-
16. 07. 2008, 13:57 #1
Störerhaftung noch nicht geklärt: LG Düsseldorf verurteilt Rentner wegen offenem W-LAN
Es ist in der Tat fraglich, wie man als Bürger noch durchblicken soll, wenn nicht einmal die Gerichte sich einig sind. Während nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main von einem Grundsatzurteil in Sachen Störerhaftung gesprochen wurde, nimmt das Landgericht Düsseldorf diesen Ansichten die Grundlage. Heute entschied das Gericht nämlich, dass die Störerhaftung bei ungeschütztem W-LAN doch greife.
In der Verhandlung wurde einem Renter sowie einem Ehepaar vorgeworfen, mehrere Songs und ganze Alben des Gangsterrappers Bushido mittels Filesharingprogramm heruntergeladen und angeboten zu haben. Während der besagte Rentner nach eigenen Angaben gar nicht wisse, wer oder was Bushido sei und außerdem einräumte, gar kein solches Programm zu besitzen, konnte das Ehepaar gar nachweisen, zur angegebenen Tatzeit gar nicht am Computer gewesen zu sein. Das Landgericht bestätigte dennoch die einstweiligen Verfügungen und verurteilte sie anhand der Störer-Haftung. Dadurch kann der Inhaber eines Internetanschlusses für Gesetzesverstöße haftbar gemacht haben, die andere über einen ungesichertes W-LAN-Zugang begangen haben. Gegen das noch nicht rechtskräftige Urteil steht der weitere Rechtsweg frei.
weiterlesen
-
18. 07. 2008, 14:44 #41
Re: Störerhaftung noch nicht geklärt: LG Düsseldorf verurteilt Rentner wegen offenem
Zitat von Firebird77
IMO folgt dieses Urteil nur der zitierten BGH-Rechtsprechung zur Mitstörerhaftung.


Zitieren
mehr lesen...







"Wir können nichts dazu" -...
Gestern, 21:23 in gulli:news