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sind Engel auch Geflügel?
Registrierungsdatum: Jun 2005
Ort: Hope Road 56
Beiträge: 1.106
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Re: Pro-Markt Gutschein von 799Euro auf der Hand, wie wandle ich das in Bar um?
Ich versteh nicht, warum ihr euch alle so aufregt.
Der Händler hat dem Kunden aus Kulanz gegen den Fernseher einen Gutschein gegeben.
An den Threadstarter: Geh einfach in den ProMarkt und versuch deinen Gutschein einem Kunden aufzuschwatzen, der grade was kaufen will für über 800€.
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19. 07. 2008, 14:01
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#26
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Mitglied
Registrierungsdatum: Nov 2007
Beiträge: 9
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Re: Pro-Markt Gutschein von 799Euro auf der Hand, wie wandle ich das in Bar um?
Kauf einfach was für 800 € und brings nächsten Tag wieder zurück. Dann bekommst auch dein Geld. Geht jedenfalls bei Media-Markt so.
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19. 07. 2008, 14:09
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#27
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Mitglied
Registrierungsdatum: Mar 2007
Beiträge: 56
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Re: Pro-Markt Gutschein von 799Euro auf der Hand, wie wandle ich das in Bar um?
Zitat:
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Zitat von SoulPlaya
Kauf einfach was für 800 € und brings nächsten Tag wieder zurück. Dann bekommst auch dein Geld. Geht jedenfalls bei Media-Markt so.
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was meinste warum er nen 799€ Gutschein hat........
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19. 07. 2008, 14:12
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#28
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Mitglied
Registrierungsdatum: Nov 2007
Beiträge: 9
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Re: Pro-Markt Gutschein von 799Euro auf der Hand, wie wandle ich das in Bar um?
Zitat:
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Zitat von mogul36
was meinste warum er nen 799€ Gutschein hat........
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Weil er erst nach 3 Wochen umgetauscht hat.
Wenn du aber was kaufst und es unbenutzt in den nächsten Tagen zurück bringst kriegst dein Geld wieder und kein Gutschein.
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19. 07. 2008, 14:23
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#29
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IT-Consultant
Registrierungsdatum: Jul 2006
Ort: Hamburg
Beiträge: 1.378
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Re: Pro-Markt Gutschein von 799Euro auf der Hand, wie wandle ich das in Bar um?
Ich weiß nur, Kumpel von mir hatte einen 100€ Gutschein und hat sich irgendwas für 1€ gekauft und 99€ in Bar zurückbekommen.
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19. 07. 2008, 14:24
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#30
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Mitglied
Registrierungsdatum: Jun 2008
Beiträge: 103
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Re: Pro-Markt Gutschein von 799Euro auf der Hand, wie wandle ich das in Bar um?
Zitat:
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Zitat von SoulPlaya
Weil er erst nach 3 Wochen umgetauscht hat.
Wenn du aber was kaufst und es unbenutzt in den nächsten Tagen zurück bringst kriegst dein Geld wieder und kein Gutschein.
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Bullshit! Auf der Rechnung steht drauf mit was bezahlt wurde.. da muss er schon an einen dämlichen Mitarbeiter geraten (der deswegen womöglich sogar seinen Job verlieren kann).
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19. 07. 2008, 15:00
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#31
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Mitglied
Registrierungsdatum: Nov 2007
Beiträge: 9
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Re: Pro-Markt Gutschein von 799Euro auf der Hand, wie wandle ich das in Bar um?
Zitat:
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Zitat von TrashyStrashy
Bullshit! Auf der Rechnung steht drauf mit was bezahlt wurde.. da muss er schon an einen dämlichen Mitarbeiter geraten (der deswegen womöglich sogar seinen Job verlieren kann).
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Was Bullshit ?
Wenn keine Ahnung hast dann red nicht.
Hab bis jetzt mein Geld immer so bekommen auch mit Gutschein, egal was dann auf der Rechnung gestanden hat.
Naja is nich mein Problem. War nur ein tip von mir.
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19. 07. 2008, 15:21
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#32
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Mitglied
Registrierungsdatum: Sep 2005
Beiträge: 1.149
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Re: Pro-Markt Gutschein von 799Euro auf der Hand, wie wandle ich das in Bar um?
verkauf den gutschein bei ebay verschicke ihn aber als Paket/Einschreiben sonst kommt er nich an ;-) ^^
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19. 07. 2008, 15:44
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#33
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Go-to-Guy
Registrierungsdatum: Mar 2007
Beiträge: 506
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Re: Pro-Markt Gutschein von 799Euro auf der Hand, wie wandle ich das in Bar um?
du könntest dich vor den laden stellen und leuten , die sowieso was kaufen wollen, fragen ob sie den gutschein für 750 € oder so nehmen...
dein verlust hält sich in grenzen und die leute sparen nebenbei noch was...
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19. 07. 2008, 20:30
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#34
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Mitglied
Registrierungsdatum: Dec 2005
Beiträge: 314
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Re: Pro-Markt Gutschein von 799Euro auf der Hand, wie wandle ich das in Bar um?
Ich würde den Gutschein für 800 € nehmen. Per PN gibts meine postalische Adresse, anschließend faxe ich das Geld.
Wer außer alten Menschen bezahlt denn (abgesehen von KFZ) Dinge von solchem Wert mit Bargeld?
Der TS soll sich mal nicht so dumm anstellen (jedenfalls nicht nachdem bereits die entspr. Lösungsansätze genannt worden sind.
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19. 07. 2008, 20:53
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#35
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Case your Mod!
Registrierungsdatum: Sep 2007
Ort: Tiefste Sowjetunion
Beiträge: 330
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Re: Pro-Markt Gutschein von 799Euro auf der Hand, wie wandle ich das in Bar um?
Zitat:
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Zitat von Captain Iglo
Wer außer alten Menschen bezahlt denn (abgesehen von KFZ) Dinge von solchem Wert mit Bargeld?
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na alle, die ihr schwarzgeld unter der matratze loswerden wollen
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19. 07. 2008, 21:10
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#36
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Ein Herz für Katzen
Registrierungsdatum: Mar 2007
Ort: NRW/OWL
Beiträge: 4.288
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Re: Pro-Markt Gutschein von 799Euro auf der Hand, wie wandle ich das in Bar um?
Zitat:
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Zitat von Captain Iglo
Wer außer alten Menschen bezahlt denn (abgesehen von KFZ) Dinge von solchem Wert mit Bargeld?
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Jeder, der noch nicht diesem grauenhaften "ach-das-ist-ja-so-bequem-Plastik-Geld"-Wahn verfallen ist.
MfG Andy
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19. 07. 2008, 21:15
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#37
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Real Nowhere Man
Registrierungsdatum: Apr 2002
Ort: Nowhere Land
Beiträge: 1.866
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Re: Pro-Markt Gutschein von 799Euro auf der Hand, wie wandle ich das in Bar um?
Zitat:
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Zitat von titus_shg
Jeder, der noch nicht diesem grauenhaften "ach-das-ist-ja-so-bequem-Plastik-Geld"-Wahn verfallen ist.
MfG Andy
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Oder überhaupt noch Bargeld von ihrer Bank ausbezahlt bekommen.
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19. 07. 2008, 21:21
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#38
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Ein Herz für Katzen
Registrierungsdatum: Mar 2007
Ort: NRW/OWL
Beiträge: 4.288
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Re: Pro-Markt Gutschein von 799Euro auf der Hand, wie wandle ich das in Bar um?
Zitat:
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Zitat von Nowhere Man
Oder überhaupt noch Bargeld von ihrer Bank ausbezahlt bekommen. 
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Man sollte immer ein gewisses "Bargeld-Polster" irgendwo verfügbar haben, damit vermeidet man ggf. böse Überraschungen.
Im Übrigen ist jeder bargeldlose Zahlungsvorgang incl. Betrag, Zeit, Ort, Artikel usw. ewig zurückverfolgbar und trägt mit dazu bei, dass der Bürger immer gläserner wird. (das mal so am Rande.)
Letztlich muss das aber jeder selbst wissen, wie er damit umgeht.
MfG Andy
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19. 07. 2008, 21:40
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#39
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Beiträge: -1
Registrierungsdatum: Dec 2006
Ort: //dorf/haus/keller
Beiträge: 688
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Re: Pro-Markt Gutschein von 799Euro auf der Hand, wie wandle ich das in Bar um?
Was nen geiler Thread. Hier gibt es Sarkasmus, Ansätze von Fremdenfeindlichkeit und tolle Ratschläge.
@TS sei froh dass du das Teil zurückgeben konntest und den vollen Kaufpreis als Gutschein hast.
Zitat:
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Zitat von ra-kadelke
Wer eine Sache kauft, kann diese Sache innerhalb von 14 Tagen ohne Begründung gegen Erstattung des Kaufpreises an den Verkäufer zurückgeben. Ohne daß weitere Umstände hinzutreten, stimmt aber an dieser Aussage zunächst gar nichts.
Grundsätzlich sind Verträge einzuhalten, das ist einer der ehernen Grundsätze der Juristerei. Die Gelehrten bemühen an dieser Stelle gerne die lateinische Entsprechung "pacta sunt servanda". Damit ist klargestellt, daß ein einmal wirksam geschlossener Vertrag einzuhalten ist, es sei denn, es treten besondere Umstände hinzu.
Denkbar sind solche besonderen Umstände in vielen Variationen, manche hat das Gesetz auch speziell geregelt. Hierzu gehören die Fälle, in welchen der Gesetzgeber den Verbraucher besonders schützen will, weil dieser zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses in einer gegenüber dem Vertragspartners schwachen Position war. Eine solche Lage liegt etwa vor, wenn der Verbraucher durch mündliche Verhandlungen an seinem Arbeitsplatz oder im Bereich einer Privatwohnung, anlässlich einer vom Unternehmer oder von einem Dritten zumindest auch im Interesse des Unternehmers durchgeführten Freizeitveranstaltung oder im Anschluss an ein überraschendes Ansprechen in Verkehrsmitteln oder im Bereich öffentlich zugänglicher Verkehrsflächen zu einem Vertrag bestimmt wird. Dann steht dem Verbraucher ein Widerrufs- oder ein Rückgaberecht zu (was zwei verschiedene Dinge und ggf. Stoff für eine weitere Folge in dieser Reihe sind), § 312 BGB.
Eine vergleichbare Regelung gibt auch für den Bereich der Fernabsatzverträge, bei welchen der Vertrag über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen wird (§ 312d BGB). Das betrifft also auch die vielen Fälle des Kaufs über das Internet. Neben diesen Regelungen gibt es noch weitere.
Keine solche gesetzliche Ausnahmeregelung besteht aber für den Kauf etwa im Kaufhaus. Soweit hier Kaufverträge rückgängig gemacht werden, ohne daß die Sache einen Mangel hat oder eine andere Leistungsstörung vorliegt, beruht die Rückabwicklung entweder auf Kulanz des Verkäufers oder auf dessen freiwilliger Leistung (zu der er sich u.U. selbst in AGB verpflichtet hat).
Aber Vorsicht: Nur die Werbung mit einem Rückgaberecht im Kaufhaus berechtigt nicht per se zur Rückgabe. Hält der Händler dieses Versprechen nicht ein, liegt u.U. nur ein Fall des unlauteren Wettbewerbs vor, ohne daß der Verbraucher aber selbst ein klagbares Recht auf Umtausch erwirbt.
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20. 07. 2008, 00:33
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#40
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Alle Zeitangaben in UTC +1. Es ist jetzt 15:15 Uhr.
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