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03. 08. 2008, 16:26 #1
Filesharing:Tauschbörsennutzer sollen nicht mehr ermittelt werden
Scheinbar geht ein richtungsweisender Wandel durch die deutsche Justiz, der Filesharing in Zukunft wieder auf etwas sicherere Wege bringen könnte. So sollen Tauschbörsennutzer nur noch ermittelt werden dürfen, wenn diese mehr als 200 Dateien im Shareordner haben.
Dieser neuerliche Ansatz der Generalstaatsanwälte von Nordrhein-Westfalen ist mit Sicherheit einer der Besten, den die Justiz je getroffen hat. So sollen diejenigen, welche nur vereinzelt einige urheberrechtlich geschützte Files herunterladen, nicht mehr belangt werden.
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07. 08. 2008, 14:04 #81Mitglied
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Re: Filesharing:Tauschbörsennutzer sollen nicht mehr ermittelt werden
Ach, Herr Gravenreuth,
die Verwendung des Begriffes "Pöbel" in Ihrer Sig fällt ja wohl auf Sie zurück!
Aus Wikipedia:
Mit dem Wort „Pöbel“ wurde gewöhnlich ein Mangel an Kultur, Kultiviertheit, Stil, Feingefühl oder „Sinn für Höheres“ u. ä. unterstellt.
Daran ist auch das Verb „(an)pöbeln“ anzuschließen, d. h. ein Verhalten, das aus eben jenem Mangel an Feingefühl, in der Art des gemeinen Volkes darauf abzielt Konflikte nicht durch zivilisierte Verhandlungen oder Zurückhaltung (d.h. durch Anstand) zu lösen, sondern durch provozierende Stärkebeweise den Kontrahenten in der Öffentlichkeit zu Demutsgesten zu bewegen.
Der hervorgehobene Teil des Zitats erinnert mich verzweifelt an Ihr Verhalten!
Sie scheinen zum wahren Pöbel zu gehören!!
Bevor mir das jetzt jemand vorhält: Habe ich in einem anderen Thread schon einmal gepostet.
So wie Herr Gravenreuth wiederholt Straftaten begangen hat/begeht?/begehen wird? wiederhole ich meine Anmerkungen.
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07. 08. 2008, 14:56 #82UserXDGast
Re: Filesharing:Tauschbörsennutzer sollen nicht mehr ermittelt werden
Wie währs mit der Schweiz? Da dürft ihr so viel Musik runterladen, wie ihr wollt xP
Zitat von Daten
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07. 08. 2008, 19:06 #83E=mc²
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Re: Filesharing:Tauschbörsennutzer sollen nicht mehr ermittelt werden
Zitat von Gravenreuth
So langsam scheint es (zu) eng zu werden....
(Quelle)
...schauen wir mal, was der Herbst bringt
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07. 08. 2008, 21:46 #84
Re: Filesharing:Tauschbörsennutzer sollen nicht mehr ermittelt werden
Muahaha,
Zitat von ichauchda
Kläger: "hab´s nicht ganz gelesen. Ups, meine EV.
"
Da hat GvG aber gerade noch mal Glück gehabt.
Das war knapp.
Tja, wenn man es mit der Wahrheit nicht sooo genau nimmt *LOL
Gruss Moses
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07. 08. 2008, 23:33 #85vbgd2Gast
Re: Filesharing:Tauschbörsennutzer sollen nicht mehr ermittelt werden
Ich kann es nicht verstehen, wie ein gewisser Kerl hier noch in die Öffentlichkeit drängen kann, wo ihm das Wasser doch nach dem, was man bei der TAZ lesen kann, bis zum Hals stehen müsste. Galgenhumor, oder was?
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07. 08. 2008, 23:45 #86vbgd2Gast
Re: Filesharing:Tauschbörsennutzer sollen nicht mehr ermittelt werden
Das nennt man Vorgehen nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Danach muss eine Maßnahme wie die Ermittlung der Täter samt anschließender Hausdurchsuchung geeignet, erforderlich und angemessen sein. Aber ich denke, dass Sie das wissen, Herr Gravenreuth.
Zitat von Gravenreuth
Angemessen ist eine Maßnahme nur dann, wenn die Nachteile, die mit der Maßnahme verbunden sind, nicht völlig außer Verhältnis zu den Vorteilen stehen, die sie bewirkt. An dieser Stelle ist eine Abwägung sämtlicher Vor- und Nachteile der Maßnahme vorzunehmen. Dabei sind vor allem verfassungsrechtliche Vorgaben, insbesondere Grundrechte zu berücksichtigen. Eine Hausdurchsuchung wegen einem MP3-Lied im Wert von 50 Cent, macht man auch bei Ladendieben, Schwarzfahrern oder anderen Bagatelldelikten nicht.
Außerdem unterliegt auch das immaterielle Eigentum der Sozialbindung zum Wohle der Allgemeinheit. Und eben dieses Wohl wäre gefährdet, wenn die Staatsanwaltschaften quer durchs Land nur nur noch damit beschäftigt wären, minderjährige Schüler wegen einem MP3-Download zu verfolgen.
Daher kann es auch eine Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums nach Art. 14 Abs. 1 GG sein, wenn Staatsanwaltschaften beschließen, bei der Verfolgung von Urheberrechtsverstößen die Verhältnismäßigkeit gewahrt zu lassen und damit keine qualitativ einseitige Bedürfnisbefriedigung der Rechteinhaber zuzulassen. Obendrein richtet sich die Eigentumsgarantie des Art. 14 eher an Privatpersonen als Zusicherung eines finanziellen "Existenzminimums" an Eigentum zur Sicherung des Lebenunterhalts und zur Realisierung indivudueller Freiheiten. In Papier's 6.000 seitigem Kommentar zum GG ist von keiner Eigentumsgarantie der Verfassung gegenüber juristischen Personen wie großen Musikverlagen die Rede.
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08. 08. 2008, 07:19 #87Mitglied
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Re: Filesharing:Tauschbörsennutzer sollen nicht mehr ermittelt werden
Dummschwätzer³
Zitat von Gravenreuth
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08. 08. 2008, 08:15 #88
Re: Filesharing:Tauschbörsennutzer sollen nicht mehr ermittelt werden
Wer abmahnt landet in der b-arche, die meisten wollen da nicht hin.
Zitat von Gravenreuth
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08. 08. 2008, 08:23 #89
Re: Filesharing:Tauschbörsennutzer sollen nicht mehr ermittelt werden
"Das Gericht weist darauf hin, dass die abgegebene eidesstattliche Versicherung insoweit bedenklich sein dürfte"
Zitat von ichauchda
*auweiaa* Münchreuth kanns nicht lassen. Das wird noch ein böses Ende nehmen
Nur das beste hoffentlich. Fast freiwilligen Urlaub im "Hotel" für uneinsichtige....schauen wir mal, was der Herbst bringt
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08. 08. 2008, 08:52 #90
Re: Filesharing:Tauschbörsennutzer sollen nicht mehr ermittelt werden
Wenn sie ihre Geldstrafe abgestottert haben, noch im Besitz ihrer Zulassung- und noch nicht im Knast sind: Why not?
Zitat von Gravenreuth
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08. 08. 2008, 18:46 #91Mitglied
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Re: Filesharing:Tauschbörsennutzer sollen nicht mehr ermittelt werden
Zitat von Gravenreuth
Ach Gravenreuthlein, ihre Signaturen werden ja von Tag zu Tag schwachsinniger. Aber um Ihnen ein wenig Hoffnung zu machen, vielleicht gibt es ja demnächst Straffreiheit für meineidige Rechtsverdrehter. Irgendwann wird sie ja ihr Widersacher fastix mal kleinbekommen.....
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10. 08. 2008, 21:12 #92
Re: Filesharing:Tauschbörsennutzer sollen nicht mehr ermittelt werden
Als 1 Click Hoster benutzer hat man ja gar keine Dateien in nem ShareOrdner
und als Leecher auch nix upgeloadet, heisst das, man ist sicher
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19. 08. 2008, 06:14 #93Mitglied
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Re: Filesharing:Tauschbörsennutzer sollen nicht mehr ermittelt werden
Ach da müssen wir garnicht lange warten.
Zitat von fettes_Aspirin
Günni, Günni das hat schon mein Sohn in seinen jungen Jahren gecheckt, dass der Antrag für die Füße war. Yupp Meister, wir sehen uns vor Gericht, Fastix ist nicht mehr alleine, Ihre Probleme haben sich verdoppelt. So wird das Spiel doch etwas interessanter. Vielleicht fangen Sie ja auch bald an Monologe ins Netz zustellen wie Kollege Neuber
. Ich empfehle die Subdomain guenni.rotglut.info
.
Könnte mir gut vorstellen, dass dieser Blog ein Thema auf dem nächsten Psychologenkongress werden könnte.


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