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  1. #1
    gulli:News Redaktion Avatar von gullinews
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    Standard Umfrage zum Thema Urheberrecht: Teilnehmer gesucht

    Im Rahmen einer Diplomarbeit wird an der Technischen Universität München vom Dr. Theo Schöller-Stiftungslehrstuhl für Technologie- und Innovationsmanagement eine Befragung zum Thema Urheberrechtskenntnisse aktiver Internetnutzer durchgeführt. Ziel der Umfrage ist es, herauszufinden, inwieweit aktive Internetuser Kenntnisse zum aktuellen Urheberrecht besitzen. Dadurch soll herausgefunden werden, inwieweit zu Zeiten des anhaltenden AbmahnWahnsinns überhaupt Wissen über die Thematik vorhanden ist. Wer als die User des gulli:boards wären für eine solche Umfrage besser geeignet?

    Die Teilnehmer der Umfrage können durch diese ihr Wissen, rund um das Urheberrecht testen. Dazu werden unter anderem einige Fallbeispiele genannt, bei welchen man sich entscheiden muss, ob nun eine Urheberrechtsverletzung vorliegt, oder nicht.

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  2. #21
    Erziehungsberechtigter Avatar von Schattenspieler
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    Standard Re: Umfrage zum Thema Urheberrecht: Teilnehmer gesucht

    Wie andere Umfragen und Studien hat auch diese das Problem, daß ihre Fragen nicht eindeutig sind bzw. Interpretationsspielraum zulassen.

    Beispiel: (umformuliert) Das Betrachten urheberrechtlich geschützten Materials über bestimmte Kanäle ist keine bzw. nicht zwangsläufig eine Urheberrechtsverletzung. Es wäre eine Verletzung der Rechte des entsprechenden Verwerters, so denn im entspr. Land ein solcher entsprechende erworben hat.
    Bestes Beispiel wären etwa japanische Animes, für die es in Deutschland noch keine Rechteverwerter gibt. In Japan dürfte ich mir das nicht ohne weiteres übers Netz ansehen, in Deutschland schon.

    Also bliebe als Antwortmöglichkeit nur "Weiß nicht", was aber bei der Auswertung mit hoher Wahrschenlichkeit als Unwissenheit ausgelegt würde.

    Auch das Vertonen oder Bebildern eigenen Materials mit urheberrechtlich geschütztem ist nicht ohne weiteres zuzuordnen. Solange ich das für rein private Zwecke mache, ist es nichts, wenn ich das etwa ins Netz stelle oder gar geschäftlich/gewerblich nutze, sieht das anders aus.

    Will sagen: Es reicht nicht aus, den "Tatbestand" an sich zu nennen, auch der Zweck und weitere Umstände sind für eine korrekte Bewertung notwendig. Unter anderem etwa auch die Art der Lizenz unter die das Material gestellt wurde.

    Damit wären wir wieder bei der Volksweißheit: Traue keiner Statistik, die du nicht selbst (ver-/)gefälscht hast.

    Sobald die Umfrage besser (eindeutiger) formuliert ist, dürft ihr mich gerne mal anschreiben.

    ps: @Firebird77: Ich bezweifle, daß er tatsächlich die Antworten meint, da diese jeweils nur "Ja", "Nein", und "Weiß nicht" sind - damit lässt sich nicht viel beeinflussen.
    Die Lösungen erfahren Sie nach Abschluss des Fragebogens.

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