickeln, wird - wie in diesem Fall - einfach mal irgendein Stuss dazugeschrieben.
Gruß und nicht böse sein!
-
09. 07. 2008, 10:30 #12
Re: Filesharing: Keine Haftung bei offenem WLAN
Also wo du was suggeriert siehst. kA. Es muss sich kein Gericht an die Entscheidung des OLG halten. Daran kann man nix rütteln. Aber es ist wohl eher nicht der Regelfall, dass ein AG einem OLG widerspricht. Und wenn die´s doch tun, dann hats doch zumeist nen Grund der auch ausgeführt wird, und wenns nur "das (O)LG liegt falsch" ist. Natürlich kann jetzt nicht das wilde saugen + Alibi losgehen. Da gebe ich dir getrost recht.
-
09. 07. 2008, 10:38 #13Nihilist.
- Registriert seit
- May 2006
- Ort
- Playstation-Network
- Beiträge
- 1.646
- Danksagungen
- 1153
Re: Filesharing: Keine Haftung bei offenem WLAN
gut, dass die fritz!boxen ab werk WPA verschlüsselt sind! ich hoffe andere hersteller machen dasselbe!
und ich kann nur jeden raten sein wlan ordentlich zu verschlüsseln, menschen können mit einem offenen wlan-netz nicht nur saugen, sondern auch pws usw. klauen
-
09. 07. 2008, 10:57 #14
Re: Filesharing: Keine Haftung bei offenem WLAN
Was ich mich jetzt frage ist, was wäre gewesen wenn der gute mann zuHause geblieben wäre? Mal angenommen er wäre nicht nachweislich im Urlaub gewesen. Was dann? Ich denke man muss hier schon ein ausgezeichnetes (Urlaub) alibi haben, damit man versuchen kann auf dem Urteil aufzubauen. Wobei es wohl genug Leute gibt die es nicht bemerken, wenn jemand in ihrem WLAN mitsurft.
-
09. 07. 2008, 12:41 #15
Re: Filesharing: Keine Haftung bei offenem WLAN
Ganz klar ein Richtungsweisendes Urteil!
.. und türlich sind höherinstanzliche Urteile maßgeblich für andere GErichte, insbesondere dann wenn sich darin ausgiebig mit der Theamtik befasst wurde wird ein Richter nicht nochmal zig Gutachten in Auftrag geben sondern sich an den Kollegen halten.
Lustig ist hier wieder mal wie die CI hier wieder rumgeiert und wider diverser Rechtssprechungen dazu rät das WLAN dicht zu machen.
WARUM? Lasst doch einfach arme Nachbarn, Besucher und Wardriver am Anschluß teilhaben und werdet zum kleinen Hotspot-Provider der ebenso wie die großen nichts dafür kann was durch die Leitung gejagt wird.
Internetanschlüße können so oder so nicht personalisiert werden und niemand ist aufgrund einer lächerlichen IP haftbar zu machen.
-
09. 07. 2008, 12:44 #16
Re: Filesharing: Keine Haftung bei offenem WLAN
Ganz klar ein Richtungsweisendes Urteil! .. und türlich sind höherinstanzliche Urteile maßgeblich für andere GErichte, insbesondere dann wenn sich darin ausgiebig mit der Theamtik befasst wurde wird ein Richter nicht nochmal zig Gutachten in Auftrag geben sondern sich an den Kollegen halten.
In diesem Sinne auch das Update des Artikels durchlesen
-
09. 07. 2008, 13:32 #17Gesperrt
- Registriert seit
- Jan 2008
- Beiträge
- 336
- Danksagungen
- 0
Re: Filesharing: Keine Haftung bei offenem WLAN
Ich seh das wie einige vor-Poster, es ist kein Freibrief zum sharen.
Aber eine "Anleitung" dazu.
Man richte einen WLAN mit WEP ein (zur Sicherheit
)
Macht mal 2 wochen Urlaub, vergisst aber den WLAN auszuschalten.
Wenn also etwas bössen in den 2 Wochen gemacht wurde hat man ein Alibi.
Man sagt natürlich nieeemanden das man in Urlab ist.

Man sollte es auch so timen, das der bösse upload einen Tag nach der Abreise beginnt,
bzw. einen Tag vor der Ankunft aufhört.
Man sollte es noch irgenwie einrichten, das keine log's gemacht werden.
-
09. 07. 2008, 13:44 #18
Re: Filesharing: Keine Haftung bei offenem WLAN
@chatnick
sry, aber wer ist so blöd und riskiert deswegen nen prozess? Das leuchtet mir gar nicht ein
-
09. 07. 2008, 14:37 #19
Re: Filesharing: Keine Haftung bei offenem WLAN
Wasn das fürn Urteil??? Nur weil der Typ im Urlaub war, ist er nicht schuldig? na und? Selbst wenn er im Urlaub an Blödheit gestorben wäre, würde er für das handeln Fremder über seine Leitung verantwortlich sein.
Sichere ich mein WLAN nicht, stelle ich es anderen wissentlich und vor allem absichtlich zur verfügung!
Das Urteil der Richter ist absoluter Humbug, geht Logistep in Berufung? Ich mag LS und vor allem ihre vorgehensweisen auch nicht, aber stellt man sich an einen Berg und verfügt nicht über die Bereitschafft (oder das wissen
), die Handbremse anzuziehen oder einen Gang einzulegen, so hat man für den Schaden aufzukommen.
Wenn man dann im Urlaub war, sagt der Richter (hoffentlich) auch: "Na und, sie haben ihr Auto nicht gesichert, hier sind die Kontodaten". Und genau so sollte das auch beim urlaubssauger sein.
Die kacke steht in jeder Anleitung,die sich nen pc-noob ja hoffentlich durchlesen sollte, und es wird an jeder Ecke darauf hingewiesen dass man sein Standard-Passwort ändern soll, aber wie man sieht, kriegens selbst Mitarbeiter (sollten dann ja IT-irgenwas sein nehm ich an) von Einwohnermeldeämtern nicht auf die Reihe nen PW zu ändern.
es gilt im gesamten Leben: "Blödheit muss bestraft werden! In diesem Fall hat sie leider gesiegt"
-
09. 07. 2008, 14:53 #20
Re: Filesharing: Keine Haftung bei offenem WLAN
Der Vergleich hinkt nicht nur, der bleibt schon liegen. Wenn ich das Auto selber stehen lassen, bin ich auch selber schuld. Wenns ein Dritter im Hang abstellt ohne Handbremse...merkste was?aber stellt man sich an einen Berg und verfügt nicht über die Bereitschafft (oder das wissen), die Handbremse anzuziehen oder einen Gang einzulegen, so hat man für den Schaden aufzukommen.
-


Zitieren
mehr lesen...







US-Energieversorger gehackt, Iran...
Gestern, 21:23 in gulli:news