+ Antworten
Ergebnis 1 bis 3 von 3
  1. #1
    gulli:News Redaktion Avatar von gullinews
    Registriert seit
    Apr 2002
    Beiträge
    10.036

    Standard RIAA: Schadensersatzforderungen in bestimmten Fällen zu hoch

    Zu einer äußerst interessanten Entscheidung ist ein amerikanischer Richter gelangt, welcher den Vorsitz in einem Prozess führte, bei welchem die Recording Industry Association of America einer 16-Jährigen mehrfache Urheberrechtsverletzungen vorwarf.

    Ursprünglich war das Verfahren gegen den Vater des damals 16-jährigen Mädchens eröffnet worden, da dieser den Anschluss angemeldet hatte. Nachdem man jedoch entdeckte, dass die Tochter für die Urheberrechtsverletzungen verantwortlich war, verklagte man sie.

    weiterlesen

  2. #2
    Mitglied Avatar von Loddafnir
    Registriert seit
    Nov 2006
    Beiträge
    243

    Standard Re: RIAA: Schadensersatzforderungen in bestimmten Fällen zu hoch

    Ok, der Richter ist auf dem richtigen Weg. Aber es wäre langsam an der Zeit diese völlig überzogenen Forderungen pro File endlich generell einzuschränken. 750 USD ist einfach aberwitzig und hat mit reellem Schaden rein gar nichts zu tun.

    "Die Beschuldigte hatte keine Gründe daran zu zweifeln, dass ihre Handlungsweise nicht 100 Prozent legal gewesen wäre
    "Sie hatte kein Wissen oder Verständnis über die Thematik Filesharing, Onlineverbreitung oder Urheberrechtsverletzung."
    Räusper... also wers glaubt.....

    Loddafnir

  3. #3
    Mitglied
    Registriert seit
    Dec 2006
    Beiträge
    701

    Standard Re: RIAA: Schadensersatzforderungen in bestimmten Fällen zu hoch

    Ich frage mich wie sie überhaupt auf 200 USD pro Lied kommen?
    Um solch einen virtuellen Schaden verursachen zu können, müsste man das Lied ja 200mal hochladen. Aber ich bezweifle, dass sie die Lieder so oft hochgeladen hat.

    Ich dachte eigentlich mal, dass mit diesen Klagen reell erlittener und nachgewiesener Schaden erstattet werden soll. Aber hat die RIAA jemals ihren virtuellen Schaden nachgewiesen?

    (Man könnte auch sagen, dass sie an ihrem geistigen Eigentum auch geistigen Schaden erlitten haben. Dafür gibts ja schon genug Beweise. )

  4.  
     
     
+ Antworten

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein