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  1. #1
    gulli:News Redaktion Avatar von gullinews
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    Standard Streamripping statt Filesharing: Polizeiratgeber informiert über neue Medien

    Unter dem Titel "Im Netz der neuen Medien" veröffentlicht die Polizei eine "Handreichung für Lehrkräfte, Fachkräfte in der außerschulischen Jugendarbeit und Polizei" rund um das Thema neue Medien. Dabei geben die Beamten Tipps, wie man seine Lieblingsmusik trotzdem legal herunterladen kann - und das völlig kostenlos.

    In dem 76-seitigen Infomaterial (2,1 MiB, PDF) gibt die Polizei Ratschläge zum Umgang mit neuen Medien. Teil dieses Materials ist auch die Aufklärung über die rechtliche Situation des Urheberrechts. So schreibt der Polizeiratgeber: "Sowohl das Einstellen von fremden Werken als auch das Herunterladen von unrechtmäßig veröffentlichten Inhalten stellt eine Urheberrechtsverletzung dar." Wenn die Unterhaltungsindustrie solche Ratgeber veröffentlicht, wird meist auf Musikshops wie Musicload oder iTunes verwiesen. Die Polizei jedoch empfielt: "Softwareprogramme nutzen, die das Aufzeichnen von Musikstücken aus Internetradios ermöglichen."


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  2. #2
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    Standard Re: Streamripping statt Filesharing: Polizeiratgeber informiert über neue Medien

    Finde ich gut!
    Jetzt hilft dir dein "Freund und Helfer" auch beim Musikrippen und zeigt auch gleich noch den legalen Weg. Meiner Meinung ein zwar kleiner, aber richtiger Schritt den die da machen.

  3. #3
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    Standard Re: Streamripping statt Filesharing: Polizeiratgeber informiert über neue Medien

    Find ich ebenfalls super, wird aber leider nicht viel bringen weil IT Magazine oder Online Seiten wie Chip, Freenet usw. weiterhin "legal" werbung für Limewire, Bearshare und co machen, der neuling wird gerade durch diese programme auf das illegale laden aufmerksam und wechselt irgendwann zu alternativen wie usenet, 1kh oder torrents.

    der polizeiratgeber müsste wenn auf jeder seite zu finden sein, aber es ist ein guter anfang, respekt! weiter so.

  4. #4
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    Standard Re: Streamripping statt Filesharing: Polizeiratgeber informiert über neue Medien

    Sehr schön. Das verdient doch mal Anerkennung.

  5. #5
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    Standard Re: Streamripping statt Filesharing: Polizeiratgeber informiert über neue Medien

    leider haben den "frei für alle" gedanken nurmehr sehr wenige...
    den schritt in die richtige richtung macht die polizei ...sowas hätt ich mir auch nicht erträumt...ich finds super

  6. #6
    H1N1 Mitglied Avatar von Outbreaker1
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    Standard Re: Streamripping statt Filesharing: Polizeiratgeber informiert über neue Medien

    Kann man dan auch die geRippten Radio sachen über Torrent und c.o. sharen wenn ja. Dann kann man ja sagen man hätte alles aus den Radio geRippt

  7. #7
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    Standard Re: Streamripping statt Filesharing: Polizeiratgeber informiert über neue Medien

    Zitat Zitat von Outbreaker1
    Kann man dan auch die geRippten Radio sachen über Torrent und c.o. sharen wenn ja. Dann kann man ja sagen man hätte alles aus den Radio geRippt
    Nein, denn du musst dich ja an die gleichen Regeln halten. Veröffentlichen ist also weiterhin nicht erlaubt. Das Radio-Streaming ist eine Lücke im Gesetz.

  8. #8
    H1N1 Mitglied Avatar von Outbreaker1
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    Standard Re: Streamripping statt Filesharing: Polizeiratgeber informiert über neue Medien

    Naja dan würde ich einfach sagen ups der Song oder CD hab ich aus versehen in den share orden getan

  9. #9
    it's gonna be legendary Avatar von ad absurdum
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    Standard Re: Streamripping statt Filesharing: Polizeiratgeber informiert über neue Medien

    Zitat Zitat von Outbreaker1
    Naja dan würde ich einfach sagen ups der Song oder CD hab ich aus versehen in den share orden getan
    Du kannst auch mit dem Auto deinen Chef plattfahren und dann sagen: "Ups, den hab ich jetzt gar nicht gesehen."

    Helfen wirds wohl in keinem von beiden Fällen, denn merke: Dummheit schützt vor Strafe nicht.

  10. #10
    #1-Gullianer
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    Question Re: Streamripping statt Filesharing: Polizeiratgeber informiert über neue Medien

    Frage: Wie genau soll man dann nachweisen, dass man seine mp3s vom Internet-radio gerippt hat und nicht irgendwo anders illegal geladen?

    Und was für Rechte hat man an den gestreamrippten Liedern? Darf man die auf seinen mp3-Player packen und unendlich viele CDs von brennen?
    Hallo, ich bin die Signatur.

  11. #11
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    Standard Re: Streamripping statt Filesharing: Polizeiratgeber informiert über neue Medien

    Zitat Zitat von deXtroid101
    Frage: Wie genau soll man dann nachweisen, dass man seine mp3s vom Internet-radio gerippt hat und nicht irgendwo anders illegal geladen?

    Und was für Rechte hat man an den gestreamrippten Liedern? Darf man die auf seinen mp3-Player packen und unendlich viele CDs von brennen?
    Zunächst einmal gilt die Unschuldsvermutung, das heißt du musst nicht beweisen, eine Tat nicht begangen zu haben, sondern andere müssen beweisen, dass du sie begangen hast.
    Und die Rechte an dem Lied sind die gleichen, die du sonst auch hast: Privater Gebrauch, Privatkopie

  12. #12
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    Standard Re: Streamripping statt Filesharing: Polizeiratgeber informiert über neue Medien

    Zitat Zitat von deXtroid101
    Frage: Wie genau soll man dann nachweisen, dass man seine mp3s vom Internet-radio gerippt hat und nicht irgendwo anders illegal geladen?
    Da hast du völlig recht, so richtig können sie dir nichts, wenn sie nicht eindeutig nachweisen können, dass dieser oder jener Track aus illegaler Quelle stammt. Wer allerdings albumweise sammelt und gerne die .nfo mit im Ordner belässt, ist da fast schon selbst schuld.

    Aber nur damit wir klar sehen, wir reden hier von einer nichtöffentlichen Sammlung auf der Festplatte, der Upload ist in jedem Fall illegal und genau hier bekommen sie ja die meisten dran.

  13. #13
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    Standard Re: Streamripping statt Filesharing: Polizeiratgeber informiert über neue Medien

    sehr schön!!!
    weiss jemand, wie es mit videodateien aussieht, die schon einmal im fernsehen liefen und augenscheinlich mitgeschnitten wurden?
    müssten ja auch legal sein, bis mir jemand nachweisen kann, dass nicht ich es war, der diese mitgeschnitten hat...

  14. #14
    Ein Herz für Katzen Avatar von titus_shg
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    Standard Re: Streamripping statt Filesharing: Polizeiratgeber informiert über neue Medien

    Feine Sache!

    MfG Andy

  15. #15
    Trackergeschädigt Avatar von Vaterland
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    Standard Re: Streamripping statt Filesharing: Polizeiratgeber informiert über neue Medien

    hey Suppi Sache

  16. #16
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    Standard Re: Streamripping statt Filesharing: Polizeiratgeber informiert über neue Medien

    Ja, ganz toll. Und nun mal ehrlich: wird das jemand machen, was auch hier im gulli schon ewig als Tutorial zu finden ist? Hm?

  17. #17

    Standard Re: Streamripping statt Filesharing: Polizeiratgeber informiert über neue Medien

    Danke für die News.
    Bei Seite 26 in der .pdf-Datei musste ich doch rechtschmunzeln ;]
    Überschrift:
    Jugendgefährdende Inhalte im Internet
    Darunter ein Bild mit einem Mann mit Glatze.
    Wer kennt das Problem mit den grauen Haaren nicht?

  18. #18
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    Standard Re: Streamripping statt Filesharing: Polizeiratgeber informiert über neue Medien

    Witziger Vorschlag... Wenn der eigene PC wegen einer anderen Sache mal von den Beamten mitgenommen wird, soll man denen mal erklären, dass man die Lieder gerippt und nicht geladen hat.
    Grüße,
    KinqPin :]

  19. #19
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    Gast

    Standard Re: Streamripping statt Filesharing: Polizeiratgeber informiert über neue Medien

    Du musst denen gar nichts erklären. Dir muss man etwas nachweisen, nicht andersrum. Aber das steht schon in diesem Thread. Und wenn sie deinen PC wegen *einer anderen Sache (ausser Filesharing)* mitnehmen, interessieren die sich nicht für die mp3s.

  20. #20
    Pädagogisch wertvoll!
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    Standard Re: Streamripping statt Filesharing: Polizeiratgeber informiert über neue Medien

    Zitat Zitat von Malo_
    Nein, denn du musst dich ja an die gleichen Regeln halten. Veröffentlichen ist also weiterhin nicht erlaubt. Das Radio-Streaming ist eine Lücke im Gesetz.
    Das Radio-Streaming halte ich nicht für eine Lücke, sondern für eine klar geregelte Sache. Die Streamer brauchen die Senderechte (bspw. 1Live u.a., die ich in meiner Liste habe) dürften bezahlt haben. Kann man zumindest gutgläubig annehmen. Und dann ist da der Abs. 1 §53 UrhG (habe ich neulich eine Hausarbeit drüber geschrieben, daher weiss ich noch so viel davon) und der sagt, dass man darf.
    http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__53.html


    Zitat Zitat von deXtroid101
    Frage: Wie genau soll man dann nachweisen, dass man seine mp3s vom Internet-radio gerippt hat und nicht irgendwo anders illegal geladen?

    Und was für Rechte hat man an den gestreamrippten Liedern? Darf man die auf seinen mp3-Player packen und unendlich viele CDs von brennen?
    Das Webradio hat i.d.R. eine niedrigere Bitrate, wie man mir sagte, auch ID-Tags, die den Sender kennzeichnen und leider Anmoderation sowie Crossfading. Dass der Moderator noch im Lied laber oder von einem zum anderen übergeblendet wird.

    Du darfst einzelne Vervielfältigungstücke herstellen, auf beliebigen Trägern.
    MP3-Player? Check!
    Unendlich viele CDs brennen? Das lassen wir mal besser. Auch, wenn es noch nicht "massenproduktionsartig" ist, kann es doch einen gewissen Verdacht hervorrufen.
    /\.....This is Hammer, the arch-nemesis of brick, the arch-nemesis of
    II====.'Bunny'. Cut'n' Paste it into your signature to destroy the brick,
    II.....squashing Bunny's plans for world domination.

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