Vorratsdatenspeicherung: AK Vorrat erneuert Forderung nach Aussetzung beim Bundesverfassungsgericht
Die Verfassungsbeschwerde des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) zur umstrittenen verdachts- und anlasslosen Speicherung von Verbindungsdaten geht in die nächste Runde. Der Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik hat im Namen seiner rund 34.000 Mandanten einen neuen Antrag beim Bundesverfassungsgericht auf einstweilige Aussetzung der Speicherung gestellt. Die bisherige Auflage, die das Gericht gestellt hatte, läuft nämlich am. 11. September aus.
Lediglich für sechs Monate gilt die Einschränkung der Vorratsdatenspeicherung durch das Bundesverfassungsgericht, dann wollte das Gericht weiter verhandeln. Daher hat Rechtsanwalt Starostik im Namen der 34.000 Klägerinnen und Kläger einen neuen Antrag (PDF) gestellt. Darin fordert er erneut die Aussetzung der Speicherung der Verbindungsdaten und liefert neue Argumente.
Re: Vorratsdatenspeicherung: AK Vorrat erneuert Forderung nach Aussetzung beim Bundesverfassungsgericht
Wieso dieser Hang zum dramatisch, mystischen?
Wieso muss der 11. September nur noch für das Schlechte hinhalten?
Bei diesem Datum muss man damit rechnen daß die Aussetzung nicht verlängert wird.
Der Woodoo ist ja in den Köpfen der Richter schon lange angelangt oder nicht?
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