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16. 07. 2008, 13:57 #1
Störerhaftung noch nicht geklärt: LG Düsseldorf verurteilt Rentner wegen offenem W-LAN
Es ist in der Tat fraglich, wie man als Bürger noch durchblicken soll, wenn nicht einmal die Gerichte sich einig sind. Während nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main von einem Grundsatzurteil in Sachen Störerhaftung gesprochen wurde, nimmt das Landgericht Düsseldorf diesen Ansichten die Grundlage. Heute entschied das Gericht nämlich, dass die Störerhaftung bei ungeschütztem W-LAN doch greife.
In der Verhandlung wurde einem Renter sowie einem Ehepaar vorgeworfen, mehrere Songs und ganze Alben des Gangsterrappers Bushido mittels Filesharingprogramm heruntergeladen und angeboten zu haben. Während der besagte Rentner nach eigenen Angaben gar nicht wisse, wer oder was Bushido sei und außerdem einräumte, gar kein solches Programm zu besitzen, konnte das Ehepaar gar nachweisen, zur angegebenen Tatzeit gar nicht am Computer gewesen zu sein. Das Landgericht bestätigte dennoch die einstweiligen Verfügungen und verurteilte sie anhand der Störer-Haftung. Dadurch kann der Inhaber eines Internetanschlusses für Gesetzesverstöße haftbar gemacht haben, die andere über einen ungesichertes W-LAN-Zugang begangen haben. Gegen das noch nicht rechtskräftige Urteil steht der weitere Rechtsweg frei.
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16. 07. 2008, 14:38 #2
Re: Störerhaftung noch nicht geklärt: LG Düsseldorf verurteilt Rentner wegen offenem W-LAN
mal vom juristischen abgesehen finde ich doch armseelig dass
ein selbsternannter gangsta-rapper wie Bushido sich wundert
wenn kleine (im vorliegenden fall eher pensionierte) gangster
seine alben gangstermäßig ohne zu zahlen sich beschaffen.
und dann hetzt er auch noch anwälte auf die kleinkriminellen?
ein echter gangster hätte dem rentner die tür eingetreten und
seine moneten aus ihm rausgeprügelt.
oder wenn man ganz cool ist macht man es eben wie Kid Rock.
fazit:
ich stelle mir die frage wie dieser mann es überhaupt geschaft
hat durch den offiziellen gangster-tüv? so ein warmduscher!
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16. 07. 2008, 14:54 #3
Re: Störerhaftung noch nicht geklärt: LG Düsseldorf verurteilt Rentner wegen offenem W-LAN
Bushido ist ne Memme.
Nur weil er mal nen 12 jährigen eine geknallt hat, bezeichet er sich jetzt als Gangster.
Wirklich peinlich der Junge.____________________________________
Chuck Norris kauft alles bei Ebay "Sofort".
____________________________________
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16. 07. 2008, 15:01 #4Mitglied
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Re: Störerhaftung noch nicht geklärt: LG Düsseldorf verurteilt Rentner wegen offenem W-LAN
Du hast anscheinend mehr Infos als alle anderen Medien die von Anis Mohamed Youssef Ferchichi neuester Schandtat berichten.
Zitat von gullinews
Den bisher war nicht bekannt das es bewiesen war sondern lediglich das sie behauptet haben nicht zuhause gewesen zu sein. Dieser Unterschied könnte das Gericht zumindest indirekt beeinflusst haben so es ihm gab."Auch wenn ich dir und anderen wie ein Gott erscheine, steckt ein sterblicher in dieser gottgleichen Schale."
(Denny Crane)
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16. 07. 2008, 15:12 #5
Re: Störerhaftung noch nicht geklärt: LG Düsseldorf verurteilt Rentner wegen offenem
@Sepulpa Ließ die Quelle
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16. 07. 2008, 15:16 #6Mitglied
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Re: Störerhaftung noch nicht geklärt: LG Düsseldorf verurteilt Rentner wegen offenem
da steht:
Zitat von Firebird77
und nicht:Das ebenfalls beschuldigte Ehepaar hatte angegeben, dass zur fraglichen Zeit nachweisbar niemand an ihrem Computer gewesen sei.
konnte das Ehepaar gar nachweisen, zur angegebenen Tatzeit gar nicht am Computer gewesen zu sein"Auch wenn ich dir und anderen wie ein Gott erscheine, steckt ein sterblicher in dieser gottgleichen Schale."
(Denny Crane)
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16. 07. 2008, 15:22 #7www.pnw.de
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Re: Störerhaftung noch nicht geklärt: LG Düsseldorf verurteilt Rentner wegen offenem
Aha, die "Quelle" sagt, dass es ein einstweiliges Verfügungsverfahren war. Dieses beschleunigte Verfahren ist mit einem normalen Zivilprozeß nur bedingt vergleichbar. Wichtigster Unterschied: Man muss nichts beweisen, sondern "nur" glaubhaft machen.
Hat es nicht genügend Verfahren gegeben, in denen die Richtigkeit der angeblich festgestellten IP-Nummer eben nicht bewiesen werden konnte ?[B]Die Novemberschlacht ist geschlagen.[B]
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16. 07. 2008, 15:35 #8Mitglied
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Re: Störerhaftung noch nicht geklärt: LG Düsseldorf verurteilt Rentner wegen offenem
Das ist so nicht korrekt. Dem Prozess ist lediglich eine Einstweilige Verfügung vorangegangen.
Zitat von RA Neuber
Davon abgesehen wurde hier mit der Störerhaftung argumentiert. Das Gericht hat den Angaben der Beschuldigten also geglaubt, sie aber dann trotzdem verurteilt.
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16. 07. 2008, 15:37 #9Mitglied
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Re: Störerhaftung noch nicht geklärt: LG Düsseldorf verurteilt Rentner wegen offenem W-LAN
jungs, jetzt mal ernsthaft und hand aufs herz:
ich denke: es wird ein bgh urteil geben in dem die störerhaftung im grundsatz auch bei den filesharing sachen bei einem ungeschützten router bestätigt wird.
es wäre doch noch schöner, wenn jetzt schön alle aus den geräten die wpa2 sicherung rausknallen und sich hinterher auf fehlende beweise dank crypto platte berufen.
es ist zwar definitiv nicht fair, aber die interessensabwägung sagt mir eindeutig, dass das urteil nicht höchstinstanzlich halten wird (frankfurt mein ich).
bin sehr gespannt auf die weitere entwicklung
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16. 07. 2008, 15:48 #10Glied
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Re: Störerhaftung noch nicht geklärt: LG Düsseldorf verurteilt Rentner wegen offenem W-LAN
denkst du der interpret ist für sowas zuständig? Die Raubkopiererjagd nehmen denke ich mal eher die Labels auf... -.-
Zitat von Bl@cki
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16. 07. 2008, 15:56 #11
Re: Störerhaftung noch nicht geklärt: LG Düsseldorf verurteilt Rentner wegen offenem
.... aber sicher nicht vom Gericht!
Zitat von gullinews
Was auch eher der bisherigen BGH-Rechtsprechung entspricht.nimmt das Landgericht Düsseldorf diesen Ansichten die Grundlage. Heute entschied das Gericht nämlich, dass die Störerhaftung bei ungeschütztem W-LAN doch greife.
Der BGH hat bereits vor Jahrzehnten eine Mitstörerhaftung bejaht (GRUR 1955,97 "Constanze II"; GRUR 1957,352 "Perussin II"; GRUR 1967,428 "Anwaltsberatung"; GRUR 1976,256 "Re-chenscheibe"; GRUR 1988,829 "Verkaufs¬fahrten II; GRUR 1988, 832, "Benzinwerbung"; GRUR 1990, 463, 464 "Firmenrufnummer"; GRUR 1990,373, 374 "Schönheits-Chirugie"; GRUR 1991, 769,770 "Honoaranfrage"; GRUR 1997,325 "Architektenwettbewerb"; WRP 2000, 1263 "Neu in Bielefeld I"; BGH Az.: I ZR 22/99 „Meißner Dekor“). In der Entscheidung "Honoaranfrage" (GRUR 1994, 441, 443) führt der BGH aus:
"Als Störer haftet - grundsätzlich unabhängig von Art und Umfang seines eigenen Tatbeitrags - jeder, der in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal an der Herbeiführung der rechtswidrigen Beeinträchtigung mitgewirkt hat, wobei als Mitwirkung auch die Unterstüt-zung oder Ausnutzung der Handlung eines eigenverantwortlich handelnden Dritten genügt, sofern der in Anspruch Genommene die rechtliche Möglichkeit zur Verhinderung dieser Hand-lung hatte. Eine eigene Wettbewerbsförderungsabsicht oder ein Verschulden des Störers ist nicht Voraussetzung für seine Inan¬spruchnahme. Es genügt, wenn er an der Schaffung oder Aufrechterhaltung eines wettbewerbswidrigen Zustands objektiv mitgewirkt hat."
In der Entscheidung "Architektenwettbewerb" führt der BGH diese Rechtsprechung fort:
"Als (Mit-)Störer haftet "in entsprechender Anwendung des 1004 BGB", wer "auch ohne Wett-bewerbsforderungsabsicht und ohne Verschulden an dem Wettbewerbsverstoß eines Dritten in der Weise beteiligt ist, dass er in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal an der Herbei-führung der rechtswidrigen Beeinträchtigung mitwirkt. Dabei kann als Mitwirkung auch die Unterstützung oder Ausnutzung der Handlung eines eigenverantwortlich handelnden Dritten genügen, sofern der Inanspruchgenommene die rechtliche Möglichkeit zur Verhinde-rung dieser Handlung hatte."
In der Entscheidung "Neu in Bielefeld I" (WRP 2000, 1263) führt der BGH aus, dass an die (Mit-)Störereigenschaft für den Unterlas¬sungsanspruch nur geringe Anforderungen zu stellen sind.
Ferner wird auf die Entscheidung des BGH-Entscheidung "Räumschild" vom 18. Mai 1999 (Az.: X ZR 156/97) verwiesen. Hierin führt der BGH aus:
Allerdings setzt die Verantwortlichkeit für eine Patentverletzung nicht voraus, dass der in An-spruch Genommene das Recht unmittelbar durch eigene Handlungen beeinträchtigt. Schuld-ner der Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz, Auskunft und Vernichtung der verletzen-den Gegenstände kann auch derjenige sein, der lediglich eine weitere Ursache für die Rechtsverletzung gesetzt hat. Entsprechend der zum Wettbewerbsrecht ergangenen Rechtsprechung (vgl. dazu OLG Frankfurt WRP 1987, 115; OLG Hamm GRUR 1992, 126; OLG München MDR 1994, l106; OLG Stuttgart ZIP 1993, 1494) kann danach auch derjenige haftbar sein, der seinen Telefon-, Fax- oder Telexanschluss einem Dritten überlässt, der dann seinerseits von diesem Anschluss aus das Schutzrecht verletzende Handlungen begeht. Ihren Grund findet diese Haftung jedoch nicht schon in der Überlassung des Anschlusses als solcher. Die Verant¬wortlichkeit des Dritten folgt vielmehr daraus, dass er die auf diese Weise ermöglichten Rechtsverletzungen nicht unterbunden hat, obwohl er dazu als Inhaber des Anschlusses die Möglichkeit gehabt hätte und ein derartiges Einschreiten von ihm mit Blick auf die aus dieser Stellung resultierenden Befugnisse und die Überlassung des Anschlusses zu erwarten war (vgl. BGH, Urt. v. 2.3.1994 -1ZR 321/91, GRUR 1994, 441,443 – Kosmetikstudio; siehe auch Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche, 7. Aufl., Kapitel14 Rdn.4, 8). Voraussetzung der Haftung ist damit ein von dem Anschluss ausgehender oder unter seiner Benutzung be-gangener Rechtsverstoß.
In der Frage der (Mit-)Störerhaftung ist auch kein Unterscheid zwischen dem Patent- und dem sonstigen gewerblichen Rechtschutz bzw. dem Wettbewerbsrecht zu erkennen. Insoweit wird auf LG Berlin (Az. 16 0 15/02 - veröffentlicht bei http://www.jurpc.de/rechtspr/20030012.htm), zur Mitstörerhaftung bei einer Faxwerbung und die Haftung des admin-c einer Domain (OLG Stutt-gart, Az.: 2 W 27/03 veröffentlicht bei http://www.jurpc.de/rechtspr/20030277.htm , für die Ein-schaltung eines Dritten OLG Dresden WRP 2004,977 und LG Karlsruhe WRP 2004,1078 ver-wiesen.
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16. 07. 2008, 16:09 #12
Re: Störerhaftung noch nicht geklärt: LG Düsseldorf verurteilt Rentner wegen offenem
Gibt es die Szene auch bei Youtube?
Zitat von Bl@cki
MfG Andy
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16. 07. 2008, 16:14 #13GFXmanGast
Re: Störerhaftung noch nicht geklärt: LG Düsseldorf verurteilt Rentner wegen offenem
Auch wenn es einige für richtig finden, "Normalbenutzer" die ihr W-LAN offen haben zu bestrafen, muss man sich fragen, wo hört denn die Störerhaftung auf?
Im Prinzip kann man dann jeden Computerbesitzer dafür bestrafen, sobald er Internetzugang hat, dass er kein ComputerGenie ist.
Klar muss man zum absichern des W-LANs kein Genie sein. (Bitte die Reihenfolge einhalten
)
Man kann aber das Ganze gedanklich weiterspinnen.
Z.B. wenn die eigene Maschine nachweislich an DOS Angriffen beteiligt ist, bei Einbrüche in andere Systeme zu sehen war, oder beim Spamversand, verursacht durch Trojaner. Wenn jemand den eigenen Computer als Kipo-Download-Proxy verwendet. etc.
Nicht auszudenken die persönlichen Folgen die solche realitätsfremde Gerichtsurteile, wie die, des LG Düsseldorfs haben können.
Würde man es noch weiter spinnen, so müsste man Supermärkte und Fachhandel verurteilen, weil sie überhaupt Computer an Non-IT-Genies verkaufen. Weil sie auch Gabel, Messer und Löffel verkaufen. Kann man mit denen doch jemanden verletzen.
Zugangsprovider, weil sie Non-IT-Genies ins Internet lassen.
Autobesitzer, weil sie ihren Wagen nicht ausreichend gesichert haben. Schliessen alleine nicht mehr als sicher gilt, und der Wagen z.B. bei einem Bankraub benutzt wurde.
Der alte Mann tut mir leid. Der Richter müsste doch selber einsehen, dass es hier um eine sehr verminderte Schuld geht.
Schliesslich soll man die Täter bestrafen, der alte Mann sehe ich persönlich als Opfer.
Was ist ein Bushido? Ein japanischer Kampfsport.? Die Hand des Kriegers? doofer Rapper?
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16. 07. 2008, 16:21 #14
Re: Störerhaftung noch nicht geklärt: LG Düsseldorf verurteilt Rentner wegen offenem W-LAN
Es kommt immer auf den Fall drauf an.
Zitat von ikja
Rentner-> Filesharing, Rap? (Eine seltsame Kombination, oder?)
Paare -> Filesharing (kann man glauben), Rap (unwarscheinlich)
PS. Störerhaftung: Wenn durch ein unüberlegtes Gesetzt ein Dritter zu schaden kommt, kann man dann den zuständigen Politiker auch dafür verklagen?Probleme kann man niemals mit derselben Denkweise lösen, durch die sie entstanden sind.
(Albert Einstein)
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16. 07. 2008, 16:25 #15
Re: Störerhaftung noch nicht geklärt: LG Düsseldorf verurteilt Rentner wegen offenem
Ich finde dieses Urteil ungeheuerlich. Da sieht man wieder, was für ein RECHTSstaat unsere Bananenrepublik ist, wenn sie jetzt schon Rentner, die sich ans I-Net gewagt haben, für etwas verurteilen, was sie schon rein von der Logik her gar nicht gewesen sein können. Oh man.

Wer sagt, dass die IP nicht falsch notiert wurde oder gar gefälscht wurde? Ist denn jetzt solchen Methoden jede Tür geöffnet?
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16. 07. 2008, 16:29 #16
Re: Störerhaftung noch nicht geklärt: LG Düsseldorf verurteilt Rentner wegen offenem W-LAN
Das meinst du hoffentlich nicht ernst?!
Zitat von TheSithLord
Egal welcher Star, keiner hat Zeit zu schauen, ob er irgendwo online Songs von sich findet.
Dazu werden Anwälte/Kanzleien von den Plattenfirmen beschäftigt. Bushido bekommt davon nicht 1 Wort mit.
Das einzige was ich an der Sache arm finde ist die Geldgeilheit der Plattenfirmen und Anwälte. Man kann nicht jedem UND VOR ALLEM KEINEM RENTNER den/das technische(n) Verstand/KnowHow zuschreiben, wie einem Fachinformatiker. Solche Leute dann zu bestrafen ist arm. Denn wenn man nach dem Maßstab urteilt, dann müsste man den Plattenfirmen gleich auch eine Klage anhängen, weil sie nicht fähig sind ihre Medien entsprechend zu schützen. Das ist nämlich nichts anderes.
Eine interessante Frage wäre natürlich:
Man stelle sich folgende Situation vor:
- Person A hat ein verschlüsseltes WLan-Netzwerk
- Person B kann das Netzwerk (durch entsprechende Angriffe und ohne das Wissen von Person A) hacken
- Person B läd nun illegal über das Netzwerk, hinterlässt dabei keine Spuren, die auf ihn weisen
Wer haftet nun? Auch Person A? Obwohl sie das ihre mögliche getan hat um das Netzwerk zu schützen?
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16. 07. 2008, 16:43 #17
Re: Störerhaftung noch nicht geklärt: LG Düsseldorf verurteilt Rentner wegen offenem
Dabei sollte man auch immer drauf achten, wer das richtig findet. Und sich dann mal Gedanken darüber machen, warum ausgerechnet diese Leute das denn gerade sind....
Zitat von GFXman
Das erklärt dann Einiges.
Ist eigentlich bekannt, was der Rentner an wen zahlen soll?
MfG Andy
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16. 07. 2008, 16:47 #18Gesperrt
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Re: Störerhaftung noch nicht geklärt: LG Düsseldorf verurteilt Rentner wegen offenem
Nein. Störerhaftung setzt doch eine Prüfpflicht vorraus der nicht nachgegangen wurde.Wer haftet nun? Auch Person A? Obwohl sie das ihre mögliche getan hat um das Netzwerk zu schützen?
Wenn ich also mein WLAN verschlüssle und jemand sich trotzdem darüber einwählt und Schabernack treibt, hafte ich nicht mehr als Störer. Denn ich habe meine Prüfpflicht wahrgenommen.
Und da WEP (so einfach zu knacken das auch sein mag) ja geeignet ist ein WLAN vor Zugriffen von außen zu schützen, reicht es dafür völlig aus. Kannst du dann also vor Gericht glaubhaft machen, die Tat nicht selbst begangen zu haben, bist du meiner Meinung nach aus dem Schneider.
Ich bin übrigens der Meinung, dass ein offenes WLAN so grob fahrlässig ist, dass die Störerhaftung bleiben sollte. Der Rentner wird das WLAN nicht alleine angebracht haben.. oder er hat genug Ahnung um auch die Verschlüsselung einzuschalten. Zumal das wohl im Handbuch zu finden ist. Es muss ja kein WPA2 blablub sein.
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16. 07. 2008, 17:54 #19Mitglied
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Re: Störerhaftung noch nicht geklärt: LG Düsseldorf verurteilt Rentner wegen offenem W-LAN
Richtig krank unsere Gerichte und Richter. Wenn schon so geurteilt wird sollte der Hardwarehersteller auch in Haftung genohmen werden, da er offenes WLAN überhaupt ermöglicht ohne Zutuung des Rentners.
Man kann nur mit dem Kopf schütteln, was in Deutschland zu Gunsten der Musikindustrie entschieden wird und für Recht und Ordnung angesehen wird. Armes Deutschland.
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16. 07. 2008, 21:22 #20
Re: Störerhaftung noch nicht geklärt: LG Düsseldorf verurteilt Rentner wegen offenem
Genau! Jetzt muss also jeder, der sich nen PC anschafft, auch ein IT Genie sein, damit man dann wegen Hackern nicht selbst die Schuld aufgebrummt bekommt.
Zitat von analfatal
Dann sollten übrigens auch Autofahrer aufpassen. Wenn jemand das Auto klaut und damit eine Straftat begeht, könnte ja jetzt auch der Autobesitzer in Regress genommen werden, weil er das Auto nicht genug gesichert hat, z.b. via Garage.
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