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Knoeterich
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Registrierungsdatum: Apr 2008
Beiträge: 36
Filesharing Kosten/Nutzen, 100EUR Abmahnung

Hallo,

man behauptet ja, die Musikindustrie würde Ihr Geschäftsmodell einfach auf das Klage/Abmahngeschäft umbiegen.

Nun ist es meines Wissens so, dass bald Abmahnungen nur noch 100 EUR kosten dürfen. Daraus folgt doch zwangsläufig, dass Leecher sich einfach ausrechnen, für 100 EUR (im ungünstigen Fall) jede Menge Sachen runterladen zu können. Eine 100-EUR-Flat sozusagen.

Das heißt, auch das Geschäftsmodell der Leecher passt sich entsprechend an?

Kno
Alt 20. 07. 2008, 17:28 Knoeterich is offline Mit Zitat antworten #1
Vampireking
Vampir
 
Benutzerbild von Vampireking
 
Registrierungsdatum: Dec 2005
Ort: im Gulli
Beiträge: 292
Re: Filesharing Kosten/Nutzen, 100EUR Abmahnung

man muss aber auch eine unterlassungs erklärung unterschreiben und wenn man es dann nochmal macht dann hat man wirklich ein problem
Alt 20. 07. 2008, 17:46 Vampireking is offline Mit Zitat antworten #2
Reteps
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Registrierungsdatum: Jan 2008
Beiträge: 47
Re: Filesharing Kosten/Nutzen, 100EUR Abmahnung

Fehler in der Logik. Man bezahlt nicht einmal und darf dann unbegrenzt laden. Die 100€ gelten pro Verstoß.
Alt 20. 07. 2008, 17:57 Reteps is online now Mit Zitat antworten #3
Hadron
Mitglied
 
Benutzerbild von Hadron
 
Registrierungsdatum: May 2006
Ort: Berlin
Beiträge: 1.510
Re: Filesharing Kosten/Nutzen, 100EUR Abmahnung

Auch gilt diese Deckelung nur für die erste Abmahnung.

Siehe den neuen § 97a, Abs. 2 UrhG:
Zitat:
(2) Der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen für die erstmalige Abmahnung beschränkt sich in einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf 100 Euro.
Übrigens ein Gummiparagraph vom Feinsten.
Alt 20. 07. 2008, 19:35 Hadron is offline Mit Zitat antworten #4
titus_shg
Ein Herz für Katzen
 
Benutzerbild von titus_shg
 
Registrierungsdatum: Mar 2007
Ort: NRW/OWL
Beiträge: 4.283
Re: Filesharing Kosten/Nutzen, 100EUR Abmahnung

Zitat:
Zitat von Hadron 

Übrigens ein Gummiparagraph vom Feinsten
.

Das ist doch beabsichtigt.

Das wird noch lustig, wenn es den ersten Gerichtsstreit darüber gibt, was eine
Zitat:
...unerhebliche Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs....
denn nun genau ist.

Wahrscheinlich fällt darunter dann gerade mal ein urheberrechtlich geschütztes Bild auf einer rein privaten Homepage....., so wie ich diese Herrschaften kenne.

MfG Andy
Alt 20. 07. 2008, 23:03 titus_shg is offline Mit Zitat antworten #5
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