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  1. #1
    gulli:News Redaktion Avatar von gullinews
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    Standard SMSVersand.net: Seltsame Änderung der AGB

    Ein vorher mit FREE SMS werbender Dienst änderte seine AGB per E-Mail in einen kostenpflichtigen Dienst um. Entsprechende Hinweise von Mitgliedern im Gulli-Board möchte der Betreiber unter Androhung von rechtlichen Schritten gelöscht wissen.

    Was bisher geschah: Ende Juli bat ein User im Gulli-Board um Hilfe. Er habe eine E-Mail-Rechnung von smsversand.net bekommen. Angeblich habe er dort einen Vertrag über einen kostenpflichtigen SMS-Dienst über zwei Jahre zu einem monatlichen Grundpreis von 7 Euro abgeschlossen. Davon wußte er aber gar nichts - zudem ist er minderjährig.


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    Geändert von _020200 (11. 08. 2008 um 22:18 Uhr) Grund: Link repariert

  2. #2
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    Standard Re: SMSVersand.net: Seltsame Änderung der AGB

    wenn man nicht mal mehr seine meinung vertreten darf das etwas abzocke ist, dann ist der weg ja nicht mehr weit das man überhaupt nichts mehr kritisieren darf.

    Naja ein Überwachungsstaat ist cool solange man zu den Mächtigen gehört.

  3. #3
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    Standard Re: SMSVersand.net: Seltsame Änderung der AGB

    Kann man solchen Leuten nicht Hausverbot erteilen auf dem Board? ^^

    Ich mein man darf ja wohl noch schreiben das was faul ist, wenn man es doch belegen kann, bzw es berechtigte zweifel gibt. Wenn nur abgelästert wird ist das was anderes, aber so O.o

  4. #4
    Gulli Senior Avatar von Mister Dry
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    Standard Re: SMSVersand.net: Seltsame Änderung der AGB

    weiterlesen...? gelöscht...?

  5. #5
    Brückengegner! Avatar von Mr_Tux
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    Standard Re: SMSVersand.net: Seltsame Änderung der AGB

    Hat Gulli eigentlich den Schwanz eingezogen und die Threads gelöscht?
    Hier ist zum weiterlesen

  6. #6
    Killerhool Avatar von Fieser_Fettsack
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    Standard Re: SMSVersand.net: Seltsame Änderung der AGB

    soweit kommts noch dass wir uns von solchen zwilichtigen abzockern ducken müssen aus angst vor klagen. ich sage bewusst "abzockern" da es nichts anderes ist. ich sags gern noch mal: smsversand.net ist eine absolute abzocker seite einer abzocker firma. ich freue mich auf klagen in der gewissheit die möglichkeit zu haben die kläger rechtlich unangespitzt in den boden zu stampfen. angst vor diesem abschaum? nicht in diesem leben und nicht in dieser welt.

    wieviele beschweren sich über microsoft oder die deutsche bahn oder die telekom oder oder oder... würden diese firmen auf die idee kommen jede kritik strafrechtlich zu verfolgen? nein. und warum? weil sie nicht zurückgeblieben sind und einen anwalt fragen müssen der ihnen sagt wie nah sie sich an der grenze zur illigalität befinden nur um dochnoch abzocken zu können.

    es ist schon soweit das man für das äußern seiner absolut gerechtfertigten meinung mit klagen rechnen muss. wie lang soll das noch dauern bis man sich genau überlegen muss welchem nachbarn man erzählt das man, dass aktuelle regime nicht so prickelnd findet, ohne angst haben zu müssen, dass das in irgenteiner geheimen akte landet? die große fortschrittliche westliche welt vergeht in ihrem eigenen unvermögen ihre hochgelobte demokratie nicht dazu zu verwenden den kleinen bürger zu vernichten und nur den mächtigen freiheit zu gewähren.

    lange vorbei sind die zeiten als sich ein volk noch dagegen wehren konnte. was können wir tun? wählen zwischen spd und cdu. zwischen unfähigen idioten mit "sozial" im namen und unfähigen idioten mit "demokratisch" im namen und was bringt uns das? weder das eine noch das andere. aber ich schweife ab.
    auf bald

  7. #7
    Gulli Senior Avatar von Mister Dry
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    Standard Re: SMSVersand.net: Seltsame Änderung der AGB

    Bei minderjähigkeit ist der vertrag sowieso hinfällig.
    Und alle anderen sollten es einfach auf nem prozess ankommen lassen.
    Hauptsache keiner zahlt....

  8. #8
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    Standard Re: SMSVersand.net: Seltsame Änderung der AGB

    ouh interessant zu wissen, hab das gestern zufällig entdeckt aber mich mich nicht angemeldet...werde ich auch nicht mehr machen

    aber man muss ja aufpassen was man hier schreibt, ansonsten gibts noch stress

  9. #9
    Denkmal seiner selbst Avatar von -UnleashX-
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    Standard Re: SMSVersand.net: Seltsame Änderung der AGB

    Gulli, lass dich nicht unterkriegen

  10. #10
    Freak - Anfänger Avatar von tcm-marcel
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    Standard Re: SMSVersand.net: Seltsame Änderung der AGB

    Also wenn diese Firma in Foren nach Threads suchen und diese löschen lässt - dann soll sie nichts zu verbergen haben? Wenn wir Pech haben macht demnächst ein weiterer kostenloser Dienst unter vielen auf - zufällig von der gleichen Firma. Und dann die ganze Macke nochmal von vorne

  11. #11
    1. schwarzes KKK-Mitglied Avatar von sebamed
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    Standard Re: SMSVersand.net: Seltsame Änderung der AGB

    Vielleicht darf man das nicht Abzocke nennen. Aber seltsam dürfen wir das sicher finden.

    natürlich darf man das "abzocke" nennen, wie das LG düsseldorf bzgl eines anderen falls für gulli urteilte.


    http://www.heise.de/newsticker/Landg.../meldung/71725

    der begriff "abzocke" ist demnach bestandteil der meinungsfreiheit und einseitige agb-änderungen sind bekanntlich unzulässig, was soll das sonst sein, ausser abzocke (na gut, vielleicht schon betrug?)...und selbst wenn der nutzer wirklich den AGB zugestimmt habe, rechtfertigt das natürlich immer noch nicht die kosten, nur weil die irgendwo in den neuen AGB stehen.

  12. #12
    Gesperrt Avatar von natr0n
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    Standard Re: SMSVersand.net: Seltsame Änderung der AGB

    imma wieder lustisch, wie sich organe der rechtspflege auch für den letzten dreck nicht zu schade sind und hilfreich zur seite stehen, wenn jugendliche über den tisch gezogen und abgezockt werden sollen.

  13. #13
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    Standard Re: SMSVersand.net: Seltsame Änderung der AGB

    Ist schon wirklich arm, mit welchen Mitteln sich manche Leute ( Firmen ) bedienen um an Geld zu kommen. Würde mich nicht wundern, wenn dieser Typ selbst ein 16 jähriger Bursche ist!

  14. #14
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    Standard Re: SMSVersand.net: Seltsame Änderung der AGB

    Zitat Zitat von Mr_Tux
    Hat Gulli eigentlich den Schwanz eingezogen und die Threads gelöscht?
    Hier ist zum weiterlesen
    Laut der Suche, ja. Wenn man nach "SMSVersand.net" in der Gulli:Boardsuche sucht wird nur der Thread hier angezeigt. Schade, dass man es nicht drauf ankommen hat lassen. Andererseits, wenn mit Klage vor dem LG Hamburg gedroht wird wäre ich auch vorsichtig. Nur hat Gulli seinen Sitz doch ganz woanders, nämölich in Österreich. Wie sieht den da die Gesetzeslage aus?

    Aber schön, dass man gleich einen Artikel draus gemacht hat. Haben das vorher nur Leute mitbekommen die gezielt gesucht haben oder "drübergestopert" sind, so wissen es jetzt deutlich mehr Menschen, dass hier wieder "seltsame Geschäfte" gemacht werden und ich bin mir ziemlich sicher, dass Heise und co auch bald darüber berichten, dann sind wir schon beim Mainstream.

    Btw mal allgemein gefragt:
    Wie wirksam sind eigentlich AGB-Änderungen per E-Mail denen man nicht aktiv zustimmt. Ich meine bei dem Spamaufkommen heut zu tage fliegen viele E-Mails schnell in den Papierkorb.

  15. #15
    vbgd2
    Gast

    Standard Re: SMSVersand.net: Seltsame Änderung der AGB


  16. #16
    vbgd2
    Gast

    Standard Re: SMSVersand.net: Seltsame Änderung der AGB

    Minderjährige dürfen ohne Zustimmung der Eltern keine Ratenzahlungs- oder Abonnementverträge abschließen. Der Vertrag des Minderjährigen ist nichtig. Dies sollte man dem Anbieter per Kinderausweiskopie mitteilen. Notfalls ein Anschreiben zur Staatsanwalschaft in dem Ort senden, wo der Anbieter ansässig ist. Die sollen dann einfach mal die Möglichkeit einer strafrechtlichen Würdigung des Vorgehens des Anbieters prüfen.

    AGB-Änderungen per Email sind generell zulässig. Es ist dann nicht entscheidend, ob der falsch konfigurierte Spamfilter die Mail aussortiert hat, sondern ob der Kunde unter normalen Umständen von der Änderung Kenntnis hätte haben können. Vorab muss aber die generelle Zulässigkeit von AGB-Änderungen per Email in den vorherigen AGBs rechtswirksam vereinbart worden sein.

    Nicht zulässig sind aber nach § 305c BGB überraschende oder mehrdeutige Klauseln in ABGs, mit denen der Kunde nach dem Gebot von Treu und Glauben nicht zu rechnen braucht. Die plötzliche Kostenpflichtigkeit eines vorher kostenlosen SMS-Dienstes könnte so ein Fall sein. Bei einer unangemessenen Benachteiligung des Kunden würden solche Klauseln auch die richterliche Inhaltskontrolle vor Gericht nicht überstehen.

    Ich befürchte, dass der Anbieter das genau weiß. Zum Kotzen sowas.....

  17. #17
    stiller Mitleser Avatar von Wiggum
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    Standard Re: SMSVersand.net: Seltsame Änderung der AGB

    Hm abzocke soll mann so etwas nicht nennen? Wir können ja mal ein Brainstorming machen was uns noch so als beezeichnung einfällt

  18. #18
    Mitglied Avatar von Dialerwatch
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    Standard Re: SMSVersand.net: Seltsame Änderung der AGB

    Die Werbung mit einer angeblichen Bewertung von kostenlos.de - die es nicht oder nicht mehr gibt - auf einer Bezahlseite ist mindestens...nun ja, irreführend.
    Um nicht zu sagen: Abz****.
    Falls der Betreiber das anders sieht, kann er sich ja gern mal bei mir melden. Ggf. winkt sogar die Chance, in die Printmedien zu kommen

  19. #19
    AzraelGoD
    Gast

    Standard Re: SMSVersand.net: Seltsame Änderung der AGB

    Verhält sich das nicht genauso wie bein den "wie alt werde ich, Lebenserwartung, wer sin deine vorvaren" seiten ?
    Hier bei uns in deutschland müssen doch gut sichtbar zu lesen sein und auf kosten muss voher hingewisen werden. Darum gab es doch den ganzen klimbim um jaba monats abo etc und das was im moment mit dem billig flugreisem diskuteirt wird. Weil alles nicht rechtes und zu undruchsichtig. Es giibt doch auch musterbiefe im netz wie man den scheiss legal kündigt ohne was zu zahlen.

  20. #20
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    Standard Re: SMSVersand.net: Seltsame Änderung der AGB

    Schweigen gilt bei Nichtkaufleuten nicht als rechtsverbindliche Willenserklärung. Außnahmen für einseitige Vertragsänderungen von Verbraucherverträgen, die in den AGB allerdings auch vorher aufgeführt werden müssen, gibt es nur, wenn diese Änderung dem Kunden auch zugemutet werden können und (lt BGH) ein triftiger Grund existiert.
    Außerdem ist eine angemessene Erklärungsfrist pflicht und (lt. BGH) der entsprechende Hinweis muss in einer Form geschehen, die unter normalen Umständen eine Kenntnisnahme verbürgt.

    Das musste schon die Telekom lernen, Callando ebenfalls und für diesen SMS Dienst gilt das ganz genauso.

    (§308 BGB)

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